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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286657 mal)

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Offline Greybeard

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12286 am: 19. Januar 2022, 09:11:35 »
Es handelte sich wohl um ein Schiesskugelschreiber


Nett.
Eine Verbotene Waffe, für die man gem. § 40 Abs. 4 WaffG eine Sondergenehmigung des BKA braucht.
Da ist hoffentlich eine HD angesagt ... ;D
___________________________


„Eine Zugfahrt, die ist lustig!“ oder so. ???



Zitat
BUNDESPOLIZEI-EINSATZ
Polizei holt Maskenverweigerer in Stralsund aus der Bahn

Nachdem sie andere Fahrgäste beleidigt und bedroht hatten sowie mehrmals das Tragen einer Maske verweigerten, flogen zwei Männer in Stralsund aus einem Intercity.

STRALSUND
Die Bundespolizei hat in Stralsund zwei Männer aus einem Zug geholt, weil sie das Tragen einer Maske verweigerten und andere Fahrgäste bedrohten. Wie eine Sprecherin der Bundespolizei mitteilt, hatten die beiden Thüringer im Alter von 54 Jahren am Sonntag seit der Abfahrt des Intercity von Berlin mehrere Male das Aufsetzen einer Maske verweigert. „Im Zug bedrohten und beleidigten die Männer darüber hinaus weitere Reisende im Abteil”, so die Sprecherin.

Als der Intercity mit dem Ziel Binz auf Rügen am Stralsunder Hauptbahnhof eintraf, forderten Bundespolizisten sie auf, den Zug zu verlassen. Allerdings erschwerte der Alkoholpegel der 54-Jährigen den Angaben zufolge den Rausschmiss. Atemalkoholtests auf der Bundespolizeiwache ergaben demnach Werte von 2,00 und 1,03 Promille.

Im Anschluss durften die Männer ihre Reise nach Binz fortsetzen, heißt es von der Bundespolizei weiter. Die Thüringer müssen sich nun wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Corona-Landesverordnung sowie wegen Beleidigung und Bedrohung verantworten müssen.
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/polizei-holt-maskenverweigerer-in-stralsund-aus-der-bahn-1846769301.html


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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12287 am: 19. Januar 2022, 09:35:27 »
Zwar kein BTM, aber immerhin besoffen!
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12288 am: 19. Januar 2022, 09:46:12 »
immerhin besoffen!


Die Kundschaft bemüht sich!  ;)
___________________________

Unterschiedlicher Umgang in Bayern mit den „Spaziergängern“:


Zitat
Corona-Proteste in Bayern: Ein Gerichtsurteil mit Folgen

Mit Allgemeinverfügungen wollen Kommunen unangemeldete Corona-Proteste unterbinden. Doch ein pauschales Verbot wurde jetzt in einem Fall gerichtlich untersagt. Welche Folgen das hat und wie bayerische Städte mit solchen Protesten umgehen.

Proteste gegen die Corona-Maßnahmen fanden auch gestern Abend wieder in mehreren bayerischen Städten statt. Behörden kämpfen damit, ob sie gegen die meist nicht rechtzeitig angezeigten Versammlungen vorgehen sollen, zumal häufig Corona-Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Die sogenannten "Corona-Spaziergänge" beschäftigen in Bayern mittlerweile auch die Gerichte. Nun hat ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für Verwirrung gesorgt.

Klage gegen Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg
Am vergangenen Freitag hatte das Landratsamt Starnberg per Allgemeinverfügung sogenannte "Corona-Spaziergänge", die nicht angemeldet worden waren, für den gestrigen Montag verboten. Dagegen hatte ein Bürger aus Herrsching Beschwerde vor dem Münchner Verwaltungsgericht eingelegt und Recht bekommen. Gegen diese Entscheidung wiederum legte der Freistaat Bayern Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, eine Instanz höher also. Aber der befand, dass das Landratsamt Starnberg sein pauschales Versammlungsverbot nicht ausreichend begründet habe.
Spoiler
Nur der Kläger darf demonstrieren
Es geht hier um juristische Feinheiten, denn der Beschluss der Gerichte gelte nur für den Kläger, sagt Jörg Singer, Pressesprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: "Das heißt, selbst wenn ein Antragsteller vor Gericht obsiegt, gilt dies nur für den Antragssteller, alle anderen Bürger sind verpflichtet, sich an die Allgemeinverfügung zu halten." 

