Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019  (Gelesen 77105 mal)

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Offline Caligula

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #75 am: 5. Januar 2019, 12:03:13 »
Die Staatendoofversammlung war am 3.1.19 und laut Rüdis Staatenklo am Friedensplatz.
Das ist korrekt. Die Staatendoof-Veranstaltung war am Friedensplatz. Im Hintergrund ist das Gebäude der zentralen Bürgerdienste.
Der Gelb-Befrackte auf dem Bild schlappt noch am Westenhellweg durch die Kulisse. Ist eine separate Aufführung. Ich kann leider nicht hin.
Zitat
Bei den DEMOS sind wir alle GELB! Wer sich nicht daran hält, erhält einen Platzverweis von der Versammlungsleiterin.
Uih, wie wichtig. Da bin ich aber gespannt wie diverse Passanten reagieren werden, wenn sie da vorbei müssen.

Aber man wird wohl die Veranstaltungspläne hier im Auge behalten müssen. Evtl. ergibt sich die Gelegenheit.
Dummerweise bin ich mit dem Leben dieser "Menschen" nur bedingt kompatibel. In der Regel bin ich am arbeiten, wenn die herumstehen und blöken.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #76 am: 5. Januar 2019, 18:20:38 »
Sollte Rüdi doch ab und zu für eine Überraschung gut sein?  Kommt klammheimlich nach Berlin? Ohne vorher bescheid zu sagen? Und schmiedet neue Pläne, sich mit anderen zu verbünden? Rüdi und "Patriotic Opposition Europe"?

In dieser FB Gruppe ist ein Video angeblich von heute: Rüdi vor dem Reichstag... (M.Radermacher hat es in der staatendoofen Befreiungsgruppe geteilt)

Das Video lässt sich zwar auf FB teilen, aber leider nicht einbetten

Zitat von: FB
Nicht verfügbar
This video can't be embedded.
Auf Facebook ansehen · Mehr dazu

Zitat
Patriotic Opposition Europe ist mit Erik Graziany und Eric Graziani unterwegs.
13 Min ·
Wir müssen jetzt alle gemeinsam gegen diese Problematik angehen. Es sollte jetzt auch keine Rolle spielen was er für eine Meinung vertritt, Hauptsache er vertritt eine gesunde Meinung

Wichtig ist es jetzt das wir alle zusammen stehen und halten, gegen dieses Systems was nicht im Interesse des deutschen Volkes handelt

Abonnieren und teilen Sie diesen Kanal. Wir unterstützen den Widerstand bis wir gesiegt haben.

Ein herzliches Dankeschön an alle die heute mit dabei waren am Reichstag. Bürgerrechtler und Patriot Eric Graziani


https://www.facebook.com/255189588499069/videos/914096592313621/

Rüdi wird ja wohl bald entsprechende Videos hochladen.
« Letzte Änderung: 5. Januar 2019, 18:23:10 von Schnabelgroß »
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #77 am: 5. Januar 2019, 18:25:41 »
"Wir haben zwar auch keine Ahnung, was wir eigentlich wollen, aber Hauptsache, wir sind gemeinsam gegen die demokratisch gewählte Bundesregierung!"  :facepalm:
 
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Müll Mann

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #78 am: 5. Januar 2019, 18:35:47 »
Graziani ist also der nächste Gescheiterte, der versucht, die gelben Westen für seine Zwecke zu nutzen. Der war ja auch schon überall dabei, Legida, Pogida, Hand in Hand, Wir für Deutschland und jetzt also die Enten. Usama ist auch wieder dabei.
Rüdi scheint die Veranstaltung der Gelbwesten ja, passend zu seinem Hut, erfolgreich piratiert zu haben.

 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #79 am: 5. Januar 2019, 18:56:06 »
Zitat
Rüdi scheint die Veranstaltung der Gelbwesten ja, passend zu seinem Hut, erfolgreich piratiert zu haben.

Auch ein Entenbürzel kann keine Totgeburt großziehen.
 

