Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286901 mal)

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Offline Rabenaas

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Sie erkennt das GG an und tut, als ob sie Regierung wäre. Und zwar sämtliche Landesregierungen zusammen. Und beruft sich dabei auf ihre nun doch nicht zunächst zurück gegebene Anwaltszulassung.

Sie beruft sich auf ihre Vereidigung als Rechtsanwältin nach § 12 a BRAO, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen. Wenn sonst Niemand es tut, ist sie halt dazu berufen.

Ich nehme allerdings nicht an, daß die Pflichten aus dieser Vereidigung solch weitreichende Kompetenzen hergeben.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Ohne Staatsgewalt funktioniert das genausowenig wie die Ausrufung von Königreichen anderswo. Und zwar unabhängig  davon, was ihre Vereidigung hergibt. Und zu 'ner Revolution gehört etwas mehr.
« Letzte Änderung: 13. April 2020, 15:59:04 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Nicht mal das wäre noch ein Betätigungsfeld für sie:

Zitat
Die Zahl steigt und steigt – zwar nicht exponentiell, aber äußerst flott: Am 22. März gab es 2.900 Fälle zu beklagen, acht Tage später bereits über 10.000. Allein am 5. April erhöhte sich der Wert um 1.200 auf mehr als 16.000. Das kommende Osterwochenende wird wohl zu einer weiteren starken Zunahme führen; die Kombination aus schönem Wetter und viel Freizeit ist leider äußerst ungünstig. Neue, traurige Rekorde sind absehbar.

Nein, es geht hier zum Glück nicht um die Zahl der mit SARSCoV-2 infizierten Österreicher. Dieser Wert lag zuletzt bei rund 13.000 positiv Getesteten. Einen Boom erleben dafür die Anzeigen wegen Verstößen gegen die neue Epidemiegesetzgebung. Mittlerweile haben deutlich mehr Menschen einen Strafzettel daheim als einen positiven Corona-Befund.
...

https://www.profil.at/oesterreich/polizeistaat-corona-strafen-bespitzeln-denunzieren-11439938


Zitat
Endlich ... ein Forum über eine Kompetenz, die der gelernte Österreicher am besten beherrscht ...

https://www.derstandard.at/story/2000116287961/ausgangsbeschraenkungen-nachbarn-und-kinder-werden-via-facebook-vernadert
« Letzte Änderung: 13. April 2020, 17:08:34 von dtx »
 
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Offline Sandmännchen

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Wobei ich mich immer frage, was denn nun daran so schlecht sein soll, andere daran zu hindern, gegen Vorschriften zu verstoßen, die unbestreitbar Leben retten.

Was ist die Alternative? Mehr Polizei, damit diese alles überwachen kann? Das Feld den Egoisten und Dummköpfen überlassen und die daraus resultierenden unnötigen Todesfälle als Schicksal hinnehmen?

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Offline kairo

Zitat
Endlich ... ein Forum über eine Kompetenz, die der gelernte Österreicher am besten beherrscht ...

https://www.derstandard.at/story/2000116287961/ausgangsbeschraenkungen-nachbarn-und-kinder-werden-via-facebook-vernadert

Grüß Gott, Herr Karl, wie immer guter Dinge?
 
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Offline desperado

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Wobei ich mich immer frage, was denn nun daran so schlecht sein soll, andere daran zu hindern, gegen Vorschriften zu verstoßen, die unbestreitbar Leben retten.

Was ist die Alternative? Mehr Polizei, damit diese alles überwachen kann? Das Feld den Egoisten und Dummköpfen überlassen und die daraus resultierenden unnötigen Todesfälle als Schicksal hinnehmen?

Vorallem sind es häufig Leute die sich darüber beklagen, daß "gewisse Menschen" straflos tun können was sie wollen.

