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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286153 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4350 am: 24. September 2020, 23:20:26 »
Was ist das wieder für ein Mist?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4352 am: 24. September 2020, 23:44:16 »
Was ist das wieder für ein Mist?
Ziemlich wirr, wie mir scheint: https://www.ckb-anwaelte.de/corona-update-18-mai-2020/

Der Text findet sich auch bei einer ziemlich schrägen Truppe aus Aachen: http://www.ac-frieden.de/2020/06/13/gerichtsverfahren-in-sachen-corona-von-ra-jessica-hamed/
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4353 am: 25. September 2020, 01:13:22 »
Ich verstehe das etwas laienhaft zusammengefasst so, dass die klagewütigen Anwälte rügen, der jeweilige Erlass, die Verfügung, Anordnung oder was auch immer sei nicht im Besitz göttlichen Allwissens erstellt worden und daher besteht das mindestens minimale Restrisiko, dass der eigene Mandant dadurch möglicherweise einen Nachteil erleiden könnte.
Daher ist die jeweilige Bestimmung sofort aufzuheben um im Namen des Grundgesetzes dem Mandanten eine von Corona unbeinflusste Lebensführung zu ermöglichen, wobei es vorbehalten bleibt, sollte sich besagter Mandant dann mit Covid-19 infizieren sofort erneut tätig zu werden, weil die entsprechenden Bestimmungen diesen Nachteil ja vom Mandanten abzuhalten gehabt hätten.
Das ist die "All-Inclusive" Mentalität einiger Zeitgenossen, die glauben, der Staat habe für alles gerade zu stehen, alles zu ermöglichen, man selbst sei aber von jeglicher Rücksichtnahme bzw. Pflichten anderen gegenüber frei.
Liebe Gegner der Corona-Maßnahmen, in welchem Land der Erde wärt Ihr denn gerade lieber als hier? Was hindert Euch daran, da hin zu reisen? Wir sind ein freies Land, jeder kann gehen, wohin er will.

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4354 am: 25. September 2020, 08:23:08 »
oana ist sichtlich intellektuell überfordert, warum sie eine Strafanzeige kriegt aber ihre Menschenkette trotzdem machen darf.

Sie hätte nach der Eingangsfrage, ob das eine Versammlung ist oder nicht, ja zumindest noch versuchen können eine "Spontandemo" anzumelden. Möglicherweise wäre sie damit sogar durchgekommen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4355 am: 25. September 2020, 08:47:16 »
Möglicherweise wäre sie damit sogar durchgekommen.
Nein. Wenn Leute mit Schildern zu einer "Spontandemo" kommen, dann hast Du ganz schlechte Karten.
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4356 am: 25. September 2020, 09:46:35 »
Lejeune kann gerade mal wieder stehen und laufen, vielleicht traut er sich seinen Querulanten-Rollstuhl nicht, wenn er mit dem von Geburt an wirklich gehandicapten Fiechtner unterhält. Man weiß es nicht.

...

Maddin meint offenbar, er habe von echten Rollstuhlfahrern keine schmerzhaften Meinungsäußerungen zu befürchten und könne sich daher folgenlos über sie lustig machen.
Was für ein Armloch.

 
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Offline SchlafSchaf

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Offline Mr. Devious

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4358 am: 25. September 2020, 18:00:04 »
Ich stell´s mal hier ein. Durchsuchung bei zwei Offenburger Ärzten wegen Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse:

Spoiler
Ohne Untersuchung Atteste gegen Maskenpflicht ausgestellt Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Offenburger Ärzte

Die Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelt gegen zwei Ärzte, weil sie Patienten unzulässige Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben sollen. Über einen der beiden hatte zuvor das ARD-Magazin "Report Mainz" berichtet.

Der Zahnarzt und der Allgemeinmediziner aus Offenburg (Ortenaukreis) sollen Frauen und Männern ohne vorherige Untersuchung oder ein medizinisches Gespräch attestiert haben, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag die Ermittlungsverfahren "wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse". In diesem Zusammenhang seien vergangene Woche die Praxisräume der Mediziner durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden. Bei dem Zahnmediziner seien Daten von mehr als 100 Patienten sichergestellt worden, bei denen er auf bloßen Wunsch hin ein Attest gegen die Maskenpflicht ausgestellt habe.

