Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018  (Gelesen 106981 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1965 am: 31. März 2018, 17:07:06 »
So, woher hat er den Scheiß mit der Verfassungsablösung?

Hier steht sowas.

In Fußnote 70, da steht etwas dazu. Habe aber keine Lust, das tiefer zu ergründen, da mir der Rest, der dahinter steht, reicht. Auf jeden Fall das "a. F.", da müsste man wissen, auf welche Form(en) das Bezug genommen haben kann. Und wie und warum der Rentenkönig da Bezug nimmt.

Manchmal frage ich mich, ob der mit Absicht so ist, um eine lebenslange Wohn- und Ernährungsgarantie zu erhalten.
« Letzte Änderung: 31. März 2018, 17:11:26 von Anmaron »
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dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1966 am: 31. März 2018, 17:39:04 »
Will er oder muß er ?
Muß geprüft werden.

Sowohl, als auch.

Vielleicht ist das eine Art Vorsorgemaßnahme im Hinblick auf den bevorstehenden Prozess. Irgendwie muss es doch möglich sein endlich die heiß begehrte Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung zu kriegen.

Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Es verwundert schon, daß Rüdi diesen Weg fand, ohne darüber ein großes Mimimi abzulassen. Wer hier aufmerksam mitlas, erinnert sich jetzt, daß in der Ecke noch eine andere Baustelle offen ist.

...
Außerdem will Rüdiger wohl wieder verhaftet werden, dass hat ihn und seine Staatendoofen nämlich stärker gemacht und wohl auch Geld in die leeren Kassen gespült.
...

Den leisen Verdacht, daß die Dödel abseits eines Freikaufes aus Ersatzfreiheitsstrafen und dem Entlohnen ihrer Strafverteidiger nicht viel erbettelt kriegen, hatte ich auch schon. Schließlich hatten alle mir erinnerlichen Fälle, in denen sie ansehnliche Spendenzuflüsse eingestanden haben (Dingo, Timmermann, knakki de luxe und Viola) diese zwei Situationen zum Hintergrund.

Zitat
...
Da aber alles schon wieder weg ist...  :o ;D
...

Rüdi klebt an seiner Scholle. Und Wahlverteidiger arbeiten (in der Regel) für Vorkasse. In der Beziehung ist selbst der von Liebig engagierte Sürmeli ausgesprochen lernfähig. Da ist es nicht gerade verwunderlich, daß die Kohle neue Besitzer fand.

Können wir nicht irgendwie dafür sorgen, dass Putin seine Getreuen und Fans doch zurückbekommt? Das bisschen Meck-Pomm, Sachsen oder Sachsen-Anhalt bzw. Thüringen könnte man ihm ja dazuschenken.

Und was willste mit Brandenburg und Berlin? Alles Bermuda-Dreiecke, was die Steuergelder aus den Gebrauchten Bundesländern anbelangt. Das Saarland will ja auch keiner haben. Putin ist nicht so doof, sich das ans Bein zu binden. Dem kommt schon die Krim teuer genug.

Off-Topic:
Allerdings merkwürdig das die Dame nicht promoviert ist.

Es gibt viele Ärzte, die nicht promoviert haben, von daher finde ich das nicht so ungewöhnlich. Und wenn man dem Systemlexikon Wikipedia glauben darf:

Zitat von: Wikipedia
Dipl.-Med. – Der Grad Diplom-Mediziner aus DDR-Zeiten (erworben 1971 bis 1990) ist noch häufig in den neuen Bundesländern anzutreffen. Nach Ansichten verschiedener Experten ist dieser Grad vom Arbeitsaufwand des Erwerbs her mit dem Dr. med. der Bundesrepublik in jener Zeit zu vergleichen.

Man wird ihm - mindestens im Einzelfall - glauben können. Es gibt Mediziner unter den "Besserwessis", die die ihnen vorgelegten Diplomarbeiten für aufwendiger einschätzten als ihre eigene Doktorarbeit.