Somit durfte der Kläger die Protestaktion zwar durchführen, aber nur allein. In Herrsching hatten sich gestern Abend aber rund 150 Personen versammelt, in Starnberg mehr als 50.

Der Starnberger Landrat Stefan Frey (CSU) erklärte dem BR, man habe diese Aktion zugelassen, um sich inhaltlich dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes anzupassen: "Das ist Neuland auch für alle Behörden, die mit solchen Versammlungen befasst sind, denn sie werden systematisch nicht angemeldet." Das mache es für die Versammlungsbehörden schwer, im Vorfeld Absprachen mit der Versammlungsleitung treffen zu können und man müsse ins Blaue hinein bestimmte Vorgaben machen und genau das werde man auch tun, sagt der Landrat.

Es würde nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen, nach der unangemeldete Protest-Aktionen zwar nicht pauschal verboten seien, aber beschränkende Maßnahmen ergriffen würden - wie etwa die Zuweisung eines festen Versammlungsorts oder die Pflicht zum Tragen einer Maske, so Frey.

München untersagt unangemeldete Demos
Per Allgemeinverfügung hat auch die Stadt München ein Verbot von sogenannten "Corona-Spaziergängen" veranlasst. Das Kreisverwaltungsreferat teilte dem BR mit:

"Damit sind auch am Mittwoch, 19. Januar 2022, in der Landeshauptstadt zur präventiven Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten 'Corona-Spaziergängen' untersagt, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist."

Augsburg geht einen anderen Weg
Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) verbietet unangemeldete Demonstrationen in der Fuggerstadt nicht gänzlich, sondern will sie in geregelte Bahnen lenken:

"Dementsprechend haben wir unsere Allgemeinverfügung so formuliert, dass eben nicht angemeldete Versammlungen an einem bestimmten Ort stattfinden sollen - nämlich zwischen Merkurbrunnen und Ulrichsplatz."

Dagegen könne man natürlich genauso klagen, sagte Weber dem BR. Sie hält diese Regelung aber eher für gerichtsfest als ein Pauschalverbot. Bis zu 2.000 Menschen hatten gestern Abend in Augsburg protestiert. Zu Ausschreitungen war es laut Polizei nicht gekommen.

Verbot wegen "präventiver Gefahrenabwehr"
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Bund und Kommunen eine Vielzahl von Allgemeinverfügungen erlassen wie etwa die Schließung von Einrichtungen, Ausgangsbeschränkungen oder eben Versammlungsverbote.

So hat auch die Stadt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die nicht angemeldete Protestaktionen untersagt und die damit von der Polizei aufgelöst werden können. Dabei gehe es, so die Landeshauptstadt, um präventive Gefahrenabwehr, da Teilnehmer solcher Kundgebungen zum Teil gewaltbereit seien, weder Mindestabstände einhielten noch eine Maske trügen. Wer an solch einer Demonstration teilnimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen.

Angemeldete Demonstrationen sind erlaubt
Mindestens 48 Stunden vor dem beabsichtigten Beginn einer Protest-Versammlung muss diese beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet werden. Dieses legt bestimmte Auflagen wie die Höhe der Teilnehmerzahl, die Maskenpflicht und Mindestabstände fest. Wer sich daran hält, kann demonstrieren.

Was ist eine Allgemeinverfügung?
Eine Allgemeinverfügung ist eine Form eines Verwaltungsakts. Sie richtet sich an die allgemeine Bevölkerung. Allgemeinverfügungen sind Einzelfallentscheidungen im öffentlichen Recht, die von den Behörden getroffen werden.

Jeder, der zum Adressatenkreis einer Allgemeinverfügung gehört, muss sie beachten, also zum Beispiel Demonstranten, die gegen die Corona-Maßnahmen protestieren. Die Allgemeinverfügung muss den Betroffenen nicht individuell zugehen. Es genügt, dass sie sie ausreichend zur Kenntnis nehmen können. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite der zuständigen Behörde ist dafür ausreichend. Rechtliche Grundlage für Allgemeinverfügungen ist in Bayern Art. 35 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
[close]

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-proteste-in-bayern-ein-gerichtsurteil-mit-folgen,SutKGgq
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12289 am: 19. Januar 2022, 10:02:31 »
Zwar kein BTM, aber immerhin besoffen!