Ärzte könnten bis zu zwei Jahre Haft erhalten

Der Strafrahmen für das den Medizinern vorgeworfene Delikt reicht laut Anklagebehörde von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Patienten könnten sich einer mit Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeit schuldig machen. Aktuell würden die Beweismittel ausgewertet, die Ermittlungen zur Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts dauerten noch an, sagte die Staatsanwaltschaft dem SWR. Daher stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob Anklage gegen den Zahnarzt erhoben werde. Die Ermittlungen sollen voraussichtlich bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Offenburger Arzt sieht bei sich keine Fehler

Der Zahnarzt wies dem SWR gegenüber darauf hin, dass er nichts zu verbergen habe und den Ermittlern daher nach Abklärung mit seinem Anwalt die Karteikarten seiner Attest-Patientinnen und -Patienten herausgegeben habe. In seinem Schreiben an den SWR betonte er jedoch, dass er seine Atteste korrekt ausstelle und "betroffene Patienten" weiterhin von ihm "korrekte Atteste" erhielten.
In sozialen Netzwerken von Durchsuchung berichtet

Vergangene Woche hatte der Arzt über verschiedene Telegram-Gruppen selbst auf die Durchsuchungen seiner Praxisräume aufmerksam gemacht und dort mitgeteilt, dass er einen anstehenden Gerichtstermin erwarte. Hierfür werde er "wahrscheinlich einen Facharztkollegen, für die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos beim Maskentragen (…) zur Unterstützung gut gebrauchen können", schrieb er in über den Messenger-Dienst veröffentlichten Nachrichten.

Verdeckte Recherche bei maskenkritischen Ärzten

"Report Mainz" berichtete Anfang Juli über Ärzte, die ohne Untersuchung oder ein medizinisches Gespräch Atteste gegen die Maskenpflicht ausstellen. Die Reporter hatten verdeckt Ärzte aus mehreren Bundesländern aufgesucht und von ihnen ein Attest erhalten, nachdem sie nur angegeben hatten, keine Maske tragen zu wollen. Die betroffenen Ärzte unterstützen im Internet die Initiative "Ärzte für Aufklärung", die noch immer zum Ausstellen von Attesten gegen die Maskenpflicht aufruft.

Offenburger Arzt hat Maskenphobie sofort attestiert

Die Reporter erhielten als vermeintliche Patienten auch von dem Zahnmediziner aus Offenburg ein solches Attest. Als sie ihn im Anschluss konfrontierten rechtfertigte er sein Vorgehen vor der Kamera: "Sie haben gesagt, dass Sie sich mit einer Maske nicht anfreunden können. Da habe ich die Diagnose orale Maskenphobie." Der Zahnmediziner fügte vor der Kamera hinzu: "Es gibt hundert Gründe, keine Maske zu tragen. Und es gibt eigentlich nicht einen Grund, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen."

Die Staatsanwaltschaft Offenburg teilte dem SWR mit, dass sich der Anfangsverdacht gegen den Mediziner unter anderem aus der Berichterstattung bei "Report Mainz" ergeben habe.
[close]

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/atteste-gegen-die-maskenpflicht-100.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4359 am: 25. September 2020, 18:15:41 »
"Es gibt hundert Gründe, keine Maske zu tragen. Und es gibt eigentlich nicht einen Grund, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen."
Eigentlich … wie ich dieses Wort hasse und liebe. Eigentlich. Denn eigentlich heißt, er weiß ganz genau, daß es mindestens einen Grund gibt, er den aber doof findet. Oder nicht versteht. Denn zu eigentlich gehört irgendwie auch ein Aber. Eigentlich ist er ja auch kein Armloch, aber …

Der Mann sollte kein Arzt mehr sein. Nein, nicht eigentlich, sondern definitiv.