« Letzte Änderung: 31. März 2018, 18:16:54 von dtx »
 

Offline Anmaron

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1967 am: 31. März 2018, 17:46:33 »
Ja, auch off-topic: Man muss kein Doktor sein, um Arzt zu sein. Der Doktortitel kostet eine Menge an Zeit und Geld, die Fähigkeiten steigen dadurch nicht. Wenn jemand fähig ist, ist er das auch als Diplommediziner. Ich kenn ein paar Diplomer, die was taugen, aber deutlich mehr Doktern, die nix taugen.
« Letzte Änderung: 31. März 2018, 17:50:22 von Anmaron »
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Offline Pantotheus

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1968 am: 31. März 2018, 17:51:27 »
Das Kürzel "a. F." bedeutet "alte Fassung" und wird dann verwendet, wenn auf eine Bestimmung Bezug genommen wird, die inzwischen geändert wurde, also eine neue Fassung erhalten hat. Gibt es mehr als zwei Fassungen, wird meist "i. d. F." = "in der Fassung" mit Angabe des Datums des Erlasses der gemeinten Fassung oder des Änderungsgesetzes verwendet.
Von Artikel 146 des Grundgesetzes gib es aber nur zwei Fassungen, die erste, ursprüngliche von 1949, die bis zur Wiedervereinigung 1990 galt:
Zitat
Art. 146. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Durch Artikel 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 erhielt der Artikel mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 folgenden Wortlaut:
Zitat
]Art. 146. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Der von mir fett hervorgehobene Zusatz wurde also in den bestehenden Wortlaut eingefügt.
Eine inhaltliche Änderung dürfte damit nicht verbunden sein, obwohl es Leute gibt (auch Juristen), die meinen, damit sei nun nur noch eine Verfassungsänderung nach Artikel 79 GG möglich. Wenn dem so wäre, darf man aber fragen, wozu Artikel 146 noch gut sein soll. Er wäre dann schlicht überflüssig.
So weit ich sehe, herrscht Einigkeit darüber, dass die oben fett hervorgehobene Ergänzung im Wesentlichen deklaratorischer Natur ist, also etwas klarstellen soll. Dies sind die folgenden Punkte:
  • Mit der Wiedervereinigung der damaligen BRD mit der ehemaligen DDR zur (neuen) BRD ist die Wiedervereinigung vollendet.
  • Die (neue, vereinigte) BRD erhebt keine Ansprüche auf Gebiete, die nicht zu ihrem gegenwärtigen Staatsgebiet gehören.
  • Als das deutsche Volk im Sinne der einschlägigen Bezugnahmen im Grundgesetz und der sonstigen Gesetzgebung gilt die deutsche Wohnbevölkerung des gegenwärtigen Staatsgebietes.
Mit dem so genannten "2+4-Vertrag" hatten sich die damalige BRD und die DDR auch dazu verpflichtet, diese Klarstellungen in Verfassungs- bzw. Gesetzesform umzusetzen. Dieser Verpflichtung wurde durch Änderung der Präambel und des Artikels 146 sowie durch Streichung von Artikel 23 (a. F. - heute steht als n. F. der "Europaartikel" dort) im Grunde mit minimalen Textredaktionen nachgekommen.

Was bedeutet Artikel 146 heute bzw. hat er früher bedeutet?
Im Grunde drückt er eine Binsenweisheit aus: Jedes geltende Recht kann irgendwann aufgehoben und ersetzt werden, wenn es die "Rechtsgemeinschaft", also z. B. das deutsche Volk, wirklich will. Auch das Grundgesetz kann durch eine andere Verfassung abgelöst werden. Strittig ist eigentlich nur die Frage, ob und falls ja welche formalen Vorgaben der Artikel einer Verfassungsablösung macht. Ist z. B. "vom deutschen Volke in freier Entscheidung" so zu deuten, dass eine Verfassung, die das Grundgesetz als ganzes ablöst bzw. ersetzt durch Volksentscheid beschlossen werden müsse? Diese Meinung wird von Einigen vertreten, aber "freie Entscheidung des Volkes" kann doch auch bedeuten, dass eine "Nationalversammlung", eine verfassunggebende Versammlung o. dgl. stellvertretend für das Volk entscheidet. Man wird also weiter darüber debattieren können, was genau nun für ein Verfahren zur Ablösung oder "Rundumerneuerung" der Verfassung anzuwenden sei.