Alkohol ist doch ein legales BTM.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12290 am: 19. Januar 2022, 10:26:09 »
Zitat
BUNDESPOLIZEI-EINSATZ
Polizei holt Maskenverweigerer in Stralsund aus der Bahn


Erst in Stralsund? Da sind sie praktisch am Ziel. Neustrelitz wäre eine nette Station zum Rausfliegen, da gibt's keine Infrastruktur am Bahnhof, also stören da auch Maskenverweigerer weniger.

Was für eine miserable Diktatur. Ich wäre für den Rauswurf auf freier Strecke. Meinetwegen nach Anhalten des Zugs, man ist ja kein Unmensch.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12291 am: 19. Januar 2022, 12:17:12 »
Da hat jemand ernsthafte Probleme

https://dubisthalle.de/corona-leugnende-aerztin-marschiert-ohne-maske-in-pflegeheim-in-halle-und-randaliert-sie-war-mit-corona-infiziert?fbclid=IwAR1rwu1wlLVhPnMGieKdIsCkWgs_NS72aUSpWBl5odLlTxaBXB2LyHIhV0g


Zitat
IMPFGEGNERIN
Attacke auf Pflegeheim in Halle: Täterin ist selbst Ärztin und mit Corona infiziert

Nach der Attacke einer Impfgegnerin auf ein Pflegeheim in Halle am Montag kommen nun neue Details ans Licht. Bei der Täterin soll es sich um eine Ärztin aus der Saalestadt handeln. Laut Medien wurde die Frau nach der Attacke zudem positiv auf Corona getestet.

19.01.2022, 12:00 • Aktualisiert: 19.01.2022, 12:02

Halle (Saale)/DUR – Bei der Angreiferin auf ein Pflegeheim in Halle am Montagvormittag soll es sich um eine Ärztin gehandelt haben. Die in Halle durchaus bekannte Medizinerin gehörte schon im Frühling 2020 zu den Teilnehmern der Anti-Corona-Proteste in der Stadt und war zuletzt auch Rednerin bei den Demos der „Bewegung Halle“. Wie „du bist Halle“ berichtet, habe die Ehefrau eines bekannten Politikers dort die Corona-Impfung öffentlich als „Gift“ bezeichnet.

Im Internet kursieren Screenshots aus dem Jahr 2020, auf denen sie den als volksverhetzend eingestuften Judenstern mit der Aufschrift „ungeimpft“ verbreitet. Im September 2021 war bekannt geworden, dass die Frau in psychiatrischer Behandlung sei.

Bericht: Angreiferin auf Pflegeheim in Halle positiv auf Corona getestet
Die Frau habe am Montag die Pflegeeinrichtung in der Innenstadt von Halle gestürmt und dabei auch Bewohner angegriffen. „Die Person hat sich sehr aggressiv verhalten und wollte die Einrichtung nicht verlassen. Das Personal verständigte die Polizei. Einsatzkräfte brachten die Frau aus dem Gebäude“, sagte ein Sprecher der Polizei.

Laut „du bist Halle“ wurde die Täterin in die Psychiatrie gebracht. Dort sei sie zudem positiv auf Corona getestet worden.

https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/attacke-auf-pflegeheim-in-halle-taeterin-ist-selbst-arztin-und-mit-corona-infiziert-3323370


 :facepalm:
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12292 am: 19. Januar 2022, 12:43:45 »
die Ehefrau eines bekannten Politikers

man könnte jetzt vorschnell glauben, dass...

Stimmt aber nicht. Ist ein gelber.
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« Letzte Änderung: 19. Januar 2022, 12:56:15 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12294 am: 19. Januar 2022, 16:19:23 »
In Bayern darf man auch ohne 2G wieder Leuchten einkaufen gehen!

