Autor Thema: Der Mord an Walter Lübcke  (Gelesen 41145 mal)

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #225 am: 21. August 2019, 09:18:28 »
Zitat
Eine Waffe mit dem Kaliber .38 scheint mir jedoch eher ein Revolver zu sein

"Demnach haben die kriminaltechnischen Untersuchungen des hessischen Landeskriminalamts und des Bundeskriminalamts ergeben, dass die Kugel, die den Kasseler Regierungspräsidenten tötete, aus einer Schusswaffe stammt, die Ernst in einem Erddepot versteckt hatte. Dabei handelt es sich um einen kurzläufigen Revolver des brasilianischen Herstellers Rossi mit Kaliber .38 Spezial."
Quelle: Spiegel online
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #226 am: 21. August 2019, 10:30:32 »
@Reichsschlafschaf Den Artikel kenne ich auch und er differenziert nicht. Es gab einen(!) ziemlich auffälligen Munitionsdiebstahl, wobei diese 20.000 Schuss gestohlen wurden. Einen in X jahren bei Y Kasernen. Dazu kommt, dass auch bei Übungsschiessen sehr genau geschaut und dokumentiert wird, wieviel verbraucht wurde. Allerdings kann es auch dort zu Fehlern kommen, insbesondere wennviele Leute in kurzer Zeit schiessen sollen und Schreiber+Mun-ausgeber nicht eingespielt sind. Die Folge kann dann auch wieder ein Besonderes Vorkommnis sein, was statistik-relevant wird.  Auch mit den Waffen ist das so eine Sache: Das G3 ist meines Wissens nach nirgendwo mehr in der strukturellen Bewaffnung, darüber hinaus werden regelmäßig Depotbestände geschreddert. Das heißt: Die Verluste können vor Jahren eingetreten sein, wurden aber jetzt erst bemerkt. Zum anderen bedeutet dies, dass "einfache Soldaten" gar nicht mehr an diese Waffen kommen. Für MG 3 kann man auch "Depotverluste" annehmen, ohne die Meldungen zu kennen ist eine Beurteilung schwer. Wobei dafür spricht, dass die 6 MG alle für das Jahr 2014 gemeldet wurden.

Und es gibt tatsächlich Fälle von "Waffe bei Übung verloren", gerade in der Grundausbildung. Dann finde mal ein Gewehr in einem Biwak-Waldstück von 100x100m. Selbst erlebt, damit kann man 50 Mann nen Tag beschäftigen^^

Was ich mit extrem selten meinte: Die BW hat Handwaffenbestände, die bei MG3 und G3 im 6stelligen Bereich liegen. Innerhalb von 8 Jahren dort "Abgänge" im 2stelligen Bereich in 10 Jahren zu haben ist in meinen Augen kein Skandal, sondern nachvollziehbar. Zu wehrpflichtzeiten waren die Verluste meines Wissens nach höher, weil mehr Ausbildung und mehr "Personaldurchsatz" stattfand.

Ergänzung zum .38 Rossi: scheint ja ein beliebter lowcost Kurzlaufrevolver für Jäger zu sein, gebraucht gibts den legal für unter 100€. allerdings dachte ich immer, Jäger würden hahnlose Revolver bevorzugen, aus Sicherheitsgründen... aber was weiss ich schon vom Bambikillen :D
« Letzte Änderung: 21. August 2019, 11:26:40 von Schreibtischtäter »
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #227 am: 21. August 2019, 11:06:13 »
Einen
Skandal
sehe ich auch nicht.
Den sieht nur die Lügenpresse.

Ehrlicherweise muß man zugeben, daß Dienstwaffen verschwinden. Ist halt so.

Es gibt geschätzt in Deutschland zwischen 10.000.000 und 40.000.000 Illegale Schußwaffen (je nach Schätzung, ob BKA oder eine der Polizeigewerkschaften).
Durchschnittlich hat also jeder zweite Deutsche eine illegale Schußwaffe.

