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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286321 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13980 am: 8. August 2022, 00:14:06 »
Es muss mehr sein als das was er schon probiert hat. Außerdem ist es von Vorteil wenn die Polizei ihn danach einsammelt, damit es keine Beschwerden gibt. Schließlich legen wir viel Wert auf eine reine Weste und auf Produkthaftung.
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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13981 am: 8. August 2022, 06:10:10 »
Den Text oben kannst Du eins zu eins
in einer Comedyveranstaltung verwenden.
Den trägst Du mit entsprechender Gestik vor.
Was früher Esoteriker war . . . ,
jetzt hat die eine Schwiegermutter, . . .
was macht denn der arme Mann?

Wie fühlt sich die arme Schwiegermutter?
Die fühlt sich vielleicht noch als die Böse,
weil sie die Vorbehalte gegen die Frau
des Sohnes nicht von der Seele bekommt.
Du glaubst es nicht.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13982 am: 8. August 2022, 08:48:20 »
Ich frage mich schon lange, wo ich endlich einen Sklaven herbekomme, doch jetzt wird unsere Regierung endlich tätig ^-^

Der Haken an der Sache ist, dass es noch ca. 4 Jahre dauern soll, bis ich wirklich einen kriege.


Außerdem sind ca. 2/3 der Menschen geimpft. Wie soll dann das ungeimpfte Drittel ausreichen, die anderen mit Sklaven zu versorgen :scratch:

Wer zuerst kommt, malt zuerst? Kann ich einen Sklaven einklagen?
Oder gibt es dann Sklaven-Sharing?



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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13983 am: 8. August 2022, 09:18:44 »
Das ist bestimmt so ne Art Mogelpackung. Da bekommst Du vermutlich einen am Leben gescheiterten Querdenker zugeteilt, der alles ablehnt, teure Sonderwünsche hat, Dir den ganzen Tag lang die Welt erklären will, aber unfähig ist für sein eigenes Einkommen zu sorgen. Und den sollst Du dann durchfüttern.
« Letzte Änderung: 8. August 2022, 09:20:56 von califix »
 
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Offline Grashalm

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13984 am: 8. August 2022, 09:28:44 »
Das ist kein Sklave, das ist ein Foltermeister.
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13985 am: 8. August 2022, 10:31:27 »
Das OLG Karlsruhe hat da mal eine Frage an den BGH:

Zitat
Entfalten die § 277 bis 279 StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung eine Sperrwirkung (priviligierende Spezialität), die bei Vorlage eines Impfausweises mit gefälschten Eintragungen über den Erhalt von Covid-19 Schutzimpfungen in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Covid-19-Impfzertifikats einen Rückgriff auf § 267 Abs. 1 StGB ausschließt und einer Verurteilung nach dieser Vorschrift entgegensteht ?

Quelle: Burhoff online
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Offline Prahlhans

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13986 am: 8. August 2022, 12:20:59 »
Ich frage mich schon lange, wo ich endlich einen Sklaven herbekomme, doch jetzt wird unsere Regierung endlich tätig ^-^

Der Haken an der Sache ist, dass es noch ca. 4 Jahre dauern soll, bis ich wirklich einen kriege.


Außerdem sind ca. 2/3 der Menschen geimpft. Wie soll dann das ungeimpfte Drittel ausreichen, die anderen mit Sklaven zu versorgen :scratch:

Wer zuerst kommt, malt zuerst? Kann ich einen Sklaven einklagen?
Oder gibt es dann Sklaven-Sharing?


Es zeigt doch wieder die Bildungsferne des Klientel auf.
Die stellen sich „Die Regierung“ als ein abstraktes Konstrukt vor, welches hinter verschlossener Türe macht was es will. Es gibt keine Rahmenbedingungen, keine öffentlichen Diskurse, keine Debatten.

Die fühlen sich komplett gesteuert, weil sie nicht mal wissen wie das System funktioniert, welches sie kritisieren.
Womöglich kritisieren sie es WEIL sie es nicht verstehen.

Es donnert, mir fällt der Himmel auf den Kopf. Ich habe Angst, weil ich es nicht besser weiß!

Bildung muss die Antwort sein!
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13987 am: 8. August 2022, 13:05:22 »
Zitat
Entfalten die § 277 bis 279 StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung eine Sperrwirkung (priviligierende Spezialität), die bei Vorlage eines Impfausweises mit gefälschten Eintragungen über den Erhalt von Covid-19 Schutzimpfungen in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Covid-19-Impfzertifikats einen Rückgriff auf § 267 Abs. 1 StGB ausschließt und einer Verurteilung nach dieser Vorschrift entgegensteht ?

Endlich, diese Frage raubt mir schon lange den Schlaf.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13988 am: 8. August 2022, 13:14:29 »
Zitat
Am Abend darauf sagte meine Tochter zu mir: "Du Papa, meine Oma wird in den nächsten 2 Wochen sterben...!" Ich sagte wieder: "So ein Blödsinn, wie kommst du nur darauf?" Sie antwortete nur "Glaub es mir einfach..." In der darauf folgenden Woche rief mich mein Frau auf Arbeit an und meinte: "Schatz, stell dir vor, meine Mutter ist gestorben.!!!" Ich war total entsetzt.

Wäre ich auch, denn falls die Oma arglos war, dann könnte das Mordmerkmal erfüllt sein. Verschärfter Stubenarrest ist da sicherlich angebracht, vielleicht auch der stille Platz auf der Treppe.

Globaler Moderator Kommentar Zitatverweis entfernt, scheint ein falsches Zitat zu sein.
« Letzte Änderung: 8. August 2022, 14:40:15 von Sandmännchen »
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13989 am: 8. August 2022, 13:24:31 »
Hier habe ich noch eine Entscheidung "meines" Landgerichts zur Praxisdurchsuchung bei einem Attest-Arzt:

https://openjur.de/u/2445382.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13990 am: 8. August 2022, 14:20:25 »
Oh, eine Entscheidung eines bayerischen Gerichts, das noch auf preußisches Landrecht von 1851 zurückgeht. Nice.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13991 am: 8. August 2022, 16:26:40 »
Oh, eine Entscheidung eines bayerischen Gerichts, das noch auf preußisches Landrecht von 1851 zurückgeht. Nice.

Es wird zitiert aus dem preußischen Strafgesetzbuch. Das Landrecht ist noch ein paar Jährchen älter. Allerdings wird auch das preußische StGB nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern nur als Teil der historischen Betrachtung. Es hat bei weitem nicht den Rang des bayerischen Reinheitsgebots, und höherrangiges bricht niederrangiges Recht. Das erklärt uns doch unsere werte Kundschaft ohne Unterlass.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13992 am: 8. August 2022, 19:45:04 »
Ich weiß. Trotzdem nice.  8)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13993 am: 8. August 2022, 19:49:59 »
Das Landrecht ist noch ein paar Jährchen älter


Apropos!

Zitat
Erster Titel. Von Personen und deren Rechten überhaupt

Person.

§. 1. Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1. 6. 1794), Erster Theil


Wird unserer Kunschaft gar nicht gefallen ...

;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13994 am: 8. August 2022, 20:35:20 »
Zitat
§ 28: Menschen, welchen das Vermögen, die Folgen ihrer Handlungen zu überlegen,
ermangelt, werden blödsinnig genannt

§ 29: (...) Blödsinnige aber den Unmündigen gleich geachtet

Wohlgemerkt: Menschen, nicht etwa Personen.
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