Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286941 mal)

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Offline Gutemine

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Zitat
Wie wird man denn Fachanwältin für Medizinrecht?

https://www.anwalt24.de/fachanwaelte/fachanwalt-medizinrecht

 ;D
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Offline Knallfrosch

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Wie wird man denn Fachanwältin für Medizinrecht?

siehe Fachanwaltsordnung (www.brak.de):

Medizinrecht: 60 Fälle, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14b Nr. 1 bis 8 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle.

Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung,

2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht,
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
8. Grundzüge des Apothekenrechts,
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

natürlich auch Anwaltszulassung (≥ 3 Jahre)
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Rabenaas

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Das frage ich weil eine Bekannte Patentanwältin ist für Chemie.

Erst Chemiestudium zum (damals) Diplom, dann zwei Semester Jura und sie war Patentanwältin.

Läuft das bei einer Fachanwältin für Medizinrecht ähnlich oder etwas anders?

Fachanwälte sind Rechtsanwälte mit zusätzlicher Qualifikation, müssen also Volljuristen sein. Patentanwälte müssen dagegen ein naturwissenschaftliches oder technisches Universitätsstudium und dann eine Zusatzausbildung absolviert haben.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Fachanwälte sind Rechtsanwälte mit zusätzlicher Qualifikation, müssen also Volljuristen sein.


Alles klar, Danke!



Desinfos aus Rußland? Das kann nicht sein ...   ::)


Zitat
Fake News
EU beklagt Desinformation aus Russland und Propaganda aus China

EU-Kampagne "EUvsDisinfo" hat bereits mehr als 150 Fälle kremlnaher Desinformation zu Covid-19 gesammelt

8. April 2020, 08:26
Spoiler
Viele Falschnachrichten kommen in der Corona-Krise laut EU-Kommissarin Vera Jourova aus Russland. Wegen unzureichender Beweise würde sie zwar nicht von staatlich gelenkten Nachrichten sprechen, aber viele Pro-Kreml-Informationen stammten aus Russland, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.

Zudem gebe es offizielle Erklärungen russischer Behörden, die sich direkt gegen die EU richteten. Damit sollten Ängste und Nervosität in der Bevölkerung hervorgerufen werden, sagte Jourova. Die EU-Kampagne "EUvsDisinfo" habe bereits mehr als 150 Fälle kremlnaher Desinformation zu Covid-19 gesammelt.
Europa komme ohne China nicht zurecht

China arbeite hingegen eher mit Propaganda, sagte Jourova. Es werde etwa verbreitet, dass Europa ohne China nicht mit der Corona-Krise zurechtkäme – "was nicht stimmt". Die EU ergreife viele effiziente Maßnahmen, sagte die tschechische Politikerin.

Jourova betonte, der beste Ansatz gegen Desinformation und falsche Narrative seien Fakten. "Im Moment gibt es eine hohe Nachfrage nach Fakten und glaubwürdigen Informationen. Und das ist unsere Antwort, nicht Propaganda."

Mit den sozialen Netzwerken habe sie sich bereits auf ein Vorgehen verständigt: Diese würden zuverlässige Informationen hervorheben und Falschinformationen löschen oder weniger sichtbar machen. (APA/dpa, 8.4.2020)
[close]
https://www.derstandard.de/story/2000116643008/eu-beklagt-desinformation-aus-russland-und-propaganda-aus-china
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Offline Gerichtsreporter

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Die Verhältnismäßigkeit ist laut einigen Juristen schon alleine dadurch gegeben, dass ein "laufen lassen" in immense medizinische Folgen mit vielen "unnötigen Toten" ausartet und dementsprechend eine "hättet ihr mal was getan"-Klagewelle zur Folge hätte.

Das ist etwas verkürzt. Eine Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt, geeignet, erforderlich und angemessen ist. Bei der Angemessenheitsprüfung wird dann der angestrebte Zweck mit der Schwere des Eingriffs ins Verhältnis gesetzt.

I. Legitimität
1. Legitimer Zweck
   Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit (+)
2. Legitimes Mittel
   Das ist schon schwieriger. Da man sich jedoch gegen eine strikte Ausgangssperre zugunsten von Kontaktbeschränkungen entschieden hat (+)
Versammlungsverbote in geschlossenen Räumen, Gottensdienstverbote könnten hier erörtert werden. Aber nach meiner Auffassung sind beide nicht per se illegitime Mittel.