Das hat verschiedene Ursachen: Waffenverbot nach dem 1.Wk., Waffenverbot nach dem 2.Wk., Keine Lust zur Anmeldung der Altbestände 1973/76, Abzug der russischen Truppen 1994. Dem Vernehmen nach bekommt man in Berlin eine Handgrante für 5 €. Kann ich nicht bestätigen, weil ich es nicht ausprobiert habe.

Ein Bekannter von mir ist Dachdecker, er sagt, unter jedem 2. neugedeckten Dach eines Bauernhauses gibt es Waffen aus dem 1. oder 2 Wk. P08, P.38, K98k etc. Gebunkert, falls mal was is, falls der Ruß' kommt oder so.

Ein Revolver vom Kaliber .38 scheint mir ja gerade keine Dienstwaffe zu sein.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #228 am: 21. August 2019, 12:00:32 »
Die Weltkriegswaffen sind in der Tat noch vorhanden, die Bedingungen nach den 2 weltkriegen waren einer geordneten Statistik über den Verbleib oder gar Einsammelaktionen nicht besonders förderlich. Neben den Bauernhäusern schlummert einiges in vergrabenen Kisten oder in uralt-Schornsteinschächten. Das meiste ist allerdings mittlerweile extrem rott und auch die Munition (insbesondere bei der Kriegsproduktion nach 41) sollte inzwischen chemisch fragwürdig sein.

Beim Abzug der Roten Armee soll es gerüchteweise eine AK für 100 Westmark gegeben haben. Ich erinnere mich an Straßenzüge voller Campingtische, wo Rotarmisten Uniformteile und Kleinausrüstung gegen Westmarkt verscherbelt haben. Allerdings tauchen dafür auf den entsprechenden Razzia-Erfolgsbildern sehr selten Kriegswaffen aus russischen Beständen auf, deutlich häufiger sind es jugoslawische Waffen. Daher gehe ich davon aus, dass mehr illegale (Kriegs-)Waffen über den Balkan nach Europa kamen/kommen als aus Osteuropa. Auch die IS-Terroristen in Europa haben eben keine dezidierten Kriegswaffen beschaffen können, sondern mussten Dekowaffen wieder schussfähig machen.

Eine neue potentielle Quelle ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Dort waren (und sind) auf ukrainischer Seite tlw unzuverlässige Gruppierungen eingesetzt, die auch Verbindungen zur OK haben und von der Ukraine aus leicht nach Europa "liefern" können. http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/T-Briefing-Papers/SAS-BP3-Ukraine.pdf

Bereits 2014 war ausserdem klar, dass aus Russland eine Menge Material geliefert wird, welches über die unvermeidlichen Wirren eines Krieges ebenfalls einen Weg nach Europa finden kann: http://armamentresearch.com/Uploads/Research%20Report%20No.%203%20-%20Raising%20Red%20Flags.pdf
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #229 am: 21. August 2019, 17:14:06 »
Offenbar hat das VG dem Helfer gegen den Widerstand der Unteren Waffenbehörde zur WBK verholfen (der § 5 WaffG war zu diesem Zeitpunkt fast genau so wie nach dem 6.7. 2017).


Zitat
Markus H., der der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke verdächtigt wird, durfte legal Waffen besitzen: Nach Recherchen von SZ, NDR und WDR erteilte ihm das Verwaltungsgericht Kassel 2015 eine entsprechende Erlaubnis.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit - die Stadt hatte H. den Waffenschein zunächst wegen seiner extremistischen Einstellung verweigert.

H. soll seine Waffen Stephan E. zum Üben zur Verfügung gestellt haben - dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.
https://www.sueddeutsche.de/politik/luebcke-mord-rechstextremismus-markus-h-stephan-e-1.4570617


("Waffenschein" ist natürlich Quatsch. "Waffenbesitzkarte" wäre korrekt. Qualitätspresse wieder.)
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #230 am: 21. August 2019, 18:16:23 »
Tja, so ist das in einem Rechtsstaat. Gerichte müssen auf Grundlage von Gesetzen urteilen, und diese legt der Richter passend auf den Einzelfall aus. Natürlich wäre es leicht, jetzt auf den Richter zu schimpfen, genau so wie auf den Gutachter, der einem Mann in der Forensik ungefährlichkeit attestiert und dann erleben muß wie dieser später wieder tötet oder vergewaltigt. Gut das wir im SSL es uns nicht so einfach machen...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #231 am: 21. August 2019, 18:36:41 »
Tja, so ist das in einem Rechtsstaat.