Historisch mag es stimmen, dass ursprünglich daran gedacht war, dass nach dem baldigen Beitritt der SBZ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes und Aufhebung der Besatzung eine neue Verfassung erlassen werde bzw. werden sollte. Doch die Wiedervereinigung erfolgte nicht so bald, wie man es sich gewünscht hatte.
Als sich dann 1990 abzeichnete, dass eine Wiedervereinigung nun doch möglich werde, drängte plötzlich die Zeit. Daher erklärte die Volkskammer einseitig den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Damit war ein Vorgehen der Art, dass ein gemeinsamer Verfassungsausschuss oder eine verfassunggebende Versammlung gewählt würde, über dessen bzw. deren Entwurf dann in beiden deutschen Staaten abgestimmt würde und eine Wiedervereinigung erst mit Inkrafttreten der neuen gemeinsamen Verfassung erfolge, gar nicht möglich.
Nach der Wiedervereinigung wurden zwar Änderungen des Grundgesetzes erwogen, aber die Lage sah dann doch so aus, dass die "alte" BRD sich inzwischen sehr gut ans Grundgesetz gewöhnt hatte und keine andere Verfassung wünschte, dass in den neuen Bundesländern aber auch eine Mehrheit keine Verfassung nach DDR-Muster wünschte, sodass am Ende nur einige wenige Änderungen am Grundgesetz vorgenommen wurden, mit denen beide Seiten leben konnten.
Ein Gebot zur Verfassungsgebung bzw -Erneuerung statuierte Artikel 146 GG nie, somit bestand und besteht auch bis heute kein Zwang, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen. Vielleicht wäre es "nett" gewesen, eine neue Verfassung für das vereinigte Deutschland zu schaffen, aber es bestand einfach kein Bedarf.
Einige Utopisten in der DDR schufen 1990 einen vollständigen Verfassungsentwurf für eine weiter bestehende DDR, der aber in weiten Teilen eng ans Grundgesetz angelehnt ist. Die Unterschiede im Wortlaut und in den staatlichen Strukturen sind minimal. Der Entwurf ist veröffentlicht worden und kann nachgelesen werden.

Was nun das Pochen auf Begrifflichkeiten wie "Deutschland", "Deutsches Reich", "Bundesrepublik Deutschland", "vereintes Deutschland" usw. angeht, handelt es sich um RD-typische Wortklauberei. Es gibt nur ein Deutschland, und das ist der gegenwärtige deutsche Staat mit dem offiziellen Staatsnamen "Bundesrepublik Deutschland". Dass dies dasselbe Völkerrechtssubjekt wie das Deutsche Reich ist, wurde vom Bundeverfassungsgericht schon vor vielen Jahren ausdrücklich festgehalten. Natürlich steht es Deutschland frei, den Namen zu wechseln. Wenn sich eine verfassungsändernde Mehrheit findet, kann der Staatsname im Grundgesetz natürlich geändert werden.
Auch das Herumreiten auf Begriffen wie "Germany" bringt nichts. Frankreich zum Beispiel ist die im Deutschen übliche Bezeichnung der "République Française" bzw. von "la Françe". Im Französischen fehlt also das "Reich". Ebenso nennt man die USA auch "Vereinigte Staaten" o. dgl., obwohl dies natürlich nur im Deutschen so ist. Deswegen existieren diese beiden Staaten nun aber nicht nicht oder doppelt oder was auch immer. Es ist einfach nur eine fremdsprachige Bezeichnung.
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Offline Anmaron

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1969 am: 31. März 2018, 18:00:48 »
Schön geschrieben. Das mit der Verfassung ist aber ein großes Thema. Grade "Art. 146 hätte ein Erneuerungsgebot" ist sehr verbreitet. Und "das gesamte Deutsche Volk beinhaltet auch Ostpreußen etc"...

