Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286497 mal)

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13081 am: 25. März 2022, 21:09:41 »
Ach wie gut dass es Corona gar nicht gibt. :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Zitat
[Weitergeleitet von Hannes Brejcha]
Liebe Freunde und Fairdenker !

Auf Grund einer Anzeige der LPD WIEN, wurde ich aufs Verkehrsamt geladen ! ( Maskenbefreiung)

Ich wurde aufgefordert, meine Gesundheitsdaten zu übermitteln ( Lungenfacharzt & Internisten)

Der Internist verordnete mir neue Blutdrucksenker ! ( auf diese ich allergisch reagierte )

Binnen 14 Tagen sammelte sich in meinen Körper Wasser an, einen Tag nach der letzten Demo dachte ich ich müsste sterben ! ( Sonntag)

Montag früh musste der Notarzt kommen, der umgehend die Rettung alarmierte ! ( viel bekam ich nicht mehr mit )

In der Notaufnahme testete man mich positiv, so dass ich in die Covid Station kam !

In der Covid Station eingesperrt, verbrachte ich 8 Tage, währenddessen wurde mein Blutdruck neu eingestellt !

Zwei Jahre Demos Vollgas zeigten meinen Körper die Grenzen !
Ich nehme mir einige Tage Auszeit !
Und dann geben wir gemeinsam wieder Vollgas !

Liebe Grüße an Alle

Euer Plandemiker 

                                 Hannes  ❤️

https://t.me/demolinz/11901

Zitat
Sehr geehrte Frau Alexandra Grafeneder!
 
Leider muß ich unseren heutigen 10-Uhr-Termin absagen, auf vielfaches Anraten meiner Versammlungsteilnehmer. Selbst die Rückfrage einer Dame bei Rechtsanwalt Dr. Schießler hat dies angeblich ergeben, daß es besser für mich sei, nicht zu erscheinen. Auch sei es scheinbar nicht üblich, nichts Schriftliches ausgehändigt bekommen zu haben, (als wir den Termin während meiner Versammlung vor der Polizeiinspektion Nietzschestraße vereinbarten).
 
Für Schriftverkehr stehe ich ausschließlich unter dieser Mailadresse hier den Behörden zur Verfügung.
 
Ich bin auch sehr verwundert, daß so viele Menschen große Angst vor der Kripo haben. Wie kann das sein ???
 
Ist die Anzeige von Polizist Anton Thomas Lederer und Zivilpolizistin Desire Hufnagel gar bloß politische Schikane gegen mich? Ich handle stets redlich und bemühe mich, meinen Versammlungsteilnehmern und Zuschauern im Livestream ein gutes Vorbild zu sein. Ich ersuche zu prüfen, ob die Anklage rechtlich überhaupt irgendwie stimmtig ist, bevor ich geklagt werde und sonst diese Anzeige einzustellen. Im Gegenzug sollte aber überprüft werden, ob die beiden Kläger ihre Macht innerhalb der Polizei nicht dazu nutzen, um den friedlichen Widerstand zu brechen? Es gilt die Unschuldsvermutung.
 
Gerade von Polizist Anton Thomas Lederer ist ja bekannt, daß er FPÖ-Gemeinderat in Traun ist, also ein politisches Amt inne hat. Von der Gewaltentrennung mal abgesehen, besteht die Möglichkeit, seine Aktivitäten bei der Polizei als ranghoher Beamter zu nutzen, um der FPÖ einen Vorteil zu verschaffen, indem "Konkurrenz" ausgeschaltet wird. Die FPÖ fischt im Boot des friedlichen Widerstandes. Es gilt auch hier die Unschuldsvermutung. (Die Terminvereinbarung kam genau an dem Tag, als ich weniger als eine Stunde vorher öffentlich bekannt machte, mich und unsere Demoanmelder des friedlichen Widerstandes ins Parlament wählen zu wollen. "Rechtsstaatlich und friedlich.") Ein netter Zufall?
 
