Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018  (Gelesen 107161 mal)

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Offline kairo

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3435 am: 4. Juli 2018, 16:36:23 »
Der RH mal wieder als BrandAnstifter - andere sollen anzeigen, er selbst guckt aus der dritten Reihe zu und reicht Streichholz und Benzinkanister

Zitat
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die gesetzliche Mitgliedschaft oder Angehörigkeit einer juristischen [sic] Person zum deutschen Staat.

Himmel hilf!
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3436 am: 4. Juli 2018, 16:36:40 »
Nachdem was ich mir bisher aus sein Gefasel und Geschreibsel zusammenreime:

Für die Hütte in der er wohnt ist Grundsteuer fällig.
Die wollte er mit einem "Fantasie-Geldersatz" bezahlen (WeRe-Scheck, bzw. Promissary Note)
Das FA fand die Idee irgendwie gar nicht witzig und sagte: Nö
Er hat nun Klage eingereicht das Sie das doch wohl tun müssten.
 
Laut den Ausführungen des geschätzten Mitforisten @Müll Mann, ist es so das:

Zitat
Da es VG ist muss der Erpel der Kläger sein
.

Meine Vermutung hat kein Anspruch auf Richtigkeit, aber eine andere Schlussfolgerung kann ich nicht ziehen.

Wäre doch absolut perfekt, wenn Du recht hättest.
Die Grundsteuer wird trotzdem fällig und er "verbrennt" Geld mit der Klage!

Wieder einmal ein perfekter "Tag der blöden Präsid Ente"

 :wav:
« Letzte Änderung: 4. Juli 2018, 16:38:33 von Evil Dude »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3437 am: 4. Juli 2018, 16:45:23 »
vermutlich verbrennt er kein eigenes Geld sondern das seiner Spender. Eine Kontrolle findet ja nicht statt.
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Offline Pantotheus

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3438 am: 4. Juli 2018, 16:49:04 »
Wie ich in einem anderen Strang ausgeführt hatte: "Promissory Note" ist eine englische Bezeichnung für einen Wechsel bzw. für ein Zahlungsversprechen (von lateinische promissio=Versprechen). [Genau genommen ist ein Wechsel eine Unterart von Zahlungsversprechen.]
Dass sich Finanzämter nicht mit Zahlungsversprechen begnügen, dürfte einleuchten.

Zur Klägerstellung: Die staatliche Verwaltung entscheidet in aller Regel einen Einzelfall zunächst einmal selbst. Wem das Ergebnis einer Entscheidung der Verwaltung nicht passt, muss dagegen vorgehen, je nach dem zuerst einen Widerspruch/Einspruch bei der Verwaltung einlegen und, wenn diese den Entscheid bestätigt, dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Daher ist es wahrscheinlich, dass auch Enten-Rüdi der Kläger ist.

Eine Neufestsetzung des Einheitswerts zu verlangen, dürfte eher kontraproduktiv sein, denn in aller Regel wird eine Neubewertung einen höheren Wert ergeben als die Fortschreibung der historischen Einheitswerte.

Mit der Argumentation "Nazi-Gesetz" wird Rüdi sicher nicht durchkommen. Ob er andere Argumente vorgebracht hat, von denen vielleicht eines nicht abwegig ist, wird sich ja während der Verhandlung zeigen.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3439 am: 4. Juli 2018, 16:54:43 »
Ich hatte das genauso wie @SchlafSchaf verstanden, aber das schien mir so abstrus, dass ich nach einem Verständnisfehler meinerseits gesucht habe.

Zitat
Grundsteuer ist doch Nazigesetz

Das sieht auch nach Rüdi aus - gar nix bezahlen, weil Nazis und so.

Vielleicht probiert er ja erst das Eine, dann das Andere, wo er schonmal da ist... mittlerweile traue ich ihm so gut wie jeden Unsinn vor Gericht zu.

Bin mal auf die Berichterstattung gespannt, sowohl durch eventuelle SSL-Agenten als auch durch die Lügenkresse, da verliert man ja ganz gerne mal ein paar Zeilen über Reichi-Prozesse.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3440 am: 4. Juli 2018, 17:09:51 »
Bitte nicht überhören: Es geht NICHT NUR um die Grundsteuer, sondern es sind mehrere Verfahren

Zitat
...wo sie zich Verfahren gleich in eins gepackt haben und sagen da gibts keine besonderen Schwierigkeiten.

