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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286507 mal)

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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13035 am: 22. März 2022, 12:34:23 »
...
So ohne echte Ahnung würde ich sagen, StGB 303a und/oder 303b könnten in Frage kommen.

...

§§ 267 ff StGB, insbes. § 275 Abs. 2 StGB ("gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande"; da geht es dann nicht mehr um "bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe", sondern um "drei Monate bis fünf Jahre")
Daß die 130.000 "Gewinn" nicht (als Bonus gegenüber nicht kriminellen Stpfl.) steuerfrei kassiert werden dürften, wobei die Einziehung nach § 73 ff StGB keine abzugsfähige "Betriebsausgabe" darstellt, ...

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13036 am: 22. März 2022, 12:40:50 »
Nein, es geht um digitale Impfzertifikate - dafür ist § 75 a IfSG einschlägig.
« Letzte Änderung: 22. März 2022, 13:12:05 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13037 am: 22. März 2022, 12:58:27 »
Der § 75a IFSG beschäftigt sich mit Testungen sowie (in Absatz 3 Nr 1) dem Gebrauch falscher Zertifikate und Impfausweise. Speziell von digitalen Impfausweisen steht da nichts. Der § 275 StGB mag es nicht treffen, weil der von den alten gelben Blanketten handelt, aber in dem Abschnitt wird man auf jeden Fall fündig. Und auch mit einem Strafrahmen, bei dem man ohne besondere Begründung von einer Aussetzung zur Bewährung absehen kann.





Kretschmer wollte ganz Sachsen als "Hotspot" ausweisen, was eine landesweite Inzidenz von 2.320 und die Bandbreite von 1.600 bis 2.700 in den Landkreisen sowie die Belegung der Normalstationen (1.462) und die fortdauernd hohe Hospitalisierungsrate zum Stand 21. März 2022, 12:30 Uhr wohl auch hergegeben hätte. Aber sein "gäriger Haufen" will da nicht mitmachen ...

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Corona-Hotspot-Sachsen-Kretschmer-erhaelt-Klatsche-von-CDU-Fraktion

https://www.saechsische.de/coronavirus/omikron-ministerium-schliesst-weitere-dresdner-schule-sowie-mehrere-klassen-5649624-plus.html

« Letzte Änderung: 22. März 2022, 13:14:58 von dtx »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13038 am: 22. März 2022, 13:02:59 »
Wie sieht es mit dem § 269, Fälschung beweiserheblicher Daten, aus, wird der durch § 75a IfSG verdrängt? Der 269 scheint mir sonst auf den Fall geradezu zugeschnitten zu sein. Der § 75a IfSG ist dagegen eigentlich an diejenigen gerichtet, die die ursprüngliche Bescheinigung ausstellen, mittels derer man dann an der Apotheke das digitale Zertifikat erhalten kann.

Die Tatbestände der §§ 303a und 303b, Datenveränderung und Computersabotage, sind wohl auch nicht erfüllt. Beim ersten fehlt es an der Veränderung von Daten, beim zweiten fehlt es an der Störung der Anlage. Die ging ja weiterhin. Die Anlage nachts für die Ausstellung von falschen Zertifikaten zu verwenden, erzeugt ja keine Störung. Vielleicht indirekt, wenn dann das Zertifikat für die Apotheke entzogen wird (aber das ist meines Wissens noch nicht mal vorgesehen).

Man bräuchte einen separaten Tatbestand der Gefährdung oder Störung von Vertraulichkeit und Sicherheit von Datenverarbeitungsanlagen. Haben wir halt nicht. Neuland ...

§ 202a, Ausspähen von Daten - naja, da fehlt's an der Sicherung, da war ja anscheinend keine Zugangssperre zu überwinden.

§ 202b, Abfangen von Daten, könnte interessant werden. Die Signaturen für das Ausstellen der Zertifikate sind ja solche Daten, der Remote-Zugang ist ein technisches Mittel, und die Signaturen waren nicht für ihn bestimmt, da sie diese nicht anfordern hätten dürfen.

