Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas mehr Verschwörungstheorien
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Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286766 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11745 am: 17. Dezember 2021, 15:16:38 »
Dinge die in Sachsen passieren

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11746 am: 17. Dezember 2021, 15:22:50 »
Dinge die in Sachsen passieren

Die passieren auch anderswo.

Zu Glück sind Quarklutscher sogar zu dumm zum Impfpass fälschen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74262/5102687

Zitat
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
BPOLD FRA: Handy klingelt zur falschen Zeit - mutmaßlicher Impfpassfälscher fliegt bei Einreise in Frankfurt auf

Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt ermittelt wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse gegen einen 33-jährigen Deutschen.

Bei seiner Einreise aus Kiew / Ukraine legte der Mann am 15. Dezember zum Nachweis des Impfstatus seinen Impfpass vor. Dem kontrollierenden Bundespolizisten erschienen die darin angebrachten Chargenaufkleber ungewöhnlich groß. Zudem ließen sich die abgebildeten Chargennummern nicht verifizieren. Der angeblich Geimpfte wurde im Verlauf der Kontrolle zunehmend nervös und verlangte mehrfach die Rückgabe seines Impfpasses. Der Bundespolizist ließ sich nicht beirren und rief kurzerhand den im Impfpass eingestempelten angeblichen Impfarzt an. Seltsamerweise begann nun das Mobiltelefon des Beschuldigten zu klingeln - im augenscheinlich gefälschten Stempel hatte er nämlich seine eigene Mobilnummer angegeben.

Die Bundespolizei beschlagnahmte nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Impfpass und Mobiltelefon als Beweismittel. Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei nun wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Moser
Telefon: 069 / 6800 - 10102
E-Mail: [email protected]
http://www.bundespolizei.de
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11747 am: 17. Dezember 2021, 15:26:46 »
Wahrscheinlich kann da jemand nicht lesen oder versteht nicht, was da steht:

§ 22
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11748 am: 17. Dezember 2021, 15:35:20 »
Wahrscheinlich kann da jemand nicht lesen oder versteht nicht, was da steht:
Das war wohl ein freudscher Verschreiber.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11749 am: 17. Dezember 2021, 15:46:04 »
Können wir bitte während einer Pandemie den Strafrahmen der §§ 277-279 StGB angemessen erhöhen? Ich dachte so an Verdreifachung. Danke.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11750 am: 17. Dezember 2021, 15:50:03 »
Zum § 22: Ist mit dem offensichtlichen Nichtzutreffen der Rechtgrundlage des Strafbefehls jener nicht unwirksam?
 
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Offline dieda

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11751 am: 17. Dezember 2021, 16:48:15 »
Nur mal so am Rande:

Ich halte es unabhängig von der Frage, ob diese konkrete Versammlung nun verboten war oder auch nicht grundsätzlich nicht für klug, die körperliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremen (mit oder ohne Uniform und auch nur als "bedauerliche" Einzelfälle) oder wahrscheinlich infektiösen Coronaleugnern zu suchen und dazu noch ohne Not seine persönlichen Daten in einem sächsischen Polizeicomputer zu hinterlegen.  :salut:
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2021, 16:50:28 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11752 am: 17. Dezember 2021, 18:28:12 »
Das ist eine Diktatur der Verwaltungsgerichte!!!


Vermutlich hast Du recht:


Zitat

17. Dezember 2021, 17:45 Uhr
Hochschulen - Mannheim

Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regelung an Hochschulen
Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mannheim (dpa/lsw) - Bis auf weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Corona-Test wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Er gab damit einem Pharmazie-Studenten Recht (Az.: 1 S 3670/21).

Mit der sogenannten Alarmstufe II wurde Ende November an den Hochschulen und Universitäten im Südwesten die 2G-Regel eingeführt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen und den Besuch von Bibliotheken. Die Hochschulen sind per Verordnung dazu verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren.

Das widerspricht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs dem Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtlich geschützt. In dieses Recht greife die Corona-Verordnung "in schwerwiegender Weise ein".

Durch diese Beschränkung könne der erfolgreiche Abschluss eines Semesters gefährdet werden, argumentierten die Mannheimer Richter laut Mitteilung. Das könnte zu einer Verlängerung des Studiums führen oder gar den Studienerfolg insgesamt gefährden.

Aus der Vorschrift des Ministeriums ergebe sich nicht, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Das könnte zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen - also mit Übertragung im Internet - oder sie aufzuzeichnen und nicht-immunisierten Studierenden zügig zur Verfügung zu stellen. "Eine detailliertere Regelung dürfte insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Ausbildungsfreiheit der Studierenden geboten sein", hieß es.

Der Beschluss vom 15. Dezember ist den Angaben nach unanfechtbar. Einem Sprecher des Gerichtshofs zufolge gilt er ab sofort und für alle Hochschulen im Land. Das Ministerium könnte nun beispielsweise seine Regeln ändern. Aus dem Haus von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) gab es zunächst keine Reaktion.

Der Student, der den Eilantrag eingereicht hatte, ist den Angaben nach nicht geimpft und braucht zur erfolgreichen Durchführung seines Studiums Zugang zu Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Uni. Er müsse an bestimmten Präsenzveranstaltungen teilnehmen, um seine Studienzeit nicht zu überschreiten und exmatrikuliert zu werden.

Keinen Erfolg hatte er mit einem Antrag gegen Kontaktbeschränkungen für Nicht-Immunisierte und Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Der Gerichtshof bezeichnete diese beim derzeitigen Stand der Pandemie als verhältnismäßig. Zudem ermöglichten Ausnahmen, "dass auch nicht-immunisierte Personen in der Alarmstufe II in erheblichem Umfang private Beziehungen auch durch persönliche Treffen mit anderen Menschen pflegen könnten und ihnen durch die angefochtene Vorschrift keine soziale Isolation drohe".

© dpa-infocom, dpa:211217-99-426178/3

https://www.sueddeutsche.de/bildung/hochschulen-mannheim-verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regelung-an-hochschulen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211217-99-426178
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11753 am: 17. Dezember 2021, 18:32:38 »
Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regelung an Hochschulen

Aha.
Hier in Bayern machen wir auch 2G für die Studenten. Schaun mer mal, wie lange...
Interessanterweise gilt dies nicht für Prüfungen.

(Mein Gefühl ist, dass der BayVerwGHof 2G halten wird.)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11754 am: 17. Dezember 2021, 18:41:49 »
Die Hochschulen wurden in der Pandemie bisher einfach vergessen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11755 am: 17. Dezember 2021, 19:35:15 »
Omikron wird sich drum kümmern.....
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11757 am: 17. Dezember 2021, 21:47:51 »
Wie lange mag es dauern das eine logische Schlussfolgerung der Behörden eine Festsetzung der infizierten Person ist?
Dann hättn die Cov♥♥♥en etwas ganz großes erreicht.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11758 am: 17. Dezember 2021, 21:57:28 »
Gefälschter Impfpass, Corona positiv und trotzdem zur Arbeit in ein Pflegeheim gehen - das ist nicht nur kriminell sondern auch niederträchtig

Wie nennt der Staatsanwalt so etwas? Fahrlässige Körperverletzung? Fahrlässige Tötung? (Wobei ja die Fahrlässigkeit zumindest als grob angesehen werden muss.)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11759 am: 17. Dezember 2021, 22:03:59 »
Wenn man die Analogie zur Rechtsprechung bezüglich ungeschütztem Geschlechtsverkehr HIV-Positiver zieht, dann handelt es sich um versuchte bzw. vollendete gefährliche Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge.
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