Autor Thema: OLG Stuttgart Urteil v. 23.1.2019, 4 U 214/18, Meinungsfreiheit in FB  (Gelesen 785 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Heute eher etwas Unerfreuliches.

Es ist schon erstaunlich, was in Deutschland durch die Meinungsfreiheit so alles abgedeckt ist. Selbst ein Text, in dem sich Falschbehauptungen finden und deswegen völlig falsche Schlüsse gezogen werden, sind nach der nachfolgenden Entscheidung durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

David Bendels (Deutschland-Kurier) hatte auf FB einen meiner Meinung nach hetzerischen Text veröffentlicht, der zwei Mal gelöscht wurde.  Denn das Behauptete, war anscheinend sogar FB zuviel.

Die Grenzen wurde nicht erst 2015 geöffnet, die Polizeigewerkschaften beklagten sogar schon 2008 die Öffnung der Grenzen für Rumänen beispielsweise.

Der angesprochene „Tag der Unschuldigen Kindlein“ wurde vom II. Vaticanum deshalb aus dem kath. Kalender gestrichen, weil die historische Forschung herausgearbeitet hatte, daß der sog. Bethlehemitische Kindermord durch Herodes nie stattgefunden hatte und es sich lediglich um ein literarisches Motiv handelte.

Schon 2015 war klar, daß Merkel gegen kein Gesetz verstieß, als sie die Flüchtlinge von Budapest aufnahm und auf diese Weise Druck vom Bündnispartner Ungarn nahm. Der Artikels 17 des Dublin-III-Abkommens rechtfertigt Merkels Vorgehen. Hilfsweise die GFK oder das GG.
In der Entscheidung wird der hetzerische und mit Lügen durchsetzte Texte vollständig zitiert und als mit der Freien Meinungsäußerung vereinbar gewertet.

Da fragt man sich: wenn diese Herrschaften behaupten, in DE sei keine Freie Meinungsäußerung möglich.  Was wollen die dann noch?

(Entscheidung hier nicht vollständig wiedergegeben, da über das Limit hinausgehend. Die Entscheidung vom Januar wurde jetzt erst veröffentlicht.)

Spoiler
Tenor

1. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 31.07.2018 (11 O 22/18) wird abgeändert:

Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten den nachstehend wiedergegebenen Text:

„Klartext unseres Vereinsvorsitzenden D. B. zum Mord von Kandel: ICH KLAGE AN!

Der blutige Alptraum, der sich über Deutschland gelegt hat, hat einen neuen Namen. In Kandel, einer kleinen Stadt in der Südpfalz hat ein Killer aus Afghanistan die 15jährige deutsche Schülerin Mia mit einem Messer grausam massakriert. In einem Supermarkt, am helllichten Tag. Wieder ein „minderjähriger" afghanischer „Flüchtling", der ein junges Leben eiskalt ausgelöscht und unsägliches Leid über eine ganze Familie gebracht hat.

Mias Eltern und ihren Angehörigen gilt mein tiefes und aufrichtiges Mitgefühl. Worte reichen kaum aus, um die Anteilnahme auszudrücken, die mich angesichts dieser grauenhaften Bluttat bewegt. So wie ich fühlen zahllose Menschen mit ihnen, mit Mias Freunden und Schulkameraden, während Regierung und Staatsmedien wie üblich schweigen und abwiegeln.

Es gab Zeiten, noch gar nicht so lange her, da war der 28. Dezember für Christen in Deutschland nur der Tag der unschuldigen Kinder, der der Erinnerung an den bethlehemitischen Kindermord in fernen Zeiten gewidmet war. Heute fragen sich Eltern, ob es ihr Kind als nächstes treffen kann, überlegen sich Frauen, ob sie abends oder an Silvester noch riskieren können, alleine auszugeben.

Der „tägliche Einzelfall" ist zur neuen deutschen Normalität geworden. Messerattacken, Übergriffe, Vergewaltigungen, Morde und Terrorgefahr sind der neue deutsche Alltag. Das ist nicht von ungefähr und nicht über Nacht gekommen. Die Merkel´sche „Willkommenspolitik" der offenen Grenzen hat Deutschland in ein blutiges Tal der Finsternis verwandelt.

