Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286964 mal)

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Offline BlueOcean

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Ich habe mal eine Umfrage angehängt, die sich auf die Frage bezieht, ob seit dem Aufflammen der Krise insgesamt mehr oder weniger Verschwörungstheorien wahrzunehmen sind. Wobei sich die Frage nicht darauf bezieht wie viele neue Corona-Theorien im Internet gleich Pilzen aus dem Boden sprießen, sondern darauf wie viele Wahrnehmungen im direkten unmittelbaren Umfeld gemacht werden und wie dies im Vergleich zu den Zeiten vor Corona wahrgenommen wird.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass viele ein Abflauen der Weitergabe von wilden Theorien wahrnehmen und manchmal regelrecht überrascht davon sind, wie ihre "übliche Verdächtigen" sich im Gegensatz zu früheren Zeiten zurück halten und sozusagen im Angesicht der Gefahr doch lieber den richtigen Experten "aus dem Mainstream" vertrauen.

Andere wieder haben den Eindruck, dass die Krise zu einer Verstärkung des Umsatzes an Verschwörungstheorien führt und stöhnen über die Menge völlig verstrahlter Meinungen mit denen sie sich herum schlagen müssen.

Daher wäre auch vorstellbar, dass die Krise eine gewisse Scheide darstellt, die bei manchen zu der Festlegung führt, ob sie sich doch lieber wieder der Mainstream-Gesellschaft annähern oder eben gänzlich über die Wupper treiben.

Die natürlich unrepräsentative Einschätzung des Forums würde mich daher sehr interessieren. Dabei bitte ich nur eigene direkte Erfahrungen zu berücksichtigen. Also die ungefähre Menge von Personen, die im Ernst Verschwörungstheorien jeder Art vertreten.
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Wer noch etwas Mathematik möchte statt Schwurbelei, dem sei das neueste Video von Weitz ans Herz gelegt (von heute).

Köder: Reptos und unsere Kundschaft kommen auch vor ...!    ;)



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Allerdings kann ich - ohne, daß ich eine anmelden möchte, es verstehen, wenn jemand findet, das Verhältnis zum Demonstrationsrecht müsse geklärt werden.

Verstehen kann man das zwar schon, als Meinung oder so ... Aber sobald das Demonstrationsrecht mit dem Recht auf Leben und gesundheitliche Unversehrtheit kollidiert, sehe ich den Klärungsbedarf nicht wirklich.

Immerhin wird uns dieses Recht nicht gnädig von der Regierung gewährt, sondern wir haben es einfach, weswegen Demos nicht genehmigt, sondern einfach nur angemeldet werden ...

... was hier aber nichts zur Sache tut.

Oder wenn Hessen zwar Spaziergänge in Parks erlaubt, auch von zwei Personen in weniger als 2 m Abstand, wenn diese in einem Haushalt leben, andererseits aber jetzt Picknicks dieser zwei Personen verbietet – auch, wenn sie die 2 m zu anderen Paaren einhalten – mit der Begründung, die Leute seien aber in der vergangenen Woche nicht brav gewesen.

Okay, ziemlich blödsinnige Begründung ... aber Grundrecht auf Picknick? Kommt vielleicht noch.  Bis dahin ...

Oder wenn ein Anwalt es bemängelt, wenn sein potentieller Mandant vor der Berliner Polizei Straftaten offenbaren muß als Begründung dafür, daß ein Besuch bei ebenjenem zum Zwecke eines Beratungsgespräches notwendig sei.
https://www.lto.de/recht/juristen/b/vg-berlin-14l31-20-corona-beschraenkungen-anwaltliche-berufsfeiheit-gerechtfertigt/

Laß mich raten ... die Lösung dieses Dilemmas wäre wohl, dem Anwalt seine Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken. Denn der wird ja der Polizeistreife seine Eigenschaft als Organ der Rechtspflege nachweisen können. Wenn der Mandant in Haft sitzt, geht er ja auch ...
Also ein schönes Beispiel dafür, daß man als Kläger in seinem Ansinnen auch auf eine Art und Weise ernst genommen werden kann, die man nicht wollte.

Spoiler
   
Anderes Beispiel:

Mann wurde geblitzt und klagt, weil der Blitzer ihn geblendet habe. Worauf ihm die Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde.
[close]

Allerdings hat U. Buermeyer (Gesellschaft für Freiheitsrechte, im Hauptberuf Richter) jetzt angemahnt, dass es kaum zulässig sein kann, bei genesenen Personen (nur aus Solidarität) die Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Ich hätte den Einwand, dass die Lockerung für diesen Personenkreis (zu) vielen Menschen Anlass geben könnte, sich infizieren zu lassen (und dann ins KH zu müssen).