Offline Gutemine

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #80 am: 5. Januar 2019, 19:16:04 »
Also erst mal: Graziani und die Enten waren schon am 29.12. vor dem Reichstag. Laut Antifa Trier war der Volksleerer auch kurz da, ebenso wie Schumacher. Bei den Staatendoofen hatte Ricardo Schuppan (der ist schon lange bei den Berlinern aktiv) der "Einlader", der hat auch (nachdem Rüdi wohl wieder rausgeflogen ist) in allen Gelbe Westen Gruppen fleissig Werbung gemacht.

https://www.facebook.com/ForscherAfPeTier/videos/748965008803357/

Das Video habe ich aber gleich mal "gesichert". Da ist nämlich das zu sehen und zu hören, was man beim Entenpräsidenten nie zu hören bekommt. Das "Gemurre" aus dem Publikum. Wirklich hörenswert. Auch das Mimimi von Graziani selbst dessen Seite mal wieder gesperrt wurde, so dass er jetzt ne neu machen musste etc.pp.
« Letzte Änderung: 5. Januar 2019, 19:17:42 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Müll Mann

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #81 am: 5. Januar 2019, 20:06:01 »
Im Vergleich zu letztem Samstag hat sich die Anzahl der Teilnehmer bereits deutlich reduziert. In dem Video vom 29.12. habe ich 6 Teilnehmer von Bärgida gesehen, unter anderem meinen speziellen Freund Amin. Schön in den von @Gutemine geposteten Kommentaren ist, dass Rüdi für sein Bild mit der französischen Flagge angepflaumt wird.

Das mit den "Migrationspakt stoppen" Westen ist auch lustig. Ich finde es einfach herrlich, wie jede unbedeutende Splittergruppe versucht, die gelben Westen für sich zu reklamieren. Da brauchen wir fast gar nix mehr machen, die kriegen sich schon untereinander in die Wolle. Am Montag will Bärgida ja auch irgendwo mit gelben Westen aufmarschieren.

« Letzte Änderung: 5. Januar 2019, 20:22:28 von Müll Mann »
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #82 am: 5. Januar 2019, 21:54:34 »
Was für Hühner gut ist, ist bestimmt auch kompatibel für Enten ^-^
 :chicken: :duckie: :chicken: :duckie:

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Offline kairo

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #83 am: 5. Januar 2019, 22:08:24 »
Was für Hühner gut ist, ist bestimmt auch kompatibel für Enten

Auf so eine Idee können auch nur Engländer kommen.
 
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Offline desperado

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #84 am: 5. Januar 2019, 23:27:31 »
Feuchte Träume von Krieg und einer Million vor dem Reichstag  :facepalm:

Würde auch nur ein Motorrad mit einer Fehlzündung da vorbei fahren, die wären doch die ersten, die mit einem nassen Fleck in der Hose bis zu Mamas Haus rennen.

Eine Million? Aber 16 verwirrte, vor dem Reichstag verschollene Seelen für einen guten Anfang halten - nein, einfach nein
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #85 am: 5. Januar 2019, 23:44:09 »

Da Rüdi ja schon feucht von Guillotinen träumt, hätte ich auch noch einen: ich träume, dass ein Gericht bei dem wahnhaften Querulanten mit seiner obigen Art des Anstiftens eine Fremdgefährdung bejaht und ihn auf unbestimmte Zeit in die Geschlossene steckt. Weit hergeholt? Naja, nicht nur die Staatendoof-Verlierer haben eine dreckige Phantasie...  >:D

Ich muss mal wieder dazwischen Grätschen. Unterbringungen in der Psychiatrie und im Maßregelvollzug im besonderen unterliegen hohen Hürden und können nicht ohne weiteres verhängt / durchgeführt werden.
Wann eine Person gegen Ihren Willen in einer Geschlossenen (besser: geschützten) Station eines Psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen und Untergebracht werden kann, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Das hier anzuwendende Gesetz wäre hier das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten
 (Psychischkrankengesetz - PsychKG M-V)

hier der Link: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?nid=0&showdoccase=1&doc.id=jlr-PsychKGMV2016rahmen&st=lr 
Im Spoiler ist der §10 dieses Gesetzes, welches die Voraussetzungen regelt.
Spoiler
§ 10
 Voraussetzungen der Unterbringung

(1) Eine Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a kommt nur in Betracht, wenn andere Hilfen und Maßnahmen nach diesem Gesetz erfolglos waren, nicht durchgeführt werden konnten oder nicht möglich sind und die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorliegen.

