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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286313 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14010 am: 9. August 2022, 14:14:02 »
Also... ich finde die "drei Monate" schon im ersten Suchergebnis:

Ja, nee, also ja schon, aber … das ist die fachliche Gültigkeit, also der Schutz durch die Impfung. Auf die bezog ich mich ja gerade nicht, ich meine, es war eben von der technischen Gültigkeit des Zertifikats die Rede, weil die digitalen Z. eben auch ein Ablaufdatum haben. Aber was weiß ich, auf was sich der Flurfunk da bezieht. War halt das erste, das mir einfiel, eben weil ich das Thema erst vor kurzem mal flüchtig mitbekommen habe.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14011 am: 9. August 2022, 14:58:14 »
Also... ich finde die "drei Monate" schon im ersten Suchergebnis

Es wäre vielleicht nett gewesen, die Fundstelle dann auch zu verlinken ... die Ergebnisse bei Google sind personalisiert.

https://www.mdr.de/brisant/lauterbach-corona-120.html

Also, worum geht es? Lauterbach möchte gerne vorschreiben, dass man für Kneipen, Restaurants, Kino etc.

- in den letzten 3 Monaten geimpft wurde
- oder einen negativen Test vorweisen kann
- oder eben FFP2-Maske trägt

Das ist jetzt nicht wirklich furchtbar dramatisch.

Eine Bundesrat-Drucksache habe ich dazu nicht gefunden. Das BMG hat was:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Nur, was soll's? In Kneipen und Restaurants kann man sich eh mit Essen und Trinken rausreden, im Kino wird auch niemand etwas sehen, wenn einem im Dunkeln die Maske runterrutscht. Und ehrlch, ich glaube nicht, dass irgendwer eine Motivation von Lauterbach zum Impfen braucht. Die einen fragen den Arzt und machen das sowieso, die anderen werden sich davon nun auch nicht mehr beeindrucken lassen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14012 am: 9. August 2022, 20:41:14 »
Zitat
Bei einer Corona-Demo in Sachsen ging ein 35-Jähriger mit seinem Kinderwagen auf eine Polizistin los. Nun fiel ein Urteil gegen den Mann.

Vor einem halben Jahr hat ein Vater bei einer Kundgebung im sächsischen Pirna mit seinem Kinderwagen eine Polizistin angegriffen. Nun wurde der 35-Jährige vom dortigen Amtsgericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Mann 2.400 Euro bezahlen. Das berichtet die "Sächsische Zeitung".
Der Vorfall ereignete sich während einer Demonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung. Der Mann rammte seinen Kinderwagen, in dem sich sein zehn Monate alter Sohn befand, mehrmals hintereinander in den Unterleib der Polizistin. Zuvor hatte er die Beamtin angeschrien, ihn durch eine Polizeisperre zu lassen. Die Kundgebung war nicht angemeldet.



https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_100037034/kinderwagen-attacke-auf-corona-demo-mann-schuldig-gesprochen.html?fbclid=IwAR1jR8qsgf1jnOouE-C8z1mBlsM0-AkSqOyX2Fj5hKT3UYf8tUvCte1vbxg&fs=e&s=cl


An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14013 am: 9. August 2022, 20:59:02 »
Hat er auch "schützt unsere Kinder" geschrien?
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14014 am: 9. August 2022, 21:27:45 »
Streek hat es verkündet, also ab zum zweiten Booster und Maske auf


 
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Offline oschy

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14015 am: 9. August 2022, 22:25:01 »
Bei einer Corona-Demo in Sachsen ging ein 35-Jähriger mit seinem Kinderwagen auf eine Polizistin los.
Mir fehlen gerade die Worte zu dem Vorfall... In einer Demo in einem Kinderwagen mit einem 10 Monate alten Säugling gegen die Polizei Bambule zu veranstalten?

Wer bringt die Kinder vor diesen hirnlosen Arschl****** in Sicherheit?  :facepalm:

gruß oschy
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14016 am: 9. August 2022, 22:45:39 »
Tätlicher Angriff auf Vollstreckunbgsbeamte ist eine extrem dumme Idee. Da gibt's eine Mindeststrafe von 3 Monaten. Und die wird auch schon verhängt, wenn man den Polizisten ein bisschen schubst, selbst wenn der kaum was davon spürt. Der Strafrahmen geht bis 5 Jahre. Mich wundert aber, dass das Gericht nicht die Milderung nach § 113 Abs. 4 S, 1 abgewandt hat. Ich hab wohl Vorurteile gegen das Bundesland ...

Bezüglich des Kinds gilt halt § 1664 BGB, die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.

Wenn die Eltern schon in eigenen Angelegenheiten Dummfug veranstalten, darf das Kind auch nicht mehr erwarten.
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14017 am: 9. August 2022, 23:10:32 »
Erinnert an kinderwagenmitführende Demonstranten, die von der Polizei aus dem Zug entfernt worden sind und dies als "friedlich die Polizeikette durchbrochen" bezeichnet haben.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14018 am: 10. August 2022, 06:43:43 »
Allein Niemeyer hat uns gerettet. Huldigt ihm….



https://twitter.com/Schlafschaf123/status/1556947358071627777?s=20&t=MT_HC_Q0LZsVJLxvvMrV6w

Am 5.9 wird er in Russland dafür sorgen, daß wir nie wieder frieren müssen

https://twitter.com/Schlafschaf123/status/1556947663618187265?s=20&t=MT_HC_Q0LZsVJLxvvMrV6w
« Letzte Änderung: 10. August 2022, 06:47:55 von Ba_al »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14019 am: 10. August 2022, 08:56:58 »
So eine Frechheit ;D!!!!

