Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017  (Gelesen 88079 mal)

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Offline Aloysius

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #570 am: 7. April 2017, 21:42:12 »
Hinsichtlich der Vorgehensweise gegen die Weiterverbreitung der AfD sehe ich unsere permanente Postings auf sozialen Meien mit Nachrichten, in denen die AfD mit ihren eigenen Worten und Taten sich perfekt selbst vorführen.

Dies muss maximal weitergeteilt werden, und auch in Gesprächen im Privatleben sind solche Schilderungen und Hinweise auf die jeweiligen Artikel für mich erste Wahl. Habe schon mit Teilnehmern einer regelmäßigen Veranstaltung, die sich für die AfD interessierten, einfach mal deren Programm auseinander gepickt, und ein paar Nachrichten mit deren Verhalten in Parlamenten und untereinander diskutiert, die sind jetzt kein Thema mehr.
 
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Offline Brüllaffe

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #571 am: 7. April 2017, 22:01:32 »
Mal ein anderer Gedanke zu Rüdis Videos. Ich finde es sehr schade, dass in D die missbräuchliche Verwendung der Guy-Fawkes-Maske nicht unter Strafe steht... >:D
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Offline Luzifer

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #572 am: 7. April 2017, 22:06:45 »
Aber wie gesagt: Bete, dass er nie einen Jagdschein bekommt!

Das sehe ich ja ein. Es ist nur so, dass mich der Typ mit seinem Gehampel und Geschrei dermassen ankotzt, dass ich bei wehrhafte Demokratie immer ein nervöses Augenzucken kriege.

Natürlich ist Rüde keine Gefahr für die Demokratie, aber er verursacht jede Menge Kosten und stiftet andere Deppen an.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #573 am: 7. April 2017, 22:25:09 »
Mal ein anderer Gedanke zu Rüdis Videos. Ich finde es sehr schade, dass in D die missbräuchliche Verwendung der Guy-Fawkes-Maske nicht unter Strafe steht... >:D

Es ist mehr die Frage, wer da was mißbraucht. Guy Fawkes war ein englischer Offizier, der am 5. November 1605 ein Bombenattentat auf König Jakob I.und das englische Parlament versucht hatte. Das Attentat schlug fehl. So gesehen paßt das auf Rüdi ganz gut: Denn auch der stänkert und erreicht dabei nichts.

https://de.wikipedia.org/wiki/Guy_Fawkes
 

Offline General Bergfrühling

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #574 am: 7. April 2017, 23:10:40 »
Eine Frage an die Juristen:
Gibt es eine Art Teil-Vormundschaft? Also so, dass nur bestimmte Bereiche des Lebens einem Vormund überlassen sind (entweder Finanzen, Kontakt mit Behörden, Gesundheitliches). Das würde Berufsquerulanten mit Verschwörungsglauben, die noch ihre nötigsten Alltagsvorgänge auf die Reihe bekommen, in die Schranken weisen.

Ich halte Rüdi nicht für bekloppt genug, um nicht für seine Taten einzustehen. Er lügt ganz bewusst und lässt andere bewusst auflaufen, nicht aus Trotteligkeit. Jammern seine Anhänger über ausbleibenden Erfolg, raunzt er sie an, sich einzusetzen. Geht dann etwas schief (siehe Flyer-Aktion oder Griesbachs), hat er nie etwas gesagt. Oder das mit dem "klagen, klagen, klagen". Wenn tatsächlich einer mit seiner Klage gegen die Wand fährt, kommt ein Video, in dem Rüdi behauptet, dass er immer alle vor Prozessen gewarnt hätte, weil das nur was für Profis wie ihn sei.
Der soll ruhig Konsequenzen abbekommen ... nur nicht mehr haufenweise Steuergeld verschleudern können.
„Sie [die Richterin] ist nicht darauf eingegangen, dass ich seit über 20 Jahren autodidaktisch im Rechtswesen tätig bin.“ – diffamierter Rechtsbeistand Helmut Gerhard Buschujew (24.11.15)
 

Offline Brüllaffe

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #575 am: 7. April 2017, 23:19:37 »
Eine Frage an die Juristen:
Gibt es eine Art Teil-Vormundschaft? Also so, dass nur bestimmte Bereiche des Lebens einem Vormund überlassen sind (entweder Finanzen, Kontakt mit Behörden, Gesundheitliches). Das würde Berufsquerulanten mit Verschwörungsglauben, die noch ihre nötigsten Alltagsvorgänge auf die Reihe bekommen, in die Schranken weisen.

Ich halte Rüdi nicht für bekloppt genug, um nicht für seine Taten einzustehen. Er lügt ganz bewusst und lässt andere bewusst auflaufen, nicht aus ♥♥♥igkeit. Jammern seine Anhänger über ausbleibenden Erfolg, raunzt er sie an, sich einzusetzen. Geht dann etwas schief (siehe Flyer-Aktion oder Griesbachs), hat er nie etwas gesagt. Oder das mit dem "klagen, klagen, klagen". Wenn tatsächlich einer mit seiner Klage gegen die Wand fährt, kommt ein Video, in dem Rüdi behauptet, dass er immer alle vor Prozessen gewarnt hätte, weil das nur was für Profis wie ihn sei.
Der soll ruhig Konsequenzen abbekommen ... nur nicht mehr haufenweise Steuergeld verschleudern können.

