Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2019 Der König bittet zum Gericht: "Der Prozess"  (Gelesen 29556 mal)

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Moderator Kommentar Wollen wir nicht vielleicht einen separaten Thread für den Prozess nehmen, z.B. diesen?https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6461.0
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Wollen wir nicht vielleicht einen separaten Thread für den Prozess nehmen, z.B. diesen?

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Lohnt glaube ich nicht. Viel anderes wird ja nicht passieren.
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Lohnt glaube ich nicht. Viel anderes wird ja nicht passieren.
Das mag sein, aber der Prozess würde sich dann auf 3 verschiedene Monatsfäden verteilen. Daher halte ich einen Prozessfaden für sinnvoller.
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Daher halte ich einen Prozessfaden für sinnvoller.


Denke ich auch.

Falls die Hohe Staatsführung einen solchen anzulegen zu geruhen gedenkt, hier schon mal die Lügenpresse defätistisch:

Zitat
Montag, 04. November 2019
Fitzek vor Gericht "König von Deutschland" verliert Gefolge


Der selbsternannte "König von Deutschland" steht einmal mehr vor Gericht. Diesmal geht der 54-Jährige in Sachen Führerschein in Berufung. Die Bühne nutzt Fitzek, um seine Vision für das von ihm gegründete "Königreich" auszuführen. Zuhören mag ihm allerdings kaum noch jemand.

Es gibt kaum Zuschauer, wenig Kameras und nur einen kleinen Verhandlungssaal. Die einst Aufsehen erregenden Auftritte des selbsternannten "Königs von Deutschland", Peter Fitzek, vor Gericht verlaufen inzwischen deutlich unspektakulärer. Zu einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau erschien der 54-jährige Fitzek ohne den einst üblichen Tross von Unterstützern. Weniger als eine Handvoll Zuschauer folgten dem Prozess.

 Der wird geführt, weil sich der gelernte Koch und Karatelehrer vom Amtsgericht Wittenberg zu Unrecht wegen Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung verurteilt sieht. Zum Auftakt sagte der 54-Jährige, er habe seinen Führerschein im September 2012 abgegeben, aber ausdrücklich nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Er zeigte sich davon überzeugt, dass der selbst gebastelte Führerschein seines "Königreichs Deutschland" gültig ist. Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen in den Jahren 2014 bis 2016 sowie Beleidigung verurteilt. Das Amtsgericht hatte gegen ihn 2017 eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt.

Fitzek spricht, Verteidiger schweigen

Mit einem weitschweifigen, mehrstündigen Vortrag erklärte der 54-Jährige seinen persönlichen Werdegang und seine Gründe, im September 2012 das sogenannte Königreich Deutschland zu gründen sowie die rechtlichen Hintergründe der "Staatsgründung" aus seiner Sicht. Fitzek forderte das Gericht auf, die Rechtmäßigkeit des "Königreichs Deutschlands" zu prüfen. Er überreichte Gründungsurkunde, Verfassungsurkunde sowie andere Dokumente.

 Mehrfach betonte Fitzek, er halte an seiner Vision eines neuen Staates samt Banken-, Renten- und Versicherungswesens fest. Er wolle sich somit allein für das Gemeinwohl einsetzen, Ziel sei ein System ohne Verlierer. Wie in den vorangegangenen Verfahren führte Fitzek selbst das Wort. Sein Verteidiger saß weitgehend schweigend daneben. Ein erster Anlauf für das Berufungsverfahren war im August gescheitert, weil Fitzek ohne Rechtsbeistand im Gericht erschienen war.

In den vergangenen Jahren beschäftigten sich diverse Gerichte mit dem Mann. Fitzek akzeptierte die Urteile jedoch nie. Es ging etwa um unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften, Untreue und Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet dies. Sogenannte Reichsbürger erkennen den deutschen Staat und seine Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Für den aktuellen Prozess am Landgericht Dessau-Roßlau sind sechs Verhandlungstage bis Anfang Januar 2020 vorgesehen.

Quelle: n-tv.de, mra/dpa
https://www.n-tv.de/panorama/Koenig-von-Deutschland-verliert-Gefolge-article21372849.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Zitat
Fitzek forderte das Gericht auf, die Rechtmäßigkeit des "Königreichs Deutschlands" zu prüfen. Er überreichte Gründungsurkunde, Verfassungsurkunde sowie andere Dokumente.

Na, wenn das das Gericht nicht überzeugt.  ;)



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Zitat
Fitzek forderte das Gericht auf, die Rechtmäßigkeit des "Königreichs Deutschlands" zu prüfen. Er überreichte Gründungsurkunde, Verfassungsurkunde sowie andere Dokumente.
Na, wenn das das Gericht nicht überzeugt.  ;)

Das sieht aus wie eine Rolle Küchenpapier, was er da auspackt.
Obwohl - bei weiterem Überlegen - wundern würde mich das nicht. Die Ergüsse des Königs mangels Papyrus auf Küchenpapier. Hätte den Vorteil, dass man wenigstens damit saubermachen kann. Nur den A... abwischen darf man sich nicht damit, da Küchenpapier nicht ins Klo darf.
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Also wenn es in ein rotes Tuch gepackt worden ist, dann muss es ja rechtsgültig und voll legal sein. Steht so in der Konvention von Montevideo!  :facepalm: :scratch:
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Wann sind denn die nächsten Termine?

