Der RT-Reporter meint dieses Gutachten hier.
https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdfAllerdings hat er das Gutachten anscheinend nicht richtig gelesen bzw. nicht nachrecherchiert. Denn dann hätte er sich seine Fragen sparen können.
Im Zuge des „2+4-Vertrages“ kam es am 27./28. September 199021 zu einem Notenwechsel
zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik,
der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs. Dieser
Notenwechsel sieht in Art. 2 das Außerkrafttreten des „Überleitungsvertrages“ vor, verbunden
jedoch mit der Einschränkung nach Art. 3, dass verschiedene enumerativ aufgezählte
Regelungen trotz der Aussage von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des „2+4-Vertrages“ weiterhin
in Kraft bleiben.22 Demnach bleiben auch nach 1990 folgende Bestimmungen des
Überleitungsvertrages wirksam:
dann folgt eine Auflistung der Teile, die noch gültig sind.
Sie beziehen sich auf
Zusammenfassend lässt sich das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereiche
einteilen:
- Gültig bleiben alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche
oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder aufgrund
solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind.
- Ferner bleiben alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation oder Restitution
oder aufgrund des Kriegszustandes“ gegen das „deutsche Auslands- oder
sonstige Vermögen durchgeführt worden sind“, einschließlich eines diesbezüglichen
Klagestopps, gültig.
- Schließlich bleiben „Maßnahmen, welche von den Regierungen oder mit ihrer
Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni
1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen wurden“, einschließlich
eines diesbezüglichen Klagestopps, wirksam.
Es geht also um Sachen, die überwiegend aus der Zeit vor 1949/55 stammen. Man wollte sich vor etwaigen Klagen schützen.
Die Antwort auf die Fragen des Reporters findet sich übrigens in dem Gutachten. Vermutlich hat er hier nicht weitergelesen.
Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte
bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland
heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist. Der Fortbestand des Besatzungsrechts
basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende
völkerrechtliche Bindung eingegangen ist.
Nachschlag
Der Reporter behauptet, das diese Regelungen nur für die Westmächte gelten, nicht für die UdSSR.
Auch hier liegt er falsch. Die Bodenreform in der SBZ von 1945/46 wurde auch nicht angetastet.
Wikipedia hierzu
Nach der Ansicht, die sich in den wesentlichen Verfassungsgerichtsverfahren durchsetzte, war die Beibehaltung der Bodenreformergebnisse Bedingung für die Wiedererlangung der vollen Souveränität Deutschlands in den sogenannten 2+4-Verhandlungen. Dies sei – so die Vertreter dieser Ansicht – durch mehrere Schriftsätze belegt, die in Gerichtsurteilen berücksichtigt wurden, mit denen Restitutionsbegehren ehemaliger Grundbesitzer bzw. ihrer Erben zurückgewiesen wurden. Einer der ersten dieser Belege sei das Aide-mémoire vom 28. April 1990 (siehe unten). Nach anderer Ansicht, die durch den damaligen DDR-Verhandlungsführer Günther Krause sowie den damaligen Präsidenten der Sowjetunion Michail Gorbatschow gestützt wird, gab es diese Vorbedingung nicht. Nach dieser Ansicht führten innenpolitische Erwägungen und der Gedanke, die Wiedervereinigung mittels des Verkaufs der Alteigentümer-Vermögenswerte zu finanzieren, zur Haltung der Bundesregierung.
Kurz, der Reporter hat Seine Quelle entweder nicht vollständig gelesen, oder er hat sie gelesen, aber nicht verstanden!