Ja gibt es. Seitdem die Vormundschaft in D durch die Betreuung abgelöst wurde, wird eine Abstufung nach den Bedürfnissen des Betreuten vorgenommen.
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Offline Das Chaos

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #576 am: 7. April 2017, 23:22:21 »
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Gibt es eine Art Teil-Vormundschaft? Also so, dass nur bestimmte Bereiche des Lebens einem Vormund überlassen sind (entweder Finanzen, Kontakt mit Behörden, Gesundheitliches). Das würde Berufsquerulanten mit Verschwörungsglauben, die noch ihre nötigsten Alltagsvorgänge auf die Reihe bekommen, in die Schranken weisen.
...

Es gibt grundsätzlich nur noch "Teil-Vormundschaften", nur  dass das heute nicht mehr Vormundschaft heißt, sondern "Betreuung", eine solche wird regelmäßig nur für einen bestimmten Bereich (Aufgabenkreis)  angeordnet; eben 'Finanzen, Kontakt mit den Behörden, Gesundheitliches' usw.
Das Problem dabei: Eine Betreuung gegen den Willen des zu Betreuenden ist sehr schwierig.

Zitat
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1896 Voraussetzungen


(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.
(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.
(4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #577 am: 7. April 2017, 23:29:58 »
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Es gibt grundsätzlich nur noch "Teil-Vormundschaften", nur  dass das heute nicht mehr Vormundschaft heißt, sondern "Betreuung", eine solche wird regelmäßig nur für einen bestimmten Bereih (Aufgabenkreis)  angeordnet; eben 'Finanzen, Kontakt mit den Behörden, Gesundheitliches' usw.
Das Problem dabei: Eine Betreuung gegen den Willen des zu Betreuenden ist sehr schwierig.
...

Das war wohl auch der Grund, warum das Ansinnnen bei Rüdi fehlgeschlagen ist.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #578 am: 7. April 2017, 23:40:53 »
...
Das war wohl auch der Grund, warum das Ansinnnen bei Rüdi fehlgeschlagen ist.

Ja, da gibt es mehrere Fälle im Kreise unserer Kundschaft, wo die verzweifelten Ämter beim Amtsgericht eine Betreuung angeregt haben. Soweit ich mich erinnern kann, hat man es mit Heerlein versucht und mit Kettwiesel alias Friedhelm Bothe. Bei letzterem schwirrt der vergebliche Versuch des amtsärztlichen Gutachters Bothe zu begutachten bei youtube herum. Wenn sich einer nicht begutachten lassen will, ordnen die gerichte in der Regel keine Betreuung an.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #579 am: 8. April 2017, 00:07:51 »
Ha, Erster!  :dance:  Nach vier Sekunden erwischt!


https://www.youtube.com/watch?v=zg7OOPWWUGw


 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #580 am: 8. April 2017, 00:09:07 »
Gerade sehe ich beim Rüden, dass wir das Barrett M82A1 Kaliber 50 (12,7 x 99 mm) benutzen. Das gibt aber ne furchtbare Sauerei, weil bei dem Ding der halbe Kopf wegliegt.  8)
 

Offline Morris

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #581 am: 8. April 2017, 00:14:48 »
Gerade sehe ich beim Rüden, dass wir das Barrett M82A1 Kaliber 50 (12,7 x 99 mm) benutzen. Das gibt aber ne furchtbare Sauerei, weil bei dem Ding der halbe Kopf wegliegt.  8)

Außer bei Rüdi, dessen Schädel implodiert dann.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #582 am: 8. April 2017, 00:17:14 »
Rüdi plappert immerhin täglich auf einem menschenleeren Marktplatz. Würde er diese Zeit auch noch mit Querulieren bei Ämtern der BRiD verbringen, würde er mehr kosten. Und eine dauerhafte Unterbringung würde m.E. noch mehr Geld kosten als ein Vollzeit-Querulant für Menschenrechte. Dem Klasen hört doch kein Mensch mit annähernd normalem Verstand länger als fünf Minuten freiwillig zu. Die Polpulisten und Kernnazis von der AfD sehe ich z.B. wesentlich  demokratiegefährdender als Rüdi und seinen Wackeldackel, gerade mit Blick auf die Erfolge des Deutschen Bildungssystems. Trotzdem laufen die frei durch die Landschaft. Solange Rüdi nur dummes Zeug verschickt, darf er in Deutschland seine Meinung frei äußern so viel er will.

Und diese Freiheit schätze ich höher ein als der Mehraufwand, den Rüdi verursacht. Würde der eingetütet, wäre der weg von der Mattscheibe, würde aber immer noch kosten und dann 24/7.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #583 am: 8. April 2017, 00:48:42 »
Rüde behauptet, er habe mit dem Justizminister von Meck-Pomm telefoniert. Kann das wirklich sein, dass er zu dem durchkommt?
 

Offline Gutemine

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #584 am: 8. April 2017, 01:17:02 »
Er hat mit dem Referen...Refren...Referentin...Refrendarin..halt mit der Sekreträin telefoniert. Die hat er aufgefordert, dass der Minister doch die Weisung auszugeben habe, dass die Gerichte sich an den Rechtsweg zu halten haben.  :facepalm: :facepalm:
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