Also die alte Leier: Was auch immer der Staat macht - es ist falsch!
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Offline theodoravontane

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Vieleicht handelt es sich um die legendäre Eisen-Bahner, […]
Damals (™) waren Eisen-Bahner noch verbeamtet. Sie ist einfach nur eine Anwältin, die ihren (bislang, wie man hört, nicht schlechten) Ruf verbrennt.
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Offline Schrohm Napoleon

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Nochmals eine Zusammenfassung des Bahner-Falls.

Zitat
Auf Twitter wurde spekuliert, ob Beate Bahner ein Kunstprojekt sei oder ob sie psychische Probleme habe.

Spoiler
Gegen die Corona-“Tyrannei“

Sie war die juristische Hoffnung der Corona-Skeptiker. Doch nun ermittelt die Polizei und Juristin Beate Bahner plant den persönlichen „Shutdown“.
Ein Polizei-Mannschaftswagen fährt durch einen Park, rechts und links Spaziergänger und Menschen auf einer Parkbank

„Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“? Szene im Berliner Volkspark Friedrichshain Foto: Christophe Gateau/dpa

FREIBURG taz | Die Corona-Skeptiker hatten eine neue Heldin. Neben dem Lungenarzt Wolfgang Wodarg war in den letzten Wochen die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner in den Vordergrund gerückt. Am 7. April veröffentlichte sie eine Analyse, die seither in den sozialen Netzwerken zigtausendfach geteilt wurde: „Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“, so der etwas sperrige und unbescheidene Titel.

Bahners Grundbotschaft lautet: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden.“ Dagegen beträfen die Corona-Ausgangsbeschränkungen und die Schließung vieler Geschäfte und Einrichtungen „83 Millionen gesunde Menschen“. Bahner wertet die Corona-Verordnungen aller Bundesländer als „schreiendes Unrecht“, als „Tyrannei“ und „eklatant verfassungswidrig“.
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In ihrer 19-seitigen Streitschrift kündigte Bahner an, die Corona-Verordnungen rechtlich prüfen zu lassen. Sie habe „das große Vertrauen, dass spätestens die Gerichte diesen fundamentalen Angriff auf die Grundrechte“ abwehren.

Bahners Vorstoß kam wie aus dem Nichts. Sie hatte 25 Jahre als Rechtsanwältin gearbeitet, war aber immer Spezialistin. Sie darf sich „Fachanwältin für Medizinrecht“ nennen, ihre Spezialgebiete sind das „Werberecht für Ärzte“, „Korruption im Gesundheitswesen“ und „Recht im Bereitschaftsdienst“. Expertin für Infektionsschutzrecht ist sie nicht. Nach eigener Angabe musste sie ihr Manifest ohne Fachliteratur verfassen, weil die Bibliotheken geschlossen seien.
Eilantrag in Karlsruhe

Ihr medizinischer Ausgangspunkt ist einfach: Das Coronavirus habe nur „grippeähnliche Auswirkungen“, es sei nur „angeblich“ ein Killervirus. Dass die massiven Freiheitsbeschränkungen „nicht notwendig“ seien, diese Ansicht vertrete die „überwiegende Mehrheit der Epidemiologen“. Letzteres behauptet sie ohne Beleg, es ist auch ziemlich offensichtlich falsch.
Eine Frau mit mittellangen Haaren, trägt einen schwarzen Blazer.

Juristin Beate Bahner Foto: privat

Juristisch wirft Bahner den Landesregierungen vor, ihre Corona-Verordnungen seien nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Maßnahmen der Gesundheitsbehörden wie Quarantäne-Anordnungen und Tätigkeitsverbote dürften sich nur gegen Kranke und Krankheitsverdächtige richten, nicht gegen Gesunde. Bahner räumt zwar ein, dass das Gesetz auch erlaubt, Veranstaltungen und Ansammlungen zu verbieten sowie Bäder, Kindergärten und Schulen zu schließen. Doch das gelte nur „im Einzelfall“, so Bahner, also nicht landesweit.
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Am vorigen Mittwoch (8. April) erhob die Anwältin einen Normenkontrollantrag gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim. Am gleichen Tag beantragte Bahner beim Bundesverfassungsgericht einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“.

