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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286634 mal)

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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12420 am: 24. Januar 2022, 17:15:34 »
Wird doch jeden Tag ein Neuer gedruckt.  ;)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12421 am: 24. Januar 2022, 18:21:09 »
Ja, ich weiß, die BLÖD ...

Aber sonst berichtet derzeit niemand über das erneute Versagen der Merkel-Diktatur.  ???



Zitat
VERWALTUNGSGERICHTSHOF ENTSCHEIDET

Meisterschüler dürfen ungeimpft zur Schule

Von: ADRIAN MÜHLBAUER
24.01.2022 - 17:38 Uhr
Forchheim – Erfolgreiche Klage: Die nicht gegen Corona geimpften Meisterschüler Sebastian Kusche (30, Betonbauer) und Mario Grüner (30, Zimmerer) bleiben nicht vom Unterricht ausgeschlossen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied im Eilverfahren, dass der Ausschluss einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufswahl darstellt. Er äußerte schwere Bedenken gegen die 2-G-Reglung an den Meisterschulen.

Anwalt Mario Bögelein: „Die beiden haben vor Monaten einen Kurs begonnen, in dem in wenigen Wochen die Abschlussprüfungen anstehen, sie haben 10000 Euro investiert. Da wäre es doch auch ungerecht, wen sie den Kurs nicht beenden dürften.“

Spoiler
Zimmerer Maximilian Grüner (30) und Maurer Sebastian Kuche (30) haben für die Ausbildung zum Meister ihren Job aufgegeben. ABER: Bis jetzt dürfen die beiden nicht am Unterricht teilnehmen. Grund: Sie haben keine Impfung.

„Wir sind keine Querdenker“
RÜCKBLICK: „Wir sind keine Querdenker, haben nur Bedenken. Deshalb werden wir vom Unterricht ausgeschlossen, trotz Test“, sagte Kuche vor Wochen zu BILD. „Wenn das länger andauert, muss ich den Meister vergessen, wieder arbeiten, weil mein Erspartes aufgebraucht ist.“ So wie Kuche ging es 60 weiteren Meisterschülern aus seinem Umfeld. Grüner: „Das hat massive Auswirkungen auf die Zukunft des Handwerks in Bayern.“

Die Sprecherin der Handwerkskammer Oberfranken damals zu BILD: „Nicht besuchte Kurse müssen nicht bezahlt werden. Aber 2G müssen wir umsetzten. Wir ziehen die Theorie vor, machen sie online zugänglich. Dauert die Regelung länger, wird es für Ungeimpfte schwierig, den Abschluss zu machen.“

BILD hakte seinerzeit beim Bayrischen Gesundheitsministerium nach.Antwort: „Wie Meisterschulen mit Meisterschülern, die nicht geimpft und nicht genesen sind, umgehen und welche Alternativen sie diesen Personen anbieten können, kann von uns nicht beurteilt werden. Zudem liegen uns keine Infektionszahlen speziell für den Bereich der Meisterschulen vor.“

Grüner und Kuche wollten das nicht auf sich sitzen lassen, schalteten Anwalt Mario Bögelein (48) ein. Der hat Briefe an zwei zuständigen Ministerien geschickt. Inhalt: Vorteile von Testung gegenüber 2G. Und die dramatischen Folgen für nicht geimpfte Meisterschüler. Bögelein: „Ich hoffe, dass die Regelung nochmals überdacht wird.“

Diese Regelung ist mit dem Urteil jetzt eh Geschichte ...
[close]

https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/verwaltungsgerichtshof-meisterschueler-duerfen-ungeimpft-zur-schule-78927186.bild.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12422 am: 24. Januar 2022, 18:32:42 »
Und morgen klagt ein Blinder, der LKW-Fahrer werden möchte?

