Also in Bayern würde es völlig reichen, wenn man der Elster schreibt, dass der Steuerberater aus privaten Gründen hingeworfen hat und man erst einen neuen suchen muss, was als Ungeimpfter unter Corona schwierig ist und daher um Aufschub bis nach Ende der Pandemie bittet. Zumindest, solange man die Vorauszahlung weiterhin leistet.
Für die Steuererklärung des Jahres 2020 hat man bis Ende Mai 2022 Zeit, sofern man steuerlich beraten ist, deswegen gehe ich davon aus, der Termin März 2022 noch die Gewinnermittlung und Steuererklärung des Jahres 2019 betrifft.
Da Ärzte weder Umsatzsteuer noch der Gewerbesteuer unterliegen, ist das Erstellen einer Gewinnermittlung und der daraus folgenden Einkommensteuererklärung nicht unbedingt eine große Sache, es sei denn, es liegend noch andere - aufwendige- steuerlichen Einkünfte vor.
Ich vermute, dass hier eher der Fall vorliegt, dass der Mandant entweder seinen Laden nicht im Griff hat oder zu der Sorte gehört, die kurz vor Fristablauf in die Praxis hereinschneit und davon ausgeht, dass man alles andere stehen und liegen lässt.
Bei der zurzeit abartigen Arbeitsbelastung in steuerberatenden Beruf macht man das ein- oder zweimal mit und dann ist Schicht im Schacht.