Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286243 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14355 am: 12. November 2022, 17:05:38 »
ET findet mal wieder ein Querlüfter/Hut- und Besorgtbürger der noch „geistig reduzierter“ ist, als er

https://twitter.com/flugschulee/status/1591444447732146178?s=46&t=GpA9zoB0e5Pjx4tWKbFsdw
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14356 am: 15. November 2022, 11:50:02 »
Da ist wieder mal ein Urteil gestolpert und hingefallen:


Zitat
Mindestens 79 unrichtige Atteste

Urteil im Berufungsprozess um Passauer Maskenarzt ist gefallen
15.11.2022 | Aktualisiert vor 22 Minuten
 
Christine Pierach

Mindestens 79 wohl unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht hat ein Passauer Arzt zu Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt. Deswegen war er im Frühjahr bereits einmal verurteilt worden. Nun ist auch im Berufungsprozess das Urteil gefallen.

Die Richter haben den Mann am Dienstagvormittag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die 50.000 Euro Geldauflage aus dem vorangegangenen Prozess bleiben demnach bestehen. Das teilweise Berufsverbot gegen den Arzt aus dem ersten Prozess wurde aufgehoben.
− lha

https://www.pnp.de/startseite/eilmeldungen/Urteil-im-Berufungsprozess-um-Passauer-Maskenarzt-ist-gefallen-4486340.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline oschy

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14357 am: 15. November 2022, 17:19:12 »
Die ersten Twitter-Reaktionen zum Urteil von Weikl. Man ist not amused:

https://mobile.twitter.com/MaliFan1804/status/1592459487990140928

https://mobile.twitter.com/MaliFan1804/status/1592461530268053504

https://mobile.twitter.com/MaliFan1804/status/1592464456176791552

Selbst der anwesende Janko konnte das Unheil nicht abwenden  8)  ;D

gruß oschy
« Letzte Änderung: 15. November 2022, 18:20:40 von oschy »
 
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Offline echt?

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14358 am: 15. November 2022, 17:30:53 »
Unser Rechtsstaat braucht jeden Euro!
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14359 am: 15. November 2022, 17:59:41 »
Ob Rolf Kron schon anfängt zu rechnen?
 
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Offline Brüllaffe

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14360 am: 18. November 2022, 09:31:57 »
Off-Topic:
Macht er dann einen kron-Job?
„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14361 am: 18. November 2022, 12:25:25 »
Frage: wie treibe ich meine Strafzahlungen in die Höhe obwohl mir schon Erzwingungshaft droht?
Telegrambubble: JA

Globaler Moderator Kommentar @SchlafSchaf lies Dir mal den 353d StGB durch!
« Letzte Änderung: 18. November 2022, 13:29:18 von Sandmännchen »
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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14362 am: 18. November 2022, 13:04:16 »
Nach meiner bescheidenen Einschätzung macht er doch eigentlich alles richtig. Das wird bestimmt ein Erfolg. Profi-Tip: bloß nicht die Tür aufmachen, wenn es klopft und auch nicht freiwillig mitkommen. Shaef anrufen und Anzeige erstatten. Und natürlich Haintz als Anwalt einschalten.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14363 am: 18. November 2022, 13:16:09 »
Kommt hier nicht auch irgendwas mit Völkermoooaaaad in Betracht?
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14364 am: 18. November 2022, 15:27:10 »
Mann, geht doch gaaanz anderster: Einfach das Angebot ablehnen, ist doch Handelsrecht. #WussteWiederKeiner #MussManAberWissen!
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14365 am: 18. November 2022, 15:55:09 »
Off-Topic:
@Mods: Die Adressen waren doch unkenntlich- reicht das nicht?
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14366 am: 18. November 2022, 16:01:14 »
Nein.

Edith gibt mir jetzt Gelegenheit, das etwas auszuführen. § 353 d Abs. 3 StGB hat zwei Schutzfunktionen: einerseits die Sicherung der Unbefangenheit von Schöffen und Zeugen, andererseits den Schutz von Prozeßbeteiligten, insbesondere Angeklagten, vor öffentlicher Vorverurteilung.
« Letzte Änderung: 18. November 2022, 16:26:42 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14367 am: 19. November 2022, 11:04:53 »
Zitat
Tätigkeitsverbote wegen Impfpflicht-Verstoß im Saarland: Saar-Gesundheitsamt verschickt weitere Bescheide

vor 57 Minuten
Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verschickt das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken weitere 100 Bescheide über Tätigkeitsverbote. Das Ganze soll in den kommenden drei Wochen erfolgen. Aber: In vielen Fälle könnten Betroffene ihren Tätigkeiten dennoch weiter nachgehen. Zumindest unter Auflagen.