In diesen Schriftsätzen wird die Anwältin immer wieder polemisch und spricht etwa vom „Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“. Die angebliche „Panikmache“ von Regierungen und Medien bezeichnet Bahner als „Propaganda, wie Deutschland sie zuletzt im Dritten Reich erlebt hat“. Besuchsverbote für Heimbewohner vergleicht sie mit der „Verfolgung und Ermordung der Juden“.

Nur zwei Tage später wies das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag Bahners ab. Sie habe nicht dargelegt, wie sie von den Verordnungen in allen 16 Bundesländern betroffen sein könne. Außerdem habe sie in Baden-Württemberg nicht den Ausgang des Verfahrens am VGH Mannheim abgewartet. Bisher hat der VGH wohl noch nicht entschieden.

Große Hoffnungen braucht Bahner sich aber auch nicht zu machen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Behörden zu den „notwendigen Schutzmaßnahmen“. Nach Ansicht der großen Mehrheit der Virologen und Epidemiologen sind Maßnahmen erforderlich, die die Kontakte der ganzen Bevölkerung reduzieren. So soll verhindert werden, dass Menschen, die gar nicht wissen, dass sie infiziert sind, andere anstecken. Sonst könnten alsbald die Intensivstationen der Krankenhäuser überfordert sein.
Nur Maßnahmen gegen Kranke?

Ende März hat der Bundestag im IfSG zudem klargestellt, dass auch allgemeine Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden können. Und der VGH Mannheim hat vorige Woche in einem anderen Eilfall (es ging um ein Fitnessstudio) entschieden, dass auch Einrichtungen geschlossen werden können, wenn dort noch niemand erkrankt ist. Das Hauptargument Bahners, das Gesetz erlaube im Kern nur Maßnahmen gegen Kranke, steht also auf sehr wackligen Füßen.

Inzwischen hat Bahner allerdings ganz anderen Ärger. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die dortige Kriminalpolizei ermitteln gegen sie wegen „öffentlicher Aufforderung zu rechtswidrigen Taten“. In ihrer Streitschrift vom 7. April hatte sie zu bundesweiten Demonstrationen am 11. April aufgerufen. Motto der Kundgebungen „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“ Die Ermittler halten den Aufruf für strafbar, weil die Corona-Verordnungen auch politische Kundgebungen fast überall verbieten. Am kommenden Mittwoch soll Bahner um 13 Uhr bei der Kripo Heidelberg Stellung zu den eher kleinlichen Vorwürfen beziehen.

Zudem ersuchte die Heidelberger Polizei am Donnerstag (9. April) den Internetprovider 1&1, die Webseite von Bahner vorübergehend vom Netz zu nehmen. So sollte die „fortgesetzte Begehung von Straftaten“ verhindert werden. Auch hier ging es um den Demo-Aufruf. Die Maßnahme wurde auf das baden-württembergische Polizeigesetz gestützt. 1&1 kam zunächst der Bitte nach, doch schon am Freitag war Bahners Webseite wieder online. Die Polizei konnte nicht sagen, warum.
Immer merkwürdigere Postings

Unterdessen wurden die Posts auf Bahners Webseite immer eigentümlicher. Am Freitag (10. April) schrieb die Anwältin einen offenen Brief an die Schriftstellerin Juli Zeh: „Bitte unterstützen Sie mich dringend und übernehmen Sie.“ Sie könne nicht allein die Welt retten und müsse sich jetzt endlich wieder um ihren kleinen Hund kümmern.

Noch am selben Tag, nach der Ablehnung ihres Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht, erklärte Bahner spontan, sie gebe jetzt ihre Anwaltszulassung zurück. „In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun“, schrieb sie ihren Unterstützern.

