Autor Thema: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe  (Gelesen 27695 mal)

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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #255 am: 31. Oktober 2019, 17:43:34 »
Zitat von: Peter Pluralis
Wir,  gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt:

Also, entweder ist er zum König gewählt worden, also von der Wähler Gnaden, oder von Gottes Gnaden. Den Unterschied hatte doch sogar Friedrich Wilhelm IV. kapiert, der nun wahrhaftig kein großer Intellektueller war.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #256 am: 31. Oktober 2019, 18:04:40 »
Peter führt eine weitere Prüfung ein, mit der er Geld verdienen kann.

Vor allem, weil es dort heisst:

Zitat
Der Reichsbürger des Königreiches Deutschland ist Träger politischer Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Gesetzes.

Wer also mitspielen will, darf nach der Staatsangehörigkeitsprüfung nochmal zahlen. Sind davon eigentlich auch seine noch vorhandenen Amtmänner etc. betroffen?
Mal sehen, wieviele davon diesen Unsinn mitmachen...
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #257 am: 31. Oktober 2019, 18:11:46 »
Sonst wehrt sich Peter doch immer so sehr gegen den Begriff „Reichsbürger“ - das sieht mir nach einem sehe hilflosen Versuch einer Umdeutung aus!
Das wird sicher klappen! Nicht.
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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #258 am: 31. Oktober 2019, 22:02:13 »
Vor allem, weil es dort heisst:
Zitat
Der Reichsbürger des Königreiches Deutschland ist Träger politischer Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Gesetzes.

Wo habe ich das nur schon mal gelesen? Ach ja, fast identisch:

Zitat
Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetzes.

Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, §2 Abs. 3.

Für einen Nazi hatte ich seine Wenigkeit bisher nicht gehalten.
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 10:35:23 von kairo »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #259 am: 1. November 2019, 02:05:26 »
Weiß jemand wann es Montag startet?

Leider nein. Die Schlafmützen vom LG Dessau-Roßlau haben es mal wieder nicht geschafft die Termine des Monats vor Beginn des Monats mitzuteilen. Vielleicht wird es morgen etwas; heute war Feiertag dort. Wobei das KRD es aber auch verpennt hat "Prozessbeobachter" einzuladen.

Zitat
Art. 17 Amtssprache
... Dies berechtigt den König, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Muttersprache der Deutschen zu ergreifen.

Das hat der nie im Leben verkündet! Verkündet hat er vermutlich folgendes: "Dies beispielsweise berechtigt den König sozusagen, alle im Prinzip erforderlichen Maßnahmen zum Schutze beispielsweise der Muttersprache der Deutschen sozusagen im Prinzip beispielsweise zu ergreifen."
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #260 am: 1. November 2019, 02:13:40 »
Wow. Neue Gesetze, endlich!  Seit 2014 ist diesbezüglich  aus dem Königreich nichts mehr verkündet worden. Das ist schon eine kleine Sensation.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #261 am: 1. November 2019, 02:31:30 »
Yep. Hat sich der Faulpelz endlich mal aufgerafft. Wobei mir schwant, dass er ein neues Gerichtsgesetz (so wie das letzte) nur aus aktueller Notwendigkeit heraus erlassen hat. Mal sehen, ob er zuerst urteilt oder ob er vorher selbst verurteilt wird.

Und wie immer wenn es schnell gehen muss, sind gewisse interdimensionale Imperatoren etwas schludrig und schreiben ihre Gesetze in viel rechter Falschschreibung. Selbst die Stilblüte darf nicht fehlen:

Zitat von: Gottessohn Fitzek, Königlicher Gesetzestext
Wählt der Resozialisierungswille die vereinbarte Resozialisierungsmaßnahme anstelle der Haftstrafe, ist er zur konstruktiven Mitarbeit verpflichtet.