II. Geeignetheit
   Hier wird es schon schwieriger. Da argumentieren bereits manche damit, dass solange die Leute in der Bahn oder beim Einkaufen engen Kontakt haben, die Maßnahmen nicht geeignet sind, eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Aber das ist auch gar nicht das Zeil, sondern "flatten the curve", daher (+)

III. Erforderlichkeit
   Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn es kein milderes, gleich wirksames Mittel gibt. Hier kommt die Spielwiese der Kritker. Die sagen, dass die Maßnahme gar nicht erforderlich ist, weil ist ja nur eine normale Grippe, weniger Tote als bei einer normalen Grippewelle, Handy-App und Maske reichen ... Die Gerichte gestehen hier allerdings einen großen Beurteilungsspielraum zu, möglicherweise nicht erforderlich reicht nicht.

Hier spielt nach meiner Einschätzung die Musik bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit. Aber da muss man sich jede Maßnahme einzeln angucken und nicht pauschal urteilen. Daher setze ich hier ein (?)

IV. Angemessenheit
1. Abstrakte Wertung
a. Wertigkeit des Mittels
Allgemiene Handlungsfreiheit als Auffanggrundrecht liegt von der Wertigkeit nicht so hoch wie Religions-, Versammlungs-, Berufsfreiheit, Freizügigkeit als spezielle Grundrechte. Problematisch ist hier die Eigriffsintensität, da in eine Vielzahl von Grundrechten eingegriffen wird. Teilweise ist sogar der Kernbereich betroffen, wie bei den Versammlungsverboten.

Ein Verbot von Gottesdiensten greift zwar tief in die Religionsfreiheit ein, macht die Ausübung der Religion aber nicht komplett unmöglich. Vgl. hierzu Urteile  BVerwG 9 C 60.89 vom 30. Oktober 1990 = BVerwGE 87, 52 und BVerfG 2 BvR 478, 962/86 vom 1. Juli 1987 = BVerfGE 76, 143 nach denen eine politische Verfolgung (in Form der Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit) noch nicht vorliegt, wenn nur die öffentliche Ausübung der Religion verboten ist. Somit ist ein Verbot von Gottesdiensten noch nicht per se ein unzulässiges Mittel.

Ob 4 Wochen Home Office gegen die Menschenwürde verstoßen, ist dann noch eine andere Frage.

b. Wertigkeit des Zwecks
Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist ein Ziel von Verfassungsrang. Mittel und Zweck stehen somit auf einer Ebene.

2. Konkrete Bewertung
a. Konkrete Schwere des Eingriffs
Es wird in eine Vielzahl von Grundrechten mit erheblicher Intensität eingegriffen. Es handelt sich somit um schwere Eingriffe. Diese werden abgemildert durch Ausnahmeregelungen und zeitliche Beschränkung. Dies führt dazu, dass die Schwere des Eingriffs mit jeder Verlängerung der Maßnahmen steigt. Bei jeder Verlägerung hat die Abwägung zwischen Mittel und Zweck daher neu zu erfolgen. Nur die Feststellung, dass noch immer die gleiche Situation wie bei der erstmaligen Verhängung der Maßnahmen besteht, reicht nicht. Daher ist zu erarten, dass sich die Haltung der gerichte mit der Zeit ändern wird.

b. Grad der Zweckerreichung
Der Zusammenhang zwischen Verringerung von Kontakten und Verringerung der Zahl von Neuinfektionen macht eine Zweckerreichung wahrscheinlich. Aber dies ist zu überprüfen. Wenn sich eine Maßnahme als nicht wirksam erweist, dann ist sie aufzuheben und nicht einfach zu verlängern. Bei einer ex post Betrachtung wird sich hier zeigen, ob die Maßnahmen verfassungsgemäß waren. Waren sie unwirksam, so waren sie verfassungswidrig. Ex ante ist eine Wirksamkeit wahrscheinlich.

2. Abwägung
Hier kann nun das eingefügt werden, was @Anmaron geschrieben hat. Hier ist viel Argumentation in alle Richtungen denkbar. Hier und bei der Erforderlichkeit spielt die Musik.

@Reichsschlafschaf Es ist dem normalen Bürger oft nicht einsichtig, dass ein Grundrechtseingriff nicht gleichbedeutend mit verfassungswidrigkeit ist. Natürlich greifen die Maßnahmen der Eindämmungsverordnungen in Grundrechte ein.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Das war ja wieder soo klar!!!!eins!!!ölf!!!!