Die Hauptverhandlung wird am 11.11., 13.11., 27.11., 12.12. und 20.12.2019 sowie am 08.01.2020 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.
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Offline Aloysius

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Also wenn es in ein rotes Tuch gepackt worden ist, dann muss es ja rechtsgültig und voll legal sein. Steht so in der Konvention von Montevideo!  :facepalm: :scratch:

Zu wünschen wäre die Variante der gerichtlichen Lösung für seine geforderte Akzeptanz des Fantasielandes "Königreich Deutschland":

Die Bundesrepublik Deutschland stellt ihn vor die Wahl:

Einbstellungen seiner Aktivitäten hinsichtlich der Errichtung einer alternativen deutschen Staatsform auf bundesdeutschen Bodens, sondern Verlegung seiner Aktivitäten auf außerhalb des bundesdeutschen Bodens, unter Androhung einer zehnjährigen Haftsstrafe, jedes Mal, wenn er versucht das KRD oder vergleichbare Staatsformen auf bundesdeutschem Boden zu errichten.

Gleichzeitiges Angebot, seinen Staat zu akzeptieren, sobald er außerhalb der BRD eingerichtet wurde, und von der UN aufgenommen wurde.
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Also wenn es in ein rotes Tuch gepackt worden ist, dann muss es ja rechtsgültig und voll legal sein. Steht so in der Konvention von Montevideo!  :facepalm: :scratch:

Ich glaube, er hat sich mal wieder was abgeschaut, was natürlich und selbstverständlich dann auch für seine mehr oder weniger geistigen Ergüsse gilt: Die Thora wird immer in einem Thoramantel aufbewahrt, um den Namen Gottes zu schützen. Mal sehen, wann er auch einen Zeigestab dazu präsentiert.

PS: Ich möchte keinen neuen Faden a la Chuck Norris erzeugen, aber: Ein Thoramantel ist natürlich im Gegensatz zu dem Stück von Mamas Wohnzimmer-Fenstervorhang, was Fitze präsentiert, i.d.R. ein sehr wertvoller Gegenstand, je nach finanzieller Lage der Gemeinde oder der Spender aufwändig gestaltet und verziert.
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 18:11:49 von Chemtrail-Fan »
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Seine (demnächst wieder) Eingelocht haben also die Fahrten zugegeben und dass die Rückgabe des Führerscheins den Verzicht auf die Fahrerlaubnis bedeutet, ist geklärt, bedarf aber jedenfalls keiner ausgiebigen Diskussion. Was hat das Gericht denn da bitteschön an noch sechs Verhandlungstagen vor? Die Sach- und Rechtslage ist doch schon jetzt geklärt. Oder soll mal wieder nach ostdeutscher Tradition ein klarer Sachverhalt solange adrianursacheartig verwässert werden, bis keiner mehr durchblickt?
 
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Ein Thoramantel ist [...], i.d.R. ein sehr wertvoller Gegenstand, je nach finanzieller Lage der Gemeinde oder der Spender aufwändig gestaltet und verziert.
Merkste selber, oder?

Was hat das Gericht denn da bitteschön an noch sechs Verhandlungstagen vor?
Zu klären, ob die Bezopftheit vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, § 16 I StGB. Konnte Fitzek damals wissen, dass er seine Fahrerlaubnis zusammen mit dem Lappen zurückgegeben hat oder durfte er auf diie Falschauskunft von Rico the Shoe vertrauen. Waren die Fahrten vor oder nach der Auskunft? Dummerweise war das Landratsamt damals der Ansicht, sie müssten Peter nicht über die Eintragung der Rückgabe in Flensburg informieren. Hat ihm bisher nix genützt, wird ihm auch diesmal nicht helfen, aber das war zumindest in der Vergangenheit die Verteidigungsstrategie von seinem Anwalt. Der/die Führerschein/e aus Paraguay sind auch noch zu behandeln.
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 18:59:58 von Gerichtsreporter »
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Offline mork77

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Mal sehen, wann er auch einen Zeigestab dazu präsentiert.

Vermutlich in Form einer Nase...



Ja, ich Weiss... :naughty: :naughty:
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Der/die Führerschein/e aus Paraguay sind auch noch zu behandeln.

Also bitte....

Zitat
Zitat

    Hierbei hat sich nach den Ausführungen des Sachverständigen ergeben, dass es sich um
    ein Nachahmprodukt eines paraguyaischen Führerscheins des Regierungsbezirks Guarambare
    handelt. Das Druckbild ist danach mittels Tintenstrahldrucker reproduziert worden.
    Das Lichtbild sei nicht integriert, sondern aufgeklebt. lm Bereich der bei echten Führerscheinen
    maschinell abgerundeten Kanten seien manuelle Schnittspuren nachweisbar. Ein
    Ausstellungsdatum sei nicht angegeben.
Der sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass
    es sich bei dem Führerscheln um eine Totalfälschung handelt.
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 19:40:18 von Schrohm Napoleon »
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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