Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286962 mal)

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Offline Pirx

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Mir ist nämlich aufgefallen, dass viele ein Abflauen der Weitergabe von wilden Theorien wahrnehmen und manchmal regelrecht überrascht davon sind, wie ihre "übliche Verdächtigen" sich im Gegensatz zu früheren Zeiten zurück halten und sozusagen im Angesicht der Gefahr doch lieber den richtigen Experten "aus dem Mainstream" vertrauen.
Mein intelligentester (Eso-)Reichi (älteres Zitat: "Sämtliche Krankheiten, selbst ein gebrochenes Bein, sind ausschließlich auf psychische Probleme zurückzuführen.") war vor zwei Wochen plötzlich krankgeschrieben, ist inzwischen wieder auf Arbeit, hat aber demnächst seinen zu dieser Zeit üblichen mehrwöchigen Urlaub. Da jeglicher Kontakt mit ihm coronaunabhängig durch mich vermieden wird, kann ich seine aktuelle VT-Affinität nicht ermitteln. Altersmäßig und angesichts seiner Konstitution würde ich mir an seiner Stelle Sorgen machen. Da er weiterhin in seinem Kinderzimmer - inzwischen ganz alleine in Muttis Haus - wohnt und die Honigmanntreffen ja doch immer seltener werden, ist er überwiegend in ziemlich steriler Umgebung aufhältig.

Der fast blödeste meiner bekannten VTler (Zitat: "Ich habe da meine eigene Meinung und Erfahrungen. Ich grüße weiter per  Handschlag.") ist seit einer Woche krankgeschrieben wegen eines "tauben Beines" beim Autofahren. Die Beschwerden hat er angeblich schon seit einem halben Jahr.

Obwohl beide VTler immer behaupten, es gäbe ja überhaupt gar keine Zufälle, gestehe ich zu, dass es sich doch um solche handeln könnte.
Die Wahrscheinlichkeit ist trotzdem groß: die beiden haben Schiss. Die glauben an ihre Fantasiewelt nur, weil sie mit der komplizierten Realität überfordert sind. Wenn's echt an Gesundheit und Leben geht, anerkennen sie die Wissenschaft. Stillschweigend und natürlich nur zeitweilig.
« Letzte Änderung: 5. April 2020, 04:12:18 von Pirx »
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Das ist keine Glaubensfrage, sondern eine solche des aktuellen Erkenntnisstandes.


Schätze auch, die Systemrichter werden "in freier Würdigung" doch eher den Systemwissenschaftlern glauben ...

Das vermute ich auch für den nachfolgenden Fall des Glaubens. Nach meiner laienhaften Einschätzung wird das VG dem Antrag nicht stattgeben. Aber wir werden sehen.

Zitat
Gemeinde geht gegen Gottesdienstverbot vor
https://www.tagesschau.de/inland/corona-messen-berlin-101.html

Etwas stutzig gemacht hat mich der Passus
Zitat
In der Berliner Gemeinde hatten sich am Vormittag bereits etwa ein Dutzend Gläubige in der Kirche St. Afra im Berliner Stadtteil Mitte eingefunden. Propst Goesche sprach mehrere Gebete auf Lateinisch, am Schluss traten die Gläubigen nach vorne, um kniend die Mundkommunion zu empfangen.

Da der Ritus Romanus nämlich seit dem II. Vatikanum quasi verboten und nur mit Ausnahmegenehmigung (Indult) zelebriert werden darf, kann man eine Nähe zur Pius-Bruderschaft, also den Extremisten um den exkommunizierten Bischof  Marcel Lefebvre vermuten.

Und richtig:
Zitat
1996 verließen die Schwestern von der hl. Elisabeth St. Afra. 2006 erwarb das Institut St. Philipp Neri zunächst die Kirche, 2008 auch die dazugehörigen Gebäude. Die Liturgie wird in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gefeiert
https://de.wikipedia.org/wiki/St._Afra_%28Berlin%29

Und dort findet man:
Zitat
Als Propst und Oberer des ISPN amtiert der Gründer Gerald Goesche, der wegen seiner Liebe zur Feier der Liturgie und Sakramentenspendung in der außerordentlichen Form zuvor als Gast sechs Jahre als Seelsorger der zur Priesterbruderschaft St. Pius X. gehörenden St.-Petrus-Kapelle in Berlin-Kreuzberg gewirkt hatte. Die übrigen Gründungsmitglieder des Instituts hatten der Bruderschaft als Diakone bzw. Seminaristen angehört
https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_St._Philipp_Neri

Die Unterstützung des residierenden Erzbischofs von Berlin als zuständigem Ordinarius dürfte sich also in Grenzen halten...