(2) Die Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten ist nur zulässig, wenn dies zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Gesundheit, Leben oder andere bedeutende Rechtsgüter der Menschen mit psychischen Krankheiten oder Dritter aufgrund ihrer psychischen Erkrankung erforderlich ist.

(3) Die fehlende Bereitschaft, sich einer notwendigen medizinischen Behandlung zu unterziehen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung.
[close]

Wie man dem Paragrafen entnehmen kann muss die Eigen- oder Fremdgefährdung unmittelbar sein. Eine bloße Umschreibung, Andeutung oder sich das herbei wünschen eines Zustandes oder einer Handlung reichen nicht aus. Seine Äußerungen sind ja teilweise schon als Aufruf zu Strafbaren Handlungen Interpretierbar, sicherlich hegt er auch den Wunsch Handlungen zu begehen oder dass diese in seinem Sinne begangen werden, dennoch ist diese Gefahr nicht unmittelbar, und diese Handlungen und Äußerungen könnten mit anderen und vor allem milderen Mitteln als der Unterbringung verhindert werden, siehe §10 Absatz 1.

Auch muss immer schauen, ob eine Unterbringung Sinnvoll ist im Sinne von, welche Störung / Erkrankung liegt vor, kann diese Sinnvoll Behandelt werden und besteht eine Bereitschaft zur Behandlung seitens des Patienten.
Eine Alkoholentgiftung und Langzeitbehandlung machen um so mehr Sinn, wenn der Patient einen eigenen Willen zur Behandlung und Veränderung hat. Das bloße Entgiften ist nur ein erster Schritt. Veränderungen in der Struktur der Person sind wichtig, eine Rückkehr in alte Gewohnheiten und das gewohnte (meist mit weiteren "Trinkkumpanen besetzte) Umfeld sollten vermieden werden. Sonst kommt es schnell zu Rückfällen und Drehtürpatienten (Pfleger diesmal klappt es, die anderen 23 Entgiftungen waren nicht erfolgreich aber dieses mal ;) )

Nun müsste man schauen ob bei der betreffenden Person eine psychiatrische Erkrankung vorliegt. Dies müsste ein Facharzt explorieren. Dann müssen seine Handlungen und die daraus, im Sinne des Gesetzes, vorliegenden Unterbringungsgründe (Eigen- Fremdgefährdung etc.) unmittelbar vorliegen und nicht anders abwendbar sein. Sollte dies gegeben sein, könnte bsp. die Polizei die Person in Gewahrsam nehmen und in der zuständigen Psychiatrischen Abteilung vorstellen. Sollte der Diensthabende Arzt Unterbringungsgründe erkennen oder annehmen könnte er die vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG M-V aussprechen. Das entsprechende Procedere regelt §13 bis  §15 des PsychKG M-V, siehe Spoiler:
Spoiler
§ 13
 Unterbringungsverfahren

(1) Die Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung durch das Gericht kann nur auf Antrag des nach § 5 Satz 2 örtlich zuständigen Landrates oder Oberbürgermeisters erfolgen. Der Antrag ist zu begründen und das Ermittlungsergebnis sowie ein Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie oder bei Minderjährigen ein Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind beizufügen. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, aus welchen Tatsachen und ärztlichen Beurteilungen sich ergibt, dass die Unterbringung geboten ist. Das Zeugnis muss auf einer persönlichen Untersuchung beruhen, die bei Antragstellung höchstens eine Woche zurückliegt.