Flecki alleine haben es die Deutschen zu verdanken das noch Gas da ist.   ;D ;D ;D ;D
Namensänderung wurde vom Personalamt gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG abgelehnt, daher muss ich auf meine hart erarbeiteten Auszeichnungen verzichten und bei null neu beginnen. Dass bin ich meiner Majestät schuldig.

Flecki und Harley sagen: NICHT VEGAN SEIN IST VOLL OK
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14020 am: 10. August 2022, 09:17:14 »
So eine Frechheit ;D!!!!

Flecki alleine haben es die Deutschen zu verdanken das noch Gas da ist.   ;D ;D ;D ;D

Flecki muss vulkanartige Methanausdünstungen erzeugen um ganze Gasspeicher zu füllen….

Währenddessen macht man sich bei den Ungeimpften Sorgen wer denn zukünftig die Nahrungsmittelerzeugung durchführen wird
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14021 am: 10. August 2022, 11:07:04 »
Allein Niemeyer hat uns gerettet. Huldigt ihm….



https://twitter.com/Schlafschaf123/status/1556947358071627777?s=20&t=MT_HC_Q0LZsVJLxvvMrV6w

Am 5.9 wird er in Russland dafür sorgen, daß wir nie wieder frieren müssen

https://twitter.com/Schlafschaf123/status/1556947663618187265?s=20&t=MT_HC_Q0LZsVJLxvvMrV6w

Er …. hätte … das zu ….. sagende ….. einfach … in einem ….. ganzen …. und vollständigen ….. satz ….. sagen können!

inhaltlich ….. hätte er …. auch nichts ….. sagen …. brauchen.

Euer Dummenkanzler
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14022 am: 10. August 2022, 11:56:37 »
 :notworthy: Ich frage mich, ob "Heil Dir im Siegerkranz!" nicht etwas zu bescheiden wäre für den Superhelden.  :notworthy:
Vielleicht sollte man einer historischen Tradition folgend ihm angemessene Verse schreiben?
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14023 am: 10. August 2022, 17:21:42 »
Flecki alleine haben es die Deutschen zu verdanken das noch Gas da ist.   ;D ;D ;D ;D

Nützt nur wenig, so lange South Stream zur Lieferung der Flatulenzen noch nicht fertig ist.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14024 am: 11. August 2022, 18:38:23 »
Überraschung!   :o

Zitat
LAG zu Einrichtungsbezogener Impfpflicht in Seniorenheimen
Unge­impfte Pfleger haben keinen Anspruch auf Beschäf­ti­gung

11.08.2022


Weil die Heimleitung sie von der Arbeit freistellte, hatten zwei ungeimpfte Pfleger geklagt. Nun scheiterten sie auch in der Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Die Pflegekräfte hätten keinen Anspruch auf eine Beschäftigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass die Heimleitung ungeimpfte Pfleger, trotz Arbeitsvertrag, nicht einsetzen muss. Die beiden Kläger scheiterten mit ihren Eilanträgen nun auch vor dem LAG in Frankfurt am Main (Urt. v. 11.08.2022, Az. 5 SaGa 728/22, u.a.).

Die zwei als Pfleger tätigen Männer hatten sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Deshalb entschied die Heimleitung sie nicht weiter in ihrem Seniorenheim einzusetzen und stellte sie ab März 2022 von der Arbeit frei. Dies begründete die Heimleitung mit der seit 15. März 2022 bestehenden Pflicht nach § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfG), wonach Personen, die in Einrichtungen zur Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen arbeiten, über einen Impfnachweis oder z.B. einen Genesenennachweis verfügen müssen.

Hiergegen hatten die Pfleger im Eilverfahren am Arbeitsgericht (ArbG) Gießen geklagt. Das Arbeitsgericht Gießen hatte die Anträge mit Urteilen vom 12. April 2022 abgewiesen, wie LTO berichtete. Die Heimleitung sei nicht verpflichtet, die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Pfleger in ihrem Seniorenheim tatsächlich zu beschäftigen. Die von der Heimleitung ausgesprochene Freistellung sei durch ein das Beschäftigungsinteresse überwiegendes schutzwürdiges Interesse gerechtfertigt. Die Pfleger legten anschließend Berufung mit dem Ziel ein, dass die Leitung des Seniorenheims sie zunächst weiter beschäftigen muss.
Freistellung der Pfleger gerechtfertigt

Doch das Hessische LAG teilt die Ansicht des ArbG Gießen und bestätigte jetzt die erstinstanzlichen Urteile. Die Arbeitnehmer hätten keinen Anspruch darauf, in ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt zu werden. Der erforderliche Impfnachweis wirke wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung. Bei der Abwägung der Interessen habe die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer freistellen dürfen. Das schützenswerte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu werden, überwiege das Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit ausüben zu können.

Die Eilverfahren sind nun rechtskräftig. 

ku/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lag-frankfurt-hessen-5saga72822-pflegekrfte-impfung-seniorenheim-beschftigung-arbeitsrecht/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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