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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286316 mal)

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Offline Schreibtischtäter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13995 am: 8. August 2022, 21:26:27 »
Mist jetzt triggert ihr mich wieder den Paragrafen zum Querulantentum rauszusuchen^^

Zitat
Prozeßordnung. Vierzehnter Titel.

§. 26.

Wenn eine Partei ihre Unzufriedenheit über das ergangene Urtel nur in allgemeinen Ausdrücken bezeugt, so muß der Assistent sich dabei nicht beruhigen; sondern auf eine bestimmte Erklärung, ob die Partei appelliren wolle, bringen, und sie bedeuten, daß dieses nur der einzige gesetzmäßige Weg sey, auf welchem sie eine nähere Untersuchung ihrer Beschwerden erlangen könne. Erklärt sie sich, nicht appelliren zu wollen, so hat es dabei sein Bewenden, und der Assistent ist verpflichtet, eine solche Partei ausdrücklich zu warnen: daß sie durch fortgesetzte Querelen gegen das solchergestalt rechtskräftig werdende Erkenntniß, sich nur den gesetzmäßigen Strafen muthwilliger Querulanten aussetzen werde. Erklärt sie sich zur Appellation; kann aber nicht dahin gebracht werden, die Theile oder Punkte der Urtels, bei denen sie sich nicht beruhigen will, bestimmt anzugeben; so ist, wenn das Urtel nur Einen Hauptgegenstand hat, anzunehmen, daß die Partei gegen den ganzen Inhalt desselben, so weit er ihr nachtheilig ist, appelliren wolle. Besteht hingegen das Erkenntniß aus mehreren verschiedenen Punkten, und die Partei beharret bei der Weigerung einer bestimmten Angabe ihrer Beschwerden; so muß der Assistent die Appellationsbeschwerden wider alle Punkte richten, bei welchen die Entscheidung nicht nach ihrem Gesuche und Anfrage ausgefallen ist.
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13996 am: 8. August 2022, 21:37:32 »
Das ist hübsch. Wo kommt das her?

Ich kenne da auch die gute alte Allgemeine Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten von 1793, deren §30 sagte:

Zitat
Diejenigen Parteyen, welche sich der vorgeschriebenen Ordnung nicht unterwerfen, sondern entweder Collegia und deren Vorgesetzte mit offenbar grundlosen und widerrechtlichen Beschwerden gegen bessere Wissenschaft und Überzeugung belästigen; oder nachdem sie ihres Unrechts gehörig bedeutet worden, mit ihren Klagen dennoch fortfahren, … sollen als muthwillige oder boshafte Querulanten angesehen, ihnen der Prozeß gemacht, und über ihre Bestrafung rechtlich anerkannt werden.

Welche Strafe ihnen drohte, weiß ich allerdings nicht.

Au weia, unsere werte Kundschaft stellt doch gerade Preußen als den Garten Eden der Rechte der Deutschen hin. Diesen § kennen sie offenbar nicht.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13997 am: 8. August 2022, 22:09:36 »
Aus dem Personentheil des Allgemeinen Preußischen Landrechts passt dieses aber auch sehr gut:

Zitat
§. 30. Verschwender sind, welche durch unbesonnene und unnütze Ausgaben, oder durch
muthwillige Vernachläßigung, ihr Vermögen beträchtlich vermindern, oder sich in Schulden
stecken.

§. 31. Diejenigen, welche als Verschwender gerichtlich erklärt sind, werden den
Minderjährigen gleich geachtet.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13998 am: 9. August 2022, 09:32:25 »
Großes Mimimi das Nazis kein Pranger aufstellen dürfen und das sie kein „Schauprozess“ über Habeck abhalten dürfen

https://twitter.com/muellssl/status/1556696506371121154?s=21&t=DlXtBdhoZaPPp6g8-0HtKw
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13999 am: 9. August 2022, 09:37:42 »
Mal eine Fachfrage zur Dauer der Gültigkeit der Impfung.

