Autor Thema: Staatenlos.info im Jahre 2020  (Gelesen 327462 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1770 am: 15. April 2020, 14:57:47 »
Folget den Schildern und der Sandale
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Gutemine

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1771 am: 15. April 2020, 17:25:14 »
Der Obererpel ist glücklich, er darf morgen wieder seinen Marktplatz beschallen. (Bild 1)

Dann gibt es noch kryptische Weisheiten. So krank wie er und seine Enten (bei ihm ja sogar amtlich, deshalb bekommt er ja bekanntlich eine Rente) sind, dürfte es mit der "Befreiung" wohl wirklich nie klappen. Ob er seine Enten schonend darauf vorbereiten will?  :scratch:
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Offline Rabenaas

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1772 am: 15. April 2020, 17:30:22 »
Grammatik und Rechtschreibung unter aller Sau. Vom Inhalt ganz zu schweigen...  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Luzifer

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1773 am: 15. April 2020, 17:50:53 »
Der Obererpel ist glücklich, er darf morgen wieder seinen Marktplatz beschallen. (Bild 1)

Hurra, Hurra, Hurra!

Das Geplärre wird ebenso wirkungslos verlaufen, wie in den ganzen letzten Jahre. Ist aber auch egal. Es geht ja nicht darum, jemand zu überzeugen, sondern nur darum, seinen Narzissmus zu füttern.
 

Offline mork77

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1774 am: 15. April 2020, 17:51:31 »
Zitat
Weil mit kranken Menschen kann man keine Freiheit erreichen

eben Rüdi, eben!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1775 am: 15. April 2020, 18:12:02 »
Grammatik und Rechtschreibung unter aller Sau. Vom Inhalt ganz zu schweigen...  ::)
da muss man in die Zukunft blicken. Also jene Zukunft, die sich Reichsdeppen und Nazis wünschen. Da wird es dann eine neue deutsche Rechtschreibreform geben, die sich an den allerdümmsten D€ppen orientiert, die sich in dem Haufen finden lassen. So ist gewährleistet, dass keiner hintan bleibt – bildungstechnisch. Es fehlt nur noch der Fööööhrer, der das umsetzt.
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Offline califix

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1776 am: 15. April 2020, 18:26:53 »
Ist das Kunst? Entensprech vielleicht? Eine Sprache ohne feste Regeln, frei wählbarer Rechtschreibung, beliebigem Satzbau, ohne Inhalt oder Sinn!

Offline Goliath

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1777 am: 15. April 2020, 18:35:00 »
Der Depp merkt nichtmal wie ihm die Rechtschreibkorrektur dazwischengrätscht.

Und lesen vor dem Abschicken ist schonmal garnicht drin.
Ich glaube der ist mit Mahjo in die gleiche Klasse gegangen.  ;D
« Letzte Änderung: 15. April 2020, 18:36:45 von Goliath »
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1778 am: 15. April 2020, 18:38:03 »
In der Baumschule?  :think:
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1779 am: 15. April 2020, 19:09:13 »
Zitat
Der Obererpel ist glücklich, er darf morgen wieder seinen Marktplatz beschallen.

Falls das tatsächlich stimmt, sollte man die Ordnungsbehörde des Lkr. LuluPa wegen Gemeinwohlgefährdung verklagen.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1780 am: 15. April 2020, 19:22:32 »
Der Obererpel ist glücklich, er darf morgen wieder seinen Marktplatz beschallen. (Bild 1)

Dann gibt es noch kryptische Weisheiten. So krank wie er und seine Enten (bei ihm ja sogar amtlich, deshalb bekommt er ja bekanntlich eine Rente) sind, dürfte es mit der "Befreiung" wohl wirklich nie klappen. Ob er seine Enten schonend darauf vorbereiten will?  :scratch:

Ich frag mich zum einen wie das gehen soll, die Beschränkungen gelten ja formell momentan noch bis zum 19/04 zum anderen, wie will das Kamerakind und offizieller Veranstaltungsleiter nach MeckPomm kommen? Der wohnt nämlich nicht in MeckPomm und ich sehe in der Verordnung keine mögliche Ausnahme, was sagen unsere Juristen?
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1781 am: 15. April 2020, 19:31:54 »
ich sehe in der Verordnung keine mögliche Ausnahme
§ 4 Abs. 4 SARS-CoV-2-BekämpfV MV. Wenn Günter Versammlungsleiter ist, dann ist seine Anwesenheit aus rechtlichen Gründen (§ 19 Versammlungsgesetz) erforderlich. Der § 6 Abs. 4 SARS-CoV-2-BekämpfV MV sieht die übliche Ausnahmeregelung für Versammlungen unter freiem Himmel im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt vor. Da zeigt sich wieder die Wirksamkeit des Reichsbürgerrezeptes solange zu nerven, bis man seinen Willen bekommt.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1782 am: 15. April 2020, 19:46:37 »
Ich frag mich wie er die Ausnahmegenehmigung begründet hat.
Der Depp ist den Behörden ja nun oft genug auf die Senkel gegangen, da kann man doch einfach mal „Nö“ sagen.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1783 am: 15. April 2020, 19:47:47 »
Ich frag mich wie er die Ausnahmegenehmigung begründet hat.

Gar nicht: eine Ablehnung ist zu begründen.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1784 am: 15. April 2020, 19:55:21 »
da kann man doch einfach mal „Nö“ sagen.
So einfach auch wieder nicht. Es handelt sich um eine "kann"-Bestimmung. "Kann" zeigt an, dass der Behörde ein Ermessen bei der Entscheidung eingeräumt wird. Dieses Ermessen muss die Behörde auch ausüben. Ein "Nö" reicht nicht. Problem hier, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist. Das muss bei der Ausübung des Ermessens angemessen gewürdigt werden. Der Charme an Ermessensentscheidungen ist, dass das Ergebnis einer gerichtlichen Prüfung nicht unterfällt. Gerichte können nur prüfen, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde. Möglichkeiten für ein "Nö" hätte es gegeben. Aber das macht mehr Arbeit als ein "Na gut". Prinzip Wittenberg greift auch in LWL.

Nach der Klatsche mit dem Osterreise-Verbot ist man vielleicht auch ein wenig vorsichtiger bei der Anwendung von Beschränkungen.

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