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Etwas mehr Verschwörungstheorien
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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286523 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12945 am: 16. März 2022, 11:46:44 »
Drosten wehrt sich juristisch



Drosten taktisch geschickt:



Zitat
Christian Drosten gegen "Cicero"

Teilerfolg für Drosten

15. März 2022, 20:02 Uhr

Christian Drosten gegen "Cicero": Der Virologe Christian Drosten wehrt sich juristisch gegen das Magazin Cicero und den Hamburger Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger.Detailansicht öffnen

Der Physiker Roland Wiesendanger hatte in einem Interview behauptet, Christian Drosten habe "die Öffentlichkeit gezielt getäuscht". Das untersagt nun das Hamburger Landgericht - andere Aussagen hält es jedoch für zulässig.

"An dieser Stelle ist am 2. Februar 2022 ein Interview mit dem Physiker Roland Wiesendanger erschienen," heißt es seit Montag in einer Stellungnahme in eigener Sache auf der Webseite von Cicero. Der Chefredakteur des Magazins, Alexander Marguier, erklärt dort, warum der Beitrag, in dem Wiesendanger dem Virologen Christian Drosten vorwarf, die Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus getäuscht zu haben, "vorübergehend offline" genommen wurde.

"Wegen einzelner Aussagen Wiesendangers hat der Berliner Virologe Christian Drosten entschieden, juristisch gegen Herrn Wiesendanger und diesen Beitrag vorzugehen." Cicero prüfe die einzelnen Punkte derzeit juristisch und warte die inhaltlichen Ergebnisse der Auseinandersetzung zwischen Christian Drosten und Roland Wiesendanger ab. Darauf werde man zu gegebenem Zeitpunkt reagieren.

Dieser Zeitpunkt könnte nun deutlich näher gerückt sein: Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat das Hamburger Landgericht nun einen Entschluss gefällt - den man als eine Art Unentschieden deuten kann. Die Verbreitung einiger Aussagen wird Wiesendanger untersagt, andere halten die Richter für gedeckt. Dementsprechend deuten die Anwälte beider Parteien den Entschluss unterschiedlich. Lucas Brost, der Rechtsbeistand des Physikers Wiesendanger, sieht einen Erfolg für die Meinungsfreiheit. Sein Kollege Gernot Lehr, der den Virologen Dorsten vertritt, sagt hingegen, das Gericht habe die zentralen Aussagen von Wiesendanger untersagt. "Dies zeigt, dass die Polemik des Herrn Wiesendanger keine Tatsachengrundlage hat."

Spoiler
"Das muss und werde ich mir nicht gefallen lassen", sagte Drosten
Dass Drosten "die Öffentlichkeit gezielt getäuscht" habe, das darf Wiesendanger demnach nicht mehr behaupten, für diese Aussage sahen die Richter keine "hinreichenden Anknüpfungstatsachen" in Wiesendangers Argumentation. Seine Formulierungen, Drosten würde "Unwahrheiten" verbreiten und eine "Desinformationskampagne" fahren, hielten sie hingegen für zulässig: Dies sei ein bloßer "Gegenschlag", nachdem Drosten gemeinsam mit anderen Forschern ein Statement veröffentlicht hatte, in dem ähnliche Formulierungen zu finden waren. Dieser im Fachblatt Lancet veröffentlichte Text widersprach der von Wiesendanger verbreiteten Laborthese, nach der das Coronavirus in einem chinesischen Labor gezüchtet worden sein könnte.

In einem SZ-Interview hatte Christian Drosten direkt nach der Veröffentlichung im Cicero von "haltlosen Anschuldigen" gesprochen und Anfang März angekündigt, sich juristisch zur Wehr zu setzen. "Diese Verleumdungen haben eine ansteigende Kurve. Das muss und werde ich mir nicht gefallen lassen", sagte er damals.

Bereits im Januar hatte sich Drosten dagegen gewehrt, dass die Welt in Frageform darüber räsonierte, ob er seine Aussagen zur Kontakthäufigkeit von Kindern in der Schule eher "auf allgemeine Erfahrungen" stütze, "wie sie jeder Laie im Alltag sammelt". Das Landgericht in Hamburg hielt dies für eine rhetorische Frage und erließ eine Unterlassungsverfügung.