Zitat von: Pantotheus
Vielleicht wäre es "nett" gewesen, eine neue Verfassung für das vereinigte Deutschland zu schaffen, aber es bestand einfach kein Bedarf.
Unter anderem deswegen, weil offenbar von (fast) allen Seiten das Grundgesetz als verfassungsfähig und in seiner dann bestehenden Form als völlig zureichend angesehen wurde.





Zitat
"la Françe"
"La France" braucht keinen Cédille klugscheiß ;D
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dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1970 am: 31. März 2018, 19:03:08 »
Eine inhaltliche Änderung dürfte damit nicht verbunden sein, obwohl es Leute gibt (auch Juristen), die meinen, damit sei nun nur noch eine Verfassungsänderung nach Artikel 79 GG möglich. Wenn dem so wäre, darf man aber fragen, wozu Artikel 146 noch gut sein soll. Er wäre dann schlicht überflüssig.

Nicht ganz, wenn das ein Teil des Preises der Einheit war:

Mit dem so genannten "2+4-Vertrag" hatten sich die damalige BRD und die DDR auch dazu verpflichtet, diese Klarstellungen in Verfassungs- bzw. Gesetzesform umzusetzen. Dieser Verpflichtung wurde durch Änderung der Präambel und des Artikels 146 sowie durch Streichung von Artikel 23 (a. F. - heute steht als n. F. der "Europaartikel" dort) im Grunde mit minimalen Textredaktionen nachgekommen.

Was bedeutet Artikel 146 heute bzw. hat er früher bedeutet?
Im Grunde drückt er eine Binsenweisheit aus: Jedes geltende Recht kann irgendwann aufgehoben und ersetzt werden, wenn es die "Rechtsgemeinschaft", also z. B. das deutsche Volk, wirklich will. Auch das Grundgesetz kann durch eine andere Verfassung abgelöst werden.

Stimmt zwar, aber bestimmte Teile des Grundgesetzes wollte man quasi in Stein gemeißelt sehen. Daß das nur solange funktioniert, wie sich die herrschenden Kreise an Recht und Gesetz halten, kennt man aus der Geschichte des vorigen Jahrhunderts. Rüdi und seine Gesinnungsgenossen stehen gerade nicht in dem Verdacht, das zu wollen. Und die Chinesen beweisen aktuell, daß der gute Vorsatz, aus schlechten Erfahrungen lernen zu wollen, auch nicht ewigen Bestand haben muß. Traurigerweise werden solche Vorsätze gerade dann über Bord geworfen, wenn man sie am dringendsten braucht ...

Strittig ist eigentlich nur die Frage, ob und falls ja welche formalen Vorgaben der Artikel einer Verfassungsablösung macht.

Im Zweifel keine, egal was da steht. Hat man sich erst einmal auf die richtigen Köpfe geeinigt, ist eine Änderung der Spielregeln reine Formsache.

Ist z. B. "vom deutschen Volke in freier Entscheidung" so zu deuten, dass eine Verfassung, die das Grundgesetz als ganzes ablöst bzw. ersetzt, durch Volksentscheid beschlossen werden müsse? Diese Meinung wird von Einigen vertreten, aber "freie Entscheidung des Volkes" kann doch auch bedeuten, dass eine "Nationalversammlung", eine verfassunggebende Versammlung o. dgl. stellvertretend für das Volk entscheidet. Man wird also weiter darüber debattieren können, was genau nun für ein Verfahren zur Ablösung oder "Rundumerneuerung" der Verfassung anzuwenden sei.

