Die Gerechtigkeit kann man dadurch nicht mehr herstellen
Aber man kann es wenigstens versuchen!
Es ist eine Schade, daß jahrzehntelang keine Verfahren durchgeführt wurden, als die meisten Täter bzw. Beihelfer noch lebten.
Das geht entweder auf das Drehen des Leiters des Referats für das Strafgesetzbuch im Bundesinnenministerium Eduard Dreher zurück (ein ehem. NS-Staatsanwalt) oder - was ich für wahrscheinlicher halte - auf eine Rechtsbeugung durch den berüchtigten Vorsitzenden am BGH Werner Sarstedt.
Anyway: 2010 hat man den Irrtum im Demjanjuk-Verfahren bemerkt und korrigiert.
Was hätte man nach Bemerken des Irrtums machen sollen?
Damit fortfahren?
Obwohl Mord nicht verjährt?
Das beantwortet sich wohl von selbst.
Die Täter bzw Beihelfer hätten gegen sich selbst in den 60ern und 70ern selbst Verfahren anstrengen können.
Sie wären gemäß der damaligen Praxis der Rechtsbeugung vermutlich freigesprochen worden, ein weiteren Verfahren hätte es nicht gegeben. Zugegeben ist das Spekulation.
Sie haben sich auf die weiterhin in nationalsozialistischer Tradition fortgeführte falsche Rechtsprechung verlassen.
Also sind sie jetzt dran.
Gemäß der Rechtsprechung des BGH ist auch der als Beihelfer dran, der nur psychische Unterstützung und Bestärkung leistet.
Erst recht derjenige, der durch Wache stehen und Drohung mit einer Schußwaffe den Apparat des Vernichtungslagers am Laufen hielt.
Dabei kommen die Verurteilten in alle Genüsse des Rechtsstaates: Sie werden als Angeklagte zunächst auf Verhandlungsfähigkeit überprüft (gegen den aktuellen Angeklagten darf nur zweimal pro Woche je zwei Stunden verhandelt werden), bei Verurteilung wird nochmal auf Haftfähigket geprüft, dann gibt es die Rechtsmittel der Berufung resp. Revision. Kommt er wirklich in den Knast, dann in einen Spezialknast für Hochbetagte mit Pflege- bzw. Intensivstation.
Alles Segnungen des Rechtsstaates, die die Opfer nie für sich in Anspruch nehmen konnten.