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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286305 mal)

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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3586 am: 28. August 2020, 09:20:22 »
Wo gehören die beiden denn rein? Gelber Sack oder graue Tonne? Ich frag für'n Freund...

In die braune Tonne, natürlich!

Totes Fleisch in die Bio-Tonne? Ist bei uns nicht erlaubt!  :naughty:


Und sich nicht erwischen lassen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3587 am: 28. August 2020, 13:11:48 »


Pressekonferenz der Polizei Berlin zu den Covidi0ten-Demos. Die Polizeipräsidentin trägt vor, dass es bei Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen bereits durch den Versammlungszweck klar sei, dass man sich nicht an die Maßnahmen halten wird. Bei Menschen aus Risikogebietn wie Belgien und Menschen bei denen zu erwarten ist, dass sie sich auch in der Vergangenheit nicht an die Schutzmaßnahmen gehalten haben, besteht deswegen eine besondere Gefahr.
Daher waren die Versammlungen nicht verantwortbar.

Auflagen sind nur möglich, wenn der Infektionsschutz auch bei Nichtbefolgung noch irgendwie gewährleistet werden kann. Bei der erwarteten Menge an Menschen würde eine Räumung aber mehrere Stunden dauern. Die Polizei will mit allen reden, wird aber Verzögerungen der Infektionsschutzmaßnahmen nicht hinnehmen.

Als nächstes berichtet der Vizepräsident der Polizei über den Stand der Einsatzvorbereitung. Er sagt, dass 11 Versammlungen von Corona-Gegnern verboten wurden. Beim VG liegen 6 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen. 60 weitere Versammlungen sind wegen der geringen Teilnehmerzahl vom Infektionsschutz her unproblematisch. 5.100 weitere Anmeldungen von Versammlungen sind eingegangen. Bei klar erkennbaren Ersatzveranstaltungen, die vom Verbot mit erfasst sind, wird vor Ort mündlich bescheidet und ggf. die Versammlung aufgelöst.

Da weiterhin mobilisiert wird, notfalls auch an verbotenen Versammlungen teilzunehmen, sollen bereits die Anreiseaktivitäten unterbunden werden. Inkl. 1.000 Unterstützungskräfte von Bund und anderen Bundesländerns stehen 3.000 Einsatzkräfte bereit.

Als nächstes dann der Leiter der Direktion Einsatz & Verkehr, der Polizeiführer des Einsatzes gegen die Covidi0ten ist. 9 km Gitter stehen auch schon bereit. Er hält die Gewaltandrohungen im Netz für unwahrscheinlich.

Die Polizei plant den Bereich Straße des 17. Juni vom Brandenburger Tor bis zur Siegessäule und dann den Tiergarten bis hoch zum Spreebogen zu besetzen und dort Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zu verhindern. Auch die Wasserstraßen werden besetzt, aus Hessen sind Polizeiboote gekommen.

Außerdem wird vom Brandenburger bis zum Oranienburger Tor der Platz für den Aufzug vorbereitet, falls das Verbot gekippt wird. Die Polizei wird gesprächsbereit sein, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden. Verstöße werden konsequent behandelt, aber unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit (also nicht).

Von den Fragen der Journalisten war nicht viel zu verstehen.
Interessant sit, dass die Polizei eine Liste der Busunternehmen hat, über die die Anreise erfolgen soll und die Polizeien in den jeweiligen Herkunftsländern gebeten wurden, die Anreisen zu verhindern, wenn die Verbote bestehen bleiben (das dürfte aber zu spät sein, weil die schon heute oder morgen ganz früh anreisen). Aber trotzdem nice, dass die Bus-Honks auch Probleme kriegen.

Die Polizeipräsidentin führt aus, wenn die Gerichte die Verbote aufheben, dass die Polizei dann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beauflagen wird und im Falle einer Nichtbefolgung zügig mit dre Aufnahme der Personalien und der Räumung beginnen wird (ich vernehme die Worte, allein mir fehlt der Glaube).
« Letzte Änderung: 28. August 2020, 13:57:57 von Gerichtsreporter »
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3588 am: 28. August 2020, 13:24:20 »
Der Life-Stream fängt schon bei 8:10 an.