Die Untere Waffenbehörde darf die WBK verweigern aufgrund von Indizen und Vermutungen.

Der Richter aber braucht Beweise.

Kann die Behörde diese nicht beibringen (evtl, aufgrund mangelnder Ermittlung) ist die WBK zu erteilen.

Ist nicht immer schön, aber mit der anderen Variante wäre dann auch keiner zufrieden.

Das würde nämlich bedeuten, daß die Behörden aufgrund von Vermutungen einfach Bürgerrechte aussetzen dürften.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #232 am: 27. August 2019, 19:54:53 »
Der Verfassungsschutz versucht weiter sich rauszureden.
Wenn nur bis 2012 Beweise vorlagen, dann kann das Gericht 2016 die durchaus als veraltet ansehen (wir erinnern uns an den Fall des Aschaffenburger RA, der 4 Jahre lang still gewesen ist und das VG Würzburg erachtete die Untätigkeit der Unteren Waffenbehörde als zu lange). Oder sie waren nicht valide genug (laut WaffG muß Zuverlässigkeit in den letzten 5 Jahren vorgelegen haben, das kann zur Urteilszeit genau an der Grenze gelegen haben).

Im übrigen kommt es auf diesen Helfer gar nicht an. Wer schießen möchte, kann das bei Jochen Schweizer kaufen oder sich in einen Schützenverein begeben, wo jeder Erwachsene ohne Berechtigung mit Leihwaffen schießen darf. Wenn ihm dann stets die gleiche Waffe zur Verfügung gestellt werden kann, ist das für ihn natürlich umso besser.

Im übrigen beantragte der Betreffende eine Waffenbesitzkarte (WBK) und keinen Waffenschein.

Ungenauigkeit des VS oder der Lügenpresse?

Warum veröffentlichen die nicht einfach das ohnehin öffentliche anonymisierte Urteil des VG?

 
Zitat
Fall Lübcke

Neonazi besaß legal Waffen: Verfassungsschutz weist Vorwürfe zurück
27.08.19 10:00

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weist Vorwürfe verschiedener Medien zurück, dass man die Stadt Kassel nicht ausreichend über Markus H., der wegen Beihilfe des Mords an Dr. Walter Lübcke in Untersuchungshaft sitzt, informiert habe.

H. hatte einen Waffenschein bei der Stadt beantragt. Die Stadt verweigerte ihm die Aushändigung, nachdem sie vom LfV über Markus H. informiert worden war. Dagegen klagte H. erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Kassel. So kam der Rechtsextreme 2016 legal an Schusswaffen.
Spoiler
Der 43-jährige Markus H. soll dem mutmaßlichen Mörder von Lübcke, Stephan Ernst, den Kontakt zum Waffenverkäufer Elmar J. vermittelt haben.

WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung hatten vergangene Woche berichtet, dass der Hessische Verfassungsschutz wichtige Erkenntnisse zu H.s rechtsextremistischem Tun der Stadt nicht mitgeteilt habe.

Das LfV Hessen habe der Waffenbehörde der Stadt Kassel „gerichtsverwertbare Erkenntnisse“ zu Markus H. übermittelt, teilt ein LfV-Sprecher auf Anfrage mit. „Gerichtsverwertbar sind ausschließlich offen belegbare Erkenntnisse, die auch in ein Gerichtsverfahren einfließen können.“ Die Übermittlung der Erkenntnisse zu H. seien gemäß dem gesetzlichen Auftrag des LfV Hessen gefolgt. Im Rahmen dieses Auftrags kooperiere das LfV mit den Sicherheits- und Waffenbehörden, um zu verhindern, dass Extremisten in den Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse gelangen.