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Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3441 am: 4. Juli 2018, 17:15:02 »
Hat der RH möglicherweise gegen alle möglichen Gebühren-/ und Steuerbescheide Einspruch eingelegt und das VG macht das aus Effizienzgründen in einem Aufwasch?
Geht das überhaupt? Also mehrere Einsprüche gegen verschiedenen Bescheide in einem Verfahren abfrühstücken?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3442 am: 4. Juli 2018, 17:16:28 »
Bitte nicht überhören: Es geht NICHT NUR um die Grundsteuer, sondern es sind mehrere Verfahren

Na dann kann man ja nur noch hoffen, dass seine "Anhänger" dieses Jahr schon genug gespENTEt haben!  ;D

Schließlich ist die Ernte dieses Jahr früh, danach muss der Acker hinter seinem Haus ohnehin wieder "gefurcht" werden!  :whistle:


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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3443 am: 4. Juli 2018, 17:37:04 »
@Gutemine Ich gebe nur zu bedenken, dass Grundsteuern Jahr für Jahr anfallen (andere Steuern, Abgaben und Beiträge auch). Da jedes Steuerjahr gleichsam ein Fall ist, ist auch möglich, dass es sich um die zusammengefassten Verfahren zu mehreren Steuerjahren handeln könnte. Diese zusammenzufassen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn die Klagegründe im Wesentlichen für jedes Jahr dieselben sind, und zudem auch prozessökonomisch.

Nebenbei: Wären für Steuersachen nicht eigentlich die Finanzgerichte zuständig? Hat Rüdi da etwa noch fantasievolle Rechtschöpfung betrieben?
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Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3444 am: 4. Juli 2018, 18:56:08 »
@Gutemine Ich gebe nur zu bedenken, dass Grundsteuern Jahr für Jahr anfallen (andere Steuern, Abgaben und Beiträge auch). Da jedes Steuerjahr gleichsam ein Fall ist, ist auch möglich, dass es sich um die zusammengefassten Verfahren zu mehreren Steuerjahren handeln könnte. Diese zusammenzufassen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn die Klagegründe im Wesentlichen für jedes Jahr dieselben sind, und zudem auch prozessökonomisch.

Nebenbei: Wären für Steuersachen nicht eigentlich die Finanzgerichte zuständig? Hat Rüdi da etwa noch fantasievolle Rechtschöpfung betrieben?


@Müll Mann hat sich dazu geäußert

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=45.msg176753#msg176753
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3445 am: 4. Juli 2018, 20:16:57 »
Ja .. stimmt ...ist wie bei der Gewerbesteuer.

Da dürften dann Fragen zum Grundsteuermeßbescheid und damit zum verfassungsmäßig bedenklichen  Teil eigentlich nicht zur Debatte stehen.
 

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3446 am: 4. Juli 2018, 20:27:58 »
Aus der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts darf man also wohl schließen, dass es nur um die Grundsteuer geht, wobei natürlich bei RD immer auch die Möglichkeit besteht, dass sie die falsche Gerichtsbarkeit anrufen.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3447 am: 4. Juli 2018, 20:32:54 »
Bei Reichis geht es doch immer um das Große  und Ganze. Fitzek hat ja auch versucht, völkerrechtliche Fragen vor dem Strafgericht zu klären.
 

Offline Pantotheus

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3448 am: 4. Juli 2018, 20:42:35 »
Hinzu kommt bei RD eine ganz eigene Art der, sagen wir mal: Rechthaberei. Wenn ich eine Behörde oder ein Gericht anschreibe, mein Anliegen vorbringe und dann den Bescheid erhalte, dass die angeschriebene Stelle nicht zuständig sei, dass ich meinen Antrag überdenken und ggf. zurückziehen und bei der zuständigen Stelle einreichen solle, dann schaue ich die Angelegenheit nochmal an, lese im Gesetz nach, was dort bezüglich Zuständigkeit steht, und wende mich ggf. dann wirklich an die zuständige Stelle, sollte ich falsch gelegen haben.
Doch nicht so ein RD. Hat er einmal das Verwaltungsgericht angerufen, obwohl er sich ans Finanzgericht wenden müsste, hat man ihn sogar noch auf die möglichen Kosten seines Beharrens hingewiesen, dann verlangt er erst recht, dass das VG seine Klage behandelt und ihr erst noch vollumfänglich statt gibt. Darunter tut's der typische RD nicht, zumal wenn er "Strafanzeigen" gegen deutsche Behördenmitarbeiter nach Moskau oder St. Petersburg, zur UNO oder zum IGH schickt.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #3449 am: 4. Juli 2018, 21:42:35 »
Grundsteuer ist doch Nazigesetz (weil 1936 reichsweit vereinheitlicht, vom Opa von der Störchin) und daher ungültig. Folglich braucht Rüdi nix zahlen, weil er hat sich doch entnazifiziert.
Das aktuele Grundsteuergesetz ist zwar von 1973 und auch haben die Nazis die Grundsteuer nicht erfunden, die gibt es in Preußen, auf das er doch so große Stücke hält, seit 1861.

Werter Herr Müll Mann, Sie wollen doch jetzt nicht etwa anfangen den Erpel-Prinzen mit Fakten zu verwirren? Er ist schon verwirrt genug. :D


 
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