Zitat
Trotz Neuinfektionen wirkt die Lage entspannt. Die Zahlen würden aber falsch erklärt, sagt der Forscher Reinhard Busse. Und keiner verstehe uneinheitliche Corona-Regeln.

Interview: Corinna Schöps

...

Das hätte ich vielleicht ein bißchen anders zusammengefaßt. Aber Busse hat im Grunde Recht, wenn er sagt, daß auf die falschen Zahlen geschaut und die - aus Unwissenheit, Dummheit oder Boshaftigkeit, je nachdem - auch immer und immer wieder fehlinterpretiert werden.

In den Kommentaren finden sich dann, quasi um das zu belegen, auch wieder ein paar Leute, die ernsthaft darüber diskutieren, ob ein Prozent von einem Prozent tatsächlich ein Prozent ergebe und was daraus folge. Da wird auch wieder ein YT-Kanal vom Schiffmann verlinkt.

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-08/coronavirus-infektionszahlen-regeln-feiern-veranstaltungen-gruppen-massnahmen-ansteckung

« Letzte Änderung: 28. August 2020, 13:26:59 von dtx »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3589 am: 28. August 2020, 13:47:40 »
Zitat
Das Berliner Verwaltungsgericht kippt das Demonstrationsverbot für Gegner der Corona-Politik. Die Veranstaltung am Samstag könne unter Auflagen stattfinden, sagt ein Gerichtssprecher. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3590 am: 28. August 2020, 13:49:19 »
Sitzen da auch Cov♥♥♥en?!  ::)

Edith:

Eben nachgelesen, es sollen "Strenge Auflagen insbesondere zu Mindestabständen" gemacht werden. Es darf herzlich gelacht werden!
« Letzte Änderung: 28. August 2020, 13:56:37 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Agrippa

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3591 am: 28. August 2020, 13:56:58 »
Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Demo-Verbots-Aufhebung
Zitat
Versammlung gegen Corona-Politik unter Auflagen gestattet (Nr. 42/2020)
Pressemitteilung vom 28.08.2020

Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin stattfinden; allerdings muss der Veranstalter bei deren Abhaltung Auflagen einhalten.

Der Polizeipräsident in Berlin hatte die als „Fest für Frieden und Freiheit“ angemeldete Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer erwartet werden, mit Bescheid vom 26. August 2020 sofort vollziehbar verboten. Zur Begründung berief sich die Versammlungsbehörde auf die Gefahren, die mit der Durchführung der Veranstaltung für die körperliche Unversehrtheit anderer einhergingen. Es sei aufgrund der Erfahrungen mit einer gleichgelagerten Versammlung am 1. August 2020 zu erwarten, dass die Teilnehmer die Vorgaben zum Infektionsschutz – insbesondere zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung eines Mindestabstands untereinander – nicht beachten würden. Daher gehe mit der Abhaltung der Versammlung ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko der Bevölkerung mit COVID-19 einher. Vor diesem Hintergrund seien mildere Mittel als ein Verbot zur Abwehr der Gefahr nicht ersichtlich.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte überwiegend Erfolg. Die 1. Kammer verneinte das Vorliegen einer nach dem Versammlungsgesetz für ein Versammlungsverbot zu fordernden unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der geplanten Versammlung. Die von der Versammlungsbehörde angestellte Gefahrenprognose genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin seien Versammlungen grundsätzlich zulässig; hierbei nehme der Verordnungsgeber– wie die fehlende Obergrenze der Teilnehmerzahl zeige – aber ein erhöhtes Infektionsrisiko in gewissem Umfang in Kauf. Zwar müsse der Veranstalter einer Versammlung ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen, das Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung sei indes nur „erforderlichenfalls“ Teil eines solchen Konzepts. Vorliegend habe der Anmelder ein solches Konzept vorgelegt, und es sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bewusst missachten werde. Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August 2020 noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Vielmehr habe der Anmelder u.a. durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen, entsprechend auf die Teilnehmer einzuwirken. Unabhängig hiervon habe die Versammlungsbehörde Alternativen zum Versammlungsverbot nur unzureichend geprüft (etwa die Änderung der Örtlichkeit oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl).

