Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017  (Gelesen 88170 mal)

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dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1275 am: 22. Mai 2017, 12:19:06 »
Mal abgesehen von ihrem Feindstaatenklauselgeschwafel. Wann hätten Friedensverträge jemals zwei oder mehr Staaten davon abgehalten, danach erneut Krieg gegeneinander zu führen?

Es geht sogar noch weiter: Im 19. Jh. haben Preußen und Österreich erst zusammen dem dänischen König die Herzogtümer Schleswig und Holstein weggenommen und sich anschließend untereinander in die Wolle gekriegt.

Eigentlich, so ein Ex-Chef von mir, seien Verträge nutzlos: Unter ordentlichen Menschen brauche man sie nicht und unter Gaunern brächten sie nichts. Da ist sicherlich was dran. Wir sind übrigens fast zwölf Jahre ganz prima ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgekommen. Den brauchte nur das Arbeitsamt, nachdem Cheffe in Rente gegangen war.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1276 am: 22. Mai 2017, 12:24:31 »
Hat sich eigentlich schon jemand mal die Diskussionsseite auf seinem YouTube-Account durchgelesen? So rigoros wie er kritische Kommentare unter seinen Videos löscht, so rigoros lässt er dort kritische Kommentare stehen, teilweise werden sie noch kommentiert, aber nur bei ein paar. Aber ich meine, wenn ich ein ernsthaftes Ziel verfolge und für mich negative Kommentare unter Videos lösche, dann tue ich doch das gleich in meiner Diskussionsspalte oder nicht?....

Warum suche ich bei ihm nach einem Sinn, wo es doch keinen gibt? :scratch:

Ach egal, der Tag, an dem er gute, nachvollziehbare und klare Videos hochlädt, ohne Rumgestotter oder sonst was, wird der St. Nimmerleinstag sein :facepalm:
 

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1277 am: 22. Mai 2017, 12:56:12 »
@Bargziip
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1278 am: 22. Mai 2017, 13:30:15 »
@KarlKlammer
@Schattendiplomat
Was die Tatbestandserfüllung betrifft, hat Hoffmann mehr als zuviel erfüllt. Allein seine Rede vor Militärleuten in Moskau mit der Aufforderung, dass Russland die Regierung in Berlin beseitigen und zur bedingungslosen Kapitulation zwingen soll, macht das Maß mehr als voll. Regelmässiger fester Bestandteil seiner angemeldeten Veranstaltungen sind die bekannten Tafeln mit ihren bekannten Inhalten, darunter der Verweis auf die Inhalte seiner Internetpräsenz, die damit ebenfalls zu Veranstaltungsinhalten werden, zumal dabei auch Flyer mit gleichem Inhalt persönlich an Vorbeikommende ausgeteilt werden und die Leute auch mit genau dem Inhalt vollgesabbelt werden. Was dadurch systematisch betrieben wird, ist konstante zielgerichtete Unterstützungsaktivität dafür, dass Russland entsprechend der oben aufgeführten Aufforderung aktiv werden soll. Ein deutscher Staatsbürger verlangt von einem Nicht-Nato-Mitglied, den Nato-Bündnispartner Deutschland, folglich das Nato-Bündnis in seiner Gesamtheit Gewalt ausübend zu attackieren, mithin mit einem Krieg zu überziehen.

Wo hat jemand die Rücknahme der Kriegsaufforderung und nachaltige bzw. überhaupt eine Distanzierung erkannt?

Tatbestandsmässigkeit gereicht ohne Schuldhaftigkeit und Adäquanz natürlich zu keiner Bestrafung.

Die Schuldhaftigkeitsfrage ist vom SSL-Forum kaum beantwortbar und bleibt insoweit offen. Es finden diesbezüglich zuhauf "Würfelspiele" mit inzidenten Facetten aus dem Fundus dokumentierter Handlungen/Aussagen statt, sowohl in die eine wie die andere Ergebnisrichtung pendelnd. Mag sein, dass sich daran sogar waschechte medizinisch-psychologische Fachkräfte beteiligen, ungeachtet gewisser Standesregeln. Jedenfalls steht die ZP niemand unter den erforderlichen Konditionen zur Verfügung, um ein seriöses Gutachten erarbeiten zu können, das für die Beantwortung der Schuldhaftigkeitsfrage gerichtsverwertbar wäre.