(2) Vor Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme kann das Gericht neben den nach § 315 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beteiligten Personen und Stellen, insbesondere
1.
dem Sozialpsychiatrischen Dienst,
2.
der niedergelassenen behandelnden Ärztin oder dem Arzt oder der niedergelassenen behandelnden Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten oder der niedergelassenen behandelnden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder dem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und
3.
der behandelnden Ärztin oder dem Arzt oder der behandelnden Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten oder der behandelnden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder dem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder der behandelnden Psychologin oder dem Psychologen der Einrichtungen, sofern eine sofortige Unterbringung vorgenommen worden ist oder die Menschen mit psychischen Krankheiten sich schon in der Einrichtung befinden, Gelegenheit zur Äußerung geben.

§ 14
 Vollzug der Unterbringung

(1) Die Zuführung zu den Einrichtungen wird von dem Landrat oder dem Oberbürgermeister vollzogen. Die Verfahrenspflegerin oder der Verfahrenspfleger und der Sozialpsychiatrische Dienst sind zu unterrichten. Haben die Menschen mit psychischen Krankheiten eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt, ist auch diese oder dieser zu unterrichten.

(2) Der Vollzug durch den Landrat oder den Oberbürgermeister endet mit der Aufnahme in der zuständigen Einrichtung. Der weitere Vollzug erfolgt durch die Einrichtung.


§ 15
 Sofortige Unterbringung

(1) Eine Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung (sofortige Unterbringung) kann durch den Landrat oder den Oberbürgermeister vorgenommen werden, wenn
1.
eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann,
2.
die sofortige Unterbringung das einzige Mittel ist, um die von den Menschen mit psychischen Krankheiten aufgrund ihres krankheitsbedingten Verhaltens ausgehende gegenwärtige Gefahr im Sinne des § 10 abzuwenden und
3.
ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der Menschen mit psychischen Krankheiten aufgrund einer frühestens am Vortage durchgeführten Untersuchung vorliegt.

Vor der Entscheidung über die sofortige Unterbringung durch den Landrat oder den Oberbürgermeister bedarf es durch diese grundsätzlich einer persönlichen Inaugenscheinnahme der Menschen mit psychischen Krankheiten. Abweichungen hiervon sind besonders zu begründen und zu dokumentieren. Die persönliche Inaugenscheinnahme kann auch in der Einrichtung erfolgen. Bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die sofortige Unterbringung kann der Landrat oder der Oberbürgermeister freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen.

(2) Die aufnehmende Ärztin oder der Arzt in der Einrichtung hat bei der Aufnahme unverzüglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung vorliegen. Liegen diese nicht vor, sind die Menschen mit psychischen Krankheiten unverzüglich zu entlassen und der Landrat oder der Oberbürgermeister zu informieren.

(3) Der Landrat oder Oberbürgermeister hat unverzüglich beim Gericht einen Antrag auf Anordnung der Unterbringung nach Absatz 1 zu stellen. Die Menschen mit psychischen Krankheiten sind in geeigneter Weise zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, Angehörige oder eine sonstige Vertrauensperson zu benachrichtigen. Bei Minderjährigen sind die Personensorgeberechtigten zu unterrichten. Entsprechend ist bei Menschen mit psychischen Krankheiten zu verfahren, für die eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt ist, deren Aufgabenkreis das Recht zur Aufenthaltsbestimmung oder die Sorge für die Gesundheit umfasst. Haben die Menschen mit psychischen Krankheiten eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt, ist auch diese oder dieser zu unterrichten.

(4) Wird eine Unterbringung nicht bis zum Ablauf des auf den Beginn der sofortigen Unterbringung folgenden Tages durch das Gericht angeordnet, sind die Menschen mit psychischen Krankheiten unverzüglich zu entlassen, es sei denn, sie verbleiben aufgrund einer rechtswirksamen Einwilligung in der Einrichtung. Von der Entlassung sind das Gericht, die in § 13 Absatz 2 genannten und die nach § 315 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beteiligten Personen und Stellen zu informieren.

(5) Personenbezogene Daten der Menschen mit psychischen Krankheiten oder Dritter, die den in Absatz 1 genannten Behörden bei der sofortigen Unterbringung bekannt werden, dürfen nur zum Vollzug dieses Gesetzes und des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwendet, insbesondere übermittelt oder offenbart werden.

