Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286940 mal)

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Offline Knallfrosch

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Zitat
Ich denke da nur an juvenile Diabetes oder Mukoviszidose.

Mukosviszidose-Patienten sind sicher sehr gefährdet, denn diese haben sehr häufig eine Kolonisation der Lunge mit Pseudomonas aeruginosa. Wenn dann eine Virus-Pneumonie hinzukommt, kann es sehr leicht zur bakteriellen Superinfektion kommen.

Beim Typ I-Diabetes bin ich optimistischer, denn die Patienten sind allermeist sehr gut eingestellt und haben deshalb keine diabetischen Folgeerkrankungen. Kritischer ist COVID-19 eher bei älteren, nicht optimal eingestellten Typ II-Diabetikern mit Folgeerkrankungen (Neuropathie, Mikroangiopathie, Makroangiopathie).
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Offline Sandmännchen

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Ich arbeite in einer Firma mit Zweigstellen in China. Und solche Firmen gibt es eine Menge. Schon durch die Ausländer, die dort arbeiten, ist es kaum möglich, eine große Zahl von Todesfällen unter der Decke zu halten.

Für mich fällt die Kritik an den chinesischen Zahlen, solange sie keine konkreteren Angaben macht als "China kann man nicht trauen", unter den Begriff Verschwörungstheorie.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Die gelbe Gefahr...
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Anmaron

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Ich war bisher auch der Ansicht, die chinesischen Zahlen wären etwas mehr gerundet als mathematisch üblich. Aber wenn man hier Reptiloiden hat, die direkten Kontakt zu echten Drachen haben, dann kann man schon eher auf Glaubwürdigkeit schließen lassen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Reichsschlafschaf

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Mit  1 BvR 755/20   sagt das BVerfG schon vorgestern: "Die Menge macht's!"

Hat ja schon der Herr Oberlehrer gesagt: "Wenn das jeder so macht!"


Zitat
Erginge demgegenüber die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, würden sich voraussichtlich sehr viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Regelungen unterbunden werden soll, obwohl diese Verhaltensbeschränkungen mit der Verfassung vereinbar wären. So dürften dann insbesondere Einrichtungen, deren wirtschaftliche Existenz durch die Schließungen beeinträchtigt wird, wieder öffnen, viele Menschen ihre Wohnung häufiger verlassen und auch der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen häufiger stattfinden. Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen (ausführlich dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 -, Rn. 16 f.) erheblich erhöhen.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/rk20200407_1bvr075520.html


PM:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-023.html
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dtx

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Zitat
Der renommierte Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel hält die Angst vor Corona für übertrieben. Mit seinem Team obduziert er die Toten in Hamburg, und er stellt fest: Das Virus sei in diesen Fällen nur der letzte Tropfen gewesen.

Ob er weiß, dass es nicht nur "alte Menschen" gibt, die an Vorerkrankungen leiden? Ich denke da nur an juvenile Diabetes oder Mukoviszidose.

Ob er weiß, daß es auch junge Menschen gab, die im Zuge einer Covid-Infektion gestorben sind und bei denen man sonst gar keine oder zumindest keine potentiell tödlichen Erkrankungen fand, nur eben - und damit hätte er vielleicht recht gehabt - bislang nicht in Hamburg?

Mich regen auch Menschen auf, die es zwar schaffen, in Kommentarsektionen der Online Zeitungen rumzuplärren, aber außerstande sind, bei google drei oder vier Begriffe in die Suchmaske zu tippen. Es gibt durchaus noch Masken, sofort lieferbar und für Beträge unter zehn Euro, man muß sie nur finden wollen und nicht warten, bis man mit seinem Geplärre irgendwann mal Recht hat.
« Letzte Änderung: 9. April 2020, 10:09:28 von dtx »
 
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Eine Trennung sei laut bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), nicht fachlich zuverlässig durchführbar. Verstorbene, die in Verdacht stehen, an COVID-19 gestorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden. Das sollte laut RKI jedoch vermieden werden, da auch tote Infizierte noch als ansteckend betrachtet werden.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-so-werden-corona-todesfaelle-gezaehlt,RtnpYVL
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Offline Grashalm

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Mittlerweile bin ich zu der Ansicht gelangt, dass diese Zahlenspiele und -vergleiche nicht allzu viel bringen.

Beispielsweise hängt die Anzahl der registrierten Infizierten stark davon ab wie oft man Tests durchführt. Für Italien schätzt man dass nur 5% der Infizierten erfasst wurden. Für Deutschland schätzt man zum Vergleich 15%.

