Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017  (Gelesen 88211 mal)

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1575 am: 14. Juni 2017, 13:08:57 »
"Edit: Rüdi fordert den "Präsidenten von Großbritannien" auf Deutschland zu befreien."

An Königin Elisabeth kann er sich ja nicht wenden, die hat King Ratzefummel schon für sich reklamiert.

Auweh! Wenn ER



sich tatsächlich der Sache annimmt, könnte es eng für das SSL werden!  ;D
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1576 am: 14. Juni 2017, 13:14:34 »
Nach dem Ausstieg der ELA gehts munter mit der Plärrtüte weiter:



Die Elite der deutschen Juristen täuscht die ganze Welt und keiner merkts. Außer Rüdi und Helmut natürlich.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2017, 13:18:21 von Gast aus dem Off »
 
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Offline mork77

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1577 am: 14. Juni 2017, 14:58:04 »
Dönitz war ReichsPRÄSIDENT!!!

Hergott!!

SETZEN, SECHS!!!

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Offline Pantotheus

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1578 am: 15. Juni 2017, 16:49:26 »
Dönitz war ReichsPRÄSIDENT!!!
Das ist strittig. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass Dönitz niemals de jure Reichspräsident war. Die Frage ist, ob er de facto Reichspräsident spielte. Jedenfalls hat er die "Regierung Schwerin von Krosigk" eingesetzt, auch "geschäftsführende Reichsregierung" genannt. Diese bestand im Wesentlichen aus den lang gedienten Ministern abzüglich in Ungnade gefallener Nazi-Führern (Himmler [ausgeschlossen], Göring [ausgeschlossen], Goebbels [tot]).
Die ganze Einsetzung beruhte auf Hitlers Testament, in dem er Dönitz zum Reichspräsidenten, Goebbels zum Reichskanzler ernannte. Goebbels war aber nur einen Tag lang Regierungschef, dann brachte er sich bekanntlich um.
Strittig ist bis heute die Rechtsgrundlage: Nach einer verbreiteten Ansicht hätte nach dem Tod des amtierenden Reichspräsidenten (Hitler) eine Volkswahl durchgeführt werden müssen. Diese Meinung herrscht zwar weitgehend vor, ist aber nicht ganz richtig: Nach einer im Dezember 1932 von den Nazis eingebrachten Vorlage, die dann auch im Reichstag und Reichsrat gebilligt wurde, wurde die Weimarer Verfassung so geändert, dass der Präsident des Reichsgerichts als Reichspräsident amtierte, wenn der Reichspräsident ausfiel. Somit wäre nach dem Buchstaben der Verfassung spätestens mit Hitlers Tod der Präsident des Reichsgerichts geschäftsführender Reichspräsident geworden. Kleines Problem am Rande: Einen Präsidenten hatte das Reichsgericht allerdings im April 1945 nicht mehr. Ob die Regierung einen solchen hätte ernennen können (und müssen) oder ob einfach der Vizepräsident oder der nach der Geschäftsordnung zum Handeln berufene Richter des Reichsgerichts als Präsident des Gerichts und somit gleichzeitig als Reichspräsident hätte handeln müssen, ist nachträglich wohl nicht mehr zu klären.
Nun wird die Lage allerdings noch verkompliziert durch das Gesetz vom August 1934, mit dem sich Hitler die Rechte des Reichspräsidenten übertrug. Formal war dieses Gesetz von der Reichsregierung gestützt auf das Ermächtigungsgesetz erlassen worden. Durch das "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches", das von Reichstag und Reichsrat im Januar 1934 beschlossen worden war, hatte die Reichsregierung zudem die Kompetenz erhalten, neues Verfassungsrecht zu setzen. Das Erwähnte Gesetz über das Staatsoberhaupt wurde dann nachträglich durch Volksentscheid noch "legitimiert". Die Sache ist also nicht nur kompliziert, sondern auch dubios. Man mag aber der Ansicht sein, dass die Regelungen von August 1934 zumindest formal geltendes Recht waren.
Das Ermächtigungsgesetz sah auch nicht vor, dass Gesetze, die auf seiner Grundlage erlassen wurden, nach Auslaufen dieses Gesetzes aufgehoben würden.
Im erwähnten Gesetz vom August 1934 stand nun die Bestimmung, dass der "Führer und Reichskanzler" seinen Stellvertreter selbst bestimmen dürfe. Eine vergleichbare Regelung war übrigens im Dezember 1932 als Gegenvorschlag Hugenbergs zur Vorlage der NSDAP, die die Stellvertretung des Reichspräsidenten durch den Präsidenten des Reichsgerichts in die Verfassung schrieb, im Reichstag diskutiert, aber verworfen worden. Es mag sein, dass man im Juli 1934 diesen Vorschlag aufgriff.
Auf diese butterweiche Bestimmung im Gesetz über das Staatsoberhaupt könnte man die testamentarische Einsetzung von Dönitz zum Reichspräsidenten und von Goebbels zum Reichskanzler formal gerade noch stützten.
So weit die Unklarheiten. Dönitz selbst hat meines Wissens nie als Reichspräsident gezeichnet, sondern immer als Admiral. Faktische Staatsgewalt haben weder er noch seine "geschäftsführende Reichsregierung" in nennenswertem Umfang ausgeübt, wenn man von der Hinrichtung einiger Matrosen in Mürwik absieht, die noch nach Ende der Kämpfe und erfolgter Kapitulation stattfand.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1579 am: 15. Juni 2017, 18:22:15 »


