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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286406 mal)

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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13561 am: 10. Juni 2022, 02:10:30 »
Dürfen wir empfehlen, Anwalt Haintz mit der Abmahnung zu beauftragen? Gerade in letzter Zeit hat er damit reichlich Erfahrungen gesammelt.  :dance:
Seine Expertise, bestimmte Ergebnisse zu forcieren, dürfte unbestritten sein. Damit bietet er sich als optimalen Partner direkt an!
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13562 am: 10. Juni 2022, 17:27:20 »
Bereits 2020 bei uns schon einmal im Forum erwähnt:
Den Chef-Arzt für Aufklärung hat es auch erwischt

Letzte Meldung dazu:
Wegen falscher Atteste - Staatsanwaltschaft klagt Coronaleugner-Arzt an

... Es ist nicht das erste Mal, dass Weber mit der Ausstellung von Attesten in die Schlagzeilen gerät, unabhängig von der Corona-Pandemie. Im Jahr 2000 bescheinigte er einer Rentnerin eine "Allergie gegen Schwarze", nachdem diese einen Studenten aus Kamerun rassistisch beleidigt hatte. Mit diesem Attest focht sie einen Strafbefehl wegen Beleidigung – erfolglos – an....

Spoiler
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen einen Arzt aus Winterhude Anklage erhoben. Er soll falsche Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt haben. Was ihm jetzt droht.

Dem Hamburger Arzt Dr. Walter Weber wird der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Ausstellen nicht richtiger Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht in 47 Fällen. Weber war Mitgründer und Verantwortlicher der Initiative "Ärzte für Aufklärung". Diese ist mit Stimmungsmache gegen die Corona-Impfung bekannt geworden.

Dem Mediziner wird vorgeworfen, bewusst seine Stellung als Arzt missbraucht zu haben, um die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterlaufen. Im Februar vergangenen Jahres hatte die Polizei unter anderem die Praxis des 78-Jährigen in der City-Nord durchsucht.

Hamburg: Arzt soll Patienten nie untersucht haben
Sein Kommentar damals, einige Tage später in einem YouTube-Interview: Das sei "ein Akt staatlicher Gewalt. Mao hat schon gesagt: Strafe einen, erziehe Hunderte." Er sei sicher, dass einige Ärzte dadurch keine Atteste mehr ausstellen würden.
Zwischen April 2020 und Februar 2021 soll Weber laut Anklage als Facharzt für Innere Medizin wiederholt Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt haben, ohne die betroffenen Personen aus ganz Deutschland zuvor untersucht zu haben. Dementsprechend enthielten die Atteste weder eine Befundmitteilung noch die erforderliche Diagnose.
Anwalt glaubt nicht an Freiheitsstrafe für Weber
Dem Arzt drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Letzteres kann sich Masken-Ärzte-Anwalt Ivan Künnemann, der von Weber bei den Hausdurchsuchungen hinzugezogen wurde, nicht vorstellen. "Ich denke, dass es hier am Ende des Tages wahrscheinlich um eine Geldstrafe gehen wird sowie möglicherweise eine Untersagung, weitere Atteste auszustellen."

Künnemann zieht einen Vergleich zu dem Prozess gegen den Arzt Dr. Ronny Weikl aus Passau. "Da ist eine Bewährungsstrafe in erster Instanz ausgesprochen worden sowie eine Geldstrafe und ein Tätigkeitsverbot im Sinne von weiteren Attesten zur Maskenbefreiung auszustellen." Auch einen drohenden Verlust von Webers Zulassung hält er für unwahrscheinlich.

Hamburger Arzt fällt nicht zum ersten Mal negativ auf
Die Ärztekammer Hamburg hat sich bereits im Herbst 2020 von den "Ärzten für Aufklärung" distanziert und kritisiert, "dass es ausgerechnet ärztliche Kollegen sind, die immer mehr ins Irreale und Ideologische abdriften". Kammerpräsident Dr. Pedram Emami sagte der "Ärzte Zeitung" weiter: "Das schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit des Berufsstandes. Viel wichtiger ist, dass sie damit die Gesundheit und das Wohl der Bevölkerung aufs Spiel setzen."