Sorry für die laienhafte Parallelwertung...
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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12423 am: 24. Januar 2022, 18:38:13 »
Wenn ein ungeimpfter einen zerknüllten 10 Euroschein in das Restaurant wirft, darf er dann auch rein? Ich meine, er hat ja schon bezahlt.
Frage für den Schwippschwager des Bekannten eines Freundes meines Kollegen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12424 am: 24. Januar 2022, 20:22:40 »
Freiburg hat offenbar anders entschieden als Stuttgart:



Zitat
Corona in Baden-Württemberg
Gericht bewertet Demoverbote als rechtmäßig
red/dpa 24.01.2022 - 16:20 Uhr

Dürfen Städte unangemeldete Demos gegen Coronamaßnahmen verbieten? Ein Gericht hat nun entschieden, dass auch so genannte Spaziergänge untersagt werden dürfen.

Freiburg - Ein Gericht hat mehrere Eilanträge gegen ein Verbot unangemeldeter Corona-Proteste in Freiburg abgelehnt. Die seit Anfang Januar gültige Allgemeinverfügung sei „voraussichtlich rechtmäßig“, teilte das Verwaltungsgericht Freiburg am Montag zu dem Beschluss mit. Die Stadt dürfe solche Versammlungen demnach verbieten, da von ihnen „erhebliche Gesundheitsgefahren ausgingen“.

Bei Protesten Ende Dezember 2021 und Anfang Januar hätten sich ausreichend Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es auch künftig bei solchen Versammlungen „zu einer schwerwiegenden Infektionsgefahr durch Nichttragen von Masken und durch Nichteinhalten von Abständen“ kommen werde, argumentierte das Gericht. Dass die als „Spaziergänge“ deklarierten Versammlungen nicht angemeldet worden seien, diene „offensichtlich“ dem Zweck, solche Auflagen der Stadt zu umgehen.

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können demnach binnen von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.corona-in-baden-wuerttemberg-gericht-bewertet-demoverbote-als-rechtmaessig.64c70a1d-7840-4b97-8c10-f2a30e4084f6.html


PM des Gerichts:
Spoiler
Freiburg: Untersagung von Corona-"Spaziergängen" bestätigt
Datum: 24.01.2022

Kurzbeschreibung: PM 24.01.2022

 
Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg vom 07.01.2022 über die Untersagung von sogenannten „Montagsspaziergängen“ ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg am heutigen Tage und lehnte drei Eilanträge von Freiburger Bürgern ab (Az. u. a. 4 K 158/22 und 4 K 163/22).

Die Stadt Freiburg hatte mit der genannten Allgemeinverfügung „alle mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen auf der Gemarkung der Stadt Freiburg i. Br. unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend“ untersagt, diesbezüglich die sofortige Vollziehung angeordnet und bei Zuwiderhandlung unmittelbaren Zwang angedroht. Die Antragsteller haben hiergegen Widerspruch eingelegt und am 19. bzw. 20.01.2022 Eilanträge gestellt. Das Gericht lehnte diese im Wesentlichen mit folgender Begründung ab:

Bei den von der Stadt Freiburg untersagten „Montagsspaziergängen“ und sonstigen Spaziergänge handele es sich um Versammlungen im Sinne von Art. 8 Abs. 1 GG, weshalb aufgrund des Grundrechts der Versammlungsfreiheit ein präventives Versammlungsverbot nur im Falle einer erheblichen und unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zulässig sei. Diese Voraussetzungen seien erfüllt, da von diesen Versammlungen erhebliche Gesundheitsgefahren ausgingen. Aus dem Verlauf der unangemeldeten Versammlungen in der Innenstadt der Stadt Freiburg am 27.12.2021 und 03.01.2022 - an diesem Tag mit bis zu 300 Personen -, zu denen auf einer Internetseite öffentlich eingeladen worden war, ergäben sich hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass es auch künftig zu einer schwerwiegenden Infektionsgefahr durch Nichttragen von Masken und durch Nichteinhalten von Abständen (zu anderen Versammlungsteilnehmern, zu Polizeivollzugsbediensteten und zu Passanten) kommen werde. Bei den damaligen Vorfällen hätten Teilnehmer wiederholt mündlich ausgesprochene Weisungen insbesondere zum Einhalten der Masken- und Abstandspflicht nicht beachtet und es sei zu Ausweichbewegungen und gar zum Durchbrechen einer Polizeisperre gekommen.

