Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018  (Gelesen 106998 mal)

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Offline Wildente

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2100 am: 12. April 2018, 00:17:35 »
OK, hab gerade mal ein wenig recherchiert. Die Staatendeppen scheinen im Irrtum zu sein.


"Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Stellen

Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. In Ausnahmefällen kann sie jedoch auch von privater Seite zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung anderer berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke zulässig vorgenommen werden. In jedem Fall ist eine ausführliche Interessenabwägung zwischen dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und dem berechtigten Interesse an einer Überwachung (z. B. des Staates zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) vorzunehmen."


Sind die wirklich zu blöd zur Bedienung einer Suchmaschine? Und haben die da ernsthaft mutmaßlich Minderjährige gefilmt, mit dem nicht zutreffenden Schild begründet und öffentlich ins Netz gestellt? Mein übles Gefühl verdichtet sich zu ziemlicher Angepisstheit.
« Letzte Änderung: 12. April 2018, 00:20:45 von Wildente »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2101 am: 12. April 2018, 00:21:29 »
Zitat
Sehr pikant finde ich die Aussage, dass durch das Videoüberwachungsschild automatisch das Filmen der Passanten erlaubt sein soll
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Bei Reichis sind ja die Rechtfertigungen für das Gefilme meist ebenso wirr und an den Haaren herbeigezogen wie deren Thesen an sich. Eigentlich sollte ein Gefilmter das mal durchziehen und den Pfeifen juristisch schön einen einschenken. Gäbe wieder viel Mimimi und man hätte was zu lachen.

Lustig finde ich, wie die "interessanten Menschen" mit gehörig Sicherheitsabstand vor dem Staatenlos-Gerümpel stehen und es augenscheinlich ganz amüsant finden, mal ein paar echte Reichsbürger aus der Nähe zu sehen. Erinnert frappierend an einen Zoobesuch.
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2102 am: 12. April 2018, 07:58:57 »
Es gab vor vielleicht  6 Monaten (?) ein Video (könnte ich raussuchen):
Rüdi labert vor dem Reichstag. Eine ältere Frau beschwert sich im Vorbeigehen, Rüdi greift das sofort auf.
Die Frau ruft mehrfach " ich möchte dass Sie damit aufhören". Rüdi zum Kameramann: "los, film das",  er filmt. Dann Rüdi laut mit Mikro:
"Sie kommen jetzt ins Internet. Sie werden weltberühmt, wie finden Sie das?"
Leider müsste die Dame selbst eine Anzeige machen...und dazu erstmal das Video finden. Wahrscheinlich wusste sie nicht mal wer dieser Spinner überhaupt ist.
Oder denkt an die Frau im Rollstuhl vor den syrischen Bussen am BRB Tor, der "tote Kumpen Fleisch" (Rüdi)
U.v.a.m.
Wenn es nicht so zeitaufwendig wäre, könnte man locker ein 2std. Video nur mit solchen Szenen erstellen.
Übrigens war im letzten Herbst der Landrat zu Besuch auf dem Marktplatz und hat vor laufender Kamera klargestellt, aus der Veranstaltung heraus Leute, insbesondere Kinder, abfilmen ist nicht drin! Leider scheint das Amt sich nicht die Videos anzuschauen.
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Offline Snoppy10

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2103 am: 12. April 2018, 09:14:54 »
Lustig  ;D ;D ;D ;D ;D

ab 0:43

der Käpten möchte nicht so früh aufstehen.
Ist auch doof um 09:00 Uhr, lieber 10:00 Uhr
"Da ist der Reichsbürger" schreit der Reichsbürger.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2104 am: 12. April 2018, 09:49:40 »
OK, hab gerade mal ein wenig recherchiert. Die Staatendeppen scheinen im Irrtum zu sein.

Sind die wirklich zu blöd zur Bedienung einer Suchmaschine? Und haben die da ernsthaft mutmaßlich Minderjährige gefilmt, mit dem nicht zutreffenden Schild begründet und öffentlich ins Netz gestellt? Mein übles Gefühl verdichtet sich zu ziemlicher Angepisstheit.

Wann hatten die Deppen jemals Recht?

Und ja - die sind zu blöd,
und ja - die tun solche Dinge.