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Offline Grashalm

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Offenbar kaufen mache der chinesischen Regierung ihre Erfolgsgeschichte nicht so ganz ab:

https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-covid-19-china-wuhan-statistik-1.4863551?utm_source=pocket-newtab

https://www.nytimes.com/2020/04/02/us/politics/cia-coronavirus-china.html

Die CIA fandet wohl nach authentischen Zahlen und man mein festgestellt zu haben, dass deutlich mehr Urnen von COVID 19 Opfern an Hinterbliebene übergeben werden als es nach den offiziellen Zahlen sein dürften.
 
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Offline Gutemine

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Hier jetzt der Bericht in der "Lügenpresse" zu den Aussagen von Rechtsmediziner Pürschel (den jetzt unsere Klientel ja sehr mag)

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article207086675/Rechtsmediziner-Pueschel-In-Hamburg-ist-niemand-ohne-Vorerkrankung-an-Corona-gestorben.html?utm_source=pocket-newtab

Zitat
Der renommierte Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel hält die Angst vor Corona für übertrieben. Mit seinem Team obduziert er die Toten in Hamburg, und er stellt fest: Das Virus sei in diesen Fällen nur der letzte Tropfen gewesen.
Zitat
In Hamburg sei bisher kein einziger nicht vorerkrankter Mensch an dem Virus gestorben, sagt Püschel der „Hamburger Morgenpost“. „Dieses Virus beeinflusst in einer völlig überzogenen Weise unser Leben. Das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, die vom Virus ausgeht“, sagt der renommierte Rechtsmediziner. „Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird.“ Es gebe keinen Grund für Todesangst im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Krankheit in der Region Hamburg.
Zitat
„Alle, die wir bisher untersucht haben, hatten Krebs, eine chronische Lungenerkrankung, waren starke Raucher oder schwer fettleibig, litten an Diabetes oder hatten eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.“ Das Virus sei in diesen Fällen der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe. Sein Team habe gerade die Leiche der ersten 100-Jährigen untersucht, die mit Covid-19 gestorben sei. Hier sei es der allerletzte Tropfen gewesen.

Ob er weiß, dass es nicht nur "alte Menschen" gibt die an Vorerkrankungen leiden? Ich denke da nur an juvenile Diabetes oder Mukoviszidose.
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Offline Anmaron

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Danke, Gerichtsreporter! Das war wirklich sehr aufschlussreich.


Was die Gottesdienste betrifft: Hier gab es auch welche, die wild wurden, weil die untersagt wurden. Sowohl in öffentlichen Gebäuden als auch private Zusammenkünfte. Die Antwort war ganz einfach: Videogottesdienste sind problemlos möglich, untersagt sind nur die physischen Zusammenkünfte. Ich denke, damit ist auch der Freiheit und möglichst geringen Grundrechtseinschränkung genüge getan, auch wenn die Videogottesdienste eben nur einseitig und isoliert sind. Gemeinsamer Gesang und Austausch fehlt. Aber die Liturgie an sich kann grundlegend stattfinden. Das muss eben reichen in Katastrophensituationen.
« Letzte Änderung: 8. April 2020, 12:08:55 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline emz

http://leak6.de/stiftung-richtertest/2020-04-06%20Normenkontrollklage%20SeuchenVO-NRW.pdf

Joachim Baum, er fiel mir erstmals auf, als er in Wittmund beim Prozess gegen Angela Masch und Jo Conrad mit einem Zwischenruf während der Verlesung des Urteils dafür sorgte, dass der Richter den Saal räumen ließ, was ihn immer noch mit Stolz erfüllt.

Zitat
Hiermit wird - Eile halber ledig aller formaler Prüfungen und bar geeigneter Referenzentscheide - Verfassungsbeschwerde erhoben gegen die Verordnung  zum  Schutz  vor  Neuinfizierungen  mit  dem  Coronavirus  SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020.

Begründung:§ 11 (1) der angegriffenen Verordnung untersagt religiöse Versammlungen und Veranstaltungen nahezu aller Art.

...

"Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."

 
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dtx

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Nach kolportierten Berichten über die Suspendierung des Arbeitszeitgesetzes für systemrelevante Berufe sind in diesen Bereichnen offenbar noch viel zuwenig Arbeitskräfte ausgefallen:

Zitat
...
In bestimmten Berufen soll die Arbeitszeit während der Coronakrise auf bis zu zwölf Stunden am Tag ausgedehnt werden dürfen. Das geht aus dem Entwurf für eine Arbeitszeitverordnung hervor, die das Bundesarbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet hat, wie das "Handelsblatt" berichtet.