Dem Argument der Antragsteller, die Teilnehmer bei den Großdemonstrationen gegen Corona-Schutzmaßnahmen hätten die einschlägigen Auflagen ganz überwiegend beachtet und an den „Montagsspaziergängen“ nähmen dieselben Personen teilen, sei nicht zu folgen. Denn die Nichtanmeldung der „Montagsspaziergänge“ verfolge offensichtlich den Zweck, vorbeugende Auflagen zu umgehen und es zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu benennen, welche auf die Einhaltung von Auflagen hinwirkten. Die „Montagsspaziergänge“ am 27.12.2021 und - noch schwerwiegender - am 03.01.2022 hätten gerade gezeigt, dass das Verhalten der dort auftretenden Teilnehmer sich von dem der Teilnehmer an den Großdemonstrationen deutlich unterscheide.

Dass an den - bereits verbotenen - „Montagsspaziergängen“ am 10.01.2022 und 17.01.2022 deutlich weniger Personen teilgenommen hätten, lasse die Gefahr weiterer erheblicher Gesundheitsgefahren nicht entfallen. Es spreche nämlich mehr dafür, dass sich - im Falle der Außervollzugsetzung des Verbots - die Geschehnisse vom 03.01.2022 wiederholten.

Angesichts der aktuell besonders stark wachsenden Zahl der Infektionszahlen mit der so genannten Omikron-Variante, deren Auswirkungen jedenfalls für alte und krankheitsbedingt vulnerable Menschen nach wie vor lebensbedrohlich erschienen, gingen von Verstößen gegen die Masken- und Abstandspflicht erhebliche Gesundheitsgefahren aus. Angesichts der stark steigenden Infektionszahlen müsse befürchtet werden, dass die Zahl der eine Intensivbehandlung erfordernden Fälle sowie auch die absolute Zahl der Hospitalisierungsfälle wieder zunehmen könne. Hinzu komme, dass bei sehr hohen Ansteckungszahlen auch verstärkt die in Krankenhäusern arbeitenden Menschen betroffen sein könnten, was nicht nur zu einer erneuten Infektionsgefahr für Patienten, sondern auch zu personellen Ausfällen in großer Zahl führen könne.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
[close]
https://verwaltungsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Freiburg_+Untersagung+von+Corona-_Spaziergaengen_+bestaetigt/?LISTPAGE=1215828
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12425 am: 24. Januar 2022, 21:03:31 »
Und morgen klagt ein Blinder, der LKW-Fahrer werden möchte?

Sorry für die laienhafte Parallelwertung...


Gute Idee, vor  meinem Schlaganfall hatte ich alle Führerscheinklassen und Fahrschullehrerberechtigungen. Seither  dürfte ich nur noch theoretischen Unterricht erteilen. Ich werde einklagen, dass ich wieder einen vollbesetzten Setra S 531 DT lenken darf. Und jeder der sich weigert bei mir einzusteigen wird sammelvwerklagt.

Stellenanzeige: Träger gesucht!!! Ich suche eine Arbeitskraft, welche mich in den Bus auf den  Fahrersitz trägt und falls ich die Fahrt überlebe auch wieder raus. Auf ehrenamtlicher Basis!
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Offline Goliath

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12426 am: 24. Januar 2022, 21:12:25 »
@Lonovis

Man kann sich nicht entschuldigen, nur um Entschuldigung bitten. Aber gut, das weiß die Kundschaft auch nicht.

Oh doch, in Japan geht das. :salut:
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12427 am: 24. Januar 2022, 22:12:30 »
Ich suche eine Arbeitskraft, welche mich in den Bus auf den  Fahrersitz trägt und falls ich die Fahrt überlebe auch wieder raus.