Wir erfahren, Demonstrationen werden tatsächlich "genehmigt" (gemeint ist vermutlich eine angemeldete Demo, der aus Auflage ein Mindestabstand von 1,5 m als Auflage gegeben wurde).

Zitat
Rund 40 Teilnehmer kamen am Sonnabend zu der Demo „Grundrechte verteidigen - Sage NEIN zur Diktatur!“ am Rosa-Luxemburg-Platz.

Obwohl zu der genehmigten Demonstration nur 40 Teilnehmer kamen, musste die Polizei mehrmals darauf hinweisen, doch bitte den rund 1,5 Meter Abstand voneinander einzuhalten.

Während sich der Großteil auch daran hielt und sogar den Platz verließ, waren nicht alle einsichtig. Von Personen, die den Platz nicht verlasen wollten, wurden die Personalien aufgenommen.

Zwei Personen leisteten Widerstand und wurden festgenommen. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt.
https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/corona-abstand-nicht-eingehalten-zwei-festnahmen-bei-demo




Mein intelligentester (Eso-)Reichi (älteres Zitat: "Sämtliche Krankheiten, selbst ein gebrochenes Bein, sind ausschließlich auf psychische Probleme zurückzuführen.")


Das zu verbreiten war in den 70ern gar nicht so unüblich.
Gerade unter SPIEGEL-Lesern
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline klingsor3

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Aha da haben wirs, hinter allem stecken natürlich die Bilderberger ...  :facepalm:

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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dtx

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Oder wenn ein Anwalt es bemängelt, wenn sein potentieller Mandant vor der Berliner Polizei Straftaten offenbaren muß als Begründung dafür, daß ein Besuch bei ebenjenem zum Zwecke eines Beratungsgespräches notwendig sei.
https://www.lto.de/recht/juristen/b/vg-berlin-14l31-20-corona-beschraenkungen-anwaltliche-berufsfeiheit-gerechtfertigt/

Das alles gehört geklärt ...

https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/ticker-corona-virus-freitag-dritter-april-100.html

Das VG Berlin hat die Klage abgewiesen (Eintrag von 15:46).

Das VG Gera hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Jena agelehnt (17:31).

Das Problem der Dödel ist halt, daß Kriterien wie Augenmaß und Vernunft seitens der Verwaltung bei der Planung und Umsetzung der sie störenden Maßnahmen außerhalb ihres Empfängerhorizonts liegen.
 
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Offline Gelehrsamer

Das VG Berlin hat die Klage abgewiesen (Eintrag von 15:46).

Das VG Gera hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Jena agelehnt (17:31).

Das VG Berlin ist offenbar der Meinung, dass bei einer etwaigen Kontrolle nur Zeit und Ort des Anwaltstermins bekannt gegeben werden müssen. Wie die darauf kommen, steht da nicht, da die VO eigentlich auch die Darlegung der dringenden Erforderlichkeit (also Unaufschiebbarkeit) des Termins erfordert. Termine beim Anwalt sind aber nur sehr selten unaufschiebbar (zB drohende Verjährung oder Haftsachen, letzterenfalls wird der Mandat aber nicht auf der Straße kontrolliert.).

Ansonsten war das erstmal nur ein Eilverfahren.

Spoiler
Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsfreiheit (Nr. 15/2020)

Pressemitteilung vom 03.04.2020

Ein Berliner Rechtsanwalt ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit seinem Versuch gescheitert, Teile der Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorläufig für rechtswidrig erklären zu lassen.

Nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März 2020 gilt stadtweit grundsätzlich die Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind hiervon Ausnahmen vorgesehen. So sieht § 14 Abs. 3 Buchst. n ausdrücklich u.a. die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als zulässig vor. Der Antragsteller hatte geltend gemacht, die Regelungen griffen unverhältnismäßig in seine Berufsausübungsfreiheit ein. Den Rechtssuchenden werde es in erheblichem Maß erschwert, bei ihm um Rechtsrat nachzusuchen. Dadurch werde das Recht, sich in Verfahren eines anwaltlichen Beistands zu bedienen, unzulässig eingeschränkt, zumal die rechtssuchende Person ihre Gründe im Fall einer Polizeikontrolle glaubhaft machen und damit offenlegen müsse.