Zurück zu meiner Situation:
 
Wenn überhaupt, und davon gehe ich nicht aus, Anklage gegen mich erhoben wird, so wünsche ich ein ÖFFENTLICHES VERFAHREN und da hohes öffentliches Interesse an meiner Situation als regelmäßige Demoanmelderin und Versammlungsleiterin besteht, möchte ich eventuelle Verfahren natürlich öffentlich austragen, sodaß JEDER, der Interesse hat, auch daran teil nehmen kann.
 
Außerdem hätte ich gerne vollständige Akteneinsicht zu diesen beiden Anzeigen per Mail an diese Adresse hier. Vorher möchte ich definitiv nichts sagen.
 
Ich habe mir die beiden Straftatbestände "Verleumdung" und "Üble Nachrede" im Internet auf Jusline durchgelesen und habe absolut keine Ahnung, wie das in irgend einer Weise auf mich zutreffen sollte. Ich ersuche um Erklärung und weise darauf hin, daß die Beweispflicht beim Ankläger liegt! Auf diese angeblichen Beweise bin ich jedenfalls neugierig.
 
Als politischer Aktivist ist es meine PFLICHT, Mißstände friedlich aufzuzählen und genau das tue ich.
 
Bitte erklären Sie mir, was mir vorgeworfen wird und zeigen Sie mir die Beweise der Anklage, die in der Beweispflicht ist. Außerdem hätte ich gerne vollständige Akteneinsicht zu diesen beiden Anzeigen per Mail an diese Adresse. Bitte nur unterschriebene und rechtsgültige Dokumente!
 
Ich ersuche um Empfangsbestätigung.
 
Freundliche Grüße,
          Eva-Margarita Elisabeth Mayr

https://t.me/demolinz/11898

Moni würde vor Neid erblassen!
« Letzte Änderung: 25. März 2022, 21:20:37 von Krawutzi Kaputzi »
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13082 am: 25. März 2022, 21:37:03 »
Ach wie gut dass es Corona gar nicht gibt.


Ich denke (also bin ich), sie wird hart aufschlagen.
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13083 am: 26. März 2022, 08:01:04 »
Ach wie gut dass es Corona gar nicht gibt. :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Zitat
Die FPÖ fischt im Boot des friedlichen Widerstandes.

Es kommt selten vor, daß mir beim lesen eines Textes schwindelig wird. Aber die Dame hat es echt geschafft. Das "im Boot fischen" war da irgendwie nur das Sahnehäubchen. Jetzt bin ich echt fertig …
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Brüllaffe

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13084 am: 28. März 2022, 12:03:32 »
Kennen wir eigentlich diesen Typen schon. Heißt wohl Peter Ganz, bezeichnet sich als wiedergeborener Christ und zielst mit einer „Galerie des Grauens“ gegen Impfststoffe durchs Land.

„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 
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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13085 am: 28. März 2022, 13:32:03 »
Man möchte sich schämen, dass so einer aus Bayern ist.
Kurz gegoogelt hätte der eine erhebliche strafrechtliche Verfolgung verdient.


Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13086 am: 28. März 2022, 13:35:08 »
Kennen wir eigentlich diesen Typen schon. Heißt wohl Peter Ganz, bezeichnet sich als wiedergeborener Christ und zielst mit einer „Galerie des Grauens“ gegen Impfststoffe durchs Land.

Er stellt die ganze Straße voll mit seinem Kram und droht dann jedem Prügel an, der es sehen will. Was jeder sehen kann, darf man auch fotografieren.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13087 am: 28. März 2022, 14:00:21 »
Nö. Das ist eine Vervielfältigungshandlung nach § 16 Abs. 2 UrhG, und das Recht dazu hat ausschließlich der Urheber, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Da gibt es dann die mögliche Ausnahme zur Verwendung in einem Gerichtsverfahren nach § 45, aber ob das auch zählt, wenn der Fotograph weder geschädigt noch sonstwie betroffen ist, bezweifle ich. Zudem wüsste ich nicht, was an dieser "Galerie des Grauens" nun verboten sollte. Ist zwar völliger Quatsch und soll Leute vom Impfen abhalten, leider ist sowas aber eben nicht verboten.

