Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286421 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6135 am: 12. Januar 2021, 20:38:41 »
Schade, dass man Corona-Leugner nicht zur Arbeit im Krematorium verpflichten kann. Ohne Schutz natürlich.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6136 am: 12. Januar 2021, 21:37:03 »
Hart gesagt - sonderlich gefährlich dürfte das nicht sein. Die Toten atmen keine Viren mehr aus und die Särge dürften ziemlich luftdicht sein
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6137 am: 12. Januar 2021, 21:42:17 »
Mal ganz böse, könnte man statt der Beregnungsanlagen (In den Fakenews Wasserwerfer genannt) nicht Virengebläse einsetzen? Vorher natürlich das Gelände hermetisch abriegeln. Vielleicht hätte das ja einen gewissen Lerneffekt zur Folge. Für die Quarantänezeit könnte man ja ausnahmsweise Zelte und Decken bereitstellen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6138 am: 12. Januar 2021, 21:55:44 »
Wir sind die Guten, nicht die Netten!

Außerdem belegten die dann Betten die anderweitig gebraucht werden.

ich denke oft auch so.

VG
 
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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6139 am: 12. Januar 2021, 22:01:49 »
Die brauchen keine Betten. Corona gibts doch nicht. Und für den Schnupfen haben die eigene Ärzte.
Ist quasi nur ein Winterabenteuercamp

Optimalerweise werden die Veranstaltungsorte neben Impfzentren gelegt. Dann kann man gleich mal was für die Statistik tun. Impfbereitschaft vorher/nachher
« Letzte Änderung: 12. Januar 2021, 22:05:33 von Gerntroll »
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Offline Kontra-Bass

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6140 am: 12. Januar 2021, 22:04:49 »
Ick würde Haus und Hof und die Erstgeborene verwetten dass die doch die Betten belegen.  :(
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6141 am: 12. Januar 2021, 22:37:01 »
Ich auch. Allerdings werden sie es verschweigen.
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6142 am: 12. Januar 2021, 22:53:56 »
Hart gesagt - sonderlich gefährlich dürfte das nicht sein. Die Toten atmen keine Viren mehr aus und die Särge dürften ziemlich luftdicht sein

Kurz gesagt: Dreimal Nö.

Wenn der Tote bewegt und dabei der Brustkorb gedrückt wird, kommt Luft aus der Lunge. Und es wird davon ausgegangen, daß die dort ansässig gewordenen Viren auch Tage nach dem Tod des Patienten vermehrungsfähig sind.

@SchlafSchaf

 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6143 am: 12. Januar 2021, 23:11:29 »
Das sah jetzt aber nicht gerade so aus als wenn die da offen rumliegen, sondern im Sarg. Da die Toten mit Sarg verbrannt werden, besteht keine Notwendigkeit diese nochmal zu öffnen. Eine Ansteckungsgefahr im Arbeitsbereich des Krematoriums sehe ich höchstens noch mit denen die die Särge reinbringen, bei der Verbrigung in die Öfen nicht wirklich
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6144 am: 12. Januar 2021, 23:49:52 »
@SchlafSchaf hier gegen Ende des Artikels wird beschrieben, dass tote doch nochmal bewegt werden und man "mit ihnen rumhantiert"

https://www.zeit.de/2021/02/sachsen-corona-krise-hotspot-tote-krematorium-meissen/komplettansicht

Zitat
aber zumindest einen letzten Wunsch will Portner den Angehörigen vor der Feuerbestattung erfüllen und der Toten einen weißen Talar anziehen.

Portner und sein Mitarbeiter haben grüne Kittel angelegt, Wegwerfschürzen übergezogen, zwei Lagen Einweghandschuhe, Schutzärmel aus Plastikfolie, FFP2-Masken. Sie legen der Verstorbenen ein Stofftuch über Mund und Nase, getränkt in Desinfektionsmittel. Auch die Haut besprühen sie damit. Legen ihr den Talar an, streifen die Ärmel über die Arme, halten die Hand der Frau. Sie bedecken die Tote mit einem Leinentuch, begießen auch dieses mit Desinfektionsmittel. Der Leichensack wird verschlossen, zum Schluss wird auch der Sarg noch einmal besprüht.
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6145 am: 13. Januar 2021, 00:28:27 »
Normalerweise waschen die Bestattungsinstitute die Toten und bekleiden sie, bevor sie in den Sarg gelegt werden. Wobei das jetzt Hörensagen ist ...
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6146 am: 13. Januar 2021, 07:53:59 »
Leider ist die Entscheidung noch nicht online, eine PM gibt es auch noch nicht:



