Der "Impfverweigerer" hat keine Menschenrechte mehr? Jeder medizinischer Eingriff ohne Zustimmung ist eine Körperverletzung.
Auf welche Menschenrechte beziehst Du Dich? In der EMRK habe ich kein Recht auf körperliche Unversehrtheit gefunden. Allgemein anerkannt ist ein Recht auf "Gesundheit", das wird durch eine Schutzimpfung aber nicht berührt, zudem gilt die zwangsweise Anordnung von diagnostischen und therapeutischen Medikamenten im Fall eine Epidemie oder auch einfach zum Schutz des Pflegepersonals als legitim.
Dass ein medizinischer Eingriff ohne Zustimmung eine Körperverletzung ist, ist ohne weitere Angaben viel zu weit gefasst - das fängt mal damit an, dass in Deutschland Blutproben auch ohne Zustimmung genommen werden können. Da gibt's noch viel kritischere Dinge, über die man diskutieren müsste - etwa die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln, die man hierzulande mutmaßlichen Drogenschmugglern angedeihen ließ, selbst das galt als zulässig (was ich zum brechen finde).
Abgesehen davon gibt es zahlreiche Staaten, die noch immer Leibesstrafen verhängen. Eine Menschenrechtskonvention, die körperliche Unversehrtheit miteinbezieht, hätte keine Chance auf weltweite Akzeptanz.
In der EU-Grundrechtscharta gibt es ein Recht auf Unversehrtheit. Die EU-Grundrechte sind aber recht schwach - sie dürfen durch einfache nationale Gesetze eingeschränkt werden, sofern diese den Wesensgehalt achten. Und da steht ja nun der Anspruch auf körperliche Gesundheit des Impfunwilligen gegen denselben Anspruch der anderen, weil das Nichtimpfen dazu führt, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Das deutsche Grundgesetz kennt ebenfalls die Möglichkeit, in die körperliche Unversehrtheit aufgrund eines Gesetzes einzugreifen, wovon auch längst Gebrauch gemacht wurde.
In der Österreichischen Bundesverassung gibt es übrigens gar kein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Zudem bedeutet eine Impfpflicht nicht notwendigerweise eine zwangsweise Verabreichung des Impfmittels, sondern zunächst mal nur die Pflicht zur Impfung. Was man mit Leuten macht, die dem nicht nachkommen, ist eine weitere Frage - das Verhalten ist erst mal nur rechtswidrig und könnte mit Strafe belegt werden und zum Schadensersatz verpflichten. Praktische Folgen könnte eine Ersatzpflicht sein, wenn man dann doch wegen Corona-Erkrankung die Krankenkasse in Anspruch nimmt (und bei 2 Wochen Intensivstation und nachfolgender Reha sind da hohe fünfstellige Beträge zu erwarten). Auch Zwangsgelder oder eine Isolation, die sowohl dem Schutz anderer als auch der Erzwingung der Impfung dient, wäre denkbar (und würde ich bevorzugen gegenüber der Zwangsvornahme).