Ich hätte den Einwand, dass es derzeit vermutlich so bzw. sehr wahrscheinlich  ist, dass die Leute immun sind und dass sie vermutlich niemanden mehr infizieren können, aber 100% gesichert ist das nicht.

Ich hätte den Einwand, daß man es einer Polizeistreife unmöglich macht, eine Ausgangssperre durchzusetzen, wenn sie bei jedem zweiten Angehaltenen den Amtsarzt zu Rate ziehen soll, bevor sie einen Platzverweis aussprechen darf.



Ist zwar von 2015, zeigt aber anschaulich die "Banalität" einer Behandlung von Covid 19 mittels Beatmungsmaschinen und die Herstellung derselben:




 
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Ich hätte den Einwand, daß man es einer Polizeistreife unmöglich macht, eine Ausgangssperre durchzusetzen, wenn sie bei jedem zweiten Angehaltenen den Amtsarzt zu Rate ziehen soll, bevor sie einen Platzverweis aussprechen darf.

Ich würde den ganzen Eintrag (den ich in jedem einzelnen Punkt für falsch halte) gerne der Reihe nach abarbeiten, komme da heute aber nicht mehr zu. Als Beispiel sei der letzte Punkt rausgegriffen: Nach Stand der aktuellen Mitteilungen der Virologen ist man nach durchgemachter Infektion ca. 2 Jahre immun. Das ist durch Antikörpertests, die bald zur Verfügung stehen sollten, auch nachweisbar. Ist der Nachweis geführt, ist es kein Problem, jemanden mit einer ärztlichen Immunitätsbescheinigung auszustatten. Da muss nicht jeder ständig getestet werden.

Daneben ist es eine ganz grundsätzliche Fehlvorstellung, dass man Menschen einsperren könne, damit die Polizei weniger Arbeit hat. In Bayern ist das zwar nach dem PAG möglich, in rechtsstaatlichen Ordnungen - also außerhalb von Bayern, Ungarn, Nordkorea und anderen üblichen Verdächtigen - ist das aber unüblich. Ein Problem bleibt hingegen die negative Vorbildwirkung, Denn wenn Genesene draußen rumspringen dürfen, wird ein Anreiz geschaffen, dass sich bislang nicht Infizierte infizieren (lassen), um alsbald ebenfalls zu den Privilegierten zu gehören.
 
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Das Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel sehe ich als nicht problematisch an. Das würde schon allein mit dem Versammlungsgesetz funktionieren. Auch das Infektionsschutzgesetz sieht hier eine Einschränkung dieses Grundrechts vor. Da würde sich nur die Frage der Verhltnismäßigkeit stellen. Diesem Problem ist man zB in der Berliner Verordnung durch die Möglichkeit von Ausnahmen entgegengetreten. Da kann dann die einzelne nicht erteile Genehmigung eventuell unverhältnismäßig sein, man zerschießt sich aber nicht gleich die ganze Verordnung.

In den bisher entschiedenen Fällen hat das Argument gehalten, dass bei einer Versammlung unter freiem Himmel die Einhaltung der Abstandsregel und die Anzahl der Teilnehmenden nicht wirksam gesteuert werden können. Auch das Problem der Gegenkundgebung wurde erwogen. Das wäre verfassungsrechtlich problematisch, eine Kundgebung zu gestatten, aber keinen Gegenprotest unter vergleichbaren Bedingungen. Das macht die Nazis besonders traurig, hätten sie doch gerne die Gelegenheit genutzt, ihren Hass auf die Straße zu tragen, ohne die lästigen Zecken.

Schwieriger finde ich, dass auch Versammlungen in geschlossenen Räumen untersagt sind. Da sieht Art. 8 GG keine Einschränkung durch Gesetz vor. Genausowenig wie Art. 4 II GG eine Einschränkung der Religionsausübung zuläßt. Zwar ist in geschlossenen Räumen die Infektionsgefahr höher, jedoch können hier auch leichter Vorkehrungen dagegen getroffen werden (zB Tragen von Masken, Markierungen auf dem Boden, Beschränkungen beim Einlass etc). Hier greifen nur die verfassungsimmanenten Schranken. Die Ausübung des einen Grundrechts darf nicht mit anderen Grundrechten kollidieren. Ein Regel der Art Art. 1 GG sticht Art. 8 GG gibt es aber nicht. Es gilt das Prinzip der praktischen Konkordanz, nach der in die Grundrechte nur soweit eingegriffen werden darf, wie es notwendig ist, um das anderen Grundrecht. noch zu gewährleisten. Beide Grundrechte werden in eine ausgewogene Anwendung gebracht und nicht eine Dominanz des einen oder anderen Grundrechts ermöglicht.