Auch die Anzahl der Verstorbenen festzustellen ist wohl nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint. Zum einen hängt sie davon ab ob man Post mortem auf Corona testet oder nicht, zum anderen bedeutet der Nachweis einer Coronainfektion bei einem Verstorben nicht automatisch, dass die Infektion auch die Todesursache bzw. wesentlich dafür verantwortlich war.
 
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Offline mork77

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Für Italien schätzt man dass nur 5% der Infizierten erfasst wurden

Man kann die Auswirkungen von Corona untersuchen, wenn man die Gesamtmortalität einer Region betrachtet. Das wurde meines Wissens für die Lombardei gemacht ( März 2018 im Vergleich zum März 2020). Wenn ich mich recht erinnere, waren 2020 4 mal mehr Menschen gestorben als im gleichen Zeitraum 2018. Und das ohne andere Naturkatastrophen.

Corona hat also bisher eine deutliche Schneise hinterlassen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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dtx

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..., da auch tote Infizierte noch als ansteckend betrachtet werden.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-so-werden-corona-todesfaelle-gezaehlt,RtnpYVL

Da müssen auch die Bestatter aufpassen, weil beim Bewegen einer Leiche Luft aus deren Lunge gedrückt werden kann.
 
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Offline mork77

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Und das, wo allein schon der Verwaltungsakt sehr aufwendig ist.


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Schickt Püschel nach New York, da gibt's Arbeit für ihn.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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 :facepalm:

Spoiler
06.04.2020 – 15:48

Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: "Alles Lüge: Corona existiert gar nicht!" - Aggressiver Corona-Leugner geht auf Bundespolizisten los

Kiefersfelden / Rosenheim (ots)

Ein deutscher Staatsangehöriger ist am Sonntag (5. April) in der Kontrollstelle der Bundespolizei auf der A 93 offenbar auf Krawall aus gewesen. Der Münchner trat den Beamten gegenüber sehr aggressiv auf, nachdem er kurz zuvor von der österreichischen Polizei nach Deutschland zurückgewiesen worden war. Für sein renitentes Verhalten kassierte der Mann, der von einer Corona-Lüge überzeugt war, eine Strafanzeige.

Nach ersten Erkenntnissen war der 49-Jährige von München aus mit dem Zug in die deutsch-österreichische Grenzregion gefahren, um auf der Tiroler Seite spazieren zu gehen. Die österreichische Polizei beendete seinen Ausflug und brachte ihn auf die deutsche Seite zurück. Er wurde an der Autobahn-Rastanlage Inntal Ost der Rosenheimer Bundespolizei überstellt. Als er auf die aktuelle Corona-Lage hin angesprochen wurde, schrie er herum, dass doch alles Lüge sei und das Corona-Virus gar nicht existiere. Auf die Bitte, sich zu beruhigen, ging er nicht ein. Stattdessen kam er einem der Bundespolizisten immer näher. Mit ausgestrecktem Arm versuchte der Beamte, den Abstand aufrecht zu erhalten. Der aggressiv auftretende Mann schlug den Arm zur Seite und ging auf den Bundespolizisten los. Zusammen mit einem Kollegen brachte der Angegriffene den renitenten Münchner zu Boden und legte ihm Handschellen an.

Nach einigen Minuten hatte sich der vorläufig Festgenommene wieder beruhigt. Ersten Ermittlungen zufolge war er erst im vergangenen Jahr wegen einer Gewalttat sowie eines Angriffs auf einen Polizeibeamten auffällig geworden. Die Rosenheimer Bundespolizei zeigte ihn nunmehr auch noch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm nahegelegt, sich auf den Heimweg zu begeben.
[close]

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4565825
« Letzte Änderung: 9. April 2020, 18:19:32 von Wildente »
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Vor dem VG und dem OVG war der Herr Propst nur mäßig erfolgreich und will es jetzt wissen!


Zitat
Supermärkte und Baumärkte sind geöffnet, aber sein Gottesdienst darf nicht stattfinden. Jetzt zieht der Propst der Berliner Kirche St. Afra, Doktor Gerald Goesche (59), bis vors Bundesverfassungsgericht!

Die Enttäuschung in der Gemeinde war groß, als Goesches Beschwerde gegen das Verbot von Gottesdiensten an Ostern vor dem Berliner Verwaltungsgericht und deOberverwaltungsgericht (OVG) Berlin abgelehnt wurde. Deswegen geht er jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht noch einen Schritt weiter.

