Autor Thema: Henry Hafenmayer  (Gelesen 13085 mal)

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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #1 am: 14. Juni 2019, 10:20:54 »
Endlich ist er auch dran:
https://endederluege.blog/2019/06/13/henry-hafenmayer-das-naechste-opfer-der-brd-schergen/
 :dance: :dance: :dance:

Sehr schön, aber hier scheinen mehrere Sachen durcheinanderzulaufen.

Auf der Seite steht (ich zitiere jetzt mal nur den relevanten Teil, den Rest muss man nicht lesen):

Zitat von: Hafenemyer Blog
Kaum ist die Dissidentin Sylvia Stolz zum zweiten Mal unschuldig im Gefängnis von Aichach verschwunden, widmen sich die Schergen der BRD-Diktatur schon ihrem nächsten Opfer: Henry Hafenmayer. Anfang dieses Monats wurde seine Wohnung durchsucht, seine Geräte und andere Beweismittel seines „Verbrechens“, nämlich eine eigene Meinung zu haben, beschlagnahmt. Voraussichtlich am 16. und 18. 07. 2019 wird der Schauprozeß in Oberhausen/Ruhrgebiet stattfinden. Sollte sich die Termine noch ändern, wird es rechtzeitig mitgeteilt.

Bei seinem Prozeß vor zwei Jahren wurde er vom Amtsgericht (Schöffengericht) in Oberhausen zu 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Das die Ergebnisse dieser Durchsuchung bereits im Juli verhandelt werden sollen, kann ich mir bei dem üblichen Tempo der Justiz kaum vorstellen, von daher muss es da noch mehr Verfahren geben.
Ich habe mal gesucht und bin bei Hafenmeyer selber auf das Urteil im Volltext gestossen (hängt auch unten an). Demnach wurde er im Juli 2017 vom Amtsgericht Oberhausen verurteilt und hat dabei mit 1 Jahr auf Bewährung noch ziemlich viel Glück gehabt. Verhandelt wurden hier vier Taten die mit Einzelstrafen von 2x 6 Monaten und 2x 9 Monaten verurteilt wurden, gesamt 30 Monate, wie man da eine Gesamtstrafe von 12 Monaten dabei bilden kann, ist mir unklar. Das Urteil enthält auch den vielsagenden Satz: "Unter Zurückstellung von Bedenken konnte diese zur Bewährung ausgesetzt werden." sowie weiter:



Angaben zur Bewährungszeit gibt es leider keine, wie ist sowas üblicherweise geregelt?
Da haben sich die Richter damals wohl geirrt, woher diese Zurückstellung kam, ist mir auch unklar.
Ich vermute, das Hafenmeyer gegen das Urteil Revision eingelegt hat (wie das in der Szene ja üblich ist) und das jetzt die entsprechende nächste Verhandlung ist. Mit Glück könnte es hier also zu einer Neubewertung kommen (auch, weil er in der Zwischenzeit ja nun wirklich nicht untätig war) und er dann mal wirklich hinter Gitter wandern.

Hafenmeyer ist damit dann übrigens schon dort, wohin Volksnikki noch auf dem Weg ist. Hafenmeyer wurde wegen seiner Äußerungen als Lokführer fristlos gekündigt und lebt seitdem von Hartz IV und wird wohl bald ein Gefängnis von innen sehen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #2 am: 17. Juni 2019, 13:22:40 »
Ich habe mir gerade das Urteil mitsamt Begründung durchgelesen und frage mich, warum die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es hat sich strafmildernd ausgewirkt, dass er geständig war? Ja was denn auch sonst, wenn er die Internetpräsenz betrieben hat und ihm die Straftaten dadurch zugeordnet werden konnten? Weiterhin kann ich dem Urteil nicht entnehmen, dass er seine Straftaten bereut, sondern vielmehr steht unter III., dass er keine Strafbarkeit seines Handelns erkennen kann. Daher kann man davon ausgehen, dass er weiterhin solche Straftaten begehen wird.