Rüdi freudig strahlend vor dem Gericht.
Was ich rausinterpretiere:
Das Verfahren wegen Beleidigung der Bürgermeisterin wurde augenscheinlich abgewiesen. Man ergötzt sich an der Urteilsbegründung und schwenkt dann über auf das übliche Reichi-Geschwurbel, natürlich dürfen Chemtrails nicht fehlen und zum Ende hin wird der Kreis geschlossen und Drohungen gegen die üblichen Verdächtigen ausgesprochen.

Die genaue Urteilsbegründung wäre sicherlich interessant zu lesen.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1580 am: 15. Juni 2017, 18:25:35 »
Ah ich sehe, Schlafschaf war schneller mit dem Video.

-Edit-
 

Offline mork77

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1581 am: 15. Juni 2017, 18:31:54 »
Dönitz war ReichsPRÄSIDENT!!!

Er war ganz sicher nicht Reichskanzler!

so ungefähr ist das wohl damals abgelaufen...

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Offline dillgurke

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1582 am: 15. Juni 2017, 19:17:02 »
Die genaue Urteilsbegründung wäre sicherlich interessant zu lesen.

Wie Helmut/Rüdi selbst vorlesen ist die Urteilsbegründung an anderen Stellen nicht so knorke, Rüdi empört, dass er als BRD-Gegner dargestellt wird und dass er angeblich in jedem Video die Politikerin erwähnen würde.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1583 am: 15. Juni 2017, 20:13:45 »
Nach diesem Erfolgserlebnis, für unseren Rüden, dürfen wir uns schon jetzt über die nächsten Videos vom Wittenburger Marktplatz freuen. Seine derzeitige Euphorie dürfte ihn wieder zu einigen wahren Perlen des Wahns inspirieren.
 

Igor Strawinski

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1584 am: 15. Juni 2017, 21:26:13 »
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1585 am: 15. Juni 2017, 21:58:30 »
Und dann wären da auch noch diese Lügen:

 
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Offline Rima882

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1586 am: 15. Juni 2017, 22:45:48 »

Die genaue Urteilsbegründung wäre sicherlich interessant zu lesen.

Na ja, Wackeldackel hat eigentlich schon die wesentlichen Bestandteile der Urteilsbegründung vorgelesen. Es handelt sich um einen vor dem Landgericht Schwerin geführten Zivilrechtsstreit, in welchem Rüdiger durch die Bürgermeisterin von Wittenburg, Frau Seemann, auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen in Anspruch genommen wurde. Um welche Äußerungen es sich genau handelte, ist in Rüdis Videos - so weit ersichtlich - nie thematisiert worden. Irgendwann war mal davon die Rede, dass es um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin ging.

Vor dem Landgericht herrscht in Zivilsachen bekanntlich Anwaltszwang. Rüdiger ist natürlich trotzdem ohne Rechtsanwalt aufgetreten, weil der Anwaltszwang gegen das Völkerrecht verstößt, zugelassene Rechtsanwälte ja sowieso alle nur dem System dienen und weil er zufällig auch nicht das nötige Kleingeld hat, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Ohne Anwalt ist er beim Landgericht nicht "postulationsfähig", d.h. er kann nicht wirksam zur Sache vortragen und im Termin auch keine Anträge stellen. Er wird dann so behandelt, als sei er nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung erschienen.