Die 14. Kammer wies den Eilantrag zurück. Dem Antragsteller drohten ohne die beantragte gerichtliche Feststellung keine schweren und unzumutbaren Nachteile. Seine potentiellen Mandanten müssten bei einer allenfalls im Einzelfall erfolgenden Kontrolle im Wesentlich nur Ort und Zeit eines etwaigen Besprechungstermins in der Kanzlei glaubhaft machen; dies stelle schon keine erhebliche Hürde für die Inanspruchnahme und Erbringung anwaltlicher Hilfe dar. Im Übrigen sei die durch die angegriffenen Normen allenfalls verursachte geringfügige Beeinträchtigung des Antragstellers in seiner Berufsausübungsfreiheit angesichts des mit der – zeitlich ohnehin eng befristeten – Verordnung bezweckten Schutzes der überragend wichtigen Schutzgüter der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt und insbesondere nicht unverhältnismäßig. Der Verlangsamung der Ansteckungsrate durch Vermeidung sozialer Kontakte komme entscheidende Bedeutung zu, um die Überlastung und den Zusammenbruch des Gesundheitssystems und in der Folge erhebliche Gesundheitsschäden und den Tod einer Vielzahl von Menschen zu verhindern. Hierzu trage es bei, wenn nur dringend erforderliche persönliche Termine bei Rechtsanwältinnen und -anwälten wahrgenommen werden dürften.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 14. Kammer vom 2. April 2020 (VG 14 L 31.20)
[close]

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.915801.php

Dass eine Maskentragepflicht nicht unverhältnismäßig ist, dürfte kaum zu bezweifeln sein. Abwegig ist mE allerdings die Annahme, das man das durch eine Allgemeinverfügung regeln könne. Ob sich das VG mit diesem Punkt befasst hat, geht aus der Meldung allerdings nicht hervor. Näheres zum Problem hier (dort unter 3. im Spoiler):

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg279708#msg279708
 
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Offline Rabenaas

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Dass eine Maskentragepflicht nicht unverhältnismäßig ist, dürfte kaum zu bezweifeln sein.

Solange es keine gibt schon!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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dtx

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Das VG Berlin ist offenbar der Meinung, dass bei einer etwaigen Kontrolle nur Zeit und Ort des Anwaltstermins bekannt gegeben werden müssen. Wie die darauf kommen, steht da nicht, da die VO eigentlich auch die Darlegung der dringenden Erforderlichkeit (also Unaufschiebbarkeit) des Termins erfordert.

Die Brandenburger scheinen nicht überzeugt gewesen zu sein, daß das so haltbar wäre, sonst hätten sie das nicht im Nachhinein aus ihrer Verordnung gestrichen. Die Polizei soll eine bedingte Ausgangssperre durchsetzen und muß dazu nicht die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites beurteilen, sondern bestenfalls - wenn man denn unbedingt will - die Angaben des Angehaltenen überprüfen.

Termine beim Anwalt sind aber nur sehr selten unaufschiebbar (zB drohende Verjährung oder Haftsachen, letzterenfalls wird der Mandat aber nicht auf der Straße kontrolliert.).

Es gibt schon noch ein paar Sachen mehr. Termine beim Anwalt sind jedenfalls in der Regel wichtiger, als im Park zu koksen oder am Wasserhäuschen abzuhängen.


Dass eine Maskentragepflicht nicht unverhältnismäßig ist, dürfte kaum zu bezweifeln sein.

Meinst Du? Das war Jenaer Kundschaft ( https://de.wikipedia.org/wiki/Wiebke_Muhsal ) ... im Stadtrat haben die 10% (5 Sitze), da ist die Trulla mit dabei. Und was ihre Truppe im Fratzenbuch zum Besten gibt, kann sich, wer mag, selber anschauen.

Abwegig ist m. E. allerdings die Annahme, das man das durch eine Allgemeinverfügung regeln könne. Ob sich das VG mit diesem Punkt befasst hat, geht aus der Meldung allerdings nicht hervor.

Der Jenaer Stadtrat tagt derzeit nur in Form eines Sonderausschusses, in den die Fraktionen "proporzmäßig" einen bzw. zwei (Linke und Grüne) Abgeordnete entsenden. Das ist nicht ganz die Abbildung der Machtverhältnisse, weshalb sich der Sonderausschuss mit seinen Beschlüssen auf das Nötigste beschränke. Ansehen kann man sich die Allgemeinverfügung, die derzeit bis zum 19. April befristet ist, hier: https://gesundheit.jena.de/de/coronavirus

Ich kann mir vorstellen, daß eine Rechtsverordnung mittels Umlaufbeschluss auf den Weg gebracht werden und die Allgemeinverfügung einfach auslaufen soll, falls kein Beschluß zustandekäme.
 
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Offline SchlafSchaf

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Offline Sandmännchen

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Ich kann mir vorstellen, daß eine Rechtsverordnung mittels Umlaufbeschluss auf den Weg gebracht werden und die Allgemeinverfügung einfach auslaufen soll, falls kein Beschluß zustandekäme.
Ein Stadtrat kann aber keine Verordnungen erlassen, höchstens Satzungen.
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Offline Reichsschlafschaf

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Immerhin scheint das mit den Demos gut zu laufen. Man kriegt die Auflage, die 1,5 m Abstand einzuhalten oder man einigt sich mit den Anmeldern:

Spoiler
Einigung im Streit um den Protest gegen einen Uranmüll-Transport am Montag: Nachdem die Stadt Münster eine angemeldete Demonstration gegen den Transport aus Gronau zunächst verboten hatte, dürfen Atomkraftgegner am Montag nun doch in Münster protestieren – allerdings nur mit einer Mahnwache und nach strengen Regeln. Darauf haben sich die Veranstalter mit der Ordnungsbehörde verständigt.

