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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286517 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12975 am: 18. März 2022, 23:37:20 »
Hä? Ich bin ja geübt im Spätabgeben, aber welche Frist läuft denn am 25.3. ab?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12976 am: 18. März 2022, 23:50:04 »

...
Ich bin zwar nicht "vom Fach" und brauche deswegen bei den Steuern etwas länger, aber die Frist würde ich als extrem "sportlich" einschätzen.
Das kleine Teufelchen in meinem Nacken meint, da könnte es noch ganz andere Gründe gegeben haben, warum der alte Steuerberater plötzlich auf eine Mandantin verzichten möchte. 

zu 1: Wer so doof ist und das Mandat unter diesen Umständen annimmt, haftet für die rechtzeitige Abgabe.

zu 2: Vermutlich. Das erfährt der "Neue", wenn er beim "Alten" um den Datenübertrag bittet.

Hä? Ich bin ja geübt im Spätabgeben, aber welche Frist läuft denn am 25.3. ab?

Die vom Finanzamt gesetzte? Wir wissen nicht, um welches Jahr es geht. Selbst wenn es 2021 wäre, könnte man das machen - sowas nennt sich "bevorzugte Anforderung".

 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12977 am: 19. März 2022, 09:07:11 »
Hä? Ich bin ja geübt im Spätabgeben, aber welche Frist läuft denn am 25.3. ab?
Bei mir wird wg. 2020 gequengelt, habe meine Unterlagen aber schon vor Wochen beim Steuerberater eingereicht. Aktuell haben die sehr viel zu tun, z. B. Kurzarbeitergeld, Beantragung von Corona-Hilfen etc. usw. Würde mich nicht wundern, wenn die Kistel auch von dieser Seite Geld zieht.
Ich würde mal auf die 2020er Einkommenssteuer tippen, wobei die Kistel selbst im Gegensatz zu mir (der Lems "Kyberiade" als Fachbuch, sein altes Fahrrad plus Regenklamotten als Betriebsausgaben abgesetzt hat) wohl noch eine Nummer schwieriger ist.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12978 am: 19. März 2022, 10:45:12 »
Also in Bayern würde es völlig reichen, wenn man der Elster schreibt, dass der Steuerberater aus privaten Gründen hingeworfen hat und man erst einen neuen suchen muss, was als Ungeimpfter unter Corona schwierig ist und daher um Aufschub bis nach Ende der Pandemie bittet. Zumindest, solange man die Vorauszahlung weiterhin leistet.
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Offline Leonidas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12979 am: 19. März 2022, 12:26:29 »
Also in Bayern würde es völlig reichen, wenn man der Elster schreibt, dass der Steuerberater aus privaten Gründen hingeworfen hat und man erst einen neuen suchen muss, was als Ungeimpfter unter Corona schwierig ist und daher um Aufschub bis nach Ende der Pandemie bittet. Zumindest, solange man die Vorauszahlung weiterhin leistet.
Für die Steuererklärung des Jahres 2020 hat man bis Ende Mai 2022 Zeit, sofern man steuerlich beraten ist, deswegen gehe ich davon aus, der Termin März 2022 noch die Gewinnermittlung und Steuererklärung des Jahres 2019 betrifft.

Da Ärzte weder Umsatzsteuer noch der Gewerbesteuer unterliegen, ist das Erstellen einer Gewinnermittlung und der daraus folgenden Einkommensteuererklärung nicht unbedingt eine große Sache, es sei denn, es liegend noch andere - aufwendige- steuerlichen Einkünfte vor.

Ich vermute, dass hier eher der Fall vorliegt, dass der Mandant entweder seinen Laden nicht im Griff hat oder zu der Sorte gehört, die kurz vor Fristablauf  in die Praxis hereinschneit und davon ausgeht, dass man alles andere stehen und liegen lässt.

Bei der zurzeit abartigen Arbeitsbelastung in steuerberatenden Beruf macht man das ein- oder zweimal mit und dann ist Schicht im Schacht.

