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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286126 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14955 am: 27. Juli 2023, 19:00:52 »
Frau Neigel kommt ja hier schon vor:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=338.msg405567#msg405567

war heute aber wohl nicht sonderlich erfolgreich:


Zitat
27.07.2023 18:21 963
MUSIKERIN VERKLAGT SACHSEN: ÜBERRASCHENDER AUSGANG IM NEIGEL-PROZESS

Von Jakob Anders, Thomas Staudt

Bautzen - Genesen? Geimpft? Getestet? - Diese Begriffe haben sich eingebrannt, führen zurück in die dunkle Zeit der Corona-Lockdowns. Gerade da, im November 2021, reichte Pop-Rockerin Julia Neigel (57) Klage gegen den Freistaat Sachsen ein: abgesagte Konzerte, verlorene Einnahmen, verletzte Menschenrechte. Am heutigen Donnerstag war Prozess am Oberverwaltungsgericht Bautzen. Mit überraschendem Ausgang!

Mehr als zwei Stunden vorm Termin versammelten sich bereits die ersten Fans vor dem Gerichtsgebäude. Ihre Heldin, die "Schatten an der Wand"-Sängerin Julia Neigel, kam 26 Minuten vor Prozessbeginn.

"Danke für deinen Mut, Julia", "Wir brauchen dich" oder "Weiter so" riefen ihr einige der mittlerweile rund 100 Anhänger von der Gerichtstreppe entgegen. Die bescheidene Antwort der Sängerin: "Ich bin als eine von vielen hier. Ich danke euch von Herzen, dass ihr alle da seid."

Aber sie machte auch ihren Standpunkt deutlich: "Kulturelle Teilhabe ist Menschenrecht. Während Kirchen und Baumärkte geöffnet hatten, durften Künstler in Kultur-Lockdowns nicht arbeiten und Menschen verloren gültige Tickets für Konzerte. Kunst ist systemrelevant. Dafür bin ich für alle anderen hier!"

Beim Betreten des Gerichtssaals die gleiche Situation: stehender Applaus für Neigel.
Über die Hälfte ihrer Fans fand derweil keinen Platz, musste draußen warten. Dann aber die Überraschung. Bereits nach vier Minuten wurde die Sitzung unterbrochen.

"Wir stellen aufseiten der Klägerin einen Gewerkschaftsvertreter fest und müssen prüfen, ob wir die Gewerkschaft für dieses Verfahren anerkennen können", so der Vorsitzende Richter Georg von Welck (63). Das Gericht zog sich zurück.

Außerdem hatte sich "Team Neigel" erst am Vorabend formiert. Mithin formal zu spät, damit der angeklagte Freistaat sich darauf hätte vorbereiten können. Und so wurde um 11.20 Uhr bekannt gegeben, dass die Gerichtsverhandlung auf Ende dieses Jahres verlegt wird.

Gegen 12 Uhr erreichte auch Marcel Luthe (45), der Bundesvorsitzende jener Gewerkschaft, das Gericht. Er stand zuvor im Stau: "Ich bin sehr überrascht von der Entscheidung, habe aber auch größtes Verständnis. Der Fall Neigel hat Symbolcharakter. Da sollte rechtlich alles klar sein."

Was die Maßnahmen aber auch zeigten: Wo sich viele an die Abstandsregeln hielten und sich impfen ließen, war die Zahl der Todesfälle durch Corona relativ gering. In Sachsen war sie relativ hoch
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-sachsen/musikerin-verklagt-sachsen-ueberraschender-ausgang-im-neigel-prozess-2903148

https://www.t-online.de/region/dresden/id_100214720/silly-saengerin-julia-neigel-klagt-gegen-corona-verordnung-von-sachsen.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Feiertag

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14956 am: 28. Juli 2023, 16:12:16 »
Doku von und mit Oliver Das ­Gupta, Nella, Anwalt Jun u.a.
https://www.derstandard.at/story/3000000180623/doku-zum-todestag-von-lisa-maria-kellermayr-sie-war-immer-die-lisa
Zitat
Doku zum Todestag von Lisa-Maria Kellermayr: "Sie war immer die Lisa"

Die Dokumentation "Der Fall Kellermayr – Mit tödlichen Grüßen" ist um 20.15 Uhr auf Puls 4 und auf Joyn zu sehen

27. Juli 2023, 09:00
,
Es sind tiefgehende, private Ein­blicke in das Leben der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr in der Dokumentation Der Fall Kellermayr – Mit tödlichen Grüßen, die die Tragik ihres Todes am 29. Juli 2022 hervorheben.

Der Investigativjournalist Oliver Das ­Gupta (DER STANDARD, Spiegel) führt durch die Doku. Es ist eine Gratwanderung zwischen intimen Details ihres Schicksals, das so hohe Wellen geschlagen hat, und einer Erinnerung daran, was geschehen ist. Die Ärztin, die im Netz von Gegnern der Corona-Maßnahmen Hassnachrichten und Morddrohungen er­halten hatte, fühlte sich vor ihrem ­Suizid nicht ausreichend geschützt. Es gibt neue Erkenntnisse, Spuren führen nach Deutschland. Das Oberlandes­gericht Berlin prüft nun die Beweise – ­erneut.

Ich hoffe der Link funzt auch in DE:
https://www.joyn.at/play/serien/der-fall-kellermayr-mit-toedlichen-gruessen/1-1-der-fall-kellermayr-mit-toedlichen-gruessen?from=%2F
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Offline Feiertag

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14958 am: 28. Juli 2023, 17:23:19 »
Sorry! Ev. Browser wechseln, angeblich gehts auf Edge.

https://twitter.com/VenierAlexandra/status/1684082228941258752
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14959 am: 28. Juli 2023, 17:40:27 »
Ich hoffe der Link funzt auch in DE:


Leider nicht:

Hier Firefox, auf "Weiter ohne Account" klicken, Cookies und den restlichen Mist akzeptieren, dann geht's auch aus Deutschland.

