Ich habe das grob für April vorgemerkt. Oder gibt es validere Schätzungen?
So schnell wird es leider nicht gehen. Das Urteil erging am 20.12.2019. Die Urteilsabsetzungsfrist für Verhandlungen mit 4 bis 10 Verhandlungstage beträgt 7 Wochen. Damit muss die Urteilsbegründung inkl. Unterschrift am 10.2.2020 bei der Geschäftsstelle vorliegen. Die Geschäftsstelle schickt dann an Peter und die Staatsanwaltschaft Ausfertigungen des Urteils, das sind dann noch einmal mindestens 2 Wochen, also sind wir jetzt Ende Februar. Dann hat der Bepilzte 30 Tage Zeit, sein Altpapier zu erzeugen, damit sind wir bei Ende März für die Einreichung der Revisionsbegründung.
Revisionen dauern im Schnitt so ein halbes Jahr, so dass wir Ende September mit dm Beschluss über die Ablehnung rechnen können. Dann muss die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung anordnen und den König zum Haftantritt laden, für welchen er auch noch einmal ein bis zwei Wochen Zeit bekommt. Wir sind jetzt Ende Oktober.
Dann ist die Frage, wie schnell die Staatsanwaltschaft mitbekommt, dass seine Majestät nicht zum Haftantritt erschienen sind und einen Haftbefehl erlässt. Dieser muss dann von der Polizei noch vollstreckt werden.
Wenn alles optimal läuft, dann könnte es wieder am Reformationstag soweit sein, dass es Petris Einfahrt 2.0 gibt. Wahrscheinlicher aber ist, dass es die Ladung zum Haftantritt als Weihnachtsgeschenk gibt und der Haftantritt dann im Januar 2021 erfolgt.