Tja, da hat sich einer mal wieder selbst in die Pfanne gehauen. Besonders clever ist es ja, sich "dem System" zu entziehen, indem man sich tot stellt, abmeldet, den Briefkasten entfernt usw. Aber dann hat man plötzlich auch keine ladungsfähige Anschrift mehr, und wie man da dann z. B. eine Klage vor Verwaltungsgericht führen will, soll mir Rüdi erst mal vormachen.
Formvorschriften sind mindestens zum Teil auch dafür da, gewisse Missbräuche zu verhindern, etwa bei der Anmeldung von Veranstaltungen oder Kundgebungen. Dass man da jemanden haben will, den man auch identifizieren und ggf. belangen kann, ist wohl klar. Der Herr "Vereinsvorsitzende" hat sich mit seiner Unterschriftenregelung ja nun selbst ans Bein gepinkelt.
So geht es einem, der besonders schlau sein will ...