Rein praktisch wird es dazu keine Entscheidungen im Eilverfahren geben. Und wenn die Hauptsache entschieden wurde, dann sind die entsprechenden Verordnungen hoffentlich längst nicht mehr nötig.
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Ich würde den ganzen Eintrag (den ich in jedem einzelnen Punkt für falsch halte) gerne der Reihe nach abarbeiten, komme da heute aber nicht mehr zu. Als Beispiel sei der letzte Punkt rausgegriffen: Nach Stand der aktuellen Mitteilungen der Virologen ist man nach durchgemachter Infektion ca. 2 Jahre immun.

@mork77 wird Dir vermutlich entgegnen, daß sich diese Aussage womöglich empirisch verifizieren lassen wird, wenn auch erst in zwei Jahren. Im Übrigen waren die Aussagen von Medizinern in der Krise durchaus nicht ausschließlich von Klugheit gekennzeichnet. Am Ende ist es Politikern bzw. einem Gericht überlassen, wem sie Glauben schenken und wem nicht.

Das ist durch Antikörpertests, die bald zur Verfügung stehen sollten, auch nachweisbar.

Warten wirs ab. Solange die Tests noch nicht verifiziert sind, ist gar nichts nachweisbar. Weil dem Trump die Wesiheit der Europäer (und der WHO) zuwider war, haben die Amis wochenlang Tests verwendet, die unbrauchbare Ergebnisse lieferten.

Daneben ist es eine ganz grundsätzliche Fehlvorstellung, dass man Menschen einsperren könne, damit die Polizei weniger Arbeit hat.

Kann man. Vorführhaft wird mitunter so ausgestaltet, daß die Polizei nicht frühmorgens vor dem Termin in Streß verfallen muß. Im Übrigen hat eine Ausgangssperre mit "einsperren" nichts zu tun, das ist weder U-, noch Strafhaft, noch das, was die Bayern da ausgeheckt haben.

Ein Problem bleibt hingegen die negative Vorbildwirkung. Denn wenn Genesene draußen rumspringen dürfen, wird ein Anreiz geschaffen, dass sich bislang nicht Infizierte infizieren (lassen), um alsbald ebenfalls zu den Privilegierten zu gehören.

Abgesehen davon könnte sich die Frage nach einer Amtshaftung stellen, wenn man aus ideologischen Gründen Leute für langfristig ungefährlich erklärt hat, die dann bei nächstbester Gelegenheit doch ihre Arbeitskollegen, Patienten oder Kunden anstecken. Vor allem in Pflegeheimen und Rehakliniken (Beispiele Bad Meinberg, Neukölln, Schwalmstadt, Tornesch, Wolfsburg, Worms, Zwönitz, ...) ist das ein massives Problem.
« Letzte Änderung: 4. April 2020, 19:50:31 von dtx »
 
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Der Bundeswirtschaftsklops hat mal wieder eine fixe Idee. Er braucht mal schnell 1,5 Milliarden Atemmasken, damit die Arbeitnehmer damit ausgestattet werden können. :banghead:

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Offline Rabenaas

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Ein Problem bleibt hingegen die negative Vorbildwirkung, Denn wenn Genesene draußen rumspringen dürfen, wird ein Anreiz geschaffen, dass sich bislang nicht Infizierte infizieren (lassen), um alsbald ebenfalls zu den Privilegierten zu gehören.

Leute wegsperren, damit Andere nicht auf dumme Gedanken kommen? Äußerst bedenklich.

Abgesehen davon: man wird zumindest mittelfristig die Maßnahmen lockern müssen; die Immunen werden dann dringend gebraucht. Die kann man zuerst wieder auf die Menschheit loslassen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Der Bundeswirtschaftsklops hat mal wieder eine fixe Idee. Er braucht mal schnell 1,5 Milliarden Atemmasken, damit die Arbeitnehmer damit ausgestattet werden können. :banghead:

Na ja, der kalkuliert halt mit Einwegzeugs. Wieviel Tempotaschentücher verbrauchst Du so im Jahr? (Selbst bei anderen Dingern muß man in Abständen die Filter wechseln).