Der eine hat ein oder zwei Videos gesichert, ein anderer alle der mehr als tausend, wieder ein anderer soundsoviel hundert, und  - das sollte dann dabei der Fall sein -  auch die Inhalte vollständig statt per zufälligen Stichproben zur Kenntnis genommen.

Was meinerseits zur Tatbestandsmässigkeit geäussert wird, jenseits von Parodie und Verulkung, basiert auf gewissenhafter Auswertung einer sehr lange verfolgten Chronologie. Würde mich regelrecht freuen, falls jemand konkret belegen würde, dass Herr Hoffmann seine kriminellen Äusserungen zurück genommen und glaubhaft und nachhaltig bedauert hätte. Bitte mit Zeitpunktangabe und Nennung der konkreten Umstände! Danke im voraus!

P.S.:   @Schattendiplomat      Zitat: "... er leugnet nicht den Holocaust oder das NS-Regime ...". Aha, aber er promoted "Argentinier Zalewski aus Hamburg" (Account "Zalewski Akte"), indem er ihn erst Seit an Seit mit ihm stehend in sein Mikrofon und seine Kamera propagieren läßt, und dann verbreitet er ohne einen geringsten widersprechenden Hinweis eben diese Zalewski-Propaganda. Damit stellt er sich hinter die Zalewski-Propaganda und macht sie zu seiner eigenen. Und wofür steht denn  - Bitte an die darüber Informierten -  die Zalewski-Propaganda? Wer's nicht wahr haben will, verfolge die Zalewski-Auftritte in Halle!
 
« Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 13:44:23 von So! »
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1279 am: 22. Mai 2017, 14:00:54 »
@KarlKlammer
@Schattendiplomat
Was die Tatbestandserfüllung betrifft, hat Hoffmann mehr als zuviel erfüllt. Allein seine Rede vor Militärleuten in Moskau mit der Aufforderung, dass Russland die Regierung in Berlin beseitigen und zur bedingungslosen Kapitulation zwingen soll, macht das Maß mehr als voll. Regelmässiger fester Bestandteil seiner angemeldeten Veranstaltungen sind die bekannten Tafeln mit ihren bekannten Inhalten, darunter der Verweis auf die Inhalte seiner Internetpräsenz, die damit ebenfalls zu Veranstaltungsinhalten werden, zumal dabei auch Flyer mit gleichem Inhalt persönlich an Vorbeikommende ausgeteilt werden und die Leute auch mit genau dem Inhalt vollgesabbelt werden. Was dadurch systematisch betrieben wird, ist konstante zielgerichtete Unterstützungsaktivität dafür, dass Russland entsprechend der oben aufgeführten Aufforderung aktiv werden soll. Ein deutscher Staatsbürger verlangt von einem Nicht-Nato-Mitglied, den Nato-Bündnispartner Deutschland, folglich das Nato-Bündnis in seiner Gesamtheit Gewalt ausübend zu attackieren, mithin mit einem Krieg zu überziehen.

Wo hat jemand die Rücknahme der Kriegsaufforderung und nachaltige bzw. überhaupt eine Distanzierung erkannt?

Tatbestandsmässigkeit gereicht ohne Schuldhaftigkeit und Adäquanz natürlich zu keiner Bestrafung.