Dass der aktuelle Entscheid des Landgerichts weder als Sieg für Drosten noch als volle Niederlage für Wiesendanger zu werten ist, zeigt die verfügte Kostenaufteilung: Der Virologe und der Physiker müssen sich die Gerichtskosten teilen. Wiesendangers Anwalt sagte jedoch auf Anfrage, dass er auch gegen die jetzt vom Gericht untersagten Äußerungen Widerspruch einlegen wolle - mit einer Ausnahme, bei der Wiesendanger nach Ansicht des Gerichts ein "Fehlzitat" unterlaufen ist. Der Physiker hatte sich hier auf eine Aussage Drostens in seinem Podcast bezogen und sieht hier wohl von einer weiteren Anfechtung ab.
[close]

https://www.sueddeutsche.de/medien/cicero-roland-wiesendanger-interview-christian-drosten-1.5548413
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12946 am: 16. März 2022, 18:08:04 »
Interessant die Infektionsquote im Eichsfeld, wo die Inzidenz der Fünf- bis Vierzehnjährigen aktuell über 7.000 liegt. Oder Rostock, Lu-Lu-Pa und Vorpommern-Rügen mit über 6.000 in der Altersgruppe:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/infektionsschutzgesetz-131.html

« Letzte Änderung: 16. März 2022, 18:10:06 von dtx »
 
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12947 am: 17. März 2022, 18:56:11 »
https://t.me/demolinz/11468

Ansehen auf eigene Gefahr aber die letzten 2 Minuten sind Nobelpreisverdächtig!!!!!  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12948 am: 18. März 2022, 08:10:36 »
#HaintzisteinWixer zeigt Lauterbach wegen "Volksverhetzung" an:

Zitat
💥Meine Strafanzeige gegen Karl Lauterbach💥

Ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Karl #Lauterbach (https://twitter.com/Karl_Lauterbach) gestellt, wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB) (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html) und der verletzenden Beleidigung (§ 192a StGB) (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__192a.html).

Jeder hat das Recht eine Impfung abzulehnen. Eine #Impfpflicht wäre verfassungswidrig.

Markus Haintz   
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Bitte liken, kommentieren und retweeten bei Twitter: haintz_markus (https://twitter.com/haintz_markus/status/1504658446704074752?s=20&t=N49jLa4OftlyX7LsVVerfw

Karl Lauterbach hat bei seiner Rede am 17.03.2022 im Bundestag folgende Aussage getroffen:
"Und dann wird erneut das ganze Land in der Geiselhaft dieser Gruppe von Menschen sein, die sich einfach gegen die wissenschaftliche Evidenz der weltweiten Forscher, der weltweiten Behandlungsforscher, Impfforscher durchsetzen wollen, die im Prinzip doch stolz darauf sind, dass das Land auf sie wartet, ob sie sich impfen lassen oder nicht." Twitter: haintz_markus (https://twitter.com/haintz_markus/status/1504616036754243592?s=20&t=jr62eMy_1A0Ovh9NySXU5Q)
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"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12949 am: 18. März 2022, 08:18:54 »
Klarer Fall: die StA wird die Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO mangels Anfangsverdachts ablehnen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12950 am: 18. März 2022, 08:27:24 »
Man reibt sich verwundert die Augen, dass Rechtsanwälte, die dermaßen viel offensichtlichen Stuss fabrizieren, noch eine Zulassung haben. Das ist ja nur die x-te Fehlleistung.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Grashalm

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12951 am: 18. März 2022, 08:36:17 »
Man reibt sich verwundert die Augen, dass Rechtsanwälte, die dermaßen viel offensichtlichen Stuss fabrizieren, noch eine Zulassung haben. Das ist ja nur die x-te Fehlleistung.

Ich finde das passt ganz gut zu ihrer Selbstherrlichkeit und Aroganz.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12952 am: 18. März 2022, 08:44:59 »
Man reibt sich verwundert die Augen, dass Rechtsanwälte, die dermaßen viel offensichtlichen Stuss fabrizieren, noch eine Zulassung haben.

Sie fügen ja nur ihren Mandanten Schaden zu.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12953 am: 18. März 2022, 09:16:45 »
#HaintzisteinWixer zeigt Lauterbach wegen "Volksverhetzung" an:

Moment, er zeigt den Verdacht einer Volksverhetzung an und verbreitet die angezeigte Aussage dann selbst?

Das heißt, wenn er Erfolg hätte, wäre er wegen Volksverhetzung dran?
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12954 am: 18. März 2022, 09:46:26 »
Zitat
...
Eine #Impfpflicht wäre verfassungswidrig.