Zitat
12.01.2021, 15:44 Uhr
Verwaltungsgerichtshof: Nächtliche Ausgangssperre bleibt

In Bayern darf man die Wohnung aktuell von 21 bis 5 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen. Das bleibt so: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Ausgangssperre abgelehnt. Die Erwartung der Staatsregierung sei "plausibel".
Spoiler
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die bayernweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr abgelehnt. In dem am Montag ergangenen Beschluss, der dem BR vorliegt, folgt das Gericht weitgehend der Argumentation der Staatsregierung. Deren Erwartung, durch die Anti-Corona-Maßnahme "vor allem besonders infektionsgefährdende gesellige Zusammenkünfte zu unterbinden, ist insbesondere im Hinblick auf den erheblichen Beitrag privater Feiern zum Infektionsgeschehen in den vergangenen Monaten plausibel", notieren die Richter.

Der Antragssteller hatte erklärt, dass er aufgrund seiner hohen Arbeitsbelastung tagsüber nicht für längere Zeit an die frische Luft gehen könne. Daher sei er darauf angewiesen, dafür die Abendstunden zu nutzen. Durch die Ausgangssperre würden die Grundrechte vieler Menschen irreversibel und erheblich beeinträchtigt, es handle sich um eine physische und psychische Belastung. Die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, die sich an die Kontaktbeschränkungen halte, werde mit der Ausgangssperre für das Fehlverhalten einiger weniger in Verantwortung genommen.

Nächtliche Jogger und Spaziergänger müssen warten
Das Gericht stellte nun klar: Dass durch die Ausgangssperre "auch an sich unbedenkliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel nächtliches Sporttreiben alleine, untersagt werden, ändert nichts an der grundsätzlichen Eignung der Ausgangsbeschränkungen". Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben müssten "die Interessen der von den Ausgangsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten".

Nach Ansicht der Richter sind die Erfolgsaussichten des Antragsstellers in der Hauptsache - also im eigentlichen Klageverfahren - "voraussichtlich nicht gegeben". Daher wurde der Eilantrag abgelehnt. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung dürfte sich laut den Richtern - genau wie die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen tagsüber - als "geeignet, erforderlich und angemessen" erweisen.

Weiter bayernweite Ausgangssperre ab 21 Uhr
Im Freistaat ist es aktuell nur aus einigen wenigen Gründen erlaubt, die Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr zu verlassen. Dazu zählen medizinische Notfälle, die Betreuung von Kindern, die Begleitung Sterbender oder "Handlungen zur Versorgung von Tieren". Ministerpräsident Markus Söder (CSU) begründete die Maßnahme Mitte Dezember damit, dass der Freistaat landesweit erstmals den Inzidenzwert von 200 überschritten habe und somit insgesamt ein Hotspot sei.

Weil die Inzidenzzahlen in einigen bayerischen Regionen zuletzt wieder gesunken sind, fordern verschiedene Oppositionspolitiker, die nächtliche Ausgangssperre nur in "Corona-Hotspots" mit einem Inzidenzwert über 200 beizubehalten. Zuletzt lag der bayernweite Wert unter 200. Dennoch besteht aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs weiter "landesweit Handlungsbedarf zur effektiven Eindämmung des Infektionsgeschehens".

Reformiertes Bundesgesetz als Grundlage
Die Richter beziehen sich auch auf das im November reformierte Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Vor dessen Reform stand stets die Frage im Raum, ob bestimmte Anti-Corona-Maßnahmen nicht dem sogenannten Parlamentsvorbehalt widersprechen - also in Bayern eigentlich einer Zustimmung des Landtags bedürfen. Ziel des überarbeiteten Gesetzes ("Drittes Bevölkerungsschutzgesetz") ist unter anderem, bislang per Verordnung erlassene Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Dazu zählen Ausgangsbeschränkungen wie die nächtliche Ausgangssperre.