Das LfV habe Markus H. als Rechtsextremist bewertet. Über Markus H. habe es zwischen dem Verfassungsschutz und der Waffenbehörde der Stadt Kassel mehrfach schriftlichen und auch telefonischen Austausch gegeben. Dabei habe das LfV unmittelbar auf die erste Anfrage der Waffenbehörde im Jahr 2012 umfangreich gerichtsverwertbare Erkenntnisse zu H. mitgeteilt. Daraufhin hatte die Stadt Kassel entschieden, H. eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen.

Im Jahr 2015, als H. erneut einen Waffenschein beantragte und deshalb vor dem Verwaltungsgericht klagte, habe der Verfassungsschutz auf seine bereits im Jahr 2012 übermittelten Erkenntnisse verwiesen. Zudem teilte er mit, dass jenseits dieser bisherigen Informationen keine neuen gerichtsverwertbaren Sachverhalte zu Markus H. vorliegen würden.

Medien hatten berichtet, dass Markus H. „bis 2015 Kontakte in die rechtsextreme Szene hatte“. Gerichtsverwertbare Erkenntnisse dazu hätten beim Verfassungsschutz nicht vorgelegen und seien folglich auch nicht der Waffenbehörde „vorenthalten“ worden, so der Sprecher des LfV.

Grundsätzlich sollen Waffenbesitzerlaubnisse nicht an Rechtsextremisten vergeben werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Erkenntnisse der Behörden nicht älter als fünf Jahre sind. Das waren sie aber offenbar im Fall von Markus H.
[close]
https://www.hna.de/kassel/neonazi-legal-waffen-kritik-zurueck-12948501.html
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #233 am: 30. August 2019, 18:29:44 »
Zitat
MORDFALL WALTER LÜBCKE:
Neue Informationen zu großem Waffenfund
AKTUALISIERT AM 30.08.2019-17:40

Bei Durchsuchungen im Mordfall am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die Polizei 46 Waffen gefunden. Die Ermittler durften jedoch nicht sagen, wo und bei wem. Nun hat ein Medienbericht neue Details ans Licht gebracht.

Der größte Teil der 46 im Mordfall Lübcke beschlagnahmten Schusswaffen gehört nach Informationen des „Spiegel“ dem in Untersuchungshaft sitzenden Markus H. Bei ihm seien mehr als drei Dutzend Waffen sichergestellt worden, berichtete das Nachrichtenmagazin am Freitag. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Bericht.

Fünf Waffen, darunter die Tatwaffe, hatten in einem Versteck gelegen, zu dem der Hauptverdächtige Stephan E. die Ermittler nach seiner Festnahme geführt hatte. Vor gut einer Woche wurde dann bekannt, dass bei Durchsuchungen wesentlich mehr Waffen gefunden worden waren, insgesamt 46 – wo und bei wem, war allerdings offen geblieben.

Nach Informationen aus Sicherheitskreisen muss noch geklärt werden, ob alle sichergestellten Gegenstände tatsächlich unter das Waffengesetz oder andere waffenrechtlichen Vorschriften fallen. Laut „Spiegel“ soll H. auch sogenannte Dekowaffen gesammelt haben, also unbrauchbar gemachte echte Schusswaffen. Er habe sich auch mit der Möglichkeit beschäftigt, solche Waffen wieder scharf zu machen.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) war am 2. Juni in seinem Haus bei Kassel erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Über H. und einen zweiten Mann, Elmar J., soll E. an die spätere Tatwaffe gekommen sein. Ihnen wird deshalb Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Bei J. wurde dem Bericht zufolge keine der 46 Waffen gefunden.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/neuen-details-zu-waffenfund-im-mordfall-walter-luebcke-16360444.html