Wenn ich mir diese Passage auf dem Blog durchlese, dann fühle ich mich in meiner Meinung bestätigt, dass Reichsdeppen und Nazis und beides in Personalunion scheinbar nicht begreifen, dass Strafen die zur Bewährung ausgesetzt werden bzw. Strafbefehle nichts sind, was für sie positiv ist, sondern Beides als Mittel der Repression empfunden werden.

Zitat
Bei seinem Prozeß vor zwei Jahren wurde er vom Amtsgericht (Schöffengericht) in Oberhausen zu 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. „Bewährung“ heißt in diesem Falle, daß kriminelle Verbot der göttlich verliehenen Meinungsfreiheit zu akzeptieren und zu schweigen, oder aber Dinge wider der eigenen Überzeugung nachzuplappern, mit anderen Worten: das BRD-Regime will die Menschen zwingen, entweder zu schweigen oder zu lügen. Das lehnt Henry ab und folgt nur seinem Gewissen.

Nein Henry, man will dich nicht zum Schweigen bringen, sondern man ermöglicht dir, weiter als freier Mensch rumzulaufen, statt auf Staatskosten Urlaub zu machen.

Und auch der Strafbefehl wird in der Regel so interpretiert, dass der Staat Geld einnehmen will. Dass der Empfänger sich dabei erhebliche Kosten spart und weiter draußen rumlaufen kann, statt nach einer Hauptverhandlung möglicherweise hinter Gittern zu landen, ist diesen nicht klar.
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Offline Rabenaas

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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #3 am: 17. Juni 2019, 13:28:18 »
Angaben zur Bewährungszeit gibt es leider keine, wie ist sowas üblicherweise geregelt?

Dazu ergeht gesonderter Beschluß.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #4 am: 23. Juni 2019, 18:41:54 »
Zitat
Bei seinem Prozeß vor zwei Jahren wurde er vom Amtsgericht (Schöffengericht) in Oberhausen zu 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Ich vermute, das Hafenmeyer gegen das Urteil Revision Berufung eingelegt hat (wie das in der Szene ja üblich ist) und das jetzt die entsprechende nächste Verhandlung ist. Mit Glück könnte es hier also zu einer Neubewertung kommen (auch, weil er in der Zwischenzeit ja nun wirklich nicht untätig war) und er dann mal wirklich hinter Gitter wandern.

Du dürftest falsch vermuten. Eine Berufung wird vor dem Landgericht verhandelt, das Amtsgericht Oberhausen liegt im Gerichtsbezirk des Landgerichtes Duisburg. Da der hier in Rede stehende Prozeß aber in Oberhausen stattfinden soll, kann er mit der alten Geschichte nichts zu tun haben.

Abgesehen davon könnte das Landgericht in einem Berufungsprozeß nur dann über das Strafmaß der ersten Instanz hinausgehen, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #5 am: 23. Juni 2019, 19:04:55 »
Aber das Gericht, egal welches Gericht das ist, dürfte wohl über die Widerrufung einer Bewährung entscheiden.

Wenn ich z. B. in Berlin eine Bewährung offen habe und in Stuttgart erneut vor Gericht stehe werden die Stuttgarter wohl wissen wer mit welchen Vorstrafen vor ihnen steht.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #6 am: 23. Juni 2019, 19:14:36 »
Nein: wenn zB. das AG Tiergarten eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat, ist es auch für den Widerruf der Bewährung zuständig.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #7 am: 23. Juni 2019, 19:56:11 »
Wenn ich z. B. in Berlin eine Bewährung offen habe und in Stuttgart erneut vor Gericht stehe, werden die Stuttgarter wohl wissen, wer mit welchen Vorstrafen vor ihnen steht.

Natürlich wissen sie das. Die "Karriere" des Angeklagten wird schließlich im Verlaufe des neuen Verfahrens verlesen. Ergäbe sich ein Ansatzpunkt für den Widerruf einer Bewährung, könnte die Staatsanwaltschaft das Nötige veranlassen, wenn sie denn will.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #8 am: 18. Juli 2019, 19:27:58 »
Es gab mal wieder eine Verhandlung. Dabei war wohl eine ganze Blase Youtube-Juristen aus dem Hause Reichsbürger anwesend. Zu denen gehört Henry ja auch.