An der Stelle möchte ich gerne zu Bedenken geben, dass schon die Tatbestandsmäßigkeit Probleme bereiten kann.
Rüdi fordert immer und immer wieder einen Friedensvertrag und behauptet vielfach, Deutschland befinde sich noch im Krieg.
Im Krieg erscheint es aber für eine der Kriegsparteien durchaus möglich, einen gegnerischen Staat zu besetzten und die dortige Bevölkerung zu "befreien".
Es könnte also schon Probleme mit dem subjektiven Tatbestand geben, wenn Rüdi gar nicht zu einem Krieg aufrufen will sondern davon überzeugt ist, einen bereits bestehenden Krieg endlich beenden zu können.   
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1280 am: 22. Mai 2017, 14:31:19 »
@So! - gut er scheint zu tricksen was so Themen wie "Holocastleugnung" und Co angeht, das mit der Zalewski-Propaganda wäre mir nicht aufgefallen um hier ehrlich zu sein. Vermutlich ist mir auch die eine oder andere Anspielung darüber hinaus entgangen

Grundsätzlich aber stände hier eine Anklage wegen "Volksverhetzung" oder Vergleichbarem meiner Meinung nach auf eher unsicheren Beinen. Auch solche Verweise musst du ihm erstmal nachweisen, dass er sich explizit auf einen Teil der Propagnada bezieht der einen Straftatbestand erfüllt.
In Deutschland gilt hier "im Zweifel für den Angeklagten" was heisst die Staatsanwaltschaft muss zweifelsfrei beweisen, dass er z.B. den Holocast leugnen wollte (deshalb können Gerichtsakten u.a. bei Wirtschaftfällen ganze Regale füllen) und das dürfte bei so Anspielungen eher schwer sein - wobei ich mir das mal genauer anhören und den Inhalt dieser Propaganda recherchieren müsste um wirklich eine sichere Aussage zu treffen.

Eben auch weil die Meinungsfreiheit bei uns zwar nicht so weit reicht wie z.B. in Amerika, aber doch ein gutes Stück. Ich denke nicht, dass es ein "Kriegsaufruf" ist wenn Rüdi vor der russischen Botschaft rumbrüllt "wir sind besetzt befreit uns", einfach weil das a) grober Unfug ist und b) es eher unwahrscheinlich ist, dass die Russen ihn wirklich ernst nehmen.
Aber um da klar sagen zu können inwiefern da etwas dabei ist das einen Straftatbestand erfüllt, der auch verfolgbar wäre müsste ich wirklich mal genau hinhören, dokumentieren, gängige Rechtsauffassungen recherchieren und mir andere Urteile zur Referenz ansehen.
Sowas mache ich als Kapitalist natürlich nur gegen Bezahlung oder wenn ich wirklich viel Langweile habe ;).

Ich glaube einfach die Behörden machen hier Nichts weil man sich eines Sieges nicht sicher sein kann und der wichtig Punkt beim Umgang mit solchen Menschen ist eben genau das. Wenn du aktiv gegen Sie vorgehst (also über Reaktionen auf klare Straftaten/Ordnungwidrigkeiten hinaus) solltest du dir auch sicher sein, dass du Erfolg hast, sonst verbuchen die sich das als Erfolg und du hast mehr verloren als gewonnen.
Solange diese Demonstrationen jedoch mehr ein Ärgernis als ein echtes Problem sind würde ich mir genau überlegen ob ich was dagegen tue oder eben nach einem anderen Vorwand suchen sie zu untersagen z.B. wenn Bürger oder Mitarbeiter auf dem Marktplatz vermehrt belästigt werden und dann Anzeige erstatten. Perfekt wäre für so etwas natürlich eine Körperverletzung oder Sachbeschädigung durch Mitstreiter (irgendwas mit Kreide auf den Boden kritzeln zählt da leider nicht).
Da Rüdi und Co aber in den Videos dich ich bisher gesehen habe eigentlich nur wie Falschgeld rumstehen, ins Megafon brüllen und höchstens mal jemanden aus der Entfernung anpöpeln sieht auch das eher schlecht aus. Die achten schon erstaunlich genau darauf möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 16:29:36 von Schattendiplomat »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1281 am: 22. Mai 2017, 15:12:23 »
@KarlKlammer
@Schattendiplomat
Was die Tatbestandserfüllung betrifft, hat Hoffmann mehr als zuviel erfüllt. Allein seine Rede vor Militärleuten in Moskau mit der Aufforderung, dass Russland die Regierung in Berlin beseitigen und zur bedingungslosen Kapitulation zwingen soll, macht das Maß mehr als voll. Regelmässiger fester Bestandteil seiner angemeldeten Veranstaltungen sind die bekannten Tafeln mit ihren bekannten Inhalten, darunter der Verweis auf die Inhalte seiner Internetpräsenz, die damit ebenfalls zu Veranstaltungsinhalten werden, zumal dabei auch Flyer mit gleichem Inhalt persönlich an Vorbeikommende ausgeteilt werden und die Leute auch mit genau dem Inhalt vollgesabbelt werden. Was dadurch systematisch betrieben wird, ist konstante zielgerichtete Unterstützungsaktivität dafür, dass Russland entsprechend der oben aufgeführten Aufforderung aktiv werden soll. Ein deutscher Staatsbürger verlangt von einem Nicht-Nato-Mitglied, den Nato-Bündnispartner Deutschland, folglich das Nato-Bündnis in seiner Gesamtheit Gewalt ausübend zu attackieren, mithin mit einem Krieg zu überziehen.