...

Wozu brauchen wir noch ein Bundesverfassungsgericht, wenn wir ein Haintzelmännchen haben, welches das kostenlos macht?

...
Moment, er zeigt den Verdacht einer Volksverhetzung an und verbreitet die angezeigte Aussage dann selbst?

Das heißt, wenn er Erfolg hätte, wäre er wegen Volksverhetzung dran?


Und wenn sich rausstellen würde, daß Lauterbach die ihm unterstellte Äußerung gar nicht getätigt hätte?
Selbst dann müßte das Ding erstmal den Tatbestand einer Volksverhetzung erfüllen. So doof wird der Haintz nicht sein; bei seinen Dödeln reicht es ja, daß er irgendwas behauptet ...


« Letzte Änderung: 18. März 2022, 09:52:47 von dtx »
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12955 am: 18. März 2022, 09:47:40 »
#HaintzisteinWixer zeigt Lauterbach wegen "Volksverhetzung" an:

Ja, schon klar, das ist alles Blödsinn, aber selbst ich muss gestehen, dass ich schon mal eine bessere Meinung von Herrn Lauterbach hatte. Nämlich bevor er Regierungsmitglied wurde. Als er es wurde, ist er als Löwe gesprungen und als Bettvorleger der FDP gelandet.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12956 am: 18. März 2022, 09:59:29 »
Ähm, nö. Es war doch klar, daß Lauterbach, sobald er Minister ist, nicht mehr so frei von der Leber weg seine Meinung vertreten könnte, auch wenn sie noch so gut wissenschaftlich fundiert wäre.
Man beruft ja aus gutem Grund auch nicht einfach Sachverständige als Schöffen, um sich die Zeit und die Kosten für die Gerichtsgutachten zu sparen.
 
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Offline dieda

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12957 am: 18. März 2022, 10:04:54 »
Man reibt sich verwundert die Augen, dass Rechtsanwälte, die dermaßen viel offensichtlichen Stuss fabrizieren, noch eine Zulassung haben.

Sie fügen ja nur ihren Mandanten Schaden zu.  ;D

Nein das stimmt nicht, sie (und da ist der Ex-Baurechtsanwalt leider kein Einzelfall) können auch die unschuldigen Streitgegner ihrer (Zuvielrecht-)Mandanten und Brüder im Geiste in ganz anderen Rechtsgebieten schwer schädigen und am Ende krank machen, oder Richter, die sich durch den tonnenschweren Wortmüllhaufen- Stuss wühlen müssen ins Burnout beamen, es sind nämlich auch "nur" Menschen, die von solchen juristischen Helden angegriffen werden und sich plötzlich von heut auf Morgen auch in einem existentiellen Angriffs-"Krieg" wiederfinden. Gerade im Baurecht geht es nämlich nicht immer mit Samthandschuhen und rechten Dingen zu, aber mitunter um viel Geld, auch für den Rechtsverdreher. Wenn man in einem Rechtsstreit verwickelt ist, berechtigt oder unberechtigt, bindet das Zeit und Ressourcen, setzt Menschen unter Stress und wenn derjenige an anderer Stelle einen minimalen Fehler macht, dann Zack....

Bei Lauterbach dürfte es ähnlich sein, es geht gar nicht um die Sache, sondern nur darum gehen, ihn persönlich "fertig" zu machen.

Und das primitive Prinizip solcher "Anwälte", regelmäßig mit irgendwelcher juristischer Heckenschützen- "Streumunition" nach dem Prinzip Sperrfeuer auf alle und jeden loszugehen, notfalls auch gegen den Richter, der vielleicht auch nicht so mitspielen will wie gedacht etc. in der Hoffnung, dass schon irgendwas an der Attacke verfangen wird und die Möglichkeit, via Akteneinsicht persönliche Daten abzugreifen, ggfls. auch mal Manipulationen zu hinterlassen, das Umfeld auszuspionieren bzw. ein paar andere, im Wortsinne einschlägige Mandanten aus der eigenen Kartei gegen kleine juristische "Gefälligkeiten" zu falschen Zeugen, zur körperlichen Einschüchterung der Gegenseite oder zur direkten Manipuliaton, Zerstörung oder anderweitiger "Veränderung streitgegenständlicher Gegenstände" zu rekrutieren, (leider keine Spinne, gerade im Baurecht), und den Gerichtssaal zu ihrer persönlichen Showbühne machen, hinterlässt durchaus von den Anwaltskammern nicht berücksichtigte Kollateralschäden.