Es war unausweichlich, dass durch die unkontrollierte, rechtswidrige und ungesteuerte Masseneinwanderung auch religiöse Fanatiker, Terroristen, Kriminelle, Mörder und Wahnsinnige in unser Land kommen.

Im Dezember 2015 habe ich, damals noch als Mitglied der CSU, als Diskussionsteilnehmer in der Sendung „Menschen bei Maischberger" darauf aufmerksam gemacht und gewarnt: „Merkels irrsinnige Politik der offenen Grenzen wird Tote fordern."

Der Grüne Jürgen Trittin und der „Spiegel"-Redakteur Markus Feldenkirchen attackierten mich aufgrund dieser Aussage in der Sendung als „rechten Hetzer", CSU-Funktionäre und Unionshinterbänkler diffamierten mich als „populistischen Scharfmacher", linke Medien titulierten mich als „herzlosen Radikalo". Es wäre mir trotzdem lieber, ich hätte nicht recht behalten.

Wut, Entsetzen und Fassungslosigkeit sind die naheliegenden Reaktionen, wenn man von einer Bluttat wie dem Messermord von Kandel hört. Doch bei diesen Emotionen dürfen wir nicht stehenbleiben. Es wird noch finsterer werden in Deutschland, wenn nicht schleunigst Konsequenzen gezogen werden und politisch umgesteuert wird.

Abdul D., der Mörder Mias, reiste im April 2016 illegal nach Deutschland ein - so wie Millionen andere „Asyl“-Immigranten. Er war als Gewalttäter polizeibekannt. Er hatte das Mädchen wiederholt bedroht, die Eltern hatten ihn angezeigt, doch die Polizei konnte sie nicht schützen.

Wir müssen den Mut aufbringen, die Verantwortlichen beim Namen zu nennen und ihnen ihre unbestreitbaren Verfehlungen öffentlich vorzuhalten.

Ich klage an:

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Minister, die das Recht gebrochen, die Grenzen geöffnet und unser Land durch unkontrollierte Massenzuwanderung ins Chaos gestürzt haben.

Ich klage an:

Untätige Landesregierungen und dreiste Asyl-Lobbyisten, die verhindern, dass illegale Einwanderer das Land verlassen müssen, die Polizei und Behörden die Hände fesseln und Maulkörbe verpassen und so verhindern, dass Recht und Gesetz angewandt und durchgesetzt werden.

Ich klage an:

Willfährige, regierungsfromme Medien, die die überhandnehmende Einwanderergewalt gegen Deutsche kleinreden und verschleiern und den brutalen Mord von Kandel als „regionales Ereignis", „Streit" und „Beziehungstat" abtun, während sie jeden Zwischenfall aufbauschen, der in das Klischee vom bösen, „ausländerfeindlichen" Deutschen passt. Wo sind jetzt die Lichterketten, Sondermeldungen und „Brennpunkte“, die sofort bei der Hand waren, als ein verwirrter Angetrunkener dem CDU-Willkommens"-Bürgermeister von Altena einen Kratzer zugefügt hatte?

Ich klage an:

Eine skrupellose Asylindustrie und ihre gutmenschlichen und politkorrekten Helfershelfer in Medien und Politik, die jeden Kritiker von Rechtsbruch und Masseneinwanderung in die „rechte Ecke" stellen, als „Rassisten" und „Ausländerfeind" und mit Zensur und Gesinnungskontrolle mundtot zu machen versuchen.

Dieser Wahnsinn muss ein Ende finden!

Frau Merkel, Sie haben Blut an Ihren Händen. Das Mädchen Mia, das in Kandel niedergemetzelt wurde, die Studentin Maria, die vor einem Jahr in Freiburg ermordet wurde, und all die anderen jungen und alten Deutschen, die von der Hand fahrlässig und unkontrolliert in unser Land gelassener Krimineller, Terroristen und Psychopathen, die sich als „Flüchtlinge" ausgeben, umgebracht worden sind und künftig noch getötet werden - das alles sind Ihre Toten.