Der Wille wählt und ist zur Mitarbeit verpflichtet? Viel Spaß den Richtern, die daraus Recht machen sollen. ;)

Sehr schön liest sich auch die Passage:

Zitat
Im Fall der Zuweisung einer Inhaftierung als Konsequenz der begründeten Vermutung fortgesetzten kriminellen oder gemeingefährlichen Verhaltens, ist die festgelegte Haftzeit eine Höchstdauer. Diese muß im Fall des Eingetretenseins einer hohen Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Resozialisierung unverzüglich gelockert oder aufgehoben werden.

Und im Fall des Festgetretenseins einer Zuweisung der Inhaftierung ist als Konsequenz die unverzügliche Lockerung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit weder kriminelles noch gemeingefährliches Verhalten. Höchstens.

Weiterhin amüsant:

Zitat
V. Abschnitt: Abschluss des Verfahrens
§ 11
(1) Nachdem die Wahrheit im Rahmen der Anklage weitestmöglich erforscht worden ist,
wird eine dementsprechende Resozialisierungsmaßnahme und/oder Haftstrafe vom Richter
festgelegt. Diese muß angemessen sein und eine größtmögliche Chance auf erfolgreiche
Resozialisierung bieten können.

Ups, kleiner Fehler: Freispruch ist gar nicht vorgesehen!

Zitat
Die Vereinbarung ist sowohl vom Richter als auch vom Täter/von den Tätern zu
unterzeichnen. Die in § 9 Absatz 2 genannten Anforderungen an eine Unterschrift sind vom
Richter und dem/den Täter/n einzuhalten.

Formalia. Eigentlich sind hier die in "§ 8 Absatz 2 genannten Anforderungen" gemeint.

Aber niedlich ist auch wie in den folgenden dürren Zeilen alles zur zweiten und abschließenden Instanz, den sogenannten Obergerichten festgelegt ist:

Zitat
§ 7 Obergerichte:
(1) Kommt es zu keiner erstinstanzlichen einvernehmlichen Vereinbarung, steht dem Angeklagten der Weg zu den Obergerichten offen.
(2) Verstößt das Urteil des erstinstanzlichen Richters gegen die Gerechtigkeit, sieht sich der Fehlhandelnde materiell-rechtlich zu unrecht verurteilt oder verletzt ein Urteil die in der Verfassung garantierten Rechte des Angeklagten, steht ihm der Weg zu den Obergerichten offen.

Zur Einrichtung, Besetzung, Wahl, Verfahren und Durchführung steht da kein Wort. Alle Obergerichte stehen im luftleeren Raum. Aber das ist auch egal, weil es sowieso kein Obergericht gibt. Eigentlich kann man jedem KRD-Delinquenten nur dazu raten, keiner Vereinbarung zuzustimmen, weil das dann nach Gesetz. zuständige Obergericht aufgrund von Existenzversagen zum automatischen Rechtsbankrott der KRD-Justiz führt,

§ 7 (2) ist abgesehen von dem ersten Halbsatz reiner Unsinn, weil die erste Instanz keine Urteile fällt, sondern nur Vereinbarungen schließt und diese gemäß § 6 (2) unwiderruflich sind und explizit den Weg zum Obergericht versperren.
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 03:30:21 von BlueOcean »
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #262 am: 1. November 2019, 06:52:45 »
Auch 7 (2) 1. Halbsatz ist Unsinn. Gerichte sprechen Recht, keine Gerechtigkeit. Außer vielleicht im Königreich?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #263 am: 1. November 2019, 08:22:08 »
Das ist die KRD Version des Gefangenendilemmas:

"Angeklagter stimmt ihr der Vereinbarung zu?"
"Nö"
"Tja, dann weiß ich auch nicht weiter. Peter?"
"Schokohala - Das hilft gegen Vampire, Reptiloiden und Dämonenvorstufen!"
 
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #264 am: 1. November 2019, 08:26:20 »
Gerichte sprechen Recht, keine Gerechtigkeit.
Den Unterschied haben sie nie verstanden. deswegen war Freimännchen Martin ja auch Cheffe der Gerechtigkeitsabteilung und nicht der Rechtsabteilung.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #265 am: 1. November 2019, 08:37:36 »
Für einen Nazi hatte ich seine Wenigkeit bisher nicht gehalten.