Ich bin mir da nicht sicher, vielleicht können hier @Das Chaos oder @Müll Mann etwas zu sagen, aber wenn man eine Vielzahl an offensichtlichen Verstössen zusammenstellt, die eigentlich in den Bereich der Antragsdelikte fallen und das einer StA übergibt, kann die StA dann nicht aus öffentlichen Interesse heraus, aufgrund der Vielzahl, ein Verfahren einleiten?
« Letzte Änderung: 12. April 2018, 10:13:07 von Das Chaos »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Offline Wildente

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2105 am: 12. April 2018, 09:56:51 »
Ich habe erst mal eine eine Nachricht in den berliner Schulbuschfunk gegeben. Vielleicht findet sich ja der Lehrer der Gruppe. Und in jedem Kurs und in jeder Klasse gibt es mindestens ein Paar klagefreudige Eltern.
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Offline Neubuerger

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2106 am: 12. April 2018, 10:09:17 »
Zitat
Sehr pikant finde ich die Aussage, dass durch das Videoüberwachungsschild automatisch das Filmen der Passanten erlaubt sein soll
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Bei Reichis sind ja die Rechtfertigungen für das Gefilme meist ebenso wirr und an den Haaren herbeigezogen wie deren Thesen an sich. Eigentlich sollte ein Gefilmter das mal durchziehen und den Pfeifen juristisch schön einen einschenken. Gäbe wieder viel Mimimi und man hätte was zu lachen.

Stellt das filmen nicht einen Verstoß gegen Versammlungsauflagen dar? Reicht da dann vielleicht ein dezenter Hinweis an die Versammlungsbehörde?
Bei privaten Kameras, die den öffentlichen Raum miterfassen, ist ein Hinweis an den zuständigen Datenschutzbeauftragten häufig sehr wirksam.

Übrigens war im letzten Herbst der Landrat zu Besuch auf dem Marktplatz und hat vor laufender Kamera klargestellt, aus der Veranstaltung heraus Leute, insbesondere Kinder, abfilmen ist nicht drin! Leider scheint das Amt sich nicht die Videos anzuschauen.

Reicht ggfls. auch hier ein Hinweis aus?
« Letzte Änderung: 12. April 2018, 10:12:17 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2107 am: 12. April 2018, 11:40:07 »
OK, hab gerade mal ein wenig recherchiert. Die Staatendeppen scheinen im Irrtum zu sein.

Sind die wirklich zu blöd zur Bedienung einer Suchmaschine? Und haben die da ernsthaft mutmaßlich Minderjährige gefilmt, mit dem nicht zutreffenden Schild begründet und öffentlich ins Netz gestellt? Mein übles Gefühl verdichtet sich zu ziemlicher Angepisstheit.

Wann hatten die Deppen jemals Recht?

Und ja - die sind zu blöd,
und ja - die tun solche Dinge.

Ich bin mir da nicht sicher, vielleicht können hier @Das Chaos oder @Müll Mann etwas zu sagen, aber wenn man eine Vielzahl an offensichtlichen Verstössen zusammenstellt, die eigentlich in den Bereich der Antragsdelikte fallen und das einer StA übergibt, kann die StA dann nicht aus öffentlichen Interesse heraus, aufgrund der Vielzahl, ein Verfahren einleiten?

Jetzt bin ich weder @Das Chaos, noch der @Müll Mann, erlaube mir aber dennoch einen kurzen Einwurf: Ich sehe schon keine Strafbarkeit an sich. Sicher stellt das Filmen ohne Einwilligung einen Verstoß gegen die Rechtsordnung dar, doch eine Strafbarkeit per se sehe ich nicht. Hinsichtlich der Beleidigungen: Beleidigung ist ein sog. absolutes Antragsdelikt, d.h. ohne Antrag geht wirklich nichts. Da kann die Staatsanwaltschaft noch so sehr ein öffentliches Interesse annehmen. Ausnahme: Beleidigung gegen Angehörige von Gruppen, die unter den Nazis verfolgt werden. Da kann die Staatsanwaltschaft ohne Antrag tätig werden – der/die Verletzte kann sie aber zurückpfeifen.

Soweit man einen § 201 StGB annehmen möchte, ist das ein Offizialdelikt, d.h. wird von Amts wegen verfolgt und bedarf keines Strafantrags durch den/die Verletzte(n). Hier käme es dann auf die Auslegung von "nichtöffentlich" an. Angesichts der geschilderten Umstände (Zwischenruf auf einer Demo, nachfolgende Diskussion) halte ich das zunächst einmal für zweifelhaft.

Grundsätzlich aber: Ja, wenn der fragliche Straftatbestand ein sog. relatives Antragsdelikt ist, d.h. die Staatsanwaltschaft ohne Antrag tätig werde kann, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht, dann kann eine Vielzahl gleichartiger Verstöße ein Indiz für ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung der Delikte darstellen.