Was dagegen zulässig wäre, das ist das Abfotographieren zur Berichterstattung über Tagesereignisse in Medien, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen nach § 50. Das ist hier aber nicht der Fall.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13088 am: 28. März 2022, 14:32:51 »
Zitat von: Sandmännchen
Fotograph
Das gibt Backfisch!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13089 am: 28. März 2022, 15:43:59 »
Was jeder sehen kann, darf man auch fotografieren.

Nö. Das ist eine Vervielfältigungshandlung nach § 16 Abs. 2 UrhG, und das Recht dazu hat ausschließlich der Urheber, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG.

Wäre das nicht eine besonders strikte Auslegung durch das @Sandmännchen? Die Galerie des Grauens wird als öffentliche Veranstaltung zelebriert und dann dürfte ich doch die Austellung fotografieren, denn es ist doch gerade Sinn der Ausstellung eine Botschaft zu vermitteln.
Ich stelle mir gerade eine Veranstaltung des 3. Weges mit dem Banner "Wir sind die rote Linie" vor. Ich mache Bilder davon und dann gibt es Diskussion wegen des UrhG? Wie ist das mit Werbeplakatenim öffentliche Raum? Darf ich die nicht ablichten?
"They’d never get here in time. It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13090 am: 28. März 2022, 15:59:26 »
Nö. Das ist eine Vervielfältigungshandlung nach § 16 Abs. 2 UrhG, und das Recht dazu hat ausschließlich der Urheber, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. ...

Was dagegen zulässig wäre, das ist das Abfotographieren zur Berichterstattung über Tagesereignisse in Medien, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen nach § 50. Das ist hier aber nicht der Fall.

Eine Vervielfältigung erfolgt mit dem Zweck der weiteren Verbreitung, was hier ersichtlich nicht der Fall ist. Sonst wäre jede beliebige Fotografie eine rechtswidrige Vervielfältigung. Hier handelt es sich aber um eine Dokumentation, ggf. um Beweismittelsicherung. Das ist nach Presserecht erlaubt.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13091 am: 28. März 2022, 16:18:42 »
Ah, die Presse macht Beweissicherung, und das Fotographieren eines Sonnenuntergangs ist eine Vervielfältigung, und wenn etwas Werbung ist, gilt kein Urheberrecht. Man lernt nie aus hier!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13092 am: 28. März 2022, 16:55:41 »
und wenn etwas Werbung ist, gilt kein Urheberrecht

Das halte ich für eine stark verkürzte und damit falsche Zusammenfassung. Wenn ich etwas öffentlich präsentiere, dann müsste wäre es doch abwegig anzunehmen (weltfremd), dass es niemand zur Kenntnis bringt und ggf. (den Inhalt, die Botschaft) sogar weiterverbreitet (was der explizite Sinn einer Demo/Veranstaltung/Werbung ist).
Sollte jedoch aus dem veröffentlichten Material ein Vorteil zugunsten des Kopierenden geschaffen werden (z. B. Kommerzialisierung), dann dürfte es interessant werden; vergleiche Privatkopie von Musik (vergleiche, nicht identischer Fall).
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13093 am: 28. März 2022, 17:13:21 »
Schau, Du argumentierst aus dem Bauch heraus über Jura. Man kann auf diese Weise kaum sinnvoll argumentieren, weil Du Dich überhaupt nicht auf das Recht beziehst. Schlag nach, was der Gesetzgeber als Vervielfältigung definiert, und dann können darüber diskutieren, ob diese Definition zutrifft oder nicht. Die passenden §§ hab ich Dir schon genannt, da kannst Du direkt nachschlagen. Schwieriger ist die Frage, ob irgendeine der Ausnahmen zutrifft, die sind ab § 44a zu finden. Wenn Dir eine zuzutreffen scheint, sag Bescheid, und dann können wir das auseinanderklamüsern.

Jura ist im Grunde nicht kompliziert, aber Schwadronieren ohne Rechtsnorm geht nicht.

Ich bin auch sicher kein Experte im Urheberrecht, aber das sind bislang keine schwierigen Fragen.
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13094 am: 28. März 2022, 17:21:33 »
Off-Topic:
Jura ist im Grunde nicht kompliziert...

Deshalb fallen im ersten Staatsexamen auch nur ca. 28 % durch, nachdem schon ca. 25 % das Studium geschmissen haben.  :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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