Disclaimer: Ich hab mich mit den ganzen Datenstraftatbeständen nicht wirklich im Detail beschäftigt. Hatte ich schon erwähnt, dass dieses Semester Strafrecht anfängt?  :D


Ich find's faszinierend, wie wir auf der einen Seite höchst unklare Tatbestände wie "Nötigung" schon lange Zeit im Programm haben, aber alles neuere dermaßen eng formuliert wird, dass es am Ende den Zweck nicht erreicht.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13039 am: 22. März 2022, 13:19:33 »
Habe nochma ein wenig gegoogelt und gefunden, daß sie von außen auf den Rechner zugegriffen haben - Fälschung technischer Aufzeichnungen u.a. (Geldwäsche) wurde angeklagt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13040 am: 22. März 2022, 13:36:33 »
Der §75a IFSG verdrängt in dem Fall nichts, weil es um Impfausweise und nicht um Corona-Tests geht und weil die Vögel diese Datenausdrucke nicht gebraucht, sondern gefälscht haben.
Egal, welchen Paragraphen man in dem Abschnitt der Urkundenfälschungen bei dem Fall für einschlägig hält, man kommt stets, entweder über die reine Strafandrohung oder über die Steigerung "gewerbs- und/oder bandenmäßiger Begehung", auf eine Freiheitsstrafe "bis zu fünf Jahren". Und das muß man nicht zwangsläufig zur Bewährung aussetzen.

@Rabenaas

§ 268? Hm, weiß nicht:

Zitat
...
(2) Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird

...

@Sandmännchen meint, der § 269 täte es, was gut sein kann, auch der § 271 gäbe im Endeffekt sowas her ... am Ende ist der Strafrahmen stets der gleiche.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13041 am: 22. März 2022, 16:15:08 »
Habe nochma ein wenig gegoogelt und gefunden, daß sie von außen auf den Rechner zugegriffen haben - Fälschung technischer Aufzeichnungen u.a. (Geldwäsche) wurde angeklagt.

Sehr schön, das dürfte auch als besonders schwerer Fall nach Abs. 3 durchgehen (gewerbsmäßig, erheblicher Schaden), 6 Monate bis 10 Jahre. Schade, dass es nur zwei waren, sonst käme Absatz 4 in Frage und wir wären im Bereich von Verbrechen.  >:D
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13042 am: 22. März 2022, 16:23:02 »
Jun zum Titel Corona-Leugner:



Zitat: Ein Elijah irgendwas hat gesagt...
« Letzte Änderung: 22. März 2022, 16:25:12 von Knallfrosch »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13043 am: 22. März 2022, 16:24:22 »
Schade, dass es nur zwei waren, sonst käme Absatz 4 in Frage und wir wären im Bereich von Verbrechen.

Ich glaube bei über 1000 Taten nicht, daß es darauf noch groß ankommt. Selbst bei äußerst großzügigem "Mengenrabatt" wird es noch eine saftige Gesamtstrafe geben.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13044 am: 22. März 2022, 19:24:58 »
Nochmal zurück zum Senf. Ich kann noch mit einer Palette vom guten Bautzner dienen.   ;D
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13045 am: 22. März 2022, 19:35:55 »
mit einer Palette vom guten Bautzner


Da fällt mir ein:





 ::)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13046 am: 22. März 2022, 20:18:21 »
Nochmal zurück zum Senf. Ich kann noch mit einer Palette vom guten Bautzner dienen.

Mir ist heute der Senf ausgegangen.  ::)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13047 am: 22. März 2022, 20:23:46 »
Kaum sind die Maßnahmen gelockert geht der Senf aus. Zss, wo soll das noch hinführen?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13048 am: 22. März 2022, 20:44:34 »
Mir ist heute der Senf ausgegangen

Ich kann noch aushelfen mit Systemsenf.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13049 am: 22. März 2022, 21:42:43 »
Kaum sind die Maßnahmen gelockert geht der Senf aus. Zss, wo soll das noch hinführen?

Österreich nimmt schon wieder die Lockerungen zurück!
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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