Da man der freien Entscheidung des deutschen Volkes selbst bei sehr viel geringeren Anlässen schon nicht über den Weg traut, halte ich diese Debatten für müßig. Wären die Väter des Grundgesetzes nicht von ihrem Werk überzeugt gewesen, hätten sie den Weg, auf dem eine Fortsetzung geschrieben werden soll, vorgegeben. So kann man nur hoffen, daß der Kelch an den hier mitlesenden zu ihren Lebzeiten vorübergeht.

Als sich dann 1990 abzeichnete, dass eine Wiedervereinigung nun doch möglich werde, drängte plötzlich die Zeit.

Nö. Man fand es ausgesprochen opportun, sich drängen zu lassen. Wenn der Dicke Helmut nicht davon so angetan gewesen wäre, als "Vereinigungskanzler" in die Geschichtsbücher einzugehen, hätte er den Apfel in Ruhe gewaschen, der im reif in den Schoß fiel. Die Möglichkeit hätte es ja durchaus gegeben und man hätte die Einheit erheblich billiger bekommen. So hat er mit Wollust hineingebissen, schließlich wählte die Mehrheit der Ossis 1991 denjenigen, der am heftigsten mit der Deutschen Mark wedelte. Und das bescherte dem Dicken ein paar weitere Jahre im Kanzleramt.

Daher erklärte die Volkskammer einseitig den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Die Volkskammer tat exakt das, was von ihr erwartet wurde. Eine eigenständige Willensbildung konnte man damals nicht erkennen, denn die wäre - nach den Gepflogenheiten in der DDR - nicht ohne eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit abgegangen. Das hätte Zeit gekostet und wäre womöglich ergebnisoffen gewesen.

Damit war ein Vorgehen der Art, dass ein gemeinsamer Verfassungsausschuss oder eine verfassunggebende Versammlung gewählt würde, über dessen bzw. deren Entwurf dann in beiden deutschen Staaten abgestimmt würde und eine Wiedervereinigung erst mit Inkrafttreten der neuen gemeinsamen Verfassung erfolge, gar nicht möglich.

Weil es von der damals aktuellen Bundesregierung politisch nicht anders gewollt war. Die Opposition sah das durchaus anders und verlor damit die turnusmäßig anstehende Wahl.

Nach der Wiedervereinigung wurden zwar Änderungen des Grundgesetzes erwogen, aber die Lage sah dann doch so aus, dass die "alte" BRD sich inzwischen sehr gut ans Grundgesetz gewöhnt hatte und keine andere Verfassung wünschte, dass in den neuen Bundesländern aber auch eine Mehrheit keine Verfassung nach DDR-Muster wünschte, sodass am Ende nur einige wenige Änderungen am Grundgesetz vorgenommen wurden, mit denen beide Seiten leben konnten.

Nachdem die Vereinigung vollzogen war, gab es für etwas anderes weder Notwendigkeit noch Mehrheiten. Der Zug war abgefahren.

Ein Gebot zur Verfassungsgebung bzw -Erneuerung statuierte Artikel 146 GG nie, somit bestand und besteht auch bis heute kein Zwang, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen. Vielleicht wäre es "nett" gewesen, eine neue Verfassung für das vereinigte Deutschland zu schaffen, aber es bestand einfach kein Bedarf.
Einige Utopisten in der DDR schufen 1990 einen vollständigen Verfassungsentwurf für eine weiter bestehende DDR, der aber in weiten Teilen eng ans Grundgesetz angelehnt ist. Die Unterschiede im Wortlaut und in den staatlichen Strukturen sind minimal. Der Entwurf ist veröffentlicht worden und kann nachgelesen werden.