Leute wegsperren, damit Andere nicht auf dumme Gedanken kommen? Äußerst bedenklich.

Es wird niemand "weggesperrt" (s. o.).

Abgesehen davon: man wird zumindest mittelfristig die Maßnahmen lockern müssen; die Immunen werden dann dringend gebraucht. Die kann man zuerst wieder auf die Menschheit loslassen.

Ob Immunität auch bei desem Virus das bedeutet, was man bislang darunter versteht, weiß keiner. Das "Prinzip Hoffnung" bedeutet nach den bis heute gesicherten Erkenntnissen nur wieder "Profit vs. Tote und Invalide". Also dürfte man die derzeitigen Maßnahmen nicht lockern, sondern müßte sie durch andere ersetzen.
« Letzte Änderung: 4. April 2020, 19:59:29 von dtx »
 
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Am Ende ist es Politikern bzw. einem Gericht überlassen, wem sie Glauben schenken und wem nicht.

Das ist keine Glaubensfrage, sondern eine solche des aktuellen Erkenntnisstandes. Das RKI meint dazu:

"Erste Studien haben gezeigt, dass Personen nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion spezifische Antikörper entwickeln (59). Durch Tierversuche an Rhesusaffen (60), früheren Erkenntnissen zu SARS sowie Plausibilitäts- und Machbarkeitsannahmen gehen Experten davon aus, dass genesene Patienten ein nur sehr geringes Reinfektionsrisiko haben. Unklar ist, wie regelhaft, robust und dauerhaft dieser Immunstatus aufgebaut wird. Die Erfahrungen mit anderen Coronaviren-Infektionen (SARS und MERS) deuten darauf hin, dass die Immunität bis zu drei Jahre anhalten könnte (61). Um das genauer zu bestimmen, sind serologische Längsschnittstudien erforderlich, die die Immunität der Patienten über einen längeren Zeitraum beobachten (62)".

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText23

Dazu auch eine Mitte März veröffentlichte Studie:

https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2020.03.13.990226v1
 
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dtx

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Dieser Laborleiter hätte lieber sichere Erkenntnisse:

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Das-passiert-mit-Corona-Tests-im-Labor-article21692358.html

27.03.2020: Das Ergebnis der im Artikel genannten Studie (vom Helmhotz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig koordiniert) werde für Ende April erwartet. Antikörpertests seien noch nicht wirklich zuverlässig, mitunter würden auch Immunantworten gegen die anderen Corona-Viren nachgewiesen, die die meisten Erwachsenen in sich trügen. Zudem:

Zitat
Allerdings gibt es zum Immunschutz nach einer SARS-CoV-2-Infektion noch viel For­schungs­bedarf: Derzeit kann zum Beispiel noch nicht belastbar gesagt werden, ob und wie lange ein solcher Schutz anhält.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111463/Antikoerper-Studie-soll-Immunitaet-der-Bevoelkerung-aufzeigen

03.04.2020:
Zitat
...
Ohne die Kenntnis des Antikörper-Titers sind keine sicheren Aussagen dazu möglich, ob eine Person vor einer Infektion geschützt ist. Dies dürfte nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung in der Regel der Fall sein. Zu einem möglichen Immunschutz nach asymptomatischen Infektionen gibt es derzeit keine sicheren Erkenntnisse.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111703/USA-Erster-Antikoerpertest-fuer-SARS-CoV-2-zugelassen

Hier wird von kardiologischen und neurologischen Komplikationen berichtet, die wohl die Frage des Versterbens wegen des Viruses oder mit ihm ein Stück weit relativieren:

26.03.2020
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111487/COVID-19-Kardiologen-finden-Hinweise-auf-Myokarditis

02.04.2020
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111644/Berichte-ueber-neurologische-Komplikationen-bei-COVID-19
 
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Offline hair mess

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Was ist eigentlich mit den Chem-Trails.
Da sind keine mehr am Himmel.
Über kurz oder lang werden wir alles
erwachte, freie Menschen sein.

Was wird dann?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Fatzke

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Was ist eigentlich mit den Chem-Trails.
Da sind keine mehr am Himmel.
Über kurz oder lang werden wir alles
erwachte, freie Menschen sein.

Was wird dann?

Ich fürchte, dass die fehlenden Zwangsimpfungen durch die Chemtrails weitere Pandemien in den nächsten Monaten der Menschheit zusetzen werden.
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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