Es ist nicht das erste Mal, dass Weber mit der Ausstellung von Attesten in die Schlagzeilen gerät, unabhängig von der Corona-Pandemie. Im Jahr 2000 bescheinigte er einer Rentnerin eine "Allergie gegen Schwarze", nachdem diese einen Studenten aus Kamerun rassistisch beleidigt hatte. Mit diesem Attest focht sie einen Strafbefehl wegen Beleidigung – erfolglos – an.
Neben Weber ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg parallel gegen den Arzt Dr. Marc Fiddike, Mitgründer von "Ärzte für Aufklärung". Auch seine Praxis in der Grindelallee in Harvestehude wurde vor einem Jahr durchsucht. Die Ermittlungen dauern allerdings noch an. Wann diese abgeschlossen seien, könne derzeit nicht prognostiziert werden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zu t-online.
[close]
https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100013982/hamburg-anklage-gegen-coronaleugner-arzt-wegen-maskenbefreiungen.html
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13563 am: 10. Juni 2022, 22:15:10 »
Im Jahr 2000 bescheinigte er einer Rentnerin eine "Allergie gegen Schwarze"
Das wird ja immer absurder was die Verstrahlten da abliefern.  :facepalm:
 
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Offline oschy

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13564 am: 10. Juni 2022, 22:38:13 »
Im Jahr 2000 bescheinigte er einer Rentnerin eine "Allergie gegen Schwarze"
Das wird ja immer absurder was die Verstrahlten da abliefern.  :facepalm:
Nun ja - diese Sache liegt ja jetzt mal 22 Jahre zurück.

Aber es sagt uns: Nicht erst seid Covid sind solche Menschen falsch abgebogen. Sondern schon viel viel früher. Nur hat das wohl vor Covid niemanden interessiert. Leider...  >:(

gruß oschy

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13565 am: 16. Juni 2022, 11:32:07 »
Schon blöd, wenn die Kollegen Systemlinge sind:


Zitat
Polizist zeigt wegen Maskenpflicht ein falsches Attest vor – und wird verurteilt

Im Dienst trug er den Mund-Nasenschutz, bei einer Anti-Corona-Demo nicht. Ein junger Polizist landet deshalb in Augsburg vor Gericht.

VON PETER RICHTER

Bildlich gesprochen war das vor der Amtsrichterin ein lupenreines Eigentor. Der Schütze, ein junger Polizist, hatte im Oktober 2020, ausgerechnet in der Hochphase der Pandemie, unmaskiert an einer Anti-Corona-Demo am Augsburger Plärrer teilgenommen. Seinen Kollegen, die ihn am Zugang zum Gelände kontrollierten, hatte er ein falsches Attest vorgelegt. Auf Bitten des 22-Jährigen hatte ihm sein Hausarzt "eine Anpassungsstörung mit Atemnotzuständen beim Tragen einer Mund-Nasen-Maske" bescheinigt. Wie ihm sein Patient erklärt hatte, wolle er wenigstens in seiner Freizeit "oben ohne" herumlaufen dürfen. Denn im Dienst - der Angeklagte absolvierte zu dem Zeitpunkt gerade seine Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Königsbrunn - war dies verboten.

Dort war der 22-Jährige den Polizisten, die ihn an diesem Tag am Plärrergelände kontrollierten, auch oft begegnet. Allerdings mit Maske. So verwundert nicht, dass die Kollegen das gezeigte Attest anzweifelten. Schon eine Woche später stellte sich heraus, dass der 22-Jährige seinen Arzt offenbar getäuscht hatte. Wie er einer Polizeiärztin, die jetzt als Zeugin vor Gericht auftrat, versicherte, kann er die Mund-und-Nasen-Maske "problemlos" tragen. Er empfinde sie jedoch als "unkomfortabel" und "widerlich". Es gebe, so die Zeugin, "keine medizinischen Gründe", ihn von der Maske zu befreien. Der 22-Jährige sei "voll diensttauglich". Und wenn nicht? Dann wäre es mit seiner Polizeikarriere wahrscheinlich vorbei gewesen.

Staatsanwalt appelliert, wegen dieses "Quatschs" keine große Sache abzuziehen
Aber auch so befürchtet der junge Mann berufliche Konsequenzen. Das ist vermutlich auch der Grund gewesen, weshalb er gegen den ursprünglich verhängten Strafbefehl vor Gericht zog. Eine erste Verhandlung hatte vorigen Dezember stattgefunden. Sie war schnell beendet. Denn Verteidigerin Gisa Tangermann-Ahring, bundesweit bekannt als Kritikerin von Corona-Maßnahmen, hatte vergeblich beantragt, dass ohne Mund-Nasen-Schutz verhandelt werden solle. Als dies Richterin Susanne Ebel-Scheufele unter Hinweis auf die hohen Infektionszahlen ablehnte, lehnte ihrerseits die aus Fürth angereiste Anwältin die Richterin wegen Befangenheit ab. Für die Prüfung ihres Ablehnungsantrags, der später verworfen wurde, war der Prozess dann ausgesetzt worden. Bevor die Parteien auseinandergingen, hatte Staatsanwalt Gregor Hohenadel noch an den Angeklagten appelliert, es sich gut zu überlegen, ob er wegen "derartigem Quatsch" eine große Sache abziehen wolle.