Demnach dürfe das Arbeitszeitgesetz für "systemrelevante" Berufe bis Ende Juni gelockert werden. Und gleichzeitig die tägliche Ruhezeit auf neun Stunden verkürzt werden. Die betroffenen Arbeitnehmer sollen in dieser Zeit auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.
...

https://www.gmx.net/magazine/politik/coronakrise-zwoelf-stunden-arbeitstag-systemrelevante-berufe-34590682#.homepage.hero.Zw%C3%B6lf%20Stunden%20Arbeit%20am%20Tag?.1

@mork77
« Letzte Änderung: 8. April 2020, 14:38:54 von dtx »
 
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Offline theodoravontane

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Bekommt er den Sauerstoff dann wegen der Milz?

Und - wie bekommt er ihn? Er bekommt Sauerstoff, wird aber nicht beatmet, heißt es.

Ich denke, da wird einfach unterschieden. Er hat ne Maske auf, atmet aber selbständig. Schwere Fälle werden wohl zwangsbeatmet, da "atmet" also die Maschine für sie (mit).
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline BlueOcean

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Die CIA fandet wohl nach authentischen Zahlen und man mein festgestellt zu haben, dass deutlich mehr Urnen von COVID 19 Opfern an Hinterbliebene übergeben werden als es nach den offiziellen Zahlen sein dürften.

Es ist zwangsläufig so, dass die Fallzahlen der Chinesen lückenhaft sein müssen, weil ein verlässlicher Test erstmalig Mitte Januar vorgestellt wurde. Dann gab es die Veränderung in der Zählweise bei der die Chinesen aber auch Kritik von außerhalb an ihrer bisherigen Methode entgegen gekommen sind. Auch die Todeszahlen sind zumindest für die ersten zwei Monate fraglich.

Und natürlich könnten die mittlerweile gemeldeten Zahlen falsch, sprich manipuliert sein. Aber ich wüsste nicht warum die Chinesen das tun sollten. Im kleinen Maßstab zu pfuschen wäre ein hohes Risiko (der späteren Blamage) ohne erkennbaren Vorteil (politisch sind 3000 oder 6000 Tote kaum von Belang).
Wenn sie aber - was manche befürchten - im wirklich großen Maßstab pfuschen, wird sich das nie und nimmer unter der Decke halten lassen. Aus meiner Sicht hätte es mittlerweile längst aus dem Land geschmuggelte Berichte geben müssen, wenn die Seuche sich irgendwo in China so wildfeuermäßig verbreiten würde, wie es überall sonst zu beobachten ist.

Die Urnen-Story hab ich nach privaten Hinweisen schon vor ein paar Tagen zurück verfolgt und sie ist leicht erklärt: Da wurden große Mengen von Urnen an eine Bestattungsstelle geliefert und die Mengen wurden auf alle Stellen hochgerechnet. Was eine sehr große Zahl ergab, die weit über der Zahl der Corona-Toten lag. Nur sterben und starben Menschen natürlich nicht nur an Corona.
Aufgrund des Lockdown sind Lieferungen ausgeblieben und der Vorrat an Urnen ging an mehreren Stellen zur Neige, so dass jetzt entsprechend große Nachlieferungen stattfanden. Die platte Hochrechnung aus einer Nachlieferung an einer Stelle ist wahrscheinlich falsch. Aber selbst diese Zahl würde nur für die durch normale Ursachen Gestorbene eines Monats in Wuhan reichen. Ganz ohne Corona.
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@BlueOcean Das Motiv für "geschönte" Zahlen ist klar: Nach dem beschämenden Start bei Corona tut die chinesische Regierung JETZT alles, um als heldenhafte Retter (der Welt) da zu stehen. Deswegen schickt man ach zuvor erhaltenes medizinisches Material wieder zurück. Dass die Zahlen manipuliert sein könnten sieht man am wahnsinnig schnellen Abflachen der Kurve... das ist bei dichtbesiedelten Gebieten ziemlich unwahrscheinlich, zumal der innerchinesische Kontakt zwischen dichtbesiedelten Gebieten sehr intensiv ist. Daher hätte man die Geschichte in Wuhan zwar mit radikalen Maßnahmen in den Griff bekommen, aber der Virus war sicher schon im Großraum Peking, Shanghai, Guangzhou... Daher wird dort nach dem anfänglichen PR-Disaster massiv mit der Rotlichtlampe reingeleuchtet...
 
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