Mein Hinweis an die BaFin wurde von dieser tatsächlich gelesen und beantwortet:
Auszüge:
Ferner achtet die BaFin darauf, dass diese Geschäfte nicht von Unbefugten betrieben werden. Ich habe weder Herrn Fitzek, noch dessen nicht eingetragenen
Vereinen eine entsprechende Erlaubnis erteilt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich auf Grund der mir obliegenden Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) nicht befugt bin, Ihnen über die in der Angelegenheit veröffentlichten Verbraucherwarnungen hinaus weitergehende Informationen, insbesondere zum Ergebnis bankaufsichtlicher Prüfungen und über Maßnahmen gegenüber einzelnen Unternehmen, zu geben.
Sollten Sie Anhaltspunkte für strafbare Handlungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Mir ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Halle in der Angelegenheit Ermittlungen führt.
Der Rest ist allgemeines blabla. Ob das nun etwas nützt oder nicht, vermag ich dem nicht zu entnehmen.