Vielleicht nicht offen, aber zumindest Sympathien für die rechte Szene hat er. Seine Nähe zu entsprechenden Kreisen hat er immer mal wieder durch auftauchen auf rechten Demos gezeigt, wenn ich mich richtig erinnere waren auch welche der NPD darunter, zuletzt ja beim Volxleerer. Und gab es nicht auch mal einen sehr rechten Ordnungsdienst bei einer seiner Veranstaltungen?
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 08:42:45 von Neubuerger »
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #266 am: 1. November 2019, 09:10:28 »
Auch 7 (2) 1. Halbsatz ist Unsinn. Gerichte sprechen Recht, keine Gerechtigkeit. Außer vielleicht im Königreich?

Ja, eindeutig. Ich darf aus § 5 (1) zitieren.

Zitat
Gerechtigkeit steht über dem niedergeschriebenen Gesetzestext.

Nun haben verschiedene Menschen aber die unterschiedlichsten Auffassungen, was Gerechtigkeit bedeutet. Ich erwähne beispielhaft das "gesunde Volksempfinden". Wer im KRD letztendlich definiert, was Gerechtigkeit bedeutet, dürfte klar sein.  :fitzek:

Das wiederum führt dazu, dass die Gesetze an Unverbindlichkeit nicht zu überbieten und mithin überflüssig sind. Anders gesagt:

§ 1 des einzigen Gesetzes des KRD lautet:

Der Menschensohn bestimmt alles.

"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #267 am: 1. November 2019, 10:18:12 »
Gerechtigkeit steht über dem niedergeschriebenen Gesetzestext.

Ah, danke. Ich hatte mich schon gefragt wo denn der " Alles, was geschrieben ist, ist gültig, es sei denn, ich überlege es mir anders und sage etwas anderes, dann gilt das, und das Geschriebene ist nicht mehr gültig!- Satz sich versteckt, der sich ja auch wie ein roter Faden durch die "Verfassung" zieht.

Das Freispruch nicht vorgesehen ist, ist auch logisch, da ja Peter im Zweifelsfall der Einzige ist, der anklagen darf. Und wenn er jemanden anklagt, ist der ja automatisch schuldig, da Peter ja unfehlbar ist.
Nordkoreanische Diplomaten sollen schon Interesse an der Prozessordnung angemeldet haben. Sie würde wohl gut passen.

Übrigens, Rechtsextrem ist Peter schon immer gewesen, egal ob braune Esoterik oder Antisemitismus oder Führerideal. 
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #268 am: 1. November 2019, 10:19:23 »
Das mit dem Gemeinschaftsschutzgericht ist wohl seine Verteidigungssrategie für Montag. Peter verhandelt gegen sich selbst vor dem Gemeinschaftsschutzgericht, dann ist die bundesdeutsche Justiz für ihn nicht zuständig. Schade, dass ich Montag keine Zeit habe, das Gesicht des Vorsitzenden hätte ich bei dem Argument gerne gesehen.
...

Fitze handelt doch immer nach diesem Muster.

Entzug von Führerschein und Fahrerlaubnis drohen?
Peterchen kennt sich, hat mit Wiener Verkehrsabkommen-Geschwafel und Führerscheindrucker für diesen Fall,
im Rahmen seiner Möglichkeiten, vorgesorgt.

Die Situation wird mal wieder ernst, es droht Haft.
Peterchen bastelt sich 3 Tage vor Beginn der Verhandlung und wieder fernab der Realität einen Resozialisierungsanspruch, der Haft ausschließt.

Entweder sollte über dieses Verhalten noch mal intensiv ein Gutachter drüber schauen,
oder das Gericht es gleich als das anerkennen, was es darstellt:
Vorsatz, nicht vorhandene Einsicht, keine Spur von Reue.

(Explicit Warning: Dieser Beitrag kann juristische Ausdrücke enthalten, die von einem Laien verwendet werden.)
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 10/2019 Das KRD erwacht zu neuer Größe
« Antwort #269 am: 1. November 2019, 10:32:44 »
Pfui Deibel,

Seine Minderwertigkeit hat praktisch den gesamten §3 seines Königreichsbürgergesetzes aus dem Nürnberger Reichsbürgergesetz abgeschrieben.

