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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286235 mal)

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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14400 am: 23. November 2022, 10:30:26 »
Unser Aktivist steht scheinbar auf Schmerzen…..



Bemerkenswert. Die GEZ gibt es doch schon seit Jahren nicht mehr. Welches Gericht mag das wohl sein ... das von Carl Pöter? Der Gebühreneinzugsdienst von heute kann es auch nicht sein, denn der ist nicht rechtsfähig. Bleibt nur der betreffende Sender.
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14401 am: 23. November 2022, 12:11:04 »
Was auch immer klagefähig sein mag, es wird spannend.
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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14402 am: 23. November 2022, 12:29:56 »
Meine Kristallkugel macht darauf aufmerksam, dass in der Sache ein krasses Fehlurteil bevorsteht und dann eine Spendensammlung erforderlich sein wird. Empfohlen wird, sein Geld sinnvoller auszugeben und eher für Flüchtlinge zu spenden.

Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14403 am: 23. November 2022, 12:37:18 »
Was auch immer klagefähig sein mag, es wird spannend.

Glaube ich weniger, aber warten wir es ab.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14404 am: 23. November 2022, 16:00:01 »
Gehen wir zum Spaß mal davon aus, dass es die GEZ nich gäbe, und das im relevanten Landesrecht das Behördenprinzip gilt.

Die Klage ist erfolgreich, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. Zulässigkeit umfasst die besonderen und allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen . *vorspul* Die beklagte Partei müsste beteiligungsfähig sein, das sind nach Par. Bla natürliche sind juristische Personen sowie, wenn landesrechtlich vorgesehen, Behörden. Die GEZ ist keine natürliche Person und mangels Rechtsfähigkeit auch keine juristische.

Sie könnte eine Behörde sein. Eine Behörde ist eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Hier stutzt der interessierte Jurastudent und fragt: Ja, warum soll das auf die GEZ denn nicht zutreffen? Der übliche Einwand ist die Staatsferne des Rundfunks. Allerdings sind die Rundfunkanstalten ja trotzdem Anstalten des öffentlichen Rechts und damit öffentlich-rechtliche Rechtsträger. Trotz ihrer Staatsferne. Und die GEZ nahm mit der Finanzierung des Rundfunks durchaus eine Aufgabe der Rundfunkanstalten, also des öffentlichen Rechts, wahr.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14405 am: 23. November 2022, 16:20:00 »
Die Frage ist aber, wegen was will er klagen? Das die GEZ ihre Arbeit macht?
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline Neubuerger

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14406 am: 23. November 2022, 17:05:07 »
Die Frage ist aber, wegen was will er klagen? Das die GEZ ihre Arbeit macht?

Dagege, wogegen diese Deppen immer sind: Das die Rundfunkabgabe pro Haushalt zu leisten ist, egal ob man Geräte hat oder das nutzt. Dabei wurde das schon vom Bundesverfassungsgericht abschliessend beurteilt. Da wird jemand die Beiträge nicht gezahlt haben und versucht jetzt mit viel Getöse sich dagegen zu "wehren". Um dann rumopfern und um Spenden betteln zu können. Am Ende wird er stillschweigend zahlen. Bei Heiko Schrang war das auch so. Gerichtsverhandlung, viel Theater, Anhänger anwesend und danach hat man nie wieder was davon gehört. Muss ein grandioser Sieg gewesen sein, wenn er damit nicht rumprahlt.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14407 am: 23. November 2022, 17:22:31 »
Wenn einer gegen die "Rundfunk-Steuer" klagt, kann man die Klage dann nicht gleich abweisen?
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14408 am: 23. November 2022, 23:49:16 »
Es ist nicht verkehrt, dass das Gericht versucht, den wirklichen Willen des Klägers zu bestimmen. Ich find's durchaus schwierig, dass man heute mit einer vielleicht durchaus berechtigten Klage gegen Rundfunkgebühren gleich als Reichsbürger einsortiert werden könnte.

Oder willst Du gleich zurück in die gute alte Zeit (tm), als Klagen gegen die Verwaltung nur mit Zustimmung der  Verwaltung zugelassen wurden?
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14409 am: 24. November 2022, 07:55:19 »
Ich find's durchaus schwierig, dass man heute mit einer vielleicht durchaus berechtigten Klage gegen Rundfunkgebühren gleich als Reichsbürger einsortiert werden könnte.
Im konkreten Fall halte ich Kanisterkopp aber für einen Reichi, weil er gegen "GEZ" geklagt hat; er ist halt in der Vergangenheit hängengeblieben.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14410 am: 25. November 2022, 16:35:32 »
Hat sich gelohnt:

Zitat
Apothekerin fälscht 1000 Impfnachweise - um Zuneigung von Ex-Freund zu sichern

Wegen mehr als 1000 Fällen falscher Corona-Impfnachweise ist eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für einen ebenfalls angeklagten Bekannten der Frau, der die Impfzertifikate verkauft haben soll, verhängte das Landgericht München I eine Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht hatte. Diese bot der 37-Jährige im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so über 130.000 Euro eingenommen haben. Die 53-jährige Apothekenmitarbeiterin und der 37-Jährige hätten eine kurze Affäre im Jahr 2017 gehabt und danach eine toxische Beziehung geführt. Die Frau habe immer wieder versucht, sich die Zuneigung des Mannes durch finanzielle Gefallen zu sichern. Der 37-Jährige habe finanziell allein von den systematischen Fälschungen profitiert, sagte der Vorsitzende Richter.

Quelle: ntv
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14411 am: 25. November 2022, 16:59:25 »
Manche Toys sind halt teuer und trotzdem giftig.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14412 am: 25. November 2022, 17:31:32 »


Aha, interessant!

Die angezogenen §§:
https://www.gesetze-im-internet.de/streg/__7.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__105.html


Sicher, klagen können sie schon.
Aber ob's was bringt...?


 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14413 am: 25. November 2022, 17:47:50 »
Kann mir jemand erklären, inwieweit ein Impfarzt (gab es früher tatsächlich) ein Verfassungsorgan nötigt?

Er nötigt allenfalls die Haut und den darunter liegenden M. deltoideus.

Ach, was frage ich.
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14414 am: 27. November 2022, 10:04:11 »
Zur Ergänzung zu inserem allseits geliebten Matheo



https://t.me/aktivistmann/16959

 
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