Gegen ihn konnte daher auch ein Versäumnisurteil erlassen werden, und genau dies hat die Klägerin bzw. ihr Prozessbevollmächtigter im Termin auch offensichtlich beantragt. Dann wird nur das Vorbringen der Klägerin der Entscheidung zu Grunde gelegt und abweichendes Tatsachenvorbringen des nicht erschienenen oder nicht postulationsfähigen Beklagten bleibt unberücksichtigt. Fast immer ist das damit sozusagen ein Selbstläufer für die klagende Partei und es ergeht ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten.

Aber eben nur fast immer. Wenn die Klage nicht schlüssig ist, d.h. wenn das Vorbringen der klagenden Partei nicht ausreicht, um der Klage stattzugeben, ergeht ein sogenanntes unechtes Versäumnisurteil gegen die klagende Partei, die Klage wird also abgewiesen. Das kommt in der Praxis vielleicht in einem Prozent der Fälle vor. Aber genau das ist hier passiert. Das Landgericht Schwerin hat die gerade in solchen Sachen besonders bedeutsame Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) herangezogen. Nach dieser Rechtsprechung sind bekanntlich ziemlich viele Äußerungen nicht rechtswidrig (man erinnere sich an eine bekannte AfD-Politikerin, die im TV als "Nazi♥♥♥" tituliert werden durfte) und die Voraussetzungen eines Anspruches auf Unterlassung von Äußerungen sind schon relativ hoch, im vorliegenden Fall zu hoch für die Klägerin. Die Klage wurde durch unechtes Versäumnisurteil abgewiesen. Ob das nun richtig oder falsch ist, lässt sich ohne Kenntnis des genauen Akteninhalts kaum sachgemäß beurteilen. Auf jeden Fall ist das ein Urteil, das allen gängigen Vorurteilen der Reichsdeppen krass widerspricht und mit dem auch ich eher nicht gerechnet habe.

Wie könnte es weitergehen ? Während ein "echtes" Versäumnisurteil gegen den Beklagten mit dem Einspruch anfechtbar ist und man sich dann zu einem neuen Termin vor dem Landgericht trifft, kann die Klägerin hier nur bei dem Oberlandesgericht Rostock Berufung einlegen. Ich würde mal vermuten, dass dies passieren wird. Vor dem Oberlandesgericht könnte Rüdiger übrigens unabhängig davon, was er vorträgt, unter Umständen Prozesskostenhilfe bekommen, die u.a. die Kosten eines von Rüdiger zu beauftragenden Rechtsanwalts umfasst. Dafür müsste Rüdiger aber
1. seine Bedürftigkeit nachweisen (was vielleicht sogar noch möglich wäre, denn seine EU-Rente ist im Zweifel nicht hoch und der Puppenverkauf - zumindest der objektiv nachweisbare - dürfte trotz erfolgter Schätzung durch das Finanzamt zur Zeit auch nicht wirklich "brummen") und
2. seine reichsbürgerimmanente Abneigung gegen die zum System gehörende Anwaltschaft überwinden (ob er das schafft, darf bezweifelt werden).

Also rechnen wir mal damit, dass Rüdiger vor dem Oberlandesgericht wieder als Einzelkämpfer in Aktion tritt.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 00:30:55 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1587 am: 15. Juni 2017, 23:23:12 »
Natürlich ist es einzig die Entscheidung der Klägerin, ob sie den Weg zum OLG nun geht oder nicht. Fast möchte man sich jedoch wünschen, dass es beim jetzigen Urteil bleibt. Ist damit Hoffmanns jahrelanges Gefasel, von der gleichgeschalteten Justiz, doch glänzend widerlegt.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2017, 23:26:13 von Gast aus dem Off »
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1588 am: 16. Juni 2017, 02:06:59 »
Diese Kamerafahrten sind oskarreif.
Das einzige was ihn neben seiner Dummheit sehenswert macht.


Meddl Lo-ide, 00 wc fresh Ente
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1589 am: 16. Juni 2017, 07:29:57 »
Neues Video, vom 16.06.2017, ca. 7 Uhr früh



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