Beim zweiten Aufeinandertreffen vor Gericht trugen jetzt alle Anwesenden, ohne das es zu Protesten kam, eine Gesichtsmaske, wenn auch die Verteidigerin des Angeklagten einiges einzuwenden hatte. Sie verwies auf internationale Studien, die angeblich fundiert gesundheitliche Schäden durch das Tragen einer Maske nachwiesen. Daher könne das von ihrem Mandanten vorgelegt Attest auch nicht falsch sein. Staatsanwältin wie Richterin waren sich am Ende dagegen einig, dass der Angeklagte absichtlich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis vorgelegt hat, deswegen schuldig zu sprechen ist. Die dafür verhängte Geldstrafe fiel mit 2000 Euro jetzt höher aus als im Strafbefehl. Außerdem muss der Angeklagte die Prozesskosten für zwei Verhandlungstage tragen.

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/augsburg-polizist-zeigt-wegen-maskenpflicht-ein-falsches-attest-vor-und-wird-verurteilt-id62983451.html

Scheint sich ja richtig gelohnt zu haben ...


 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13566 am: 16. Juni 2022, 11:47:44 »
Zumindest der Verteidigerin hätte doch bekannt sein müssen, dass es in einer Hauptverhandlung nach Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot gibt und ihren Mandanten darauf hinweisen müssen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13567 am: 16. Juni 2022, 12:01:33 »
Der ging es doch nicht um den Mandanten,
sondern um die Sache.
Die wollte ein Zeichen setzen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13568 am: 16. Juni 2022, 13:19:42 »
Eine Querdeppendemo auf dem "Plärrergelände"... 

Sehr schön ;D
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13569 am: 16. Juni 2022, 14:40:07 »
Der ging es doch nicht um den Mandanten,
sondern um die Sache.

Aufgabe von Strafverteidigern ist nicht eine "gute Sache", sondern vielmehr den Mandanten vor vermeidbarem Schaden zu bewahren.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13570 am: 16. Juni 2022, 17:38:33 »
Der ging es doch nicht um den Mandanten,
sondern um die Sache.

Aufgabe von Strafverteidigern ist nicht eine "gute Sache", sondern vielmehr den Mandanten vor vermeidbarem Schaden zu bewahren.
Ja, aber was macht die Tante?
Bringt alle Beteiligten gegen sie und den Mandanten auf, zeigt, dass der Mandant immer noch zu seinem unsinnigen Verhalten steht.
Sonst hätte er sich ja einen anderen Anwalt genommen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13571 am: 17. Juni 2022, 14:03:32 »
Übrigens werte SSL-Mitagenten.......einfach weiterschlafen.

Heute ist mal wieder Revolution am Reichstag, aber keiner geht hin.

Also einfach weiter schlafen.

 

Hat #MeisterEder unsere Tunnel in Basel und im Schwarzwald entdeckt?
Sollten wir sicherheitshalber verlegen, damit unsere Andrenochrome-Produktion nicht gefährdet wird?



https://twitter.com/MaliFan1804/status/1537736858322583552?s=20&t=m8Auets163b4C8VW1Ixdbw
« Letzte Änderung: 17. Juni 2022, 15:16:48 von Ba_al »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13572 am: 17. Juni 2022, 16:45:06 »
Der Polizist hat schönen Humor. Er hätte dazusagen sollen, dass keiner weiß, wie viele noch kommen. Es könnten noch 12 Millionen kommen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13573 am: 17. Juni 2022, 16:46:48 »
Der Polizist hat schönen Humor. Er hätte dazusagen sollen, dass keiner weiß, wie viele noch kommen. Es könnten noch 12 Millionen kommen.
Es sind ja schon Millionen da - halt nicht auf der Dummeppendemo^^

 ;D

gruß oschy
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13574 am: 17. Juni 2022, 16:48:11 »
Ah, Einwohnerzählung. Schlafschafe über Zaun.
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