Ich Doofmann habe immer noch nicht verstanden, worum es in dem Prozess eigentlich genau geht.
Grundsteuer ist doch Nazigesetz (weil 1936 reichsweit vereinheitlicht, vom Opa von der Störchin) und daher ungültig. Folglich braucht Rüdi nix zahlen, weil er hat sich doch entnazifiziert.
Das aktuele Grundsteuergesetz ist zwar von 1973 und auch haben die Nazis die Grundsteuer nicht erfunden, die gibt es in Preußen, auf das er doch so große Stücke hält, seit 1861.
Das FA fand die Idee irgendwie gar nicht witzig und sagte: Nö
Er hat nun Klage eingereicht das Sie das doch wohl tun müssten.
Außerhalb der Stadtstaaten erhebt die Gemeinde die Grundsteuer, nicht das Finanzamt. Daher richten sich die rechtsmittel nach dem Verwaltungsverfahrensrecht und nicht nach der Abgabenordnung. Nur die Grundsteuermeßzahl und der Einheitswert wird vom Finanzamt per Bescheid festgesetzt, dazu kommt dann noch der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Gegen die bescheide des Finanzamtes ist der Rechtsweg vor die Finanzgerichte eröffnet.
Gemeinden wie auch Finanzämter haben den Vorteil, dass sie auf die Erfüllung fälliger Forderungen nicht klagen müssen, sondern diese direkt vollstrecken können. Dies möchte der Erpel vermeiden.