Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286649 mal)

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Offline Mr. Devious

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12330 am: 20. Januar 2022, 14:50:20 »
Weil es legal ist!

Spoiler
Bundesgerichtshof zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung für eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), besteht.

Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und bietet Lebensberatung ("life coaching"), wobei sie ihre Ratschläge anhand der durch Kartenlegen gewonnenen Erkenntnisse erteilt. In einer durch Beziehungsprobleme ausgelösten Lebenskrise stieß der Beklagte im September 2007 auf die Klägerin. In der Folgezeit legte sie ihm am Telefon in vielen Fällen zu verschiedenen - privaten und beruflichen - Lebensfragen die Karten und gab Ratschläge. Hierfür zahlte der Beklagte im Jahr 2008 mehr als 35.000 €. Für im Januar 2009 erbrachte Leistungen verlangt die Klägerin mit ihrer Klage 6.723,50 €. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Landgericht und Oberlandesgericht haben den geltend gemachten Vergütungsanspruch mit der Begründung verneint, dass die von der Klägerin versprochene Leistung auf den Gebrauch übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten gerichtet und damit objektiv unmöglich sei, so dass der Anspruch die Gegenleistung (Entgelt) gemäß § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB*, § 275 Abs. 1 BGB** entfalle.

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zunächst die Annahme der Vorinstanzen gebilligt, dass die von der Klägerin versprochene Leistung objektiv unmöglich ist. Eine Leistung ist objektiv unmöglich, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann. So liegt es beim Versprechen des Einsatzes übernatürlicher, "magischer" oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten.

Allerdings folgt aus der objektiven Unmöglichkeit der versprochenen Leistung nicht zwingend, dass der Vergütungsanspruch der Klägerin nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB* entfällt. Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass eine Seite sich - gegen Entgelt - dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind, sondern nur einer inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen, für Dritte nicht nachvollziehbaren Haltung entsprechen. "Erkauft" sich jemand derartige Leistungen im Bewusstsein darüber, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten zu verneinen. Nach den Umständen des Falles liegt die Annahme nicht fern, dass die Klägerin nach dem Willen der Parteien die vereinbarte Vergütung ungeachtet des Umstands beanspruchen konnte, dass die "Tauglichkeit" der erbrachten Leistung rational nicht nachweisbar ist.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um zu klären, ob ein solcher Willen der Parteien bestand, aber auch, um die bislang offen gelassene Frage zu beantworten, ob die Vereinbarung der Parteien nach § 138 BGB*** wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass sich viele Personen, die derartige Verträge schließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Menschen handelt. Daher dürfen in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden.
[close]

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a92e7d14bd30a0cd51eb5ab36089cd1f&nr=54732&linked=pm&Blank=1
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12331 am: 20. Januar 2022, 14:53:46 »
Es lebe die Privatautonomie. Man versteht's ja, trotzdem sind das auch mal sehr seltsame und unbekömmliche Früchte, die aus diesem Zweig wachsen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12332 am: 20. Januar 2022, 15:03:55 »
DAV Deutscher Astrologen-Verband e. V.


 :lol:

Zitat
Zertifizierung durch den DAV: Der Titel "Geprüfter Astrologe DAV"

"Astrologe" – so darf sich jeder nennen, auch Personen zweifelhafter Arbeitsmethoden, denn die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Wer mit seinem Namen hingegen für die Qualität astrologischer Arbeit bürgen möchte, erwirbt den Titel "Geprüfter Astrologe DAV / Geprüfte Astrologin DAV" – den nur jene führen dürfen, die nachgewiesen haben, dass sie das Handwerkszeug der Astrologie beherrschen und Beratungen verantwortungsvoll durchführen können.

Zitat
Die DAV-Prüfung ist nicht nur eine Abfrage theoretischen Wissens. Vor allem die Praxis wird unter die Lupe genommen. Im Unterschied zu Schule, Uni oder behördlichen Prüfungsverfahren orientieren wir uns am Alltag und der lebensnahen Anwendung.

Zitat
Wir wollen nicht, dass jemand aus einer momentanen Laune heraus den Titel "Geprüfter Astrologe DAV / Geprüfte Astrologin DAV" erwirbt. Denn dieser Titel steht für Seriosität und Qualität. Wir wollen, dass Sie sich mit diesem Titel identifizieren. Wir wollen gute Astrolog(inn)en!