Ich gehe dann gleich los, um einen täglichen Bedarf an Leuchten zu decken.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2022, 16:21:00 von Knallfrosch »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12295 am: 19. Januar 2022, 16:45:55 »
Eine Selbstbescheinigung. sozusagen:


Zitat
Flughafen München

Airline-Mitarbeiterin lässt Ärztin mit gefälschtem Impfnachweis auffliegen
19.01.2022 | Stand 19.01.2022, 11:55 Uhr
 
Der Flug in die USA fiel dann mal ins Wasser. Eigentlich wollte eine 70-jährige Ärztin am Dienstag nach Charlotte fliegen. Ihr gefälschter Impfausweise machte ihr aber einen Strich durch die Rechnung.

Denn nachdem sie am Check-In erst ihren Impfnachweis nicht zeigen wollte, anschließend der Mitarbeiterin der US-Fluglinie Unregelmäßigkeiten im dann doch vorgezeigten Impfpass auffielen, endete die Reise der Ärztin im Erdinger Moos, noch bevor sie richtig begonnen hat. Nach einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung durch die Bundespolizei, musste die verhinderte Reisende ohne ihr Impfbuch wieder kehrtmachen und in Europa bleiben.
Spoiler
Zweifel an der Glaubwürdigkeit

Wenn man sich selbst bestätigt, dass man zum einen gegen Corona geimpft, zum zweiten genesen, zum dritten negativ getestet ist, aber dann doch aufgrund einer Allergie nicht geimpft werden darf, kann das für das eigene Wohlbefinden von Vorteil sein. Bei anderen allerdings löst so etwas schnell Zweifel an der Glaubwürdigkeit aus.

So geschehen auch am Dienstag beim Check-In für den Flug von München nach Charlotte/USA. Eine 70-jährige Deutsche wollte erst beim Check-In ihren Impfnachweis nicht vorzeigen. Nachdem die Dame am Schalter ihr erklärt hat, dass sie ohne Nachweis nicht fliegen wird, ließ sie sich doch überzeugen. Also Impfpass herausgekramt und ganz selbstbewusst übergeben.

Bundespolizei forscht nach

Die Airline-Mitarbeiterin allerdings war offenbar nicht ganz so überzeugt von den Eintragungen wie die 70-Jährige selbst. Einige Dinge kamen der jungen Dame ungewöhnlich, wenn nicht sogar verdächtig vor. Ein Anruf bei der Bundespolizei konnte da doch sicherlich Klarheit schaffen.

Wenig später waren auch schon zwei Bundespolizisten vor Ort. Ihnen erklärte die Reisende, die selbst Ärztin ist, sie könne sich weder genau an die Impfdaten noch an den Impfstoff erinnern. Eines wisse sie aber sicher. Sie sei nicht mit Biontech geimpft worden, weil sie auf das Zeug allergisch sei. Die Eintragungen im Impfbuch überprüft, zeigte sich den Beamten ein skurriles Bild.

Imaginäre Daten, geschlossene Praxis

War die in Österreich Praktizierende doch laut den Daten zweimal eben mit Biontech geimpft, einmal am imaginären 1.15.2021 und einmal am 3.26.2021, und das in einer Arztpraxis in Düsseldorf, die seit vier Jahren geschlossen ist. Eine Erklärung für die Diskrepanz und die etwas verwirrenden Eintragungen hatte die Befragte nicht wirklich. Was sie jedoch hatte, war ein negativer Antigentest, die Durchführung am Vortag und das Negativ-Ergebnis von ihr selbst mit dem handschriftlichen Zusatz, sie bescheinige sich selbst, dass sie wegen gesundheitlicher Störungen nicht geimpft werden darf, bestätigt. Das sollte jedoch noch nicht alles sein. Auch einen Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion mit der "Bildung neutralisierender Antikörper" gegen das Corona-Virus im Oktober letzten Jahres hatte die gute Frau parat. Alles in allem also gleich vierfach safe, wenn man so will. Oder eben vierfach verdächtig, zumindest in den Augen der medizinisch vielleicht nicht ganz so versierten Bundespolizisten.

