Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286476 mal)

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Offline Lacrosse

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13200 am: 11. April 2022, 10:36:06 »
Ich mochte Mario Barth noch nie.
Fast Alle selbsternannten Comedians die ich vor der Pandemie nicht mochte sind während der Pandemie irgendwie negativ aufgefallen und ins Schwurbeln abgerutscht.

Zufall? :think:
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13201 am: 11. April 2022, 11:13:45 »
Was vom "Witz" Barths übrig bleibt ...
Spoiler
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13202 am: 11. April 2022, 11:37:21 »
Deutsche Bahn und Humor: Kennze, kennze?






;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13203 am: 11. April 2022, 11:58:06 »
Die Erkenntnis, dass Mario schon seit längerem an einer Humorverschiebung leidet, hat doch schon einen Bart.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13204 am: 11. April 2022, 14:03:55 »
Immerhin verdanken wir diesem Mario Barth die Erkenntnis, daß die Maskenpflicht in manchen Zügen noch durchgesetzt wird. Da wäre ich - mit dem Focus auf die S-Bahn - nicht drauf gekommen.

 
 
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13205 am: 11. April 2022, 14:14:51 »
@dtx

Ob das an der allzeit-bekannten Verspätung der Bahn liegt, muss noch geprüft werden.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13206 am: 11. April 2022, 14:35:07 »
Immerhin verdanken wir diesem Mario Barth die Erkenntnis, daß die Maskenpflicht in manchen Zügen noch durchgesetzt wird. Da wäre ich - mit dem Focus auf die S-Bahn - nicht drauf gekommen.

Meines Wissens wird bei der derzeit gültigen Coronaverordnung von 12:41 (:D) zwischen Nah- und Fernverkehr unterschieden. Nah, keine Maske, Fern., Maskenpflicht.

Den derzeitigen Stand kenne ich allerdings nicht.  ::)
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13207 am: 11. April 2022, 17:37:39 »



[/quote]

Seltsam, aber wehe das Rauchen soll aus dem öffentlichen Raum verschwinden.
Wenn sie solche Angst vor so einer kleinen Erkältung Maske haben, sollen sie halt zuhause bleiben. Niemand zwingt sie in die Bahn.

Querdenkargumentation Ende
[/quote]


Wenn man bei den Schwurbelrichtern im Menü unter „Beiträge“ geht, kommt der ganze Hirnriss nochmal und zusätzlich mit Kommentarfunktion. Beim Lesen der blitzgescheiten Kommentare wurde ich bisweilen rückfällig und habe etwas getrollt (zuletzt im Januar). Das meiste wurde wieder gelöscht (anders als originäres Reichsdeppengeschwurbel, das darf als Meinungsäußerung stehen bleiben). Vielleicht kann ich ja auf diesem Wege den einen oder anderen geschätzten Mitagenten (m/w/d) dazu animieren, ebenfalls das Mütchen zu kühlen und etwas mitzutrollen.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline echt?

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13208 am: 11. April 2022, 18:28:51 »
Das Trollen lohnt nicht. Die sind schmerzbefreit!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13209 am: 11. April 2022, 18:36:30 »
Das Trollen lohnt nicht. Die sind schmerzbefreit!

Aber es bringt doch bisweilen Freude in diesen trüben Zeiten, die Reaktionen zu lesen. Ich meine, für irgendwas müssen die Kommentare doch gut sein …
« Letzte Änderung: 11. April 2022, 18:51:16 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Morris

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13210 am: 11. April 2022, 19:22:44 »
Ich mochte Mario Barth noch nie.
Fast Alle selbsternannten Comedians die ich vor der Pandemie nicht mochte sind während der Pandemie irgendwie negativ aufgefallen und ins Schwurbeln abgerutscht.

Zufall? :think:

Ich habe MB mal gesehen, vor vielen Jahren, bevor er irgendeinen TV-Preis gewann und dann "berühmt" wurde. Das war ein unterhaltsamer Abend. Um so bedauerlicher ist es eigentlich, was aus dem Typ - auch schon vor Corona - geworden ist.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13211 am: 11. April 2022, 20:52:50 »
Der war kurz lustig. Ja, bevor er berühmt wurde und behauptete, kein Unterschichtenfernsehen zu machen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Schnabelgroß

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13212 am: 12. April 2022, 12:03:06 »
 :clap:
Zitat
Arbeitsgericht Düsseldorf
Fristlose Kündigung wegen gefälschten Impfausweises
»Ein hohes Maß an krimineller Energie«: Weil er seinen Impfausweis fingierte, verlor ein Küchenfachberater seinen Job. Zu Recht, entschieden die Richter am Düsseldorfer Arbeitsgericht.