In den vergangenen Wochen gab es in Bayern allerdings auch viel Kritik an dieser Maßnahme. "Der Jogger, der um 21.15 Uhr alleine angetroffen wird, zahlt 500 Euro - der Hundehalter, der sein Tier ausführt, nicht", monierte beispielsweise SPD-Fraktionschef Horst Arnold vor knapp einem Monat im Landtag. "Sollen wir dies alles als verhältnismäßig hinnehmen und einfach so abnicken?" Auch aus der FDP gibt es scharfe Kritik an der nächtlichen Ausgangssperre - die nun allerdings bis mindestens 31. Januar bestehen bleiben dürfte.

Staatskanzlei: 97 Prozent gewonnene Verfahren
Im Dezember hatte der Verwaltungsgerichtshof für das Beispiel München bestätigt, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Kommunen mit einer Inzidenz von mehr als 200 verhältnismäßig seien. Die Maßnahme sei zur Eindämmung der Corona-Pandemie erforderlich, weil andere Strategien ("Lockdown light" und "Hotspot-Strategie") die Zahl der Neuinfektionen nicht reduziert hätten, hieß es damals in der Begründung des Gerichts.

Mit dem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs darf sich die Staatsregierung in ihrer Anti-Corona-Politik bestätigt fühlen. Einige Maßnahmen hat der Verwaltungsgerichtshof allerdings auch gekippt - im Frühjahr etwa das Verkaufsverbot für große Geschäfte. Auf BR-Anfrage teilte ein Sprecher der Staatskanzlei mit: Bisher habe die Staatsregierung bei den Gerichtsverfahren zu den Corona-Maßnahmen 97 Prozent gewonnen oder die Verfahren seien anderweitig erledigt.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-naechtliche-ausgangssperre-bleibt,SLriY6e
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Grashalm

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6147 am: 13. Januar 2021, 08:00:23 »
Normalerweise waschen die Bestattungsinstitute die Toten und bekleiden sie, bevor sie in den Sarg gelegt werden. Wobei das jetzt Hörensagen ist ...

Dem ist wohl so. Als mein Vater gestorben ist, hat meine Mutter auch einige seiner Sachen zum Ankleiden zum Bestatter gebracht.

-----

Laut der Bestatterinnung sei die Lage in den Krematorien unter Kontrolle:

Zitat
Bestatterinnung: Lage in Krematorien unter Kontrolle
Die Bestatterinnung in Sachsen sieht die Lage in den seit Weihnachten überfüllten Krematorien des Freistaats unter Kontrolle. Auch wenn von einer größeren Entspannung noch nicht die Rede sein könne, habe sich die Lage normalisiert, sagte Innungsobermeister Tobias Wenzel. Die Sterbezahlen seien nach wie vor hoch. Aber nur in Einzelfällen müssten Tote noch zur Einäscherung in andere Bundesländer gebracht werden. "Die Krematorien haben Unglaubliches geleistet. Auch die Beurkundung läuft jetzt viel schneller", betonte Wenzel.

Er hält es für wenig hilfreich, wenn Fotos gestapelter Särge in Medien auftauchen. Das bringe nur Unruhe in die Bevölkerung und entspreche nicht der tatsächlichen Situation

Was mich aufhorchen lässt sind die letzten beiden Sätze. Dient das nur die Leute zu beruhigen oder kann man daraus schließen, dass die Situation in den Krematorien selbst in Sachsen nicht überall so ist wie in Meissen?
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6148 am: 13. Januar 2021, 08:04:12 »
Da macht einer ernst:


Zitat
IMPFPFLICHT-DISKUSSION
Zahnarzt droht Mitarbeitern: Ohne Corona-Impfung gibt es kein Gehalt

12.01.2021, 16:02 Uhr
"Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt": Ein Zahnarzt aus Oberbayern führt in seiner Praxis eine faktische Corona-Impfpflicht ein. Dafür erhält er nun Drohungen.

Sehnsüchtig wurde darauf gewartet, nun stehen endlich Impfstoffe gegen Covid-19 zur Verfügung. Doch die Frage "Impfen oder nicht?" spaltet die Gesellschaft. Viele Bürger misstrauen dem Impfstoff, halten ihn für zu wenig erforscht und befürchten bisher unbekannte Langzeitfolgen. Gleichzeitig wird diskutiert, inwiefern es vertretbar wäre, ungeimpfte Menschen in bestimmten Kontexten zu benachteiligen.
Spoiler
Ein Zahnarzt aus Oberbayern hat dazu eine klare Meinung: Er möchte nur geimpfte Mitarbeiter in seiner Praxis sehen. Der Mediziner aus dem Landkreis Pfaffenhofen führt damit in seinen beiden Praxen quasi eine eigene Impfpflicht ein. "Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt", zitiert der "Pfaffenhofer Kurier" aus einem Schreiben des Zahnarzts an seine Belegschaft. Nach Drohungen möchte er in der Öffentlichkeit anonym bleiben.