"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12333 am: 20. Januar 2022, 15:09:28 »
Off-Topic:
Wie bei jeder guten Schwurbelei ist der Geldaufsammler nicht weit entfernt!
Zitat
Um die DAV-Prüfung zu absolvieren, müssen Sie Mitglied im Deutschen Astrologen-Verband sein. Die Prüfungsgebühr beträgt 490 €, die in 2 Raten zu entrichten sind. Die erste Rate von 290€ wird sofort bei Anmeldung fällig.

Welche Methoden angewandt werden, ist egal, hauptsache man findet irgendwelche Literatur.

Zitat
Darüber hinaus dürfen sie jedoch in allen Teilen der Prüfung von Methoden jeglicher Schulrichtung Gebrauch machen. Wichtig ist lediglich, dass diese z.B. durch den Verweis auf entsprechende Literatur nachweisbar sind.

Wirkungsnachweis wird also ersetzt durch Literaturnachweis. Erinnert ein wenig an Homöbader.

Naja, langsam verkommt der Thread zur Astrologie-VT.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2022, 15:15:37 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12334 am: 20. Januar 2022, 15:42:35 »
Es lebe die Privatautonomie.

...

Nicht ganz. Mit dem letzten Absatz hat der BGH ja auf das zwar für Außenstehende naheliegendste, aber für den Betroffenen nun nicht gerade schmeichelhafteste Hintertürchen hingewiesen. Abergut, anders kann man die Situation eben nicht beschreiben.





Schaut nicht so aus, als müßte man mit den Mitarbeiterinnen Mitleid haben:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/greiz/corona-impfpflicht-arztpraxis-schliesst-kuendigung-mitarbeiter-100.html

 
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Offline Prahlhans

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12335 am: 20. Januar 2022, 16:03:12 »
@Schrohm Napoleon geil! Das reicht fast für ein komplettes Comedy-Bühnenprogramm
 
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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12336 am: 20. Januar 2022, 16:44:37 »
Astro, das ist Griechisch für Sterne.
Folgerichtig ist der ein Astrolog,
der schon mal über Sterne log.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Arno

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12337 am: 20. Januar 2022, 16:47:58 »
Mir wurde heute im RL der bei der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlichte Artikel "Sozialer Wandel, Sozialcharakter und Verschwörungsdenken in der Spätmoderne" empfohlen. Da ich den wirklich gut finde und er laut Suchfunktion noch nicht hier war (obwohl von Ende August 21), möchte ich den Artikel hier gerne empfehlen. Falls zu lang oder kein Interesse an der konkreten Herleitung der Theorien, kann man einfach direkt zum Fazit springen. Autoren sind Carolin Amlinger (Literaturwissenschaftlerin und Soziologin) und Oliver Nachtwey (Soziologieprofessor), beide von der Uni Basel.

Hier der Link zum Artikel: https://www.bpb.de/apuz/verschwoerungstheorien-2021/339278/sozialer-wandel-sozialcharakter-und-verschwoerungsdenken-in-der-spaetmoderne
« Letzte Änderung: 20. Januar 2022, 16:50:56 von Arno »
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12338 am: 20. Januar 2022, 18:01:23 »
die Ehefrau eines bekannten Politikers

man könnte jetzt vorschnell glauben, dass...

Stimmt aber nicht. Ist ein gelber.
Es ist seine von ihm getrennt lebende Gattin:
Am Sonntag musste FDP-Politiker Andreas Silbersack die Polizei rufen, weil ihn seine getrennt lebende Ehefrau in der ehemals gemeinsamen Wohnung belästigt. Sie wurde in Gewahrsam genommen und am nächsten Tag entlassen. Dann stürmte sie ohne Maske in ein Pflegeheim und randalieren dort.

Die beiden leben getrennt weil sie immer häufiger gegen die Coronamaßnahmen hetzte.

