Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286481 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13155 am: 5. April 2022, 23:28:24 »
Hundäää!  ;D

Wer hat der Frau einen Dackelchip gespritzt?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13156 am: 5. April 2022, 23:33:18 »
Wie blöde ist das denn, mit Mütze im Auto zu sitzen. Die kann man ja dressieren wie Hundää!
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13157 am: 5. April 2022, 23:37:53 »
Also das soll schon ordentlich wirken. Und die Nachbarn erst…  ;D

Oh ja, das wirkt da wohl ganz gut.

"Schatz, ich hasse Dich. Erst bringe mich um und dann bringe ich Dich um."
"Aber was sollen denn da die Nachbarn denken?"
"Hast recht, wir versuchen es noch mal."

Das, was die Nachbarn denken könnten, ist im Südwesten tatsächlich eines der schlagkräftigsten Argumente für und wider alles. Nur die Quarkdenker, die haben keine denkenden Nachbarn oder es ist ihnen egal. Schade, da hätte viel Leid verhindert werden können.

Querdeppin wird zur Furie weil andere freiwillig Maske tragen :rofl:

Ähhhm, das ist sehr verstörend.
« Letzte Änderung: 5. April 2022, 23:43:13 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13158 am: 5. April 2022, 23:45:18 »
Nachbardenk kenne ich leider von überall.

Was sollen denn die Nachbarn denken oder sagen? Was sie wollen. Tun sie sowieso. Und wenns nichts gibt, erfinden sie.
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13159 am: 5. April 2022, 23:47:35 »
Ich würde der Frau entgegnen, dass sie aus dem Mund riecht und deswegen alle Maske tragen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13160 am: 5. April 2022, 23:55:30 »
...
Wobei ich mich frage, ob Hausdurchsuchungen bei den Impfpass-Abnehmern noch verhältnismäßig sind. Hätte da nicht einer Einladung zu einem Fachgespräch auf der Dienststelle gereicht, wenn man den Tatvorwurf ohnehin beweisen kann?

...

Es stünde den Betroffenen frei, die gesuchten Unterlagen bzw. Gegenstände freiwillig herauszugeben. Werden sie aber nicht machen, nehme ich an. Und dann finden die Beamten hoffentlich auch noch anderes.

 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13161 am: 6. April 2022, 06:58:26 »
Gute Dokumentation durch den Arzt:

Mal ganz unverbindlich die PM über die Frühjahrslüftaktion der Merkelschergen von der Fa. Polizei nachtragen:



Zitat
05.04.2022 – 14:00

Polizeipräsidium Reutlingen
POL-RT: Ermittlungen gegen Arzt aus dem Landkreis Tübingen - zahlreiche Wohnungen mutmaßlicher Abnehmer gefälschter Impfpässe im Bundesgebiet durchsucht

Reutlingen (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Nachtrag zur Pressemitteilung vom 12.01.2022 / 10.19 Uhr

Im Zuge der Ermittlungen gegen einen niedergelassenen Arzt aus einer Tübinger Kreisgemeinde wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Impfpässe sind am Dienstag dutzende weitere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden. Bei den insgesamt über 90 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet handelt es sich um mutmaßliche Abnehmer der falschen Dokumente.

Wie bereits berichtet, war aufgrund von Zeugenhinweisen zunächst der Arzt aus dem Landkreis Tübingen ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Er soll Impfungen gegen das Corona-Virus in Impfpässen dokumentiert haben, obwohl das Vakzin nicht verabreicht wurde. Die Privat- und Praxisräume des Mediziners sowie die Wohnungen dreier mutmaßlicher Abnehmer gefälschter Impfpässe waren daraufhin am 11.01.2022 durchsucht worden.

Das dabei beschlagnahmte Beweismaterial, darunter Patientenakten, Speichermedien und Kommunikationsmittel, konnte nun größtenteils ausgewertet werden. Demnach soll der Mediziner seit Mitte des Jahres 2021, wie bislang bekannt ist, gefälschte Impfpässe für über 90 Personen ausgestellt haben. Teilweise bezahlten die mutmaßlichen Abnehmer dafür offenbar bis zu mehrere hundert Euro, in anderen Fällen soll der Arzt die nicht stattgefundenen Impfungen verbotenerweise über die Krankenkassen abgerechnet haben.

Aufgrund dessen erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse weitere richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen dieser Personen. Bei der koordinierten, länderübergreifenden Vollstreckung der Beschlüsse am Dienstagmorgen wurden erneut zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt. Unterstützt wurde das Kriminalkommissariat Tübingen dabei von weiteren Kräften des Polizeipräsidiums Reutlingen, der Polizeipräsidien Freiburg, Heilbronn, Ludwigsburg, Mannheim, Pforzheim, Ravensburg und Stuttgart sowie den Strafverfolgungsbehörden aus Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Allein das Polizeipräsidium Reutlingen setzte bei dieser Aktion rund 150 Beamtinnen und Beamte ein. Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen wurde den angetroffenen Tatverdächtigen auf richterliche Anordnung außerdem Blut zur Antikörperbestimmung entnommen. Dies soll Rückschlüsse auf erfolgte bzw. nicht erfolgte Impfungen ermöglichen.