Es ist ja durchaus nicht auszuschließen, daß man sich in einem gesellschaftlichen Konsens auf das Grundgesetz als gemeinsame Verfassung geeinigt und dafür dann andere Divergenzen, wie bspw. den § 218 StGB, in Angriff genommen hätte. Ich halte das für sehr wahrscheinlich. Aber da fehlte wohl an den entscheidenden Stellen das Selbstvertrauen, als sich die Legislaturperiode des elften Bundestages zum Ende neigte.
« Letzte Änderung: 31. März 2018, 19:14:13 von dtx »
 
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Offline Gerntroll

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1971 am: 31. März 2018, 22:10:32 »
Zitat
Und was willste mit Brandenburg und Berlin? Alles Bermuda-Dreiecke, was die Steuergelder aus den Gebrauchten Bundesländern anbelangt. Das Saarland will ja auch keiner haben. Putin ist nicht so doof, sich das ans Bein zu binden. Dem kommt schon die Krim teuer genug.

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Offline Noldor

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1972 am: 31. März 2018, 22:52:43 »
Zitat
Zitat von: Pantotheus am Heute um 17:51
Ist z. B. "vom deutschen Volke in freier Entscheidung" so zu deuten, dass eine Verfassung, die das Grundgesetz als ganzes ablöst bzw. ersetzt, durch Volksentscheid beschlossen werden müsse? Diese Meinung wird von Einigen vertreten, aber "freie Entscheidung des Volkes" kann doch auch bedeuten, dass eine "Nationalversammlung", eine verfassunggebende Versammlung o. dgl. stellvertretend für das Volk entscheidet. Man wird also weiter darüber debattieren können, was genau nun für ein Verfahren zur Ablösung oder "Rundumerneuerung" der Verfassung anzuwenden sei.

Wieso sollte eine "Nationalversammlung" oder eine "verfassunggebende Versammlung" entscheiden?

In der damaligen Bundesrepublik Deutschland war klar geregelt wer wann, was und wo zu entscheiden hat. (Und so ist es auch heute noch.)
Und in der noch-DDR war es wohl nicht möglich eine Alternative oder wenigstens eine Diskussionsgrundlage zur Wiedervereinigung zu etablieren. (Ist nur eine Meinung von mir ohne überprüfbare Fakten. Da können mir sicher Andere mit mehr Wissen weiterhelfen).

Klar ist aber meiner Ansicht nach, dass die BRD sich einen desolaten verschuldeten Staat ans Bein gebunden hat und trotzdem eine verdammt gute Arbeit auch für die Ex-DDR gemacht hat.

Dass da einige im Westen wie im Osten andere Ansichten hatten ist klar. Aber sie konnten sich halt politisch nicht durchsetzen.

Wie ist es denn mit den anderen ehemaligen Warschaupaktländern? Die leben ja auch alle von den Möglichkeiten mit der EU und dem Rest der Länder Geschäfte zu machen...Waren bauen, Import/Export, Wissenschaft...und was es sonst noch gibt.

Und das oben gesagte sagt ein Schweizer, der gegen die EU in ihrer jetzigen Form ist.
Off-Topic:


 

Offline mork77

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1973 am: 1. April 2018, 01:43:52 »
Zum Thema Wiedervereinigung:
Für die Bundesrepublik gab es da keine Wahl. Die Präambel des GG war dar recht eindeutig. Und die Parteien in der alten Bundesrepublik haben manches gefordert, die Präambel zu ändern stand nicht an erster Stelle. Auch die Debatte in der Öffentlichkeit war da überschaubar.
Man kann nicht 40 Jahre der Verwandtschaft schreiben , dass sie gerne jederzeit vorbeikommen können, um dann, wenn sie denn plötzlich vor der Tür stehen, zu sagen, dass das jetzt irgendwie gerade gar nicht passt. Das wäre unredlich.
Die DDR hat mit dem Ergebnis der ersten und letzten freien Volkskammerwahl ein recht eindeutiges Votum für eine Wiedervereinigung abgegeben.

Zum Thema 146:
Der Artikel sagt lediglich aus, wann das GG seine Gültigkeit verliert. Mehr nicht.

Noch eine Anmerkung. Kohl hat 1990 die Zeichen der Zeit erkannt. Ihm war auch klar, dass eine so günstige Konstellation für eine Wiedervereinigung so schnell nicht wiederkommen würde. Daher die Eile.