Spoiler
Seit Jahresanfang leben Silbersack und seine Frau laut dem Politiker in Trennung - der Grund ist seinen Angaben zufolge "die Corona-Pandemie". Bereits im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass es bei den Silbersacks Ärger gab, weil sie, eine Ärztin und bekennende Querdenkerin und Impfgegnerin, öfter gegen Corona-Maßnahmen hetzte. Das führte offenbar auch zur Trennung.
Weil Silbersacks Frau am Sonntag einfach nicht gehen wollte, rief Silbersack die Beamten. Auch die konnten die Ärztin nicht zum Gehen bewegen und nahmen sie in Gewahrsam.
Nach Entlassung aus Polizei-Gewahrsam rannte Silbersacks Frau in Pflegeheim und randalierte
Doch nach der Entlassung am Montag ging das Drama weiter. Ohne Mundschutz soll die Frau in einem Pflegeheim in Halle randaliert und einen Patienten attackiert haben. Mitarbeiter riefen die Polizei, die die 51-Jährige erneut mitnahmen und diesmal in die Psychiatrie brachten.

So stand es im Lokus: https://www.focus.de/politik/deutschland/wirbel-in-halle-fdp-mann-rief-wegen-querdenker-ehefrau-die-polizei-dann-randaliert-sie-ohne-maske-in-pflegeheim_id_40930319.html
[close]
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12339 am: 20. Januar 2022, 18:04:08 »
Hört sich nach akuter Psychose an...
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12340 am: 20. Januar 2022, 18:43:19 »
Ach, ja, die Vorbildfunktion ... :whistle:



Zitat
„Ein Tennis-Weltstar kann Menschen jeden Alters beeinflussen, ob jung oder alt, aber vielleicht besonders die jungen und die leicht zu beeindruckenden“, hieß es in der Begründung der drei Richter.

Australian Open
Bundesgericht veröffentlicht Begründung zu Djokovic-Entscheidung
red/dpa 20.01.2022 - 14:08 Uhr


Warum hat das Bundesgericht in Melbourne den Einspruch von Novak Djokovic gegen die Annullierung seines Visums abgelehnt? Die Richter haben jetzt eine Begründung abgegeben.

Melbourne - Vier Tage nach dem abgelehnten Einspruch von Novak Djokovic gegen die Annullierung seines Visums hat das Bundesgericht seine Begründung bekanntgegeben. Demnach war es angemessen, dass die australische Regierung davon ausging, dass der serbische Tennisprofi eine Anti-Impf-Einstellung habe und eine Bedrohung für die Bevölkerung sei. Das geht aus den Unterlagen hervor, die das Gericht am Donnerstag veröffentlichte.

„Ein Tennis-Weltstar kann Menschen jeden Alters beeinflussen, ob jung oder alt, aber vielleicht besonders die jungen und die leicht zu beeindruckenden“, hieß es in der Begründung der drei Richter. Auch wenn Djokovic die Australian Open nicht gewonnen hätte, hätte der Fakt, dass er in Australien Tennis spielt, diejenigen, die so sein wollen wie er, ermutigen können und er demnach eine Anti-Impfstimmung befeuern können, hieß es.

Djokovic hatte sich gegen Impfung entschieden
Die Djokovic-Seite hatte zuvor argumentiert, dass es unangemessen war, den serbischen Tennisstar als Impfgegner darzustellen und Einwanderungsminister Alex Hawke dessen Einstellung nicht kennen könne. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Sichtweise der Regierung gerechtfertigt war, auch weil Djokovic sich gegen eine Impfung entschieden hatte.

Nach einem tagelangen Gerichtsstreit hatte das Bundesgericht in Melbourne den Visumsentzug am vergangenen Sonntag für rechtens erklärt. Der Weltranglisten-Erste musste daraufhin Australien verlassen und kann seinen Titel bei den derzeit laufenden Australian Open nicht verteidigen. Djokovic war ungeimpft nach Australien gereist, weil er mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung am Grand-Slam-Turnier teilnehmen wollte. Bei der Einreise war ihm jedoch das Visum annulliert worden, weil der 34 Jahre alte Serbe nicht ausreichend Belege für die Sondererlaubnis vorlegen konnte.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.australian-open-bundesgericht-veroeffentlicht-begruendung-zu-djokovic-entscheidung.1679f9d3-067e-48ee-afb5-a34530415b3d.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12341 am: 20. Januar 2022, 19:58:33 »
Es gibt mal wieder ein Urteil des ICLCJ. Nachdem sie ja schon mal den Papst verhaftet hatten, ohne dass es jemand bemerkt

Weiß vielleicht jemand wer der Verfasser des "Urteils", sheppi1978 ist? 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12342 am: 20. Januar 2022, 20:00:19 »
Astro, das ist Griechisch für Sterne.
Folgerichtig ist der ein Astrolog,
der schon mal über Sterne log.