Nur zur Verdeutlichung: Das "Scharfmachen" von Deko-Waffen ohne Erlaubnis ist illegal.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #234 am: 13. September 2019, 14:08:36 »
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der BGH die Beschwerde eines der Beihilfe Beschuldigten gegen den Haftbefehl verworfen. Der umfangreiche Beschluss fasst den derzeitigen Stand der Ermittlungen zusammen.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #235 am: 17. September 2019, 11:25:20 »
Die Süddeutsche greift das gestern auf:


Zitat
16. September 2019, 18:00 Uhr
Mord an Walter Lübcke
:
Zweiter Verdächtiger schwer belastet

Der seit Juni wegen Beihilfe in Untersuchungshaft sitzende Markus H. könnte stärker in die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke eingebunden gewesen sein als bisher bekannt.
Das geht aus einem Beschluss des BGH hervor, der am Freitag veröffentlicht worden ist.
Der Beschluss gibt Einblicke in neue Ermittlungsergebnisse, die ein anderes Licht auf die Rolle von Markus H. und die Radikalisierung von Stephan E. werfen.
Spoiler
Von Lena Kampf

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Es war Markus H., der Stephan E. am 13. Oktober 2015 mit zu einer Informationsveranstaltung im hessischen Lohfelden nahm, bei der der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke über die kommunale Flüchtlingspolitik informierte. Es war auch Markus H., der den Auftritt filmte und gemeinsam mit Stephan E. später ins Netz stellte. Der kurze Clip mit einem Zitat Walter Lübckes fand weite Verbreitung. "Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen", hatte Lübcke gesagt. Er zog damit nicht nur online Hass von rechtsgesinnten Nutzern auf sich, sondern auch den von Stephan E. und Markus H.

E. sei dadurch "emotional richtig aufgeladen" und "fassungslos" gewesen, sagte er später den Ermittlern. Gemeinsam mit Markus H. hätte er sich regelrecht "reingesteigert". Lübcke sei fortan "auf dem Schirm" gewesen. E. habe die Adresse von Walter Lübcke recherchiert und zu Markus H. gesagt, dass man dort "mal was machen könne". Sie seien sich einig gewesen, dass sie jetzt aktiv werden müssten.

Mehr als 3,5 Jahre später soll Stephan E. dann tatsächlich zur Tat geschritten sein und am 1. Juni 2019 Walter Lübcke mit einem Kopfschuss getötet haben. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass E. ein Einzeltäter war, ein bekannter Rechtsextremist mit einschlägigen Vorstrafen zwar, der aber in den vergangenen Jahren behördlich nicht mehr in Erscheinung getreten war. Ende Juni wurden zudem Markus H. und der mutmaßliche Waffenhändler Elmar J. wegen Beihilfe zum Mord festgenommen. J. soll E. die Tatwaffe verkauft, H. den Kontakt zwischen den beiden vermittelt haben. Von E.s Anschlagsplanung auf Lübcke sollen die beiden allerdings nichts gewusst haben, sagte der Generalbundesanwalt zunächst.

Die These vom rechtsextremen Einzeltäter wird weiter geschwächt
Zumindest in Bezug auf Markus H. legen neue Ermittlungsergebnisse jedoch nahe, dass dieser deutlich stärker in die Tat eingebunden worden sein könnte - die These des rechtsextremen Einzeltäters, der sich quasi im Alleingang weiter radikalisiert, könnte im Fall von Stephan E. damit noch weiter geschwächt werden. Im Gegenteil: Aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftfortdauer von H. geht hervor, dass die Richter davon ausgehen, H. habe es spätestens im Juli 2016 für möglich gehalten, dass Stephan E. ein Attentat begehen werde und ihn sogar darin bestärkt, "das Vorhaben tatsächlich auszuführen". H. habe Es. "Motive und Ziele" geteilt und diesem Zuspruch und Sicherheit vermittelt. In dem Beschluss, der am Freitag veröffentlicht wurde, verwerfen die Richter die Beschwerde gegen den Haftbefehl.