"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14960 am: 3. August 2023, 12:38:24 »
Zitat
Land haftet nicht
Künstler erhält keine Entschädigung für Verluste durch Corona-Regeln

03.08.2023 - 11:27 Uhr

Das Land Baden-Württemberg muss einem Musiker keine Entschädigung für Verluste zahlen, die aufgrund eines Auftrittsverbots während der Corona-Pandemie entstanden sind. Mit dem Urteil bleibt der Bundesgerichtshof seiner bisherigen Linie treu.

red/dpa

Das Land Baden-Württemberg muss nicht für Einnahmeverluste haften, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Das Gericht folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte.

„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte der sichtlich enttäuschte Musiker Martin Kilger, der die Klage eingereicht hatte. Er wollte mit seiner Klage eine Entschädigung für Einnahmeausfälle erreichen, die ihm von März bis Juli 2020 entstanden seien. In diesem Zeitraum durften Kilger und dessen Musikgruppe wegen staatlicher Maßnahmen innerhalb der Corona-Pandemie nicht auftreten.

Auch in den Vorinstanzen war Kilger bereits gescheitert. Nach eigenen Worten war der 47-jährige Kilger der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, sagte er.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.land-haftet-nicht-kuenstler-erhaelt-keine-entschaedigung-fuer-verluste-durch-corona-regeln.b5148c23-05e7-4ee8-8c65-92035051a01b.html


„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“.

Hat etwas gebraucht, bis ich's kapiert hab.

Also, auf nach Karlsruhe ... äh von der Herrenstraße zum Schlossbezirk!  :)


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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14961 am: 3. August 2023, 13:25:05 »
Also bei mir war Kultur zu Ostern 21 sehr lebendig - jeden Abend ein kompletter Frust-Parsifal über Youtube oder ein anderes Medium mit Weinbegleitung.

Vielleicht hat Herr K. schon mal etwas von Güterabwägung gehört, oder er müsste von selbst drauf kommen - von anderen Rechtsfragen der Staatshaftung  abgesehen. Aber es kommt hier die verbreitete Einstellung zum Ausdruck, dass das, was man selbst tut, so überragend wichtig ist, dass sich alles Andere unterzuordnen hat.

PS/rechtlich irrelevante Erwägung: Habe mir die mir bisher völlig unbekannte Heulboje gerade ausschnittsweise über Youtube angehört. Kultur?
« Letzte Änderung: 3. August 2023, 13:33:15 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14962 am: 3. August 2023, 13:42:06 »
Nix Kultur.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14963 am: 3. August 2023, 13:44:48 »
Mal abgesehen davon wäre auch zu klären, ob überhaupt nennenswertes Publikum zustande gekommen wäre. Hier war das nach Aufhebung der Maßnahmen sehr zäh - vielen Leuten war es nicht geheuer, sich jetzt wieder dem Risiko auszusetzen.

Aber natürlich haben die Künstler ein Recht darauf,  gerichtlich klären zu lassen, ob sie einen Schadensersatzanspruch haben. Und das ist gut so, und auch der vorgesehene Weg.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14964 am: 3. August 2023, 13:51:14 »
Ja, jeder hat das Recht, sich vor Gericht in mehreren Instanzen lächerlich zu machen - das spreche ich auch niemandem ab, ebensowenig wie das Recht anderer, sich darüber lustig zu machen (insbesondere bei unqualifizierten Kommentaren nach Unterliegen).
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14965 am: 3. August 2023, 13:52:53 »
Vielleicht hat Herr K. schon mal etwas von Güterabwägung gehört, oder er müsste von selbst drauf kommen - von anderen Rechtsfragen der Staatshaftung  abgesehen.

GÜTERABWÄGUNG? Hallo, das ist eine Menschenrechtsverletzung, da müssen wir nach Art. 20/4 was dagegen machen. Schlimm, aber du bist ja Systemrichter, da ist nicht anderes zu erwarten ;D
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14966 am: 3. August 2023, 14:06:58 »
Interessant dabei ist, dass viele den Unterschied zwischen Grundrechtseinschränkung und -verletzung nicht schnallen. Ich hatte zu Coronazeiten und vor Schaffung der technischen Voraussetzungen gemäß Para. 128 a ZPO so einen auswärtigen Spitzenanwalt, den ich unhöflich, aber nachdrücklich auf die Verpflichtung zum Tragen eines MNS hinweisen musste. "Sie schränken meine Grundrechte ein!" - "Solange ich sie nicht verletze ...".
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14967 am: 3. August 2023, 14:10:42 »
Interessant dabei ist, dass viele den Unterschied zwischen Grundrechtseinschränkung und -verletzung nicht schnallen.

Zumal wir Grundrechte ja regelmässig auf der Grundlage von Gesetzen einschränken, aber das kapiert unsere Kundschaft ja nicht. Es ist eben keine Grundgesetzverletzung, wenn ein Einzelner sich einschränken muss, weil es einen Grund gibt.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14968 am: 3. August 2023, 14:39:17 »
Jedes Stopschild ist eine Grundrechtseinschränkung. Verdammte Diktatur!!!!
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14969 am: 3. August 2023, 14:57:58 »
Und Para. 211 StGB schränkt die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) so was von ein! Grüne Verbotspolitik!

Apropos: Kennt ihr schon den KI-basierten Grünen-Bashing-Überleitungsgenerator vom Postillon? Geiles Teil!
« Letzte Änderung: 3. August 2023, 15:00:14 von Judge Roy Bean »
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