Am Samstag (11. April) veröffentlichte Bahner dann – passend zu Ostern – eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“, in der alle geschlossenen Einrichtungen wieder geöffnet wurden. Am Ende des Paragrafenwerks heißt es: „Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner.“ Zudem kündigte sie an, dass sie ihre Anwaltszulassung doch behalten will. Die Polizei prüft noch, ob die Fake-Verordnung gegen Gesetze verstößt.

Am Sonntag (12. April) erschien nun das bisher letzte Schreiben Bahners, in dem sie ihren eigenen „Shutdown“ ankündigt. Sie müsse sich „ein paar Wochen erholen“ und ihr „Leben neu sortieren“. Frühestens im Mai sei sie wieder ansprechbar. Auf Twitter wurde spekuliert, ob Beate Bahner ein Kunstprojekt sei oder ob sie psychische Probleme habe. Auf Anfragen reagierte die Anwältin nicht.
[close]

https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/
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Offline Gutemine

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Ob das hier ähnlich gehandhabt wird? Der Superrechtsmediziner Püschel sieht/sah Corona ja auch nur als "Tüpfelchen auf dem i", also nicht den wirklichen Sterbegrund.

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Ich muss auch noch kurz meinen Senf zu Beate Bahner zugeben.
Frau Bahner hatte bislang durchaus eine gute Reputation, sie hat einige Fachbücher im Springer-Verlag (dem aus Heidelberg, nicht dem aus Berlin) über Medizinrecht veröffentlicht. Die Fachwelt hat sie deshalb durchaus als seriös wahrgenommen.

Insoweit will ich nicht ausschließen, dass sie aktuell Opfer eines psychotischen Schubes geworden ist.

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Ob das hier ähnlich gehandhabt wird? Der Superrechtsmediziner Püschel sieht/sah Corona ja auch nur als "Tüpfelchen auf dem i", also nicht den wirklichen Sterbegrund.

Ob Corona jetzt die wirkliche Todesursache ist oder letztendlich nur der "Brandbeschleuniger" war, ist letztendlich unerheblich. Es sterben Menschen infolge der Infektion, die sonst mit guter Wahrscheinlichkeit noch eine mehr oder weniger lange Zeit gelebt hätten. Letztendlich wird die wahrscheinliche Anzahl der Toten dieser Epidemie auch nicht durch Obduktionen, sondern nur indirekt über die Sterbestatistiken zu klären sein. Hier hat man recht gute Werte, wie hoch die Sterblichkeit üblicherweise ist, alles was darüber hinausgeht, kann man dann mit Corona in Verbindung bringen. Diese sog. Übersterblichkeit wird beispielsweise auch für die Prognose der Grippetoten genutzt. Da dort die Saison aber mehr oder weniger vorbei ist, kann man jetzt auch so vorgehen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Rabenaas

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Insoweit will ich nicht ausschließen, dass sie aktuell Opfer eines psychotischen Schubes geworden ist.

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So wie ich das Interview verstehe, werden die erkrankten Insassen eines betroffenen Pflegeheims erst gar nicht einem Krankenhaus vorgestellt. Die Leiterin antwortete jedenfalls (bei 07:12) auf eine entsprechende Frage, ob die verstorbenen Bewohner überlebt hätten, wenn man sie ins Krankenhaus gebracht hätte, mit einem deutlichen Nein. Damit sind alte Menschen beim derzeitigen Stand des NHS Todeskandidaten, sobald sie infiziert wurden. Sorry, ich kann grad nicht mehr, mir wird schlecht.
 
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Jo.

Deshalb auch meine sehr vorsichtige Formulierung.
Das Problem liegt aber darin, den Kontakt zu einem Experten herzustellen.
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Offline desperado

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Grade in der Gruppe "Corona Rebellen" bei FB als Screenshot gefunden, daher ohne Gewähr. Angesichts der letzten Kommentare hier läge es aber im Bereich des Möglichen.

Die Gruppe ist übrigens öffentlich, wer noch Comedy für den Abend sucht....
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