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Der eine hat ein oder zwei Videos gesichert, ein anderer alle der mehr als tausend, wieder ein anderer soundsoviel hundert, und  - das sollte dann dabei der Fall sein -  auch die Inhalte vollständig statt per zufälligen Stichproben zur Kenntnis genommen.

Was meinerseits zur Tatbestandsmässigkeit geäussert wird, jenseits von Parodie und Verulkung, basiert auf gewissenhafter Auswertung einer sehr lange verfolgten Chronologie. Würde mich regelrecht freuen, falls jemand konkret belegen würde, dass Herr Hoffmann seine kriminellen Äusserungen zurück genommen und glaubhaft und nachhaltig bedauert hätte. Bitte mit Zeitpunktangabe und Nennung der konkreten Umstände! Danke im voraus!

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Welchen Tatbestand hat er bei seinen Demonstrationen konkret erfüllt? Selbst wenn es zulässig wäre, seine Demonstrationen in einer Art Gesamtschau zu betrachten - was an sich schon sehr heikel ist, weil im deutschen Recht auf die einzelne Demonstration und nicht auf das Weltbild des Veranstalters abgestellt wird, das im Übrigen auch nicht sanktioniert werden kann - reicht es nicht für irgendeinen relevanten Tatbestand (an der ein oder anderen Stelle könnte man möglicherweise die Ehrenschutzdelikte wie Beleidigung, üble Nachrede o.ä. näher prüfen). Am ehesten käme noch die Volksverhetzung in Betracht. Da Hoffmann aber in seinen öffentlichen Äußerungen eher keine konkreten Gruppen nennt, gegen die sich irgendwelche Maßnahmen richten sollen, ist der Tatbestand schon nicht erfüllt (gegen die deutsche Bevölkerung als Gesamtheit kann keine Volksverhetzung begangen werden).

Ich gehe völlig mit der Aussage konform, dass Rüdiger Hoffmann ein völlig verqueres Weltbild hat. Seine Vergangenheit deutet zudem auf rechtsextreme Tendenzen hin, das ist im Reichsbürgerumfeld allerdings auch eher die Regel als die Ausnahme. Und natürlich wäre es sehr wünschenswert, wenn man Hoffmann sauber aus dem Verkehr ziehen könnte, schon alleine, weil er diverse Behörden mit völlig belanglosem Unsinn ausgebreitet auf sehr, sehr viel Papier unnötig belastet. Strafrechtlich relevant - wenn man davon absieht, dass man an der ein oder anderen Stelle vielleicht über Beleidigung nachdenken könnte - sind seine Äußerungen aber tendenziell eher nicht, zumindest nicht auf den Demonstrationen.
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dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1282 am: 22. Mai 2017, 17:16:42 »
Daß Rüdi nicht nur lachschon.de vor Gericht zerrt, sondern auch mit der Kreisverwaltung (der Genehmigungsbehörde seiner als Demonstration getarnten Schimpfkanonaden) vor dem VG war, dürfte jedem hier eigentlich klar sein. Und danach läuft es eben so, wie @Schattendiplomat und @KarlKlammer schon sagen: Man achtet sehr genau darauf, womit man vor Gericht durchkommt.
 