[close]
Der genaue Ablauf erschließt sich mir gerade nicht (bin durch meinen ND nicht voll da).
In Berlin werden Patienten welche vom Arzt vorläufig untergebracht werden, bis zum Ablauf des folgenden Tages dem Amtsarzt vom Sozialpsychiatrischen Dienst vorgestellt, welcher ein kurzgutachten erstellt und entweder einen Unterbringungsantrag stellt oder eben nicht. Im ersten Fall, muss der Patient wiederum bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Vorstellung beim SPDi vom zuständigen Richter des Amtsgerichtes persönlich angehört werden. Dann entscheidet der Richter ob er dem Antrag des SPDi zustimmt und wie lange bei einer Zustimmung die Unterbringungen andauern soll.
Also liegen erst einmal Hürden vor der Einweisung und vor der Unterbringung auch noch einmal. Sollte er aber in der Psychiatrischen Abteilung aufgenommen werden und Untergebracht werden ist er erst einmal da.
Das war es dann aber auch, Medikation gegen den Willen des Patienten kann man nur eingeschränkt und zur Abwehr von akuter Eigen oder Fremdgefährdung verabreichen, und dies auch nur wenn mildere Mittel nicht anwendbar sind (Isolierung etc.). Eine Medikamentöse Zwangsbehandlung bedarf einer Richterlichen Genehmigung. Im Vorfeld wird der Richter meist nochmals ein gesondertes Gutachten über Sinn, Zweck und Erfolgsaussichten einer Zwangsbehandlung anfordern. In Berlin muss dieses Gutachten durch einen externen Facharzt, welcher nicht in der behandelnden Klinik arbeitet erfolgen.
eine Medikamentöse Behandlung ist auch nur Sinnvoll wenn eine Erkrankung / Störung vorliegt, welche so Therapiert werden kann.
Ferndiagnosen sind nicht möglich und nicht seriös, aber eine Psychose wird wohl bei dem hier Thematisierten nicht vorliegen. Am ehesten eine Persöhnlichkeitsstörung?, sowie eine ordentliche Portion Blödheit. Dagegen gibt es keine Pillen

Aber OK wir wollen Ihn da sehen, dann musst du das Procedere Einhalten, dafür braucht es schon Leute in den zuständigen Stellen, mit dicken Fell und dem Willen es durchzuziehen. Sie werden dann aber von der Person bestimmt gut malträtiert und mit endlosen Klagen und Papierfluten überzogen, nicht zuletzt in unzähligen Videos benannt und verunglimpft.

Des weiteren und abschließend.
Das psychiatrische Feld in den Krankenhäusern, ist egal in welchem Bundesland am Anschlag und überlastet. Die Anzahl an Personen die Hilfe benötigen ist sehr hoch, der Personalschlüssel und die Finanzierung gering. Die knappen Ressourcen werden zusätzlich belastet mit einer steigenden Zahl an Personen die durch den gebrauch von schädlichen Substanzen wie Alkohol und Drogen auffällig werden und behandelt werden müssen. Dies auch weil die klassische Ausnüchterungszelle bei der Polizei abgebaut werden, und so die Anzahl solcher Patienten in der Klinik steigt. Sie bleiben meist kurz (über Nacht) verursachen aber viel Arbeit, binden Personal und Ressourcen.
Will man dann noch so etwas auf Station haben? Auch wenn es verlockend ist dass er da wäre und dann zum Beispiel gegenüber anderen Patienten oder Personal Aggressiv wird und mal Fixiert werden würde. Aber das soll mal die Domina machen ;)