Ich darf an Deine Dienstverpflichtung erinnern: Nichts da!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12428 am: 24. Januar 2022, 22:25:01 »
Karma ist halt nicht immer eine Bitxx
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline emz

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12430 am: 25. Januar 2022, 15:40:14 »
Montag, der Tag der Spaziergänger. Die laufen ja jetzt auch in meinem Kleinstädtchen. Wollte mal wissen, wen ich dort kenne, aber in der Nacht mit Maske ... Hatte Appetit auf Pizza und idealerweise bilden meine Pizzeria und die Demoplätze Rathaus und Fußgängerzone ein Dreieck mit einer Seitenlänge von unter 100 m und man hat immer alles im Blick.

In der Fußgängerzone beschäftigte man sich mit der Impfpflicht. Drei Redner ergingen sich im ganz großen Mimimi und meinten schließlich, man sollte doch damit warten, bis es einen Totimpfstoff gibt. So viele hätten nur Angst vor den zugelassenen Impfstoffen und würden sich dann freiwillig impfen lassen  ::) 

Irgendwo hatten sie sich gesammelt, kamen geschlossen um die Ecke, das Lied Freiheit von Westernhagen singend, in den Händen Grablichter haltend und verteilten sich vor dem Rathaus.  Nach der kurzen Begrüßung wird Musik aufgelegt, Freiheit von Westernhagen, ich flüchte in meine Pizzeria, hole mein Essen, laufe zurück zum Rathaus, wo mein Auto steht, das inzwischen von Demonstranten umringt ist. Ich lausche bei runtergelassenem Fenster noch kurz dem Redner (holländischer Akzent), starte mein Auto - und das tut mir ganz arg Leid - mein Autoradio brüllt los, WDR4, die Höhner, ich bin so geschockt  :o , dass es doch geraume Zeit dauert, bis das Fenster oben und das Radio leise gestellt ist. Ich weiß, es war absolut kindisch :dance:, aber ich habe die Empörung der Umstehenden so was von genossen  :whistle:

Offline Leonidas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12431 am: 25. Januar 2022, 16:06:35 »
Irgendwo hatten sie sich gesammelt, kamen geschlossen um die Ecke, das Lied Freiheit von Westernhagen singend, in den Händen Grablichter haltend und verteilten sich vor dem Rathaus.  Nach der kurzen Begrüßung wird Musik aufgelegt, Freiheit von Westernhagen, ich flüchte in meine Pizzeria, hole mein Essen, laufe zurück zum Rathaus, wo mein Auto steht, das inzwischen von Demonstranten umringt ist. Ich lausche bei runtergelassenem Fenster noch kurz dem Redner (holländischer Akzent), starte mein Auto - und das tut mir ganz arg Leid - mein Autoradio brüllt los, WDR4, die Höhner, ich bin so geschockt  :o , dass es doch geraume Zeit dauert, bis das Fenster oben und das Radio leise gestellt ist. Ich weiß, es war absolut kindisch :dance:, aber ich habe die Empörung der Umstehenden so was von genossen  :whistle:

Freiheit von Westernhagen? Grablichter?

Mein Gott  :o Das ist ja noch viel schlimmer als zu meiner Studentenzeit, wenn spät am Abend irgendein Hippiemädel die Klampfe hervorgekramt hatte und Joan Baez Songs vergewaltigte.
Ungeimpfte kommen in den Himmel, Geimpfte kommen überall hin.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12432 am: 25. Januar 2022, 16:21:36 »
man sollte doch damit warten, bis es einen Totimpfstoff gibt.
Wo ist das Problem? Den Totimpfstoff gibt es doch und der wird den bald impfpflichtigen Gruppen bevorzugt angeboten. Da kommen doch nur die nächsten Ausreden, wie bei der Frau Wagenknecht.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12433 am: 25. Januar 2022, 16:32:52 »
So viele hätten nur Angst vor den zugelassenen Impfstoffen
Ausnahmslos jeder (von der EU/BRD-Diktatur) zugelassene Impfstoff ist verdächtig und daher für Erwachte nicht zur Impfung geeignet.
Die würden wirklich eher nach Moskau für eine Impfung reisen, gelten bei Sputnik dann aber nicht als geimpft. Böse Diktatur. Belarus wäre da besser, schließlich gibt es dort kein Covid.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12434 am: 25. Januar 2022, 16:53:33 »
Komische Diktatur ...  ???