Original vom 15. September 1935:

Zitat
§ 2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetzes.

Fälschung:

Zitat
§ 3 Reichsbürgerbrief und politische Rechte:
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige der durch sein Wissen, seinen Charakter und sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Loyalität und Treue dem Reich, den Völkern der Welt, ihrer Verständigung und dem Frieden zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht des Königreiches Deutschland wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes des Königreiches Deutschland erworben.
(3) Der Reichsbürger des Königreiches Deutschland ist Träger politischer Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Gesetzes.

Aber immerhin legt Peter der Allergrößte fest, wie man Reichsbürger bei ihm wird. Das hatten die Nazis offengelassen. Es wurde auf später zu erlassende Vorschriften verwiesen, die aber nie kamen. Aber wenn man mal von der Sache mit dem "deutschen oder artverwandten Blut" absieht, hat es das wirklich mit CTRL-C und CTRL-V gemacht.

Was ihn aber nicht hindert, auch noch aus anderen Quellen zu schöpfen. In seiner Gerichtsordnung steht:

Zitat
§ 5 Gerechtigkeitsgrundsatz und Resozialisierung:
(1) Gerechtigkeit steht über dem niedergeschriebenen Gesetzestext. Der Richter ist angehalten, gerechte Lösungen in allen Fällen von Rechte-, Gesetzes, oder Sittenverletzungen zu erreichen.

Das klingt gut, besonders der erste Satz. Was daran liegen dürfte, dass er sich hier in der Bibel bedient hat, und zwar im Jakobusbrief 2,13.

Zitat
Denn es wird ein unbarmherziges Gericht über den ergehen, der nicht Barmherzigkeit getan hat; Barmherzigkeit aber triumphiert über das Gericht.

Ein Blick in den Zusammenhang zeigt, dass Jakobus sich hier nicht mit Fragen der Prozessordnung auseinandersetzte.

Bedenklich ist aber, dass der Richter nach §5 (1) überhaupt nicht mehr ans Gesetz gebunden ist, weder im Verfahren noch in der Sache. Er kann völlig frei seine eigenen Maßnahmen anordnen, wenn er der Meinung ist, dass damit der Gerechtigkeit eher Genüge getan ist als durch die Befolgung des Gesetzes. Dabei heißt es doch anderswo:

Zitat
§ 4 Verantwortlichkeit:
(1) Die Richter des Gemeinschaftsschutzgerichtes sind in ihren Einzelfallentscheidungen frei und unabhängig. Sie sind jedoch an die in der Verfassung des Königreiches Deutschland festgelegten Grundsätze und die Gesetze gebunden.

Und dann wieder doch nicht. Das ist kodifizierte Justizwillkür. Das merkt man auch sonst.

Zitat
§ 6 Verfahrensführung:
(1) Der Richter ist in der Verfahrensführung völlig frei.

Also kann er machen, was er will. Aber wozu sind dann die detaillierten Verfahrensregeln in §10 da?

Zitat
§ 3 Wahrheitspflicht:
(1) Alle am Verfahren Beteiligte sind zur Wahrheit verpflichtet. Bei erwiesener Unwahrheit der Aussagen eines Angeschuldigten ist eine Intensivierung oder Verlängerung der Resozialisierungsmaßnahmen oder der Haftstrafe vorzunehmen.

Da wird jemand zu einer längeren Haftstrafe verknackt, bevor er verurteilt ist, denn noch ist er ja Angeschuldigter.

Oder hier:

Zitat
(5) Die Haftinstitutionen haben vielfältige Möglichkeiten der Resozialisierung anzubieten. ... Auch Untersuchungsgefangenen stehen ausgewählte Angebote offen.

Zweck der Untersuchungshaft ist ja gar nicht die Resozialisierung, weil die Schuld des Häftlings überhaupt noch nicht feststeht.

Das hat er sich wohl auch alles in 1 1/2 Tagen aus den Fingern gelutscht.
 
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