Ich haben Fertig
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 

Offline Observer

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #86 am: 6. Januar 2019, 01:17:23 »
@tobias-vom-rias Vielen Dank für die ausführliche Darlegung des nötigen Prozedere.  :thumb:
Für mich persönlich ist das meist auch nur einfach der Wunsch danach der Vater des Gedanken. Mir ist selbstverständlich klar, dass weit mehr passieren müsste, bis der Aushilfsgoebbels dauerhaft irgendwo einfährt....und, dass ein Rechtsstaat solche Wirrköpfe auch aushalten muss (bis zu einem gewissen Punkt).
@Spielkind hat es ja sehr treffend schon beschrieben: Rüdi ist auch für mich einer der widerlichsten Vertreter der Reichsbürger.
Der Missbrauch der weißen Rose oder der ständige Vergleich mit der Judenverfolgung ist einfach sehr schwer zu ertragen.
Ändert aber natürlich nichts an den notwendigen und richtigen Hürden, die Du so gut beschrieben hast.
Und lieber ertragen wir den Internetdorftrottel doch weiter und piesacken ihn wo es nur geht, als das unser Wunsch wirklich mal in Erfüllung geht, weil jemand dann richtig zu Schaden kommen musste.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #87 am: 6. Januar 2019, 07:03:08 »
Danke auch von mir an @tobias-vom-rias für die umfangreichen Informationen; schließe mich obigem Post von @Observer vollumfänglich an.  In der Tat ist es gut und richtig, dass für eine wirkliche Unterbringung hohe Anforderungen erfüllt werden müssen, so wie es in einem Rechtsstaat sein sollte (und ja, Rüdi, wir leben in einem solchen, egal, was Du für einen Bullsh!t erzählst).

Aber ich glaube, ab und an tut eine kleine Gemütskühlung in Form von Tagträumen ganz gut, wenn die Kundschaft mal wieder besonders eklig über die Strenge geschlagen hat. Denn ich unterstelle uns einfach mal, dass zumindest wir hier noch ganz passabel Fiktion und Realität auseinanderhalten können.  ;)
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #88 am: 6. Januar 2019, 09:08:15 »
Dem schließe ich mich an.
Im Übrigen: Es gibt ja auch noch den Knast, und Rüdi nimmt Anlauf, um die Hürde zu nehmen.
Ich drücke ihm dafür jedenfalls die Daumen.

Hier nun sein gestriger Auftritt

Die gelbe Weste stehe für die von ihm beschwörte Einigung und -latürnich- für die Klärung der Deutschlandfrage. Dreh- und Angelpunkt aller Fragen sei Deutschland und nichts anderes, womit Rüdi versucht, sich zum Chef der Bewegung aufzuschwingen, aber doch nur wieder eine Sonderrolle einnimmt und ins Abseits stellt (außer natürlich bei seinen Zombieenten).

Edit
Rüdi habe keine Feindbilder, die da im Bundestag seien ja schließlich nur Marionetten, aber das sind ja trotzdem die, die er gerne beim Nürnberg 2.0 sehen möchte - dann Frage ich mich, was er gerne mit seinen Feinden anstellen würde,.
..allein in Berlin gibt es ja ca. 224 500 Straßenlaternen (2011),
also wenn die nicht mal ausreichen... Aber etwas Redundanz kann ja nicht schaden, gell Rüdi?
Rüdis Feinde sind Menschen, "die lebensmüde sind, sich aufgegeben haben, die sich nur noch treiben lassen", denn die rufen Zustände hervor, die ein Verstoß gegen die göttliche Schöpfung bedeuten. Dann deutet er aber doch wieder auf den Reichstag - also doch die Feinde?  :scratch:

Rüdi sagt (noch) nicht was er wirklich denkt:
"Wir sind hier weil wir jetzt sagen können - ihr dürft reden, ihr dürft wirklich frei reden, außer was strafbewehrt sein könnte, das natürlich nicht, im Eigenschutz für euch, ja? Wenn wir frei sind dürft ihr sogar komplett eure Meinung sagen"
Ich würde ja gerne mal seine "komplette Meinung" hören.

« Letzte Änderung: 6. Januar 2019, 10:16:50 von Schnabelgroß »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2019
« Antwort #89 am: 6. Januar 2019, 09:32:57 »
Ich kommentiere das jetzt nicht weiter. Ansehen und genießen.  ;D
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