Corona-Impfpflicht: Zahnarzt will notfalls vor Gericht gehen
Zwar ist der Impfstoff in Deutschland noch knapp, doch diese Ausrede lässt der Arzt nicht gelten. Für seine Mitarbeiter hatte er laut Bericht der Zeitung bereits Termine im lokalen Impfzentrum vereinbart. Die Begründung für sein Vorgehen: "Wenn sich einer meiner Patienten mit Corona infiziert, dann stehe ich dafür gerade. Und wen ich beschäftige, entscheide ich." Er wolle, dass seine Mitarbeiter "einen optimalen Schutz kriegen": "Ich bin davon ausgegangen, dass alle juhu schreien."

Laut "Bild"-Zeitung folgten die Mitarbeiter zum größten Teil der Anweisung ihres Chefs und ließen sich impfen. Doch der Zahnarzt bekam auch jede Menge Gegenwind, nachdem sein Vorgehen öffentlich geworden war. Im Internet gab es Morddrohungen gegen ihn, berichtet die "Bild", der Arzt musste seine Facebook-Seite abschalten. Auf Google ist der Webauftritt seiner Praxis noch einzusehen, dort häufen sich die negativen Bewertungen von Impfgegnern.

Impfpflicht im Gesundheitsbereich "denkbar"

"Ich stehe sehr hinter dieser Impfung", sagte der Mediziner dem "Pfaffenhofener Kurier". Er sei bereit, seine Haltung auch vor Gericht zu verteidigen, sollten Mitarbeiter dagegen klagen. Die Bundesregierung hatte stets betont, es solle keine Impfpflicht in Deutschland geben. Wirtschaftsbetriebe dürfen allerdings von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Regeln definieren. Die australische Airline Qantas hat schon angekündigt, nur geimpfte Passagiere befördern zu wollen. Auch in Deutschland ist es möglich, dass beispielsweise Restaurants nur noch Gäste akzeptieren, die eine Corona-Impfung nachweisen.

Besondere Bedeutung hat die Impfung im Gesundheitsbereich. Der Rechtsanwalt Manuel Leidinger sieht im stern-Interview eine "Gesetzesgrundlage im Infektionsschutzgesetz" für solche beschränkten Impfpflichten, wie sie in der Pfaffenhofener Zahnarztklinik eingeführt werden sollen: "Sie wäre denkbar für Pflegekräfte, für Ärzte, für Menschen, die im Krankenhaus arbeiten – also Menschen, die eben besonders gefährdet sind, sich anzustecken." Ähnliches gelte bereits jetzt bei der Masernimpfung.
[close]
https://www.stern.de/gesundheit/impfpflicht-fuer-mitarbeiter--zahnarzt-erhaelt-drohungen-im-netz-9562426.html

https://www.donaukurier.de/lokales/pfaffenhofen/Covid-19-Corona-Pfaffenhofener-Zahnarzt-uebt-Druck-auf-Mitarbeiter-aus;art600,4731220
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6149 am: 13. Januar 2021, 08:24:44 »
Das sah jetzt aber nicht gerade so aus als wenn die da offen rumliegen, sondern im Sarg. Da die Toten mit Sarg verbrannt werden, besteht keine Notwendigkeit diese nochmal zu öffnen. Eine Ansteckungsgefahr im Arbeitsbereich des Krematoriums sehe ich höchstens noch mit denen die die Särge reinbringen, bei der Verbrigung in die Öfen nicht wirklich

Vor der Einäscherung muss eine zweite Leichenschau stattfinden (ausgenommen in Bayern), damit man scheinbar klare, aber eigentlich ungeklärte Todesfälle aufdecken kann. Hierzu wird der Tote äußerlich von allen Seiten durch einen vom Gesundheitsamt bestellten Arzt in Augenschein genommen - der braucht dazu sicherlich Hilfe. Und bei dieser Bewegung kann schon Luft aus der Leiche entweichen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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