Spoiler

    Politik Henry Hafenmayer

Holocaust-Leugner vor Gericht
Staatsanwaltschaft will für Antisemiten in Berufungsprozess eine Haftstrafe ohne Bewährung

    Von Dennis Pesch 18.07.2019, 19:15 Uhr Lesedauer: 4 Min.

Henry Hafenmayer sitzt auf der Anklagebank und nickt kurz ins Publikum. Bis zu 15 Menschen sind an diesem Dienstag zur Unterstützung des 46-Jährigen im Gerichtssaal 256 des Duisburger Landgerichts erschienen. Die meisten dürften in seinem Alter oder älter sein. Alle kann man den sogenannten Reichsbürgern zuordnen. Sie sind Teil der extremen Rechten, oft bewaffnet, und glauben, dass die Bundesrepublik Deutschland eine von Juden geführte GmbH sei.

»Freihaft für Hafi«, murmelt und kichert einer der älteren Männer vor sich hin, als das Schöffengericht in einem anderen Raum über einen Antrag berät. Später wird er bei einem vierstündigen »Vortrag«, wie Hafenmayer seinen Antrag auf Prozesseinstellung auf seiner Webseite selbst nennt, einschlafen und schnarchen. Bis ihn einer seiner Reichsbürgerkollegen anstupst und er wieder aufwacht. Hafenmayer ist gut auf den Prozess vorbereitet. Das ist auch eine Strategie von Holocaust-Leugnern: die Gerichte lahm legen, Prozesse in die Länge ziehen. Neben ihm sitzt ein Rechtsanwalt, den man auch als Haus- und Hofanwalt der Dortmunder Neonaziszene bezeichnen kann: André Pickert.

Vor zwei Jahren, im Juli 2017, wurde Henry Hafenmayer vom Amtsgericht in Oberhausen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Vier Fälle von Volksverhetzung wurden ihm vorgeworfen. Hafenmayer hatte von Ende November 2015 bis Mitte Februar 2016 zwei offene Briefe an unzählige Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Justiz und offenbar einen Menschen jüdischen Glaubens verschickt. Die Briefe sind heute noch auf seiner Webseite »Ende der Lüge« nachzulesen, genauso wie die Anklageschrift. Im Anhang der offenen Briefe schickte Hafenmayer verschiedene den Holocaust leugnende Videos und Filme mit. Dem ersten Brief hängte er 13 Reden von Adolf Hitler als Audiodateien an.

In der Anklageschrift heißt es von der Staatsanwaltschaft zu den Schreiben unter anderem: »Durch diesen Text bezichtigt der Angeschuldigte die seit 2005 nach Europa und Deutschland kommenden Flüchtlinge pauschal als ›Besatzer‹ und Gefahr für den Sozialstaat; er unterstellt ihnen planmäßige Ausbeutung, Vergewaltigung und Ausrottung der einheimischen deutschen Bevölkerung.« Das Amtsgericht folgte vor zwei Jahren der Auffassung der Staatsanwaltschaft und kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte sich durch Holocaust-Leugnung, Gewaltaufrufe gegen und Verächtlichmachung von Geflüchteten der Volksverhetzung schuldig gemacht hat.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Oberhausen ging Hafenmayer in Berufung. Das tat auch die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei »völlig unbeeindruckt, betreibt weiter Volksverhetzung und hat auch weitere Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gezeigt«, sagt der Staatsanwaltschaft vor dem Duisburger Landgericht zur Begründung. »Wir brauchen eine höhere Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll.« Die vier Fälle, die verhandelt werden, sind nicht das Ende, weitere Strafverfahren werden wohl folgen. Der dritte offene Brief, den Hafenmayer nach eigenen Angaben im März 2016 an 400 Empfänger verschickt hat, ist zum Beispiel nicht Gegenstand dieser Verhandlung.