Zum Glück musste ich selten nach OG zu Arztbesuchen, die wenigen waren aber "seltsam". Man scheint dort verstrahlter oder skrupelloser zu sein, (z.B. ein abgetrennter Raum, der zwar durch die Praxis zu erreichen ist, aber erklärtermaßen nicht zur Praxis gehört, wo dann Nahrungsergänzungsmittel und anderer Humbug angepriesen werden; von den Arzthelferinnen  :scratch:) als im Rest des Landes. Sinsheim und andere Hotspots des Wahnsinns mal außen vor. Nun gut, es gibt wohl hoffentlich bald ein, zwei Quacksalber weniger, die das Leben ihrer Mitmenschen auf's Spiel setzen, weil sie zwar eigentlich nicht, aber sind.
« Letzte Änderung: 25. September 2020, 18:23:52 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4360 am: 25. September 2020, 18:35:11 »
Zitat
Patienten könnten sich einer mit Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeit schuldig machen.

Es kann dann aber auch eine Straftat sein. Wir wiederholen an dieser Stelle §279 StGB:

Zitat
Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wichtiges Tatbestandsmerkmal: Behörde oder Versicherungsgesellschaft.
Wenn man also das Attest bei REWE vorzeigt, macht man sich nicht nach §279 strafbar.
Gilt übrigens auch für den 278er, also das Ausstellen.
« Letzte Änderung: 25. September 2020, 18:36:49 von Knallfrosch »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4361 am: 25. September 2020, 18:44:50 »
...
Der Mann sollte kein Arzt mehr sein. Nein, nicht eigentlich, sondern definitiv.

...

Ist er ja nicht, im Interview hatten sie schließlich den Dentisten und nicht den Allgemeinmediziner.

Off-Topic:
Daß Unterschiede zwischen Zahn- und Humanmedizin gemacht werden, sieht man u. a. daran, daß angehende Zahnärzte bereits während des Studiums Patienten behandeln, wenn auch unter Aufsicht: https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/hamburg-zahnmedizin-studenten-suchen-uebungspatienten-a-1270632.html

Dabei ist "orale Maskenphobie" ein noch viel offensichtlicherer Blödsinn als der, den Gerd Postel als Oberarzt bei Weiterbildungsveranstaltungen verzapft haben will.

...
Zum Glück musste ich selten nach OG zu Arztbesuchen, die wenigen waren aber "seltsam". Man scheint dort verstrahlter oder skrupelloser (z.B. ein abgetrennter Raum, der zwar durch die Praxis zu erreichen ist, aber erklärtermaßen nicht zur Praxis gehört, wo dann Nahrungsergänzungsmittel und anderer Humbug angepriesen werden; von den Arzthelferinnen  :scratch:)

...

Off-Topic:
Wobei man nicht weiß, ob die räumliche Abtrennung auch noch einer gewissen Restscham oder nur dem Gewerbesteuerrecht geschuldet ist.



...
Wenn man also das Attest bei REWE vorzeigt, macht man sich nicht nach §279 strafbar.
Gilt übrigens auch für den 278er, also das Ausstellen.


Wenn aber der Supermarktleiter oder der Zugbegleiter plötzlich die Polizei hinzuzieht, dann vielleicht schon.


 
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4362 am: 25. September 2020, 18:51:41 »
Zitat
Wenn aber der Supermarktleiter oder der Zugbegleiter plötzlich die Polizei hinzuzieht, dann vielleicht schon.

Bevor sich dies verwirklicht, sollte man das Attest also diskret entsorgen...
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4363 am: 25. September 2020, 20:50:09 »
Macht natürlich keiner, wieso auch? Wenn der geistige Horizont so eng ist, daß man sich so einen Zettel beschafft, gibt es darin nur die felsenfeste Überzeugung, im Recht zu sein.

 
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Offline DerDude

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4364 am: 26. September 2020, 06:45:11 »
Gestern in der Arzt-Praxis.

Die medizinische Fachangestellte reichte der Dame vor mir ihr Befreiungs-Attest. Und wies diese dann recht scharf darauf hin, dass in der Praxis natürlich für jeden Maskenpflicht bestehe. Antwort: "Ja, natürlich."   :think:
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Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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