Spoiler
Gefälschte Impfausweise hatten für Mitarbeitende in der Vergangenheit immer wieder Konsequenzen. Prominentes Beispiel: Werder Bremens ehemaliger Fußballtrainer Markus Anfang. Nun entschieden auch die Arbeitsrichter in Düsseldorf; Arbeitnehmer dürfen wegen der Vorlage eines gefälschten Impfausweises aus »wichtigem Grund« fristlos gekündigt werden. Ein solches Verhalten legt ein »hohes Maß an krimineller Energie an den Tag, welches das Vertrauensverhältnis« zum Arbeitgeber »nachhaltig« stört, begründete das Gericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 18. Februar 2022 (Aktenzeichen: 11 Ca 5388/21). Eine Abmahnung sei daher nicht notwendig.

Kollege hatte identische Impfchargen im Ausweis
Einem Küchenfachberater wurde so zu Recht fristlos gekündigt. Hintergrund des Streits war die im Infektionsschutzgesetz ab 24. November 2021 eingeführte »3G-Regel« am Arbeitsplatz. Haben Arbeitnehmer Kontakt zu anderen Personen, müssen sie gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sein oder zumindest einen negativen Test vorlegen.

Der Kläger hatte zuvor erklärt, sich nicht impfen lassen zu wollen. Einen Tag vor Inkrafttreten der Regelung legte der Mann dann eine Kopie eines Impfausweises vor, der ihm zwei Impfungen bescheinigte. Doch als der Arbeitgeber genauer hinsah, stellte er fest, dass ein anderer Kollege mit denselben Impfchargen geimpft wurde, allerdings an einem anderen Tag. Der Küchenfachberater räumte daraufhin die Fälschung des Impfausweises ein.

Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin fristlos. Dagegen klagte der Angestellte.

Sein Arbeitsverhältnis sei viele Jahre beanstandungsfrei gewesen, begründete er. Eine Abmahnung hätte ausgereicht. Nur weil er den gefälschten Impfausweis vorgelegt habe, könne nicht daraus geschlossen werden, dass er sich vor Arbeitsbeginn nicht habe testen lassen wollen. Die Einführung der 3G-Regel sei ihm zudem gar nicht bekannt gewesen, sagte der Mann.

Grund, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden
Die Arbeitsrichter in Düsseldorf sahen das anders: Sie urteilten, dass der Arbeitgeber dem Kläger ohne vorherige Abmahnung »aus wichtigem Grund« fristlos kündigen durfte. Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises sei ein Grund, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Der Kläger habe bewusst die gesetzlich vorgeschriebene Nachweispflicht missachtet. Damit habe er das Ansteckungsrisiko anderer Mitarbeiter erhöht und Arbeits- und Produktionsausfälle durch Quarantäneanordnungen in Kauf genommen.

Dass der Kläger einen Tag vor Inkrafttreten der 3G-Regel den gefälschten Impfausweis vorgelegt hatte, lasse nur den Schluss zu, dass er sich auch nicht testen lassen wollte. Über die 3G-Regel sei in den Medien zudem breit berichtet worden. Der Kläger hätte davon wissen müssen. Eine Abmahnung war nicht nötig. Denn der Beschäftigte habe ein »hohes Maß an krimineller Energie an den Tag« gelegt, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses so nicht zuzumuten.
[close]
Spiegel.de
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 

Offline Prahlhans

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13213 am: 12. April 2022, 13:24:14 »
So ist es halt, wenn nicht der Inhalt (Ablehnung der Impfung) die Handlung motiviert, sondern die Selbstdarstellung („Damit ihr es auch ja alle wisst…Ich bin dagegen. Und überhaupt…“) in den Mittelpunkt rückt.

Würde die ach so wichtige, persönliche Impf-Entscheidung auch öfter persönlich bleiben, wäre er womöglich damit durchgekommen.

Ich beklage ja auch nicht offen meine „Armut“, raub einen Tag später eine Bank aus und komme am Ende der Woche mit einem Lambo um die Ecke, nur um mich dann zu wundern, wie ich erwischt werden konnte.
 
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Offline mork77

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13214 am: 12. April 2022, 13:26:44 »
Fast Alle selbsternannten Comedians die ich vor der Pandemie nicht mochte sind während der Pandemie irgendwie negativ aufgefallen und ins Schwurbeln abgerutscht.

Halte dich ans Vaterland des schwarzen Humors...




auch gut

https://twitter.com/exavierpope/status/1475373705341673475
« Letzte Änderung: 12. April 2022, 13:28:55 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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