Markus H. bleibt somit weiterhin in Haft, darüberhinaus hat der BGH die Vorwürfe gegen ihn sogar noch konkretisiert: Stephan E. und Markus H., die sich aus der Kasseler Neonaziszene kannten, hätten sich spätestens ab 2014 gemeinsam weiter radikalisiert, so die Richter. Sie teilten eine rechtsradikale Gesinnung, nahmen an rechten Demonstration teil und gingen gemeinsam im Schützenverein schießen. Bereits bekannt war, dass Markus H., der trotz seiner jahrelangen Aktivitäten in der Kasseler Naziszene ganz legal Waffen erwerben durfte, Stephan E. damit schießen ließ. Die beiden Freunde hätten sich nach Ansicht des BGH außerdem darin bestätigt, "zur Abwendung der aus ihrer Sicht bedenklichen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sich bewaffnen und nunmehr aktiv werden zu müssen". Eine Zeugin sagte laut BGH aus, ihr gegenüber habe Markus H. auch einmal behauptet, sich im Falle der Diagnose einer schweren Erkrankung mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft sprengen zu wollen und dabei möglichst viele "Kanaken" mit in den Tod zu nehmen. Insgesamt sei sein Lebensstil auf Verheimlichung angelegt gewesen. Die Zeugin bezeichnete Markus H. als "Denker" und Stephan E.

als "Macher". Bei Markus H. wurde bei einer Durchsuchung außerdem ein Buch des rechtspopulistischen Autoren Akif Pirinçci gefunden, in dem das spätere Mordopfer Walter Lübcke erwähnt ist. Den Namen soll H. mit einem Textmarker angestrichen haben.

Der Verteidiger von Markus H. wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben. In seiner Haftbeschwerde hatte er ausgeführt, dass sein Mandant zwar gewusst habe, dass Stephan E. "etwas" in Bezug auf Walter Lübcke vorhatte, dieser jedoch davon ausging, dass damit etwa das Beschmieren einer Hauswand gemeint war. In eine konkrete Tatplanung sei H. nicht eingebunden gewesen.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/luebcke-mord-markus-h-1.4603328
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #236 am: 18. September 2019, 18:18:36 »
Die Süddeutsche greift das gestern auf:
Zitat von: Süddeutsche
Bei Markus H. wurde bei einer Durchsuchung außerdem ein Buch des rechtspopulistischen Autoren Akif Pirinçci gefunden, in dem das spätere Mordopfer Walter Lübcke erwähnt ist. Den Namen soll H. mit einem Textmarker angestrichen haben.

No forget:
https://de.wikipedia.org/wiki/Akif_Pirin%C3%A7ci

Zitat von: Wiki zu Akif Pirincci

Auftritt zum Pegida-Jahrestag im Oktober 2015

Nach einem ersten Auftritt im Dezember 2014 bei dem von rechtsextremen Aktivisten organisierten Bonner Pegida-Ableger Bogida,[65] bei dem er eine kurze Passage aus seinem Buch Deutschland von Sinnen verlas,[56] trat Pirinçci zum Jahrestag der Pegida-Demonstrationen am 19. Oktober 2015 in Dresden als angekündigter „Stargast“ auf. Bereits am Vortag hatte er, adressiert ausdrücklich auch an den „Herr[n] Staatsanwalt“, auf seinem Blog einen Text angekündigt, „der in Sachen Wutrede in diesem Lande Maßstäbe setzen“ werde.[66][67][68] Pirinçci folgte nach eigenen Angaben einer Einladung der damaligen Pegida-Aktivistin Tatjana Festerling, einer „guten Freundin“,[69] die er auf Facebook kennengelernt habe.[70]

Rede

Pirinçci verwendete in seiner halbstündigen Rede die später in den Medien als „KZ-Passage“ bekannt gewordene umstrittene Formulierung:
Zitat
    „Offenkundig scheint man bei der Macht [diese Bezeichnung bezog sich konkret auf den unmittelbar zuvor namentlich genannten, für Flüchtlingsunterbringung zuständigen hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke] die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert.“
– Pause, Beifall vom Publikum, „Widerstand“-Rufe
Zitat
„Es gäbe natürlich auch andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“
– Beifall vom Publikum

Die KZ-Aussage bezog sich auf eine Äußerung des CDU-Politikers Lübcke, der die Einrichtung einer Erstaufnahmestelle gegenüber provokanten hämischen Zwischenrufen[71] mit dem Argument verteidigt hatte, dass all jene, die diese [christlichen] Werte nicht vertreten würden, Deutschland jederzeit verlassen könnten.[72]

(...)