Ach, ja, zum Thema weiterbestehende DDR. Otto Reinhold hat Im September  1989  die Antwort gegeben.

http://www.zeit.de/1989/36/den-anfaengen-wehren

„Jetzt wagte sich Reinhold in einem Rundfunckommentar auch an das heikle Thema der nationalen Identität der DDR. Anders als andere sozialistische Länder, meint er, beziehe die DDR ihre Staatlichkeit „nur als antifaschistischer, als sozialistischer Staat, als sozialistische Alternative zur BRD“. Welche Existenzberechtigung, fragt er, hätte eine kapitalistische DDR neben einer kapitalistischen Bundesrepublik? Antwort: „Natürlich keine.“ Genauer als manche Theoretiker hierzulande sieht Reinhod, daß bei einer Annäherung oder gar Angleichung der Gesellschaftssysteme die drei Kernfragen zur Wiedervereinigung – Wann, Wie und Warum überhaupt? – obsolet wären, weil sich die Deutschen, so sie wirklich frei entscheiden könnten, vermutlich wenig darum scheren würden, was Geopolitiker, Völkerrechtler und Erbsenzähler von ihrem Wunsch halten, in einem Staat zu leben.“

Die Leute, insbesondere die Leistungsträger der Gesellschaft, hätten halt weiter mit den Füßen abgestimmt.

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1974 am: 1. April 2018, 02:13:35 »

Klar ist aber meiner Ansicht nach, dass die BRD sich einen desolaten verschuldeten Staat ans Bein gebunden hat und trotzdem eine verdammt gute Arbeit auch für die Ex-DDR gemacht hat.


Naja wirtschaftlich mag das für relativ viele Regionen gelten, was aber das Verständnis und den Rückhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung angeht kann man leider nicht von einer Erfolgsgeschichte sprechen.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1975 am: 1. April 2018, 06:45:22 »
Zu den "El PräsidENTE" öffnet Post Videos:

Der Gedanke, dass die Küche den idealen Fluchtweg bildet ist gar nicht so schlecht bzw. falsch.

Meine Schwiegereltern hatten/haben ein ziemlich ähnlich gebautes, ehemaliges Bauernhaus. Hier ist, direkt an der Küche eine Toilette, die dazu noch einen Zu/Ausgang direkt in den Garten hat. Das war bei den Bauernhäusern vor 100 und mehr Jahren durchaus üblich so zu bauen.
Die Küche war schließlich der Hauptlebensraum, das Wohnzimmer (die gute Stube) wurde nur selten genutzt. In der Küche wurde gekocht, gearbeitet und manchmal sogar geschlafen.

So konnte man sich auch -zu Zeiten als man "reinlicher" wurde- wenn man vom Feld oder aus dem Stall kam erst mal die Hände waschen bzw. die dreckigen Überklamotten und Schuhe dort "parken" bevor man zum Essen ging. Außerdem musste man Fremde nicht ins Haus lassen, die die Toilette benutzen mussten (Zeit-Feldarbeiter zum Beispiel).
Ich kenne das aus einigen Häusern aus der Zeit, teilweise wurde allerdings im Zuge der Modernisierung der "Toiletten-Küchen-Eingang" entfernt.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1976 am: 1. April 2018, 10:13:14 »
Der Könich predigt wieder, scheint etwas unausgelastet zu sein der Anstifter.

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1977 am: 1. April 2018, 11:55:05 »
Rüdiger auf einem DDR-Nostalgie-Konzert...gebt denen endlich ihre Mauer, Putin, Honecker und Co. zurück...dann ist vielleicht Ruhe.  :o

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1978 am: 1. April 2018, 12:45:14 »
Ich habe zu Ostern ein schönes Entenbuch von Hardy Worm bekommen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Aloysius

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #1979 am: 1. April 2018, 14:51:12 »
Zwischendurch hat der Enterich ein Video hochgeladen, das wieder mal einen Konkurrenten wegmachen soll, wie es aussieht. KenFM, du hast dich enttarnt!!11!!