Also ist Fitzeks Terminkalender ein Logbuch?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12343 am: 20. Januar 2022, 21:07:20 »
Eine andere eröffnet ein Nebengewerbe

Zitat
Zudem fanden sie bei der Frau Marihuana.

BTM, vorbildliche Kundschaft.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12344 am: 21. Januar 2022, 08:28:58 »
Novax Schoko-Witz versucht es derweil mit Vodoo:   ???



Zitat
Novak Djokovic

"Das ist Voodoo"
20. Januar 2022, 17:08 Uhr

Novak Djokovic ist an einer Biotech-Firma beteiligt, die an einer Therapie gegen das Coronavirus arbeitet. Doch Experten sind ziemlich skeptisch.

Von Elisabeth Dostert und Gerald Kleffmann

Es ist nicht so, als gebe es keine positiven Nachrichten über die Australian Open. Billie Jean King lobte den Tennisprofi Liam Broady, der in der ersten Runde verlor, dafür, dass er Schnürsenkel in Regenbogenfarbe trug. Der 28-jährige Brite wollte sich mit der LGBTQ-Szene solidarisch zeigen. Die Australierin Samantha Stosur stand mit 37 Jahren letztmals auf der Bühne, nach fast unglaublichen 23 Jahren beendet sie ihre Karriere. Im Anschluss an ihre 2:6, 2:6-Niederlage gegen die Russin Anastasia Pawljutschenkowa erhielt sie Blumen, die Zuschauer standen minutenlang und applaudierten.

Solche Nettigkeiten gehen zurzeit oft unter, denn nahezu täglich tauchen weiterhin neue Aspekte und Fragen zu jenen zwei schweren Themen auf, die diese sonderbaren Australian Open 2022 bislang überlagern: die Pandemie sowie der Fall Novak Djokovic, der nach der Abschiebung des Weltranglisten-Ersten nachwirkt.

Am Mittwochabend in Melbourne gab Alexander Zverev eine bemerkenswerte Pressekonferenz nach seinem Zweitrundensieg, nicht nur, weil er so gut gelaunt war, sondern weil er auch auf kuriose Sicherheitsmaßnahmen beim Turnier bezüglich des tückischen Coronavirus verwies. Die sind offenbar nicht so sicher wie gedacht. "Wir werden nicht getestet", hat Zverev offenbart und gemutmaßt: "Wenn wir getestet würden, gäbe es wahrscheinlich mehr Positive als jetzt." Er gehe davon aus, dass "bestimmt einige" Spieler schon infiziert seien. Wie schnell das Virus von einer Person zur anderen übertragen wird, hatte Zverev bei seinem Bruder mitbekommen. Mischa, 34, auch sein Manager, war beim ATP Cup kürzlich in Sydney positiv getestet worden.

Spoiler
Als Arthur Rinderknech zurückzog, hieß es sofort: positiv! Dabei ist er nur an der Hand verletzt
Bei den Australian Open, diese Politik verfolgen sie wirklich inmitten einer Pandemie, obliegt das Testen den Profis selbst. Manche testen sich jeden Tag wie Stosur, andere jeden zweiten Tag wie die Spanierin Garbiñe Muguruza, die nun der Französin Alizé Cornet unterlag. In der Qualifikation hatte der Australier Bernard Tomic für Aussehen gesorgt, als er beim Seitenwechsel krakeelt hatte, es müsse getestet werden, er fühle sich schlecht. Drei Tage später hatte er den Beleg: positiv. Auch den Franzosen Ugo Humbert erwischte es mittlerweile. Die Stimmung ist so angespannt, dass sofort Gerüchte zum mutmaßlich nächsten Positivbefund im Umlauf waren, als bekannt wurde, der Franzose Arthur Rinderknech steige aus dem Turnier aus. Er war nur an der Hand verletzt.