Die umfangreichen Ermittlungs- und Auswertungsmaßnahmen, darunter die Vernehmung von rund drei Dutzend Zeugen, werden unvermindert fortgeführt.

Rückfragen bitte an:

Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105

Polizeipräsidium Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei-bw.de
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/5189531


;D
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Offline echt?

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13162 am: 6. April 2022, 07:12:40 »
Ein bisschen BTM wird sich schon noch anfinden!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13163 am: 6. April 2022, 08:52:32 »
Off-Topic:
Was brauchst du denn gerade?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13164 am: 6. April 2022, 09:23:11 »
Egal, hauptsache Welt aus.
Ah, Himalaya-Aussteigertour! Geht auch.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13165 am: 6. April 2022, 11:35:01 »
Da muss doch ein Aufschrei durch die Ärzte für Aufklärung gehen! Wie soll es denn mit einem Kopfballverbot für Kinder gibt's doch viel weniger verblödeten Nachwuchs der den Deppen folgt.

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-bei-ntv-de-am-Mittwoch-06-April-2022-article23249133.html
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13166 am: 6. April 2022, 17:01:45 »
Die Merkel-Diktatur frißt ihre Schergen. Oder so.   ???  Und Scherginnen auch.



Zitat
PFALZ-TICKER
Corona-Tests verweigert: Land will Justizbeamtin feuern

06. April 2022 - 12:02 Uhr
Das Land Rheinland-Pfalz hat gegen eine Beamtin der Justizvollzugsanstalt Wittlich Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht und will sie aus dem Dienst entfernen. Der Frau werde zur Last gelegt, im vergangenen Herbst „beharrlich“ die Corona-Testpflicht abgelehnt zu haben, sagte eine Justizsprecherin am Mittwoch.

Bereits im Oktober sei der Beamtin die Führung ihrer Dienstgeschäfte untersagt worden. Sie wurde vorläufig des Dienstes enthoben, ein Teil ihrer monatlichen Bezüge wird einbehalten. Die Frau soll aus ideologischen Gründen sich geweigert haben, sich testen zu lassen. Auch andere Corona-Schutzregeln habe sie abgelehnt.

Damals galt die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese sah die Testpflicht an Arbeits- und Betriebsstätten nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz vor. Die Beamtin soll per E-Mail angekündigt haben, diese Pflicht nicht einhalten zu wollen. Wann die mündliche Verhandlung über ihre berufliche Zukunft stattfindet, war zunächst noch offen.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-corona-tests-verweigert-land-will-justizbeamtin-feuern-_arid,5338870.html

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13167 am: 6. April 2022, 19:08:09 »
Und nochmals schlägt die Merkel-Diktatur-GmbH zu:  ???


Zitat
Verwaltungsgericht
Pauschales Demoverbot in der Altstadt gekippt

Wer in den letzten Monaten versuchte, in der Regensburger Altstadt eine Demonstration anzumelden, hatte stets das Nachsehen. Das Ordnungsamt untersagte solche Veranstaltungen regelmäßig und verwies auf den Infektionsschutz. So leicht darf es sich die städtische Behörde künftig nicht mehr machen. Das Verwaltungsgericht urteilte: Infektionsschutz ist kein Freibrief.

Wer in der Vergangenheit eine angemeldete Demonstration in der Regensburger Altstadt durchführen wollte, der biss beim hiesigen Ordnungsamt in aller Regel auf Granit. Während die nicht angemeldeten Montagsspaziergänge von Corona-Maßnahmen-Gegnern unbehelligt im Kernbereich der Altstadt unterwegs waren, wurden andere Demonstrationen in diesem Gebiet regelmäßig untersagt – Begründung: Infektionsschutz.

Fridays for Future hatte sich in der Vergangenheit mehrfach über diese Ungleichbehandlung beklagt. Und zuletzt stand nach Informationen unserer Redaktion auch der alljährliche Gedenkweg für die Opfer des Faschismus am 23. April zunächst auf der Kippe. Doch nun scheint dieses pauschale Demonstrationsverbot vom Tisch zu sein. Ende März beurteilte das Verwaltungsgericht Regensburg diese Praxis des Ordnungsamts bzw. des dafür verantwortlichen Rechtsreferats als rechtswidrig (die Entscheidung als PDF).

Spoiler
„Den Kernbereich der Altstadt von Aufzügen freihalten“
Geklagt hatte ein Regensburger, der für den 2. April einen Aufzug zu dem Thema „Kein Milliarden für den Krieg“ angemeldet hatte. Die schlussendliche Route, zu der maximal 50 Teilnehmerinnen erwartet wurden, sollte vom Georgenplatz (Eiserne Brücke) über die Thundorfer- und Keplerstraße zum Arnulfsplatz und von dort durch die Ludwigstraße zum Haidplatz führen. Doch das Ordnungsamt stellte sich quer und untersagte eine Demonstration auf Ludwigstraße und Haidplatz. Die Behörde begründete das damit, „dass der Kernbereich der Altstadt Regensburg aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens von Aufzügen freigehalten werde“.