Zitat
Auch in Baden-Württemberg kippt Gericht 2G-Regel für Einzelhandel
In Baden-Württemberg hat ein Gericht die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt.

Der Verwaltungsgerichtshof hält das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung für voraussichtlich rechtswidrig.

Auch in Bayern wurde die 2G-Regel im Einzelhandel bereits gekippt.
25.01.2022, 15:23 Uhr
https://www.rnd.de/politik/auch-in-baden-wuerttemberg-kippt-gericht-2g-regel-fuer-einzelhandel-UXMO4KRBQS2JB3OYZESKSIL7TI.html


PM des Gerichts:
Spoiler
"Einfrieren der Alarmstufe II" für den Einzelhandel rechtswidrig
Datum: 25.01.2022

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 25. Januar 2022 § 17 Abs. 1 der Corona-Verordnung mit sofortiger Wirkung insoweit außer Vollzug gesetzt, als die Vorschrift Geltung für die „eingefrorene Alarmstufe II“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO beansprucht. Denn das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig.

 
Sachverhalt
Der Antragstellerin wendet sich mit ihrem Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen § 17 Abs. 1 der CoronaVO der Landesregierung in der Fassung vom 11. Januar 2022. Sie betreibt ein Schreibwarengeschäft im Ortenaukreis und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung rechne und die daher keinen 2 G-Beschränkungen unterlägen. Das Einfrieren der Alarmstufe II sei mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unvereinbar.

Die Landesregierung (Antragsgegner) ist dem Antrag entgegengetreten. Die Vorschrift über das Einfrieren der Alarmstufe II werde im Anschluss an den Beschluss des VGH vom 20. Januar 2022 zur Rechtswidrigkeit der eingefrorenen Alarmstufe II für Studierende zeitnah aufgehoben. Es handele sich um eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung, mit der der Verordnungsgeber auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere. Die 2 G-Beschränkungen für den Einzelhandel seien rechtmäßig.

Beschluss des VGH
Der 1. Senat des VGH hat § 17 Abs. 1 CoronaVO insoweit außer Vollzug gesetzt, als die Vorschrift Geltung für die „eingefrorene Alarmstufe II“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO beansprucht. Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ sei - wie der Senat bereits für Studierende entschieden habe (vgl. Pressemitteilung vom 21. Januar 2022) - voraussichtlich rechtswidrig. Eine Vorschrift, die ausdrücklich „unabhängig“ von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen normiere, stehe mit den gesetzlichen Vorgaben aus § 28a Abs. 3 Satz 3 IfSG nicht in Einklang. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden. Die Beschränkung des Zugangs zum Einzelhandel sei keine Maßnahme des präventiven Infektionsschutzes nach § 28a Abs. 3 Satz 2 IfSG. Der Gesetzgeber sei ausdrücklich davon ausgegangen, dass zu den Maßnahmen des präventiven Infektionsschutzes nach § 28a Abs. 3 Satz 2 IfSG nur „niederschwellige“ Maßnahmen gehörten.

Der VGH lehnte den Antrag jedoch insoweit ab, als sich die Antragstellerin gegen die Regelung des § 17 Abs. 1 CoronaVO zur (schwellenwertabhängigen) Alarmstufe i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 CoronaVO und zur (schwellenwertabhängigen) Alarmstufe II i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 CoronaVO wandte. Diese Beschränkungen beruhten voraussichtlich auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage und verletzten die Antragstellerin nicht in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsrecht (vgl. auch Pressemitteilung des VGH vom 12. Januar 2022).

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (1 S 89/22).

Folgen des Beschlusses
Für den Einzelhandel gilt aufgrund des Beschlusses des VGH nun (Stand heute) die Alarmstufe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 CoronaVO.
[close]
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Einfrieren+der+Alarmstufe+II_+fuer+den+Einzelhandel+rechtswidrig/?LISTPAGE=1213200
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