Goesche zu B.Z.: „Wir hoffen auf eine rechtzeitige Entscheidung. Ich hörte, das geht auch kurzfristig über Nacht. Wir bestehen darauf, unsere Gottesdienste am hohen Kirchenfeiertag Ostersonntag traditionell durchzuführen. Und zwar unter Beachtung der neuen Regeln mit einem Abstand von 1,50 m und der Registrierung der Daten der Kirchen-Besucher.“

Aus Sicht von Berliner Verwaltungsgericht und auch OVG bedeute die derzeitige Bestimmung zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit, dieser sei jedoch wegen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowohl der Gläubigen als auch der übrigen Bevölkerung gerechtfertigt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Religionsausübung nur teilweise und zudem nur für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt werde.
https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/berliner-kirchengemeinde-zieht-vor-bundesverfassungsgericht
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Die Medizinanwältin geht jetzt auch nach Karlsruhe.

Allerdings ist ihre HP jetzt down.

#dankemerkel



Zitat
Anwältin reicht Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ein und fordert "Ende der Tyrannei"

Von David Frey

Heidelberg - Die Medizinrechtlerin Beate Bahner aus Heidelberg, die die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen für verfassungswidrig hält (TAG24 berichtete) hat ihren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Spoiler
Das teilte die Rechtsanwältin per Presse-Rundschreiben am heutigen Donnerstag mit.

In ihrem Eilantrag fordert sie unter anderem, dass der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen bis zu einer Entscheidung in ihrer Sache sofort ausgesetzt werden solle.

Darüber hinaus will Barner feststellen, dass ihre für den kommenden Ostersamstag angekündigte bundesweite Demonstration "Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf" den entsprechenden Grundgesetz-Artikeln zufolge zulässig sei und nicht verboten werden dürfe.

Gegen Barner ermitteln, wie am Mittwoch bekannt wurde, die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben (TAG24 berichtete).

So soll sie auf ihrer Homepage - die seit Donnerstagvormittag nicht mehr erreichbar ist - am vergangenen Dienstag in einer Erklärung zum Widerstand gegen die Corona-Verordnung aufgefordert haben.

Infektionsschutzgesetz bietet laut Bahner keine Rechtsgrundlage für Shutdown

In derselben Erklärung führte die Heidelbergerin außerdem detailliert aus, weshalb sie die Corona-Verordnung für verfassungswidrig hält.

Ihrer Auffassung nach beschränken die vielfachen Verbote der Corona-Verordnung "in absolut einmaliger Weise seit dem Beginn der Bundesrepublik" fast alle Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, die im Grundgesetz verankert sind. Die Landesregierungen beziehen sich für den Erlass der Verordnung(en) auf das Infektionsschutzgesetz, das für Barner jedoch keine Rechtsgrundlage für den "Shutdown" biete.

Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2000 und habe sich 20 Jahre lang für die Bekämpfung von Epidemien "hervorragend bewährt", schreibt die Medizinrechtlerin. Dass innerhalb von nur drei Tagen jetzt Änderungen daran vorgenommen wurden, hält Barner für "enorm bedenklich" und erkennt die Einräumung einer "ungekannten Machtbefugnis" (durch Umgehung von Bundestag und -rat) für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (39, CDU).

Beate Bahner: "Größter Rechtsskandal, den Deutschland seit Ende des zweiten Weltkriegs erlebt hat"

Ferner führt die Rechtsanwältin den Punkt an, dass im Infektionsschutzgesetz geregelt sei, dass Schutzmaßnahmen wie Ausgehverbote, Quarantäne oder berufliche Tätigkeitsverbote nach sorgfältiger Ermittlung durch die Gesundheitsämter nur gegenüber Kranken, Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen ergehen.

Dass die derzeitigen Kontaktverbote und Schließungen sich aber gegen "11 Millionen gesunde Bürger in Baden-Württemberg" und "83 Millionen gesunde Bürger in der Bundesrepublik" richten, sei für Barner nicht zu legitimieren.

Sie schreibt von einem "schreienden Unrecht" und bezeichnet den Shutdown der Landesregierung Baden-Württemberg als den "größten und ungeheuerlichsten Rechtsskandal, den Deutschland seit Ende des zweiten Weltkriegs erlebt hat". Ihrer Auffassung nach wurden das Grundgesetz, sowie die Freiheitsrechte der Bürger "noch nie so mit Füßen getreten".

Beate Bahner erwarte von der Bundesregierung und von allen Regierungschefs daher "die sofortige Beendigung der Tyrannei", die sie den Bürgern seit zwei Wochen antuen würden.
[close]
https://www.tag24.de/thema/coronavirus/heidelberg-beate-bahner-verfassungsklage-corona-massnahmen-eilantrag-bundesverfassungsgericht-rechtsskandal-1481576


Ich glaub, jetzt dreht sie ab ...
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