Edit: Streichung des Unsinns mit dem Offizialdelikt beim § 201 StGB. Gesetz gelesen und doch einen auf Reichsdepp gemacht und die entscheidende Passage nicht gefunden. :doh: :facepalm: Wie heißt es so schön? Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! Danke, @Tuska!!
« Letzte Änderung: 12. April 2018, 12:27:37 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Tuska

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2108 am: 12. April 2018, 11:47:11 »
Soweit man einen § 201 StGB annehmen möchte, ist das ein Offizialdelikt, d.h. wird von Amts wegen verfolgt und bedarf keines Strafantrags durch den/die Verletzte(n).

 :scratch:

Spoiler
Zitat
§ 205 Strafantrag

(1) In den Fällen des § 201 Abs. 1 und 2 und der §§ 202, 203 und 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Dies gilt auch in den Fällen der §§ 201a, 202a, 202b und 202d, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
[close]
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2109 am: 12. April 2018, 12:07:43 »
...
Jetzt bin ich weder @Das Chaos, noch der @Müll Mann, ...

... siehst das Ganze aber ebenso, wie zumindest Erstgenannter. Hinzuzufügen bleibt, dass einziger Ansatzpunkt etwaige versammlungsrechtliche Auflagen wären, von denen wir eine entsprechende nur von Wittmund kennen. Ein Verstoß könnte zu einer für H. ärgerlichen Ordnungswidrigkeitenbuße führen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Gutemine

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2110 am: 12. April 2018, 17:30:17 »
Der pure Neid und die Angst um eventuell nicht fließende Spenden spricht aus jedem Wort des Entenpräsidenten.

Der Volksleerer hat keinen Lösungsvorschlag und -da hat der Entenpräsident ja Recht- VV oder die "reorganisierten Gemeinden" und der ganze andere Mist ist nur Schwachfug. Allerdings trifft das ja auch auf den Entenpräsidenten und den Volksleerer zu.

So ergeht sich Rüdiger in Hass, Neid und Omnipotenzfantasien gepaart mit ganz viel Selbstmitleid und Mimimi als deutsches Daueropfer.  :facepalm: :facepalm:

Er regt sich auch noch über Protest gegen einen Gehweg auf und erklärt großspurig, dass Demos nur ein Kreisverkehr sind. Äääähhhmmm, da war doch was...aber halt, Rüdiger demonstriert ja nicht, der macht ja Satire...Kunst...oder so.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Laut Rüdiger findet außer der "Lagerhaltung" in denen ja so oder so "Völkermord" stattfindet, eine "ethnische Säuberung" statt.  *würg*

« Letzte Änderung: 12. April 2018, 17:43:35 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Mirkwood_mike

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2111 am: 12. April 2018, 17:53:12 »
Wenn ich es nicht besser wüsste, dann würde ich sagen das Rüdibert einen ziemlichen Neid auf den Nikolai schiebt. Das grenzt ja schon an Obsession was der Enterich da schnattert. Auf Außenstehend wirkt das so, als ob ein Bematschter sauer ist auf den anderen, weil der mehr Pillen bekommt.
Und dann steht er doch tatsächlich am Wegesrand mit seinem Auto und analysiert fachmännisch den Zustand ("komplett erledigt") eines Ackers. Naja, er muss es wissen, ich vermute mal, wenn man dauernd in der Krume Deckung sucht vor der Staatsmacht, dann wird man zwangsläufig zum Experten!  ;D 
Und jetzt die Kaiserhymne! Walter E.
 

Offline Spielkind

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2112 am: 12. April 2018, 18:03:24 »
Der ist unfassbar neidisch auf den Volxleerer, ich vermute mal, dass er sich in erster Instanz mit ihm getroffen hat, um ihn dazu zu bringen auf den Entenzug aufzuspringen. Von Nicolais Klickzahlen kann Rüdiger nur träumen. Aber der wollte nicht, also ist er der Feind, über den es sich  jetzt natürlich trefflich herziehen lässt.
Rüdi selber war bis vor einiger Zeit ja wenigstens noch mäßig unterhaltsam, inzwischen kommt mir bei jedem zweiten Video das Abendessen von vorgestern wieder hoch, seine Vergewaltigung der Weißen Rose, seine immer offener vorgetragenen tiefbraunen Phantasien, ich hoffe wirklich, dass ihm beim nächsten ausbuddeln aus dem Acker mal ein längerer Urlaub bevorsteht.

Offline Gast aus dem Off

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2113 am: 12. April 2018, 21:03:23 »
Rüdi, was hast Du gegen Geschäftsmodelle? Dein Spendenbettelgeschäftsmodell hat Dir doch immerhin einen Mercedes eingebracht. Was kaufst Du als nächstes, von den vom Munde abgesparten Hartz-4-Cents deiner Fangemeinde? Einen Bentley, einen Rolls-Royce oder genügt Dir zunächst ein Jaguar?
 
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Offline Snoppy10

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #2114 am: 12. April 2018, 21:15:36 »
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