Alle Nachweise konfisziert

Daher nahmen die Beamten die Medizinerin mit zur Wache, wo die Wahl-Österreicherin es dann vorzog, sich hinsichtlich der detaillierten Fragen der Ermittler in Schweigen zu hüllen. Die Bundesbeamten zeigten sie trotzdem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung an und nahmen ihr den Impfpass sowie die weiteren vorgezeigten Nachweise ab, bevor die vermutliche Impfbetrügerin die Wache wieder verlassen durften. Die Reise in die Vereinigten Staaten muss jetzt erst einmal warten.
− pnp
[close]
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Airline-Mitarbeiterin-laesst-Aerztin-mit-gefaelschtem-Impfnachweis-auffliegen-4216383.html


Sie wollte nach Charlotte – der Wunsch kostet sie jetzt das Doppelte.  ;)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12296 am: 19. Januar 2022, 16:55:25 »
Bericht in der Lügenpresse, schlechte Zeiten für Panama-Auswanderer. Jetzt fehlt nur die die Einführung einer Impfpflicht.

Zitat
Paraguay schließt Grenzen für Ungeimpfte
Online seit heute, 15.36 Uhr

Angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus macht Paraguay seine Grenzen für Ungeimpfte dicht. Mehr als ein Dutzend Personen aus dem Ausland ohne vollständigen Impfschutz seien bei ihrer Ankunft bereits abgewiesen und in ihre Heimatländer zurückgeschickt worden, sagte die Leiterin der Einwanderungsbehörde, Maria de los Angeles Arriola, heute im Radiosender ABC.

Zuletzt waren zahlreiche Impfgegner vor allem auch aus dem deutschsprachigen Raum in das südamerikanische Land ausgewandert. In den sozialen Netzwerken kursieren viele Videos, in denen Menschen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, zu einem Neustart in Paraguay geraten wird. Oftmals werden in diesen Beiträgen auch Verschwörungserzählungen transportiert.

Seit der vergangenen Woche müssen Menschen bei der Einreise nach Paraguay allerdings eine Impfung mit mindestens zwei Dosen nachweisen. Zuletzt waren die Infektionszahlen in Paraguay sprunghaft angestiegen. Bisher infizierten sich in dem 7,1-Millionen-Einwohner-Land über 500.000 Menschen mit dem Coronavirus, fast 17.000 Patientinnen und Patienten starben im Zusammenhang mit Covid-19. Etwa 42 Prozent der Bevölkerung sind vollständig geimpft.
https://orf.at/stories/3244238

RND wird etwas genauer, was die Zahlen der ungeimpften, deutschen Auswandernden seit Einführung des Gesetzes angeht:

Zitat
Mehr als ein Dutzend Ausländer ohne vollständigen Impfschutz seien bei ihrer Ankunft bereits abgewiesen und in ihre Heimatländer zurückgeschickt worden, sagte die Leiterin der Einwanderungsbehörde, María de los Ángeles Arriola, am Mittwoch im Radiosender ABC. Darunter waren auch sechs Deutsche.
https://www.rnd.de/reise/corona-paraguay-1g-bei-der-einreise-grenzen-fuer-ungeimpfte-geschlossen-TWMQ2557KT6JNESLGC6MORYL5Y.html
« Letzte Änderung: 19. Januar 2022, 17:38:08 von DinoVolare »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12297 am: 19. Januar 2022, 17:07:06 »
Seitdem der Repto Merkel die Gestalt eines gewissen Scholz angenommen hat, läuft es noch schlechter mit der Merkel-Diktatur?   :scratch:



Zitat
Corona-Maßnahmen

Bayern: Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt.

AFP/kmi, 19.1.2022 - 14:48 Uhr

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.

Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch werde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Beschäfte mit Mischsortimenten lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht.
https://www.berliner-zeitung.de/news/bayern-verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regel-im-einzelhandel-li.206981.amp


PM des Gerichts:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2g_einzelhandel.pdf
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12298 am: 19. Januar 2022, 17:08:48 »
Nach einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung

Wer erklärt dem Journalisten die Sache mit der Lex specialis?
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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #12299 am: 19. Januar 2022, 17:35:58 »
Zitat
Paraguay schließt Grenzen für Ungeimpfte

Schade, somit werden die Möglichkeiten für uns, einige D.e.p.p.e.n loszuwerden auch weniger
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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