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1283 am: 22. Mai 2017, 18:00:11 »
Strafrechtlich relevant - wenn man davon absieht, dass man an der ein oder anderen Stelle vielleicht über Beleidigung nachdenken könnte - sind seine Äußerungen aber tendenziell eher nicht, zumindest nicht auf den Demonstrationen.
Na, tendeziell ja wohl eher schon (So!" Im Falle einer inflationären Schwemme an Terminen mit Niederschlag in mehr als 1000 (in Worten: Tausend) sie dokumentierenden YT-Videos ist der Kern nicht aus jedem Einzelvideo identifizierbar, aber bei langzeitlicher Verfolgung umso eindeutiger"), nur hilft das offenbar nicht weiter...
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Offline Schattendiplomat

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1284 am: 22. Mai 2017, 21:16:29 »
Also erstmal - wie Rüdi hat sich durch den Kirchentag verscheuchen lassen? :o
...

Nein, Du verwechselst da etwas. die verk... Schönstadt der Welt mit dem Kirchentag ist Fitzelrevier, während Rüdi im nicht ganz zu Unrecht ziemlich unbekannten Wittenburg
(...)

...ähm ich hab mir das Video ein zweites Mal angetan.

Zitat: "#stotterndesGeschwafel (...) vor der Botschaft der russischen Föderation <lange Pause> und das hat auch ganz besondere Gründe, denn es findet im Moment der Aufbau für den Kirchentag statt. <Pause> oaber das ist nicht nur der einzige Grund (...) #GeblubberÜberWenigerFlaggen #GestotterÜberSyren #nochMehrGeschwafeldDasIchNichtNochmalHörenWollte #jaKlarRüdileinDieRussenMachenMitDirFriedensverträge".

@A.R.Schkrampe - also hat ihn der Kirchtag ja irgendwo vertrieben ;), wobei sich mir die Pointe nicht ganz erschließt - die hat er wohl auf halbem Wege vergessen.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 21:20:05 von Schattendiplomat »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1285 am: 22. Mai 2017, 21:51:21 »
Also erstmal - wie Rüdi hat sich durch den Kirchentag verscheuchen lassen? :o
...

Nein, Du verwechselst da etwas. die verk... Schönstadt der Welt mit dem Kirchentag ist Fitzelrevier, während Rüdi im nicht ganz zu Unrecht ziemlich unbekannten Wittenburg
(...)

@A.R.Schkrampe - also hat ihn der Kirchtag ja irgendwo vertrieben ;), wobei sich mir die Pointe nicht ganz erschließt - die hat er wohl auf halbem Wege vergessen.



Damit ihr wisst, warum Staatenlos info NICHT vor dem Reichstag steht. Auf Nachfrage sagte mir ein Aufpasser, die Aufbauten wären für Veranstaltungen zum ev.Kirchentag



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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1286 am: 23. Mai 2017, 03:00:40 »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1287 am: 23. Mai 2017, 13:03:52 »
Ganz unten steht "rüder Hoffman", wie treffend.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1288 am: 23. Mai 2017, 13:29:09 »
Blöder Hoffmann wäre noch treffender!  ;D
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #1289 am: 23. Mai 2017, 15:45:36 »

Also erstmal - wie Rüdi hat sich durch den Kirchentag verscheuchen lassen? :o
...

Nö, der Käpt'n hat sich in Berlin vom Kirchentag auslagern lassen. Sicher eine Aktion der NWO. Rüdi hätte da anders reagiert und gleich Moskau und Kim angerufen, der hätte das bis zum Laufstall durchgefochten!

„Sie [die Richterin] ist nicht darauf eingegangen, dass ich seit über 20 Jahren autodidaktisch im Rechtswesen tätig bin.“ – diffamierter Rechtsbeistand Helmut Gerhard Buschujew (24.11.15)