Auflagen für Protest

Unter Auflagen dürfe der Protest auch in der Corona-Krise stattfinden, erklärten die Organisatoren, darunter das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), am Sonntag in Münster. Die Atomkraftgegner sind laut einer Einigung zwischen Stadt und Veranstaltern jedoch verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen und 1,50 Meter Abstand voneinander zu halten.

Nachdem die Stadt Münster die Versammlung zunächst verboten hatte, stellten die Organisatoren am Freitag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Der jetzt erzielte Kompromiss kam offenbar einem Richterspruch zuvor.

Laut Stadt darf die Versammlung mit maximal 15 Teilnehmern nur an einer festgelegten Stelle am Alfred-Krupp-Weg stattfinden, eine Demonstration im Sinne eines Umzuges sei ausgeschlossen. Auch das Verteilen von Flugblättern ist der Stadt zufolge untersagt. Darüber hinaus dürfen keine Personen mit Corona-Symptomatik an der Mahnwache teilnehmen, wie die Ordnungsbehörden ausdrücklich betonen.
Mahnwache ab 11 Uhr

Die Mahnwache findet nun am Montag ab 11 Uhr in Höhe des Güterbahnhofs auf dem Alfred-Krupp-Weg/ Ecke Roddestraße in Münster statt.

Der städtische Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer erklärt: „Mit der jetzt festgelegten Vorgehensweise im Zeichen der Corona-Krise wird der Versuch unternommen, den dringenden Infektionsschutz mit der Ausübung eines politisch elementaren Grundrechts in Einklang zu bringen. Dies ist möglich geworden, weil der Veranstalter den Infektionsschutz sehr ernst nimmt.“

Die münsterischen Grünen haben am Sonntag kritisiert, dass die Firma Urenco, Betreiber der Urananreicherungsanlage in Gronau, inmitten der Corona-Krise am Transport radioaktiven Urans durch das Münsterland festhalten will. „Gerade in der derzeitigen Lage, in der sich die öffentliche Gefahrenabwehr auf die Eindämmung des Coronavirus konzentrieren muss und auch keine Demonstrationen möglich sind, muss es ein Moratorium für Atomtransporte geben“, wird Robin Korte, grünes Mitglied im Umweltausschuss, in einer Pressemitteilung zitiert.

Trotz des beschlossenen Atomausstiegs werde im Münsterland immer noch radioaktives Material für Brennelemente hergestellt und auch exportiert. „Viele der Transporte führen durch Münster,“ erklärt Carsten Peters, Ratsherr der Grünen, und ergänzt: „Jeder Transport stellt für sich eine unkalkulierbare und zugleich vermeidbare Gefahr dar. Daher muss ein vollständiger Atomausstieg endlich auch das Ende der Urananreicherung in Gronau einleiten.“

Bitte vom Ordnungsdezernenten

Münsters Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer hatte in der vergangenen Woche die Firma Urenco, die in Gronau die Urananreicherungsanlage betreibt, gebeten, die Transporte während der Corona-Krise auszusetzen. Sicherheits- und Ordnungsbehörden seien im Zuge der Krise schon massiv gefordert.


[close]
https://www.wn.de/Muenster/4182180-Uranmuell-Transport-Mahnwache-als-Kompromiss
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Offline Fatzke

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damit kann ich sogar einigermassen leben. Ne Mahnwache mit 15 Leuten ist zwar bei weitem nicht so cool, wie Castor schottern, aber immerhin ist das Demonstrationsrecht nicht vollständig abgeschafft.

Und, dass die Stadt eine Vermummungspflicht für eine Demonstration verhängt kann ich grundsätzlich nur begrüssen
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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dtx

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Ein Stadtrat kann aber keine Verordnungen erlassen, höchstens Satzungen.

Jena ist eine kreisfreie Stadt.

@Gerichtsreporter
 
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Offline Gelehrsamer

Jena ist eine kreisfreie Stadt.


Und darauf ein kräftiges "Häh?"

(Langfassung: Unter welchem Aspekt ist im vorliegenden Zusammenhang von Relevanz, ob es sich bei der Stadt Jena um eine kreisfreie Stadt handelt?).
 
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Offline Rabenaas

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Gilt auch für kreisfreie Städte.
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