Für das Berufungsverfahren vor dem Duisburger Landgericht hatte die Richterin zwei Prozesstage angesetzt. Zu wenig, wie sich schon an diesem ersten Tag abzeichnet. Der Antisemit verliest einen 38-seitigen Antrag zur Einstellung des Verfahrens - auf die Verlesung der Fußnoten verzichtet er. Mehrfach leugnet Hafenmayer im Antrag mit Zitaten von anderen Holocaust-Leugnern die Existenz von Gaskammern, zieht Zeugenaussagen von Überlebenden verschiedener Konzentrationslager in Zweifel, betreibt eine Täter-Opfer-Umkehr.

Hafenmayer nennt Juden die »Lenker der Weltgeschichte«, zitiert aus den erfundenen »Protokollen der Weisen von Zion«, behauptet, das zur systematischen Vernichtung der Juden eingesetzte Giftgas Zyklon B sei »nur zum Einsatz gegen Läuse verwendet« worden. Und Hafenmayer führt vor dem Duisburger Landgericht auch aus, warum er nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, den Flüchtlingen vorwerfe, »Besatzer« zu sein. Hafenmayer spricht vom »geostrategischen Ziel der Auslöschung des deutschen Volkes«.

Vier Stunden lang trägt er vor, ohne von der Richterin in seinen Tiraden auch nur unterbrochen zu werden. Eine Pressesprecherin des Duisburger Landgerichts erklärt dazu auf Anfrage des »nd«, dass Anträge vollständig verlesen werden müssten, um im Prozess behandelt werden zu können.

Ein Urteil gibt es erwartungsgemäß am zweiten Prozesstag am Donnerstag nicht. Zwei weitere Tage sind nun in der nächsten Woche zur Urteilsfindung angesetzt. »Der Angeklagte will noch weitere Anträge ins Verfahren einbringen«, teilt die Pressesprecherin des Landgerichts mit.


[close]
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1123061.henry-hafenmayer-holocaust-leugner-vor-gericht.html
« Letzte Änderung: 18. Juli 2019, 19:29:50 von Gutemine »
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Offline Emmy

Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #9 am: 18. Juli 2019, 21:04:51 »
Holocaust-Leugner vor Gericht
Staatsanwaltschaft will für Antisemiten in Berufungsprozess eine Haftstrafe ohne Bewährung

Spoiler
Henry Hafenmayer sitzt auf der Anklagebank und nickt kurz ins Publikum. Bis zu 15 Menschen sind an diesem Dienstag zur Unterstützung des 46-Jährigen im Gerichtssaal 256 des Duisburger Landgerichts erschienen. Die meisten dürften in seinem Alter oder älter sein. Alle kann man den sogenannten Reichsbürgern zuordnen. Sie sind Teil der extremen Rechten, oft bewaffnet, und glauben, dass die Bundesrepublik Deutschland eine von Juden geführte GmbH sei.

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Vor zwei Jahren, im Juli 2017, wurde Henry Hafenmayer vom Amtsgericht in Oberhausen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Vier Fälle von Volksverhetzung wurden ihm vorgeworfen. Hafenmayer hatte von Ende November 2015 bis Mitte Februar 2016 zwei offene Briefe an unzählige Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Justiz und offenbar einen Menschen jüdischen Glaubens verschickt. Die Briefe sind heute noch auf seiner Webseite »Ende der Lüge« nachzulesen, genauso wie die Anklageschrift. Im Anhang der offenen Briefe schickte Hafenmayer verschiedene den Holocaust leugnende Videos und Filme mit. Dem ersten Brief hängte er 13 Reden von Adolf Hitler als Audiodateien an.

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Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1123061.henry-hafenmayer-holocaust-leugner-vor-gericht.html

Anmerkung: Hafenmayer ist der Typ, dem gelegentlich vor laufender Kamera der Arm ausrutscht.
http*://img4.imagetitan.com/img.php?image=19_17a.jpg


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« Letzte Änderung: 18. Juli 2019, 21:35:49 von Gutemine »
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #10 am: 19. Juli 2019, 06:17:45 »
Das ist doch klasse, wenn er vor Gericht noch mal nachlegt, Der Staatsanwalt wird sich Notizen gemacht haben.
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Offline Neubuerger

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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #11 am: 19. Juli 2019, 09:12:27 »
Das ist doch klasse, wenn er vor Gericht noch mal nachlegt, Der Staatsanwalt wird sich Notizen gemacht haben.