Craig Tiley, Turnierdirektor und Chef des Verbandes Tennis Australia, der dem Fall Djokovic erst durch die Ausstellung der Medical Exemption an den 34-Jährigen den Weg bereitet hatte, sah sich nun genötigt, doch aus der Deckung zu kommen. Gekonnt wie immer wich er im Fernsehen bei Channel 9 den heiklen Fragen des Reporters aus. Kurz versicherte er, Berichte, wonach Tennis Australia Djokovics Anwaltskosten und Teile der Anreise bezahlt habe, seien "nicht wahr". Er trete nicht zurück. Zum Testprozedere, das auf Freiwilligkeit basiert? "Es funktionierte bisher hervorragend." Die Profis könnten jeden Tag Testkits erhalten. Das war's.

Unterdessen veröffentlichte das Bundesgericht die ausführliche Urteilsbegründung zum Visumentzug Djokovics. Im Kern führte es die Entscheidung, wie im Verfahren, auf sein Verhalten zurück, die Impfung zu verweigern. Als weltbekannter Sportler stelle er daher ein Risiko für die öffentliche Ordnung dar. Man fürchtete ein Aufflammen der "Anti-Vax-Bewegung". Und just in dieser Nachrichtenlage tauchte auch noch eine ungewöhnliche Information auf: Djokovic ist mit seiner Frau Jelena mehrheitlich an einer Biotech-Firma in Dänemark beteiligt, die Behandlungsformen gegen das Coronavirus entwickeln will. In dieser Geschichte ist nichts unkompliziert.

Einer der wichtigsten Sponsoren Djokovics bittet diesen um ein Gespräch
Viele Details gibt es nicht über die Firma Quantbiores. Gegründet wurde sie im Sommer 2020 in Dänemark. Als Eigentümer werden Anthony Charles Slingsby mit 20 Prozent genannt und das Ehepaar Djokovic; er hält seit Sommer 2020 den Angaben zufolge 40,8 Prozent der Firmenanteile, seine Frau 39,2 Prozent. Novak Djokovic sitzt demnach auch im Vorstand der Firma. Auf der Homepage von Quantbiores ist darüber nichts zu erfahren. Eine Anfrage der SZ an die offizielle Email-Adresse kommt als nicht-zustellbar zurück.

Das Unternehmen arbeite an einer Therapie gegen das Coronavirus, sagte Vorstandschef Ivan Loncarevic der Nachrichtenagentur Reuters. Klinische Studien sollen ihm zufolge im Sommer in Großbritannien beginnen. Loncarevic ist auch Co-Autor eines auf der Homepage veröffentlichten Aufsatzes, in dem die Technologie der Firma erklärt wird. Quantbiores habe ein biophysikalisches Modell entwickelt. Es geht nicht um einen Impfstoff. Mit Hilfe dieses Resonant Recognition Model (RRM) habe man nachgewiesen, dass das Coronavirus über ein bestimmtes Protein auf deren Oberfläche in rote Blutkörperchen gelangt, wo es dann die Sauerstoffversorgung beeinträchtige. Das Protein wird dabei anhand von elektromagnetischen Schwingungen identifiziert. Diesen Mechanismus wolle Quantbiores mit einem Peptid, das sind Verbindungen aus Aminosäuren, lahmlegen.

Experten halten diesen Ansatz der Medikamentenentwicklung zumindest für ungewöhnlich. "Ich würde diese Publikation im Reich der Phantasie besser verankert sehen", sagt einer und wird noch deutlicher: "Das ist Voodoo." Namentlich will sich der Wissenschaftler nicht zitieren lassen. Ein anderer hat sich für die SZ auch die Internetseite von Quantbiores angesehen: "Zur Frage, um welches Peptid es sich handelt, und zur Machbarkeit gibt es keine Angaben", sagte er. Auch er wollte anonym bleiben.

Warum jetzt Djokovics Geschäftsengagement in diesem Bereich publik wurde? Und was ihn zu diesem Einstieg überhaupt bewogen hat? Darüber lässt sich nur spekulieren. Klar ist, dass er um sein Image kämpfen dürfte. Viele Fragen bleiben weiter offen in seinem Fall. Etwa auch dazu, ob Djokovic wirklich, wie berichtet wurde, angeblich die australische Regierung auf eine Millionensumme wegen "schlechter Behandlung" verklagen wolle. Da passt es ins Bild, dass auch einer der wichtigsten Sponsoren von Djokovic um ein Gespräch bat. Lacoste würde sich gerne mit dem Tennisprofi über alles mal austauschen.
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https://www.sueddeutsche.de/sport/novak-djokovic-australian-open-coronavirus-biotech-firma-1.5511906

Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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