Dabei steht noch nicht mal der Geltungsbereich drin
Tatsächlich?
Also in meinem Exemplar steht
Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich, nebst dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896
Ist das kein Geltungsbereich?
Nein, das ist kein Gesetzestext.
Nun sag bloß nicht, du kennst nicht das große und allerheiligste Dogma unserer werten Kundschaft:
In jedem Gesetz und jeder Verordnung muss unbedingt stehen, wo sie gelten. Sonst sind sie ungültig. In einem Bundesgesetz muss also stehen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland gilt. In einem hessischen Landesgesetz muss stehen, dass es in Hessen gilt.
Ja, das haben unsere Gesetzgeber noch nicht gemerkt, und diejenigen früherer Generationen auch nicht, daher steht ja auch im Text des BGB nicht drin, dass es im ... [nach Belieben auszufüllen] gilt.
Nebenbei bemerkt muss ein Gesetz, das "für" ... gilt, noch lange nicht "in" ... gelten. Das
Pflichtversicherungsgesetz sagt in §1, dass ein Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung braucht, aber in §2:
(1) § 1 gilt nicht für 1. die Bundesrepublik Deutschland, …
Also gilt dieses Gesetz nicht in Deutschland, und anderswo sowieso nicht, also braucht niemand eine Haftpflichtversicherung für sein Auto. So die brillante Logik unserer werten Kundschaft.