Davon ist auszugehen. In seinem Blog beschreibt er seine Sicht der Dinge auf die beiden Prozesstage, unter anderem hat er versucht, die gesamte Verhandlung aufzeichnen zu lassen. Das hat das Gericht aber abgelehnt:

Zitat von: Beschluss Gericht
64 Ns 126/17

Beschluss:

in der Strafsache gegen Hafenmayer

wird der Antrag, Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils und etwaiger Beschlüsse zuzulassen, zurückgewiesen.

Gründe:
Nach § 169 II GVG können Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils und etwaiger Beschlüsse zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken vom Gericht zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich um Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt. Dies ist nur ausnahmsweise anzunehmen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 169 GVG Rn 23). Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Dem Angeklagten wird vorgeworfen sich der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland.

Auch sein Antrag, das Verfahren einzustellen, wurde überraschenderweise von der gesteuerten BRD-Justiz abgelehnt.
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #12 am: 19. Juli 2019, 10:52:36 »
Zitat
Dem Angeklagten wird vorgeworfen sich der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland.
Nein, leider ist das mittlerweile üblicher Verhandlungsalltag.
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #13 am: 19. Juli 2019, 11:56:34 »
Wie das "Neues Deutschland" berichtet:

Für das Berufungsverfahren vor dem Duisburger Landgericht hatte die Richterin zwei Prozesstage angesetzt. Zu wenig, wie sich schon an diesem ersten Tag abzeichnet. Der Antisemit verliest einen 38-seitigen Antrag zur Einstellung des Verfahrens - auf die Verlesung der Fußnoten verzichtet er. ... Vier Stunden lang trägt er vor, ohne von der Richterin in seinen Tiraden auch nur unterbrochen zu werden. Eine Pressesprecherin des Duisburger Landgerichts erklärt dazu auf Anfrage des »nd«, dass Anträge vollständig verlesen werden müssten, um im Prozess behandelt werden zu können.

Tucholsky meint (Ratschläge für einen schlechten Redner):

"Fang immer bei den alten Römern an und gib stets, wovon du auch sprichst, die geschichtlichen Hintergründe der Sache. Das ist nicht nur deutsch – das tun alle Brillenmenschen. Ich habe einmal in der Sorbonne einen chinesischen Studenten sprechen hören, der sprach glatt und gut französisch, aber er begann zu allgemeiner Freude so: »Lassen Sie mich Ihnen in aller Kürze die Entwicklungsgeschichte meiner chinesischen Heimat seit dem Jahre 2000 vor Christi Geburt ... « Er blickte ganz erstaunt auf, weil die Leute so lachten."

Mal abgesehen davon, dass sich der Angeklagte mit derlei Ein- und Auslassungen nicht hilft: Die Justiz sollte langsam mal erkennen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör wie auch das Antragsrecht einer Einschränkung dahingehend unterliegen, dass ein Zusammenhang mit dem Verfahren bestehen muss. Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich stundenlange Anträge zur Geschichte der chinesischen, thoitschen oder sonstigen Heimat anzutun, da ein solcher Zusammenhang nicht bestehen kann. Ebenso wenig besteht eine Pflicht, sich stundenlange "Beweis"-Anträge zum angeblichen Nichtstattfinden des Holocaust anzuhören (mE darf man das in diesem Falle nicht einmal, weil das Gericht ggü neuen Straftaten des Angeklagten im Gerichtssaal einschreiten muss), da der Holocaust eine historische Tatsache ist. Hier wünscht man sich mal eine/n Richter/in, der die Angst vor der Revisionsinstanz noch nicht so internalisiert hat, dass er sie / sie sich nicht - wie die richterliche Pflaume im "Ursache"-Fall - ständig von durchgeknallten Reichsirren und ihren Anwälten am Nasenring durch die Manege ziehen lässt.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #14 am: 19. Juli 2019, 12:08:20 »
Reicht es nicht, dass Anträge dem Gericht vorliegen und alle nötigen Beteiligten diese gelesen haben?
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