Nein, Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich!
Was aber wohl hoffentlich nicht bedeutet, daß man mit allem von vorne anfangen muss, weil ein Gast erst nach der Mittagspause kam.
Ich will damit sagen: öffentlich ist schön und gut, aber muss das bedeuten, daß man immer alles immer und immer wieder verlesen (lassen) muss, nur weil es ein Teil der Öffentlichkeit möglicherweise nicht mitbekommen hat?
Kann man in dem Fall die Öffentlichkeit nicht herstellen, in dem man die Anträge und all das, was eh öffentlich sein soll, als Aushang oder im Internet publiziert? Das mit dem Internet machen unsere Patienten ja eh, ob sie es dürfen oder nicht, also warum nicht auf dem Wege?
Daß nicht jeder Internet hat zählt IMHO nicht, es kann auch nicht jeder zur Verhandlung, um sich den Schwachsinn anzuhören. Aber ich weiß, wenn das Recht wäre, wie es unsere Kunden wünschen, dann wünschten sie, das Recht wäre nicht so. Solange nölen sie und nutzen es zu ihren Gunsten, indem sie die Gerichte lahmlegen …