Durch die Firma geht die "Info", dass ab Oktober (?) die Impfung nur noch 3 Monate gültig sein soll.

Ich hab jetzt auf die schnelle nichts dazu gefunden. Wisst ihr etwas darüber?
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14000 am: 9. August 2022, 09:45:59 »
Was meinst Du mit "gültig"?

Gegenüber Viren lässt die Wirkung schleichend nach. Wie genau, darüber führt das RKI merkwürdigerweise keine Statistiken, auch wenn sie sonst jeden Donnerstag noch immer haufenweise bunte Graphen basteln. Trotzdem, die Wirkung endet sicher nicht spontan ab Oktober nach 3 Monaten

Ansonsten braucht man derzeit doch nirgends mehr einen Impfnachweis, höchstens bei der Einreise bei manchen Staaten, und da kommt's auf den Staat an, in den man möchte.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14001 am: 9. August 2022, 09:52:33 »
dass ab Oktober (?) die Impfung nur noch 3 Monate gültig sein soll.


Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt man für diesen Zeitraum als „frisch geimpft“ danach nur noch als „geimpft“.

(Was mich nicht sonderlich beunruhigt, sondern halt juristische Auswirkungen haben kann. Die Grippeimpfung läßt ja auch mit der Zeit nach und ist nach 6 Monaten quasi unwirksam, was aber nicht weiters auffällt, weil dann April oder so ist, es mithin warm und die Grippesaison vorbei ist. Das RSS geht auch alle 6 Monate zur Covid-Impfung, wenn das gewünscht beempfohlen wird.)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14002 am: 9. August 2022, 09:57:34 »
Was meinst Du mit "gültig"?

Nicht ganz. Nicht nur die Regeln des Einreiselandes gelten bzgl. der Fristen auch das ausstellende Land.

Viele Länder verlangen einfach nur ein gültiges Zertifikat und dafür ist das ausstellende Land zuständig.

Es gibt zB Länder da rufst du aktuell bei der zuständigen Gesundheitsbehörde einfach das Zertifikat
neu auf und schon ist es für weitere drei Monate gültig. Also quasi ein Update.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14003 am: 9. August 2022, 10:07:19 »
Das gültig ist laut Flurfunk im Büro so gemeint, dass man danach zur Auffrischungsimpfung muss, da man ab Oktober wohl wieder Impfpass/-nachweise vorzeigen muss, beispielsweise in Restaurants.

Bisher habe ich dafür aber noch nichts konkretes an Quellen.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14004 am: 9. August 2022, 10:20:45 »
Meines Wissens bezieht sich das auf einen jetzt schon umstrittenen Plan vom Gesundheitsministerium, der mit dem Justizministerium abgesprochen wurde. Da wurde für Herbst/Winter überlegt, ob man für öffentliche Innenräume ein *-G einführen könne, also Maske oder getestet oder nachweislich genesen oder innerhalb der letzten drei Monate geimpft. Der letzte Punkt wurde stark kritisiert, weil er im Widerspruch zu den Stiko-Empfehlungen stehen kann.

Aber wie gesagt: Derzeit Planung, alles umstritten. Was kommt wird man sehen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14005 am: 9. August 2022, 10:22:15 »
Vorgesehen sind Testnachweise für Krankenhäuser etc., wenn man keine Impfung nachweisen kann.

Lockdowns und Ausgangsssperren sind nicht vorgesehen, auch nicht für Ungeimpfte.

Und für das ganze Paket fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats.

Von einer dreimonatigen Gültigkeitsdauer habe ich noch nie etwas gehört. Könnte aber natürlich mal wieder ein Gerücht der Querimpfer sein, um den Leuten einzureden, dass die Impfung ihnen kaum etwas brächte.

