Daß Kekulé nicht viel veröffentlicht, ist ja nun nichts Neues. Das weiß die Republik, seitdem er sich voriges Jahr mit Drosten wegen dessen Kinderstudie angelegt hat. Allerdings hätte ich jetzt Kekulé auf der Liste der schwer gelittenen Lehrstuhlinhaber nicht ganz oben gesehen, nachdem wir in den Kreisen seit Jahren Kundschaft haben und auch die Studentenschaft einzelne für derart schwerwiegend ungeeignet hält, daß der jeweilige Rektor für Ausweichvorlesungen sorgen mußte - um das einmal vorsichtig auszudrücken. Wenn man meint, deren Beamtenverhältnis nicht lösen zu können, stellt sich die Frage, weswegen das jetzt bei Kekulé funktionieren soll. Am Ende entscheidet das ja wohl nicht die Uni Halle, sondern das Verwaltungsgericht.
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Kekulé sagte, es ging dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen.
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Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.
https://www.fr.de/panorama/alexander-kekule-virologe-universitaet-uni-halle-rauswurf-amt-professor-zr-91194545.html...
Wegen eines falsch ausgefüllten Formulars? Glaube ich jetzt eher nicht ...
Wenn das Betrugsvorwürfe begründet, derentwegen man ein Jahr Freiheitsstrafe ausurteilen könnte, dann vielleicht schon?