Autor Thema: Was meint der eigentlich?  (Gelesen 3249 mal)

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Offline kairo

Re: Was meint der eigentlich?
« Antwort #30 am: 9. September 2019, 14:16:16 »
Das BGB wird von manchen Reichsbürgern anerkannt, weil es in Kraft getreten ist als wir noch eine "echte" Verfassung hatten, nämlich am 1. Januar 1900.

Dabei steht noch nicht mal der Geltungsbereich drin, also alles ungültig. Hat nur noch keiner gemerkt. Auch nicht unsere werten Reichsfuzzis.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Was meint der eigentlich?
« Antwort #31 am: 9. September 2019, 14:48:24 »
Dabei steht noch nicht mal der Geltungsbereich drin


Tatsächlich?

Also in meinem Exemplar steht
Zitat
Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich, nebst dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896

Ist das kein Geltungsbereich?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline kairo

Re: Was meint der eigentlich?
« Antwort #32 am: 9. September 2019, 16:43:56 »
Dabei steht noch nicht mal der Geltungsbereich drin


Tatsächlich?

Also in meinem Exemplar steht
Zitat
Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich, nebst dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896

Ist das kein Geltungsbereich?

Nein, das ist kein Gesetzestext.

Nun sag bloß nicht, du kennst nicht das große und allerheiligste Dogma unserer werten Kundschaft:

In jedem Gesetz und jeder Verordnung muss unbedingt stehen, wo sie gelten. Sonst sind sie ungültig. In einem Bundesgesetz muss also stehen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland gilt. In einem hessischen Landesgesetz muss stehen, dass es in Hessen gilt.

Ja, das haben unsere Gesetzgeber noch nicht gemerkt, und diejenigen früherer Generationen auch nicht, daher steht ja auch im Text des BGB nicht drin, dass es im ... [nach Belieben auszufüllen] gilt.

Nebenbei bemerkt muss ein Gesetz, das "für" ... gilt, noch lange nicht "in" ... gelten. Das Pflichtversicherungsgesetz sagt in §1, dass ein Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung braucht, aber in §2:

Zitat
(1) § 1 gilt nicht für 1. die Bundesrepublik Deutschland, …

Also gilt dieses Gesetz nicht in Deutschland, und anderswo sowieso nicht, also braucht niemand eine Haftpflichtversicherung für sein Auto. So die brillante Logik unserer werten Kundschaft.
 
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Re: Was meint der eigentlich?
« Antwort #33 am: 9. September 2019, 17:57:02 »
Geltungsbereich:
Zitat
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt.

Das sollte doch auch den letzten unserer Kunden zufriedenstellen.
 
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