Regionalverband Saarbrücken setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter um

In den kommenden drei Wochen verschickt das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken nach eigenen Angaben „weitere 100 Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“. In den Schreiben geht es um entsprechende Tätigkeitsverbote. Die ersten 17 rechtskräftigen Bescheide waren bereits im Oktober verschickt worden.

Anzahl der direkt wirksamen Tätigkeitsverbote hat sich um 60 Prozent reduziert

In Bezug auf die 100 weiteren Bescheide hieß es: „In über zwei Dritteln dieser Fälle können die betroffenen Menschen unter Auflagen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen“. Das Gesundheitsamt würde Einzelfälle individuell prüfen – und auch berücksichtigen, ob in betroffenen Arbeitsbereichen womöglich ein Personalmangel vorliegt. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) dazu: „In den vergangenen Wochen haben uns erfreulicherweise noch einige Stellungnahmen der Arbeitgeber zur Systemrelevanz der betroffenen Menschen erreicht“. Darüber hinaus seien auch bisher fehlende Impf- sowie Genesenen-Bescheinigungen eingereicht worden.

Laut Gillo hat sich dadurch „die Anzahl jener, denen ein direkt wirksames Tätigkeitsverbot droht, gegenüber Mitte Oktober von etwa 100 auf aktuell nur noch rund 40 Beschäftigte reduziert“.

Tätigkeitsverbote können außer Kraft gesetzt werden

Die Wirksamkeit der Tätigkeitsverbote kann in Fällen außer Kraft gesetzt werden, in denen Arbeitgeber:innen bescheinigen, dass die jeweiligen Beschäftigten für die Versorgungssicherheit unabkömmlich sind. Dann werde ein Tätigkeitsverbot erst wirksam, wenn entsprechende Auflagen nicht eingehalten werden – etwa tägliche Testungen. „In den Fällen, in denen keine Bescheinigung darüber vorgelegt wurde, dass die Mitarbeitenden für die Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich sind, dürfen die Betroffenen nach Zustellung des Bescheides ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen“, informierte der Regionalverband. Sofern das Bundesgesetz Ende 2022 ausläuft, verlieren ebenso die Tätigkeitsverbote zum 1. Januar ihre jeweilige Gültigkeit.

Etwa 40 wirksame Tätigkeitsverbote erwartet

„Nach aktuellem Stand“ wird der Regionalverband eigenen Angaben zufolge „etwa 120 Tätigkeitsverbote aussprechen“. Unter Auflagen würden bisher 80 davon nicht wirksam. Die Einzelfälle verteilen sich auf 56 verschiedene Einrichtungen, etwa Seniorenheime, Praxen und ambulante Pflegedienste. Wie ebenso aus der Mitteilung hervorgeht, wurden dem Gesundheitsamt seit März von 170 verschiedenen Einrichtungen etwa 1.500 Personen gemeldet. „Rund 85 Prozent dieser Meldungen konnten im Sinne der Betroffenen bereits geklärt werden“, hieß es. „Wirksame Tätigkeitsverbote betreffen nach aktuellem Stand nur etwa 2,5 Prozent der ans Gesundheitsamt gemeldeten Personen.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Regionalverbands Saarbrücken, 18.11.2022
https://www.sol.de/saarland/regionalverband-saarbruecken/taetigkeitsverbote-wegen-impfpflicht-verstoss-im-saarland-saar-gesundheitsamt-verschickt-weitere-bescheide,358026.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14368 am: 19. November 2022, 11:53:50 »
Was ist das für ein realitätsferner Unsinn.
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Offline Grashalm

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14369 am: 19. November 2022, 17:42:51 »
Leider Bezahlschranke:

Zitat
Wer das Bundesverfassungsgericht anruft, läuft Gefahr, an neu erfundenen Zulässigkeitshürden zu scheitern. So erging es selbst Landesverfassungsrichtern aus Thüringen. Die wollten wissen, ob und bis wann Corona-Maßnahmen auf ein eigentlich untaugliches Gesetz gestützt werden durften.

Wisst ihr wovon da die Rede ist?

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus242205819/Wie-sich-das-Bundesverfassungsgericht-in-einem-brisanten-Corona-Fall-wegduckt.html
 
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