Das Gericht hat dem Veranstalter allerdings Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes gemacht: So muss dieser im Bühnenbereich Gitter zur Vermeidung einer Personenballung aufstellen, und er muss mittels beständig wiederholter Durchsagen und unter Einsatz seiner Ordner sicherstellen, dass auch die übrigen Teilnehmer die Mindestabstände einhalten. Das Gericht hat abschließend ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Versammlungsbehörde frei stehe, ggf. weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu erlassen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 1. Kammer vom 28. August 2020 (VG 1 L 296/20)
Tertius gaudens!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3592 am: 28. August 2020, 14:00:01 »
Vielleicht sind sie ja beim OVG weiser. Aber dann geht die Sache noch nach Karlsruhe.

Edith:

Wie weltfremd sind diese Verwaltungsrichter? Schließlich gab es weiß Gott schon genug Cov♥♥♥endemos, bei denen sie sich zumindest meiner Kenntnis nach jedes mal einen Dreck um irgendwelche Auflagen scherten.

Da bin ich wirklich fassungslos!
« Letzte Änderung: 28. August 2020, 14:26:07 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3593 am: 28. August 2020, 14:29:52 »
Was für eine juristische Hängepartie

https://www.n-tv.de/panorama/Berliner-Gericht-kippt-Demonstrationsverbot-article22001770.html

Hamburg hat da einen erfahrenen Einsatzleiter falls sich an Auflagen nicht gehalten wird, der ist aber „rustikaler“ - den könnte man sich bestimmt ausleihen

Zitat
Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August 2020 noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Vielmehr habe der Anmelder u.a. durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen, entsprechend auf die Teilnehmer einzuwirken.

*Gelächter, schallend, lauthals*
« Letzte Änderung: 28. August 2020, 14:32:01 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Tuska

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3594 am: 28. August 2020, 14:52:26 »
Ein Verwaltungsgericht ist ein Organ der Rechtspflege und keine Ampel zur Aussendung politischer oder moralischer Signale.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3595 am: 28. August 2020, 14:58:55 »
Wer schreibt hier denn was von der "Aussendung politischer oder moralischer Signale"?
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Offline Tuska

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3596 am: 28. August 2020, 15:00:17 »
Off-Topic:
Ich. 🤔
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3597 am: 28. August 2020, 15:03:27 »
Angeblich soll auch ein Kennedy Neffe morgen nach Berlin kommen. Will sich Scientology hier mal wieder hervortun?



https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Francis_Kennedy_junior
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3598 am: 28. August 2020, 16:13:59 »
Vielleicht sind sie ja beim OVG weiser. Aber dann geht die Sache noch nach Karlsruhe.

Eben. Dem VG Blödheit zu unterstellen, ist schon deshalb wohlfeil, weil es - nach Ansage der Parteien - auf sein Urteil ja sowieso nicht ankommen würde. Selbst hartgesottene Populisten dürfen da die Schultern zucken und einen Haken dransetzen.

Abseits dieser Kategorie würde man sich dagegen daran erinnern, daß ein Gericht bestehendes Recht anwendet. Nachdem der Verordnungsgeber mit der Ansicht um die Ecke kam, daß Versammlungen jeglicher Größe unproblematisch seien, obwohl er sich die Renitenz des rechtsextremen Querulantentums gegen Hygienevorschriften und Versammlungsauflagen bereits längere Zeit life und in Farbe ansehen konnte, hat dessen Polizeipräsidentin leider Pech.

Edith:

Wie weltfremd sind diese Verwaltungsrichter? Schließlich gab es weiß Gott schon genug Cov♥♥♥endemos, bei denen sie sich zumindest meiner Kenntnis nach jedes mal einen Dreck um irgendwelche Auflagen scherten.

Da bin ich wirklich fassungslos!

Wenn man es nicht schafft, auf die Rechtsverordnung Einfluß zu nehmen, braucht man sich hinterher nicht über Entscheidungen beklagen, die auf ihrer Grundlage getroffen werden.
Dabei war es auch nicht Sache des Gerichts, die Angabe "900 Ordner und 100 Deeskalationsteams" als Schutzbehauptung zu entlarven. Ich befürchte ja, daß ein Großteil davon kurzfristig unpäßlich werden oder den Zug verpassen wird ...

 
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Offline WendtWatch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3599 am: 28. August 2020, 16:21:33 »
Diese Miri triumpht vor sich hinlatschend (oder andersrum, wie auch immer) live durch Berlin

Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 
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