Pegida-Strafverfahren

Das Amtsgericht Dresden erließ gegen Pirinçci auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden einen Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 65 Euro. Das Gericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung bei seinem Pegida-Auftritt erfüllt; der Strafbefehl wurde am 1. Februar 2017 zugestellt. Pirinçci legte Einspruch dagegen ein.[95] In der auf den Einspruch folgenden Hauptverhandlung gab Pirinçci an, „pleite“ zu sein, und bat um ein milderes Strafmaß als im Strafbefehl veranschlagt.[96] Es kam zu einer Verständigung im Strafverfahren; im Falle eines Geständnisses wurde eine niedrigere Strafe als im Strafbefehl in Aussicht gestellt.[97] Über seinen Anwalt ließ Pirinçci ein Geständnis ablegen: Zwar seien etliche Passagen seiner Rede „von der Meinungsfreiheit gedeckt“ gewesen, allerdings würden „zwei Passagen“ zu „stark pauschalisieren“. Damit sei der Autor „übers Ziel hinausgeschossen“.[98] Die Staatsanwaltschaft beantragte nun eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 30 Euro, das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung und verurteilte Pirinçci am 25. September 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro.[98][96][99] Zwei Passagen seiner Rede überschritten nach Überzeugung des Gerichts die Grenzen der freien Meinungsäußerung: die Bezeichnung von Flüchtlingen und ihrer Familien als „Moslem-Müllhalde“ und die pauschale Bezeichnung von Flüchtlingen als Vergewaltiger.[97] Zu seinen Gunsten spreche, dass er die Tat einräume und erhebliche wirtschaftliche Folgen zu tragen habe[96] und dass er bereits seit zwei Jahren nicht mehr auffällig geworden sei.[99][100][98] Nach der Verhandlung sagte er gegenüber Reportern: „Es tut mir unheimlich leid.“[98]


D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #237 am: 19. September 2019, 11:13:21 »
Die neueste Entwicklung:


Zitat
19.09.2019 – 10:39

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Übernahme eines weiteren Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kassel gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke
Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel gegen

den deutschen Staatsangehörigen Stephan E.

übernommen. Bereits am 17. Juni 2019 hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke an sich gezogen (vgl. Pressemitteilung Nr. 27 vom 17. Juni 2019).

In dem nunmehr übernommenen Ermittlungsverfahren besteht gegen Stephan E. der Anfangsverdacht eines versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§§ 211, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, §§ 22, 23, 52 StGB).

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte am 6. Januar 2016 in Lohfelden versucht hat, einen irakischen Asylbewerber heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Stephan E. soll sich dem Opfer unbemerkt von hinten genähert und ihm dann unvermittelt mit einem Messer in den oberen Rücken gestochen haben. Durch den Stich erlitt der Geschädigte erhebliche Verletzungen, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig gemacht haben.

Ausschlaggebend für die Tat soll die rechtsextremistische Weltanschauung des Beschuldigten gewesen sein. Vor diesem Hintergrund hat der Vorwurf eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung zum Gegenstand (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: [email protected]
http://www.generalbundesanwalt.de/
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4379452
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline hair mess

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #238 am: 19. September 2019, 18:21:42 »
Jaja, die weidelschen Messermaenner.  :neener: :fencing:
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Rolly

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #239 am: 19. September 2019, 19:09:45 »
Hatten wir doch auch schon, das sind alles Nachahmungstäter! Früher(tm) hätte es das nicht gegeben!
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