Neurologe!
Aha! Da will er also hin.
Will er oder muß er ?
Muß geprüft werden.
Vielleicht ist das eine Art Vorsorgemaßnahme im Hinblick auf den bevorstehenden Prozess. Irgendwie muss es doch möglich sein endlich die heiß begehrte Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung zu kriegen
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Rüdi zitiert aus den Beck-Texten, und weil da irgendwo das Jahr 1971 auftaucht, heißt das, der Artikel 139 GG ist "nicht aus den 50ern" sondern von 1971 und so aktuell wie die Verträge von 1648.
Er erklärt, wir sind keine Kriegsgefangenen sondern Gefangene des Feindes (jetzt bin ich verwirrt...wer ist der Feind? Die Russen wohl nicht, die sollen ja endlich bei der Befreiung helfen. Unsere Regierung ist ja gar keine, sonder nur eine Lageraufsicht. Die Schweden u.a. auch nicht s.o. Bleiben Uncle Sam, die Tommys, der Franzmann
) Deshalb gibts auch keine Kriegsgefangenenbesoldung. Die Befreiung kann nicht innerhalb des Lagers, sondern nur von außen erfolgen, durch " die zuständigen Stellen" (na wer wohl?). Müssen die sich dann dabei an das GG halten
? Und wo steht im GG was von Nürnberg 2.0? Egal, dann jedenfalls schlägt Rüdis große Stunde, wenn der nationale Übergangsrat die Macht übernimmt.
Rüdi erklärt alles gaaanz laaangsaaam, damit man ihn endlich versteht...