Off-Topic:
Oh, ich sehe gerade 1.800 Beiträge und gestern 60.000 Kilometer auf dem Tacho. Da freut sich der innere Monk.  ;D
« Letzte Änderung: 19. März 2022, 12:29:10 von Leonidas »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12980 am: 19. März 2022, 12:51:45 »
oder es ist jemand mit Schuhkarton in die Kanzlei gekommen und die mussten sortieren. Das geht, kostet aber Zeit und Geld.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Leonidas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12981 am: 19. März 2022, 13:25:00 »
oder es ist jemand mit Schuhkarton in die Kanzlei gekommen und die mussten sortieren. Das geht, kostet aber Zeit und Geld.

Die sogenannte Zalando-Buchhaltung. :thumb: Man schlägt zwei Fliegen mit einer Klatsche. Die Dame des Hauses bekommt neue Pumps und die Belege einen Ablageort.  ;D
Braucht man bei einem Arzt eher nicht, da dort in der Regel alles übers Geschäftskonto geht. Wenn der Mandant zustimmt, kann man sich die Bankdaten ganz bequem auf die EDV übertragen lassen.
Dass die Cola-Kiste dazu ihr Einverständnis gibt, kann ich mir eher nicht vorstellen. ::)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12982 am: 19. März 2022, 14:39:30 »
Off-Topic:
Wenn ich die Belege sortieren muss, kann ich die Steuererklärung auch gleich selber machen. Wozu braucht es überhaupt Steuerberater?
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Offline Gerntroll

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12984 am: 20. März 2022, 08:32:48 »
Schau, schau was so ein Covidi0t heute Nacht auf unser  Haus klebte: 

P.S. Neben der Strafanzeige habe ich natürlich auch das UG42 informiert.
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12985 am: 20. März 2022, 09:14:15 »
Schau, schau was so ein Covidi0t heute Nacht auf unser  Haus klebte: 

Ich kann es kaum erwarten. Wozu benötige ich Eigentum, wenn ich trotzdem glücklich bin.
 

dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12986 am: 20. März 2022, 09:58:55 »
...
Braucht man bei einem Arzt eher nicht, da dort in der Regel alles übers Geschäftskonto geht. Wenn der Mandant zustimmt, kann man sich die Bankdaten ganz bequem auf die EDV übertragen lassen.
Dass die Cola-Kiste dazu ihr Einverständnis gibt, kann ich mir eher nicht vorstellen. ::)


Zum einen das nicht (und schon gar nicht zum Abruf der vaSt), zum anderen ist es mit dem Abruf der Bankdaten nur dann getan, wenn man auf das Geltendmachen von Betriebsausgaben verzichtet, die über die Personalkosten, die Miete und die Kontoführungsgebühren hinausgehen. Die GoB gelten unabhängig von Corona fort.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12987 am: 20. März 2022, 12:05:49 »
Das wundert mich gar nicht!

Es handelt sich um sogenannte „spiegelnde Schäden“, die treten an demjenigen Körperteil auf, das der Spritze am ähnlichsten sieht, gell? (Um Dr. Knock teilweise zu zitieren).





;D
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Habra

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12988 am: 20. März 2022, 12:30:34 »
Das wundert mich gar nicht!

Es handelt sich um sogenannte „spiegelnde Schäden“, die treten an demjenigen Körperteil auf, das der Spritze am ähnlichsten sieht, gell? (Um Dr. Knock teilweise zu zitieren).
..

Hm, Thailand, ältere Herren? Vielleicht wäre ein Besuch beim Hautarzt (selbstverständlich nur zum Screening auf Hautkrebs, was denn sonst?) für die drei Herren ganz angebracht?
- honi soit, qui mal y pense -
;D

...
Ich kann es kaum erwarten. Wozu benötige ich Eigentum, wenn ich trotzdem glücklich bin.

Volle Zustimmung!


« Letzte Änderung: 20. März 2022, 12:39:01 von Habra »
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12989 am: 20. März 2022, 13:05:58 »
Das wundert mich gar nicht!

Es handelt sich um sogenannte „spiegelnde Schäden“, die treten an demjenigen Körperteil auf, das der Spritze am ähnlichsten sieht, gell? (Um Dr. Knock teilweise zu zitieren).

Der Harz ist viel gesünder. Und auch schön. Ab und zu trifft man dort sogar Thailänder.
 
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