Hier der Stand lt. Tagesschau -> https://www.tagesschau.de/inland/corona-infektionsschutz-103.html


Abgesehen davon würde ich den Hausarzt fragen, ob man sich mal wieder impfen lassen sollte.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14006 am: 9. August 2022, 10:49:32 »
Aber wie gesagt: Derzeit Planung, alles umstritten. Was kommt wird man sehen.
Die FDP wird alles in Ihrer Macht stehende tun, um alles in die "persönliche Verantwortung" zu delegieren und sich dafür feiern lassen, dass man in der Öffentlichkeit Masken tragen und die Hände desinfizieren darf.
Von daher erwarte ich, dass uns das große "Nicht tun" als "Keine unnötigen Einschränkungen" präsentiert wird. Mit dem Hospitalisierungs-Index hat sich die Politik ja bereits ein Instrument geschaffen, um möglichst lange zu warten, bis man Entscheidungen trifft.
Die querdenkene Kundschaft und die geistig durchbräunte Masse der anonymen Wutbürger sucht derweil schon das nächste Feindbild bei gestiegenen Energiekosten, für die selbstverständlich demokratisch gewählte Politiker an den Pranger gestellt werden müssen.

 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14007 am: 9. August 2022, 11:37:20 »
Und genau deswegen
#querdenkersindTerroristen

Zitat
Unfassbarer Vorfall am Freitagmorgen (5. August) mitten in Heidelberg. Gegen 9:15 Uhr steigt ein Kind am belebten Bismarckplatz aus einem Bus der Linie 29. Dann erlebt es etwas Grauenvolles: Ein unbekannter Mann bedroht es gleich nach dem Ausstieg. Unter Vorhalt eines Messers fordert der Unbekannte das Kind lautstark auf, die getragene Mund- und Nasenbedeckung abzulegen. Nachdem dieses daraufhin wegläuft, entfernt sich auch der Mann in eine unbekannte Richtung.

https://www.heidelberg24.de/heidelberg/bismarckplatz-kind-messer-bedroht-unbekannter-maske-bus-altstadt-polizei-zeugen-taeter-91712707.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR08zqCgoI9amaeSoYi0LgCpf8z47E1FcjQpcHtnOw5llr3j6Cqvl6DrvEw&fs=e&s=cl#Echobox=1659954533
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14008 am: 9. August 2022, 12:02:09 »
Durch die Firma geht die "Info", dass ab Oktober (?) die Impfung nur noch 3 Monate gültig sein soll.

Ich habe da vor ein paar Tagen was gelesen, ich glaube in der Coronawarn- oder Nina-App. Da ging es darum, daß die digitalen Zertifikate ein "Verfallsdatum" haben, was die "technische Gültigkeit" anbelangt und man sich darum kümmern solle, die Zertifikate zu erneuern. Nur die Zertifikate, nicht unbedingt die Impfung. Und ich meine, da war auch von 3 Monaten die Rede, die man nach Ablauf noch als Übergangsfrist hat.

Müsste noch mal nachsehen.

Edit: unter coronawarn.app wird das mit der technischen Gültigkeit kurz erwähnt, das vor ein paar Tagen gelesene war aber ausführlicher. Immerhin steht was zur Gültigkeit von etwa neun Monaten. Das heißt, die ersten Zertifikate laufen aus oder sind ausgelaufen. Die drei Monate finde ich da jetzt nicht, aber ich meine es war so, daß man in dieser Zeit das Zertifikat erneuern lassen kann, danach muss man sich ein neues ausstellen lassen. So in der Art … Da ich langsam auch älter werde, müsste ich mir immer aufschreiben, was ich wann wo gelesen oder gehört habe.
« Letzte Änderung: 9. August 2022, 12:14:31 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14009 am: 9. August 2022, 12:56:32 »
Also... ich finde die "drei Monate" schon im ersten Suchergebnis:

Zitat
REGIERUNGSPLÄNE: NUR "FRISCH" GEIMPFT IST GUT GEIMPFT
Was "frisch" bedeutet, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im ZDF erklärt: "Nach der Definition, die wir hier einsetzen, heißt das drei Monate. Das heißt mindestens die dritte oder eine weitere Impfung darf höchstens drei Monate zurückliegen.
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