Solchen Leuten gehört meiner Meinung nach umgehend die Zulassung entzogen! Es kann auch nicht sein, dass z.B. Anzeigen gegen gewisse Schwurbel- Anwälte wegen nachweislich (!) falscher eidestattliche Versicherungen sogar in eigene Sache vor Gericht, grob falschen Anträgen oder falscher Verdächtigung bei den Kammer zu keinem sofortigen Entzug der Zulassung führen, das ist völlig inakzeptabel. Auch die Gerichte müssten häufiger solche Leute "melden", wenn bei Ihnen zum wiederholten Male was auf dem Tisch von einer solchen "Figur im schwarzen Flatterhemd" landet, das offensichtlich "rechts- und treuwidrig" ist.
« Letzte Änderung: 18. März 2022, 10:14:39 von dieda »
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12958 am: 18. März 2022, 10:13:50 »
@dieda

Diese Sache "Haintz gegen Lauterbach" (um das mal so unfachmännisch zu umschreiben) wäre eine "Mops gegen Mond", selbst wenn sie zu mehr als einem verfahrenstechnischen Schulterzucken führen würde. Haintz braucht Publicity, weil Mandate und Geld. Ein klarer, aber - warum auch immer - nicht weiter verfolgter Prozeßbetrug ist schon ein anderes Kaliber.

 

Offline dieda

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12959 am: 18. März 2022, 10:22:31 »
@dieda

Diese Sache "Haintz gegen Lauterbach" (um das mal so unfachmännisch zu umschreiben) wäre eine "Mops gegen Mond", selbst wenn sie zu mehr als einem verfahrenstechnischen Schulterzucken führen würde. Haintz braucht Publicity, weil Mandate und Geld. Ein klarer, aber - warum auch immer - nicht weiter verfolgter Prozeßbetrug ist schon ein anderes Kaliber.

Die Gerichte haben aber auch noch anderes zu tun, als ihre Räumlichkeiten für eine One- Man- Show "Mops gegen Mond" missbrauchen zu lassen, da fallen dann nämlich in den eh schon überlasteten Gerichten durch irgendwelche Richterverschiebungen mal wieder in anderen Kammern bei anderen Verfahren die Akten gewisser Strafverfahren wegen besonderer Überlänge hinten vom Tisch und die üblichen Verdächtigen können entweder ganz jubeln oder mit kräftigen "Rabatten" rechnen. Und in solcherart permanent überlasteten Gerichten schafft es auch der nette Schwurbelkollege an der anderen (Zuvielrechts-)Kammer noch mit großer Bravur über die ominöse 5- Jahre- Strafverfolgungsziellinie.

Der offensichtlich ein paar cm zu kurz geratene "Staranwalt" Hainz kann sich doch für die nächste Runde Dschungelcamp anmelden, wenn der sowas für sein Ego braucht. Die Kammern haben aber mal endlich auch Ihre Kontrollfunktion gegen die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen der "Organe der Rechtspflege" wahrzunehmen. Die Argumentation, dass sie ja nur dann tätig werden dürfen, wenn der eigene Mandant (zufällig aus der eigenen Familie) geschädigt wurde, ist da etwas dürftig und bisweilen arrogant.

Spoiler
Und um die Sache etwas abzurunden verweise ich an dieser Stelle auch in Sachen "juristische Streumunition mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit plus Gerichts- Shows zur Abstrafung von mißliebigen Personen" auf den Fall Birgit Kieschnick aus Bautzen, einer einfachen Mutter, die sich "erdreistet" hatte, über Reichsbürger, die Saseksekte und Coronaleugner in und um Bautzen aufzuklären und die bei ihren Recherchen auch einem lokalen Bautycoon (!!) in die Quere gekommen ist, der seinerseits und ganz im Sinne von Goliath gegen David und "irgendwas wird schon verfangen" und "das zahlen wir doch aus der Portokasse" und "irgendwann wird die dumme Kuh schon Ruhe geben" mit gewissen "Szeneanwälten" und einem Aufmarsch seiner Anhänger auch vor Gericht(!), einen, (auch auf SSL wurde berichtet) juristischen Teilsieg errungen hat.
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« Letzte Änderung: 18. März 2022, 10:54:12 von dieda »
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