Dies gelte trotz der milder verlaufenden Omikron-Variante und insbesondere an Samstagnachmittagen, wo es ohnehin schon ein hohes Besucheraufkommen in der Regensburger Altstadt gebe. Deshalb bleibe der Aufzug über Ludwigstraße und Haidplatz, wo montags unangemeldet auch schon bis zu 1.000 Maßnahmengegner unbehelligt spazieren gingen, untersagt. Die Mindestabstände könnten dort nämlich nicht eingehalten werden.

Verwaltungsgericht: Rechtsreferat verletzt Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Das Rechtsreferat stützte sich dabei insbesondere auf Art. 15 Abs. 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Demnach können Kundgebungen und Demonstrationen untersagt oder eingeschränkt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet wäre – in diesem Fall durch die Infektionsgefahr, die von einer solchen Veranstaltung ausgehe.

Dieses pauschale Verbot hat das Verwaltungsgericht Regensburg nun am 31. März als rechtswidrig eingestuft. Zwar geht die Kammer davon aus, „dass insbesondere sich bewegende Versammlungen grundsätzlich Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen haben können“. Auch rate das Robert-Koch-Institut trotz eines weitaus geringeren Risikos schwerer Corona-Verläufe als noch bei den ersten Wellen dazu, auch im Freien einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Doch auch vor diesem Hintergrund verstoße das städtische Verbot gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Selbst der Freistaat sieht das nicht mehr so eng
„Insbesondere das grundsätzliche Verbot von sich fortbewegenden Versammlungen in der Altstadt der Stadt Regensburg aus Infektionsschutzgesichtspunkten ist aus Sicht des Gerichts nicht mehr gerechtfertigt, vielmehr ist für jede Versammlung eine gesonderte Einzelfallprüfung vorzunehmen“, so die Richter. Und diese Prüfung falle klar zu Gunsten des Anmelders aus – allein schon, weil „eine (zwangsläufige) Unterschreitung der Mindestabstände in diesem Bereich angesichts der räumlichen Verhältnisse, von denen das entscheidende Gericht eigene Kenntnis hat, bereits zweifelhaft“ sei. Die Ludwigstraße könne schließlich auch unproblematisch durch Busse bzw. den Lieferverkehr passiert werden. Von einer „engen Gasse“, wie es das Rechtsreferat behaupte, könne man also hier keinesfalls ausgehen.

Zudem nehme selbst der Freistaat Bayern die derzeitige Infektionslage nicht mehr zum Anlass für generelle Einschränkungen der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit. Die Veranstaltung durfte also stattfinden.

Rechtsreferat wollte städtische Veranstaltung untersagen
Folgen hat das auch für den Gedenkweg am 23. April, der jedes Jahr von Stadtamhof über Dom- und Neupfarrplatz zum Minoritenweg (heuer zum Georgenplatz), Jüdischer Gemeinde und Dachauplatz führt – also ebenfalls durch den Kernbereich der Altstadt. Noch vergangene Woche machten im Organisationskreis der Veranstaltung, die auch von der Stadt Regensburg getragen wird, Mails die Runde, denen zufolge das Ordnungsamt den Gedenkweg aus Infektionsschutzgründen nicht zulassen wolle. Erst Anfang dieser Woche gab es nun Entwarnung und Hintergrund dürfte insbesondere die aktuelle Schlappe des Rechtsreferats vor dem Verwaltungsgericht sein.

Noch bei der Veranstaltung am Montag, der „Topografie des letzten Weges“, hatten sich Anwesende gewundert, weshalb die Oberbürgermeisterin dort mehrfach erwähnt hatte, dass jeder der 150 Teilnehmer sich den Weg zur nächsten Station „individuell“ suchen solle. Hintergrund all dessen: Zwar waren die einzelnen Kundgebungsorte als solche angemeldet, allerdings nicht der Weg von einer Station zur nächsten. Ein etwas anderer Montagsspaziergang also…
[close]
https://www.regensburg-digital.de/pauschales-demoverbot-in-der-altstadt-gekippt/06042022/

Die Entscheidung:
https://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/22a01063b.pdf
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13168 am: 7. April 2022, 00:13:59 »
Da der Rabe schon mehrfach unangenehm auffiel, käme es auf ein weiteres Mal nun auch nicht mehr an:

https://www.zeit.de/hamburg/2022-04/maskenpflicht-hamburg-schule-ties-rabe

@Wildente

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13169 am: 7. April 2022, 13:54:38 »
Die Impfflicht ist dann mal gescheitert. Und irgendwie wird man den Eindruck eines Trauerspiels nicht los.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/impfpflicht-corona-bundestag-101.html

Mal sehen, wer von der Kundschaft sich zu Triumphgeheule durchringen kann, ein Gesetz, gegen das man kräftig hätte querulieren können, wäre für die Akquise weiterer Melkzahlschafe ja sicherlich förderlicher gewesen.
Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 
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