Sie haben sie nicht persönlich gemordet, gewiss; aber sie tragen die volle politische Verantwortung dafür. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Mörder in unser Land gekommen sind, von der Asylindustrie verhätschelt wurden und trotz Lüge, Betrug und schwerster Verfehlungen bleiben durften und glauben mussten, sie könnten sich alles erlauben.

Warum schweigen Sie? Warum meiden Sie diesen Tatort, so wie all die unzähligen anderen Tatorte deutschenfeindlicher, unmenschlicher Gewalt?

Warum trinken Sie Tee mit Imamen und empören sich über „Islamfeindlichkeit“, wagen es aber nicht, den Angehörigen von Opfern jener Mörder, Vergewaltiger und Terroristen, die Sie ins Land gelassen und gelockt haben, ins Gesicht zu sehen?

Fühlen Sie sich schuldig? Ich denke, Sie sind es. Können Sie nachts noch ruhig schlafen? Können Sie sich morgens noch im Spiegel anschauen? Ihre Kälte, Ihre Empathielosigkeit, Ihre Weigerung, auch nur zur Kenntnis zu nehmen, was Sie mit Ihrem egoistischen Willkommensputsch den Bürgern dieses Landes zumuten, lässt mich schaudern.

Ihre Raute der Gleichgültigkeit ist zur Blutraute geworden.

Das Maß ist voll, Frau Merkel. Hören Sie auf, dieses Land noch weiter zugrunde zu richten.

Treten Sie zurück, Frau Merkel, und machen Sie endlich den Weg dafür frei, dass Deutschland wieder zu Normalität, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit zurückfinden kann.

D. B."

von der Seite zu löschen, die der Antragsteller unter https://www.Faxxx.com/VereinRechtUndFreiheit/ auf dem von der Antragsgegnerin betriebenen sozialen Netzwerk Faxxx.com betreibt.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens in beiden Instanzen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 15.000,00 EUR
[close]
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2019&Sort=12290&nr=27976&pos=7&anz=269&fbclid=IwAR1irRljCQkSX9E6m-ggqiPlxc4HHmhSe6WQUXKps7OL1glFh58poNBWdSA
« Letzte Änderung: 29. Mai 2019, 10:38:01 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline kairo

Heute eher etwas Unerfreuliches.

Es ist schon erstaunlich, was in Deutschland durch die Meinungsfreiheit so alles abgedeckt ist. Selbst ein Text, in dem sich Falschbehauptungen finden und deswegen völlig falsche Schlüsse gezogen werden, sind nach der nachfolgenden Entscheidung durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Meinungsfreiheit geht tatsächlich ziemlich weit und deckt auch Meinungen, die sich auf unwahre Tatsachenbehauptungen stützen.
 
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Offline Gutemine

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Da der Link zum Text leider fehlt und ich gerade zu blöd bin ihn zu finden....ich bin anscheinend auch zu blöde den Text zu verstehen.

Ich lese nämlich: "Wird untersagt den Text zu veröffentlichen" (sehr gekürzt wiedergegeben) mit entsprechenden Auflagen.

Zitat
Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten den nachstehend wiedergegebenen Text:

Zitat
von der Seite zu löschen, die der Antragsteller unter https://www.Faxxx.com/VereinRechtUndFreiheit/ auf dem von der Antragsgegnerin betriebenen sozialen Netzwerk Faxxx.com betreibt.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens in beiden Instanzen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 15.000,00 EUR
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Offline Reichsschlafschaf

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Da der Link zum Text leider fehlt

Oh, Verzeihung, das war nicht geplant.

Der Link sollte natürlich wie immer darunter gesetzt werden.

Hab's grad geändert.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline califix

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Kann es sein, dass die Seite www.Faxxx.com inzwischen verschwunden ist? Ich kann die gerade nicht erreichen. Bei einem kleineren Anbieter würde es mich nicht wundern, dass der den Laden komplett zumacht, wenn er plötzlich vor den Kadi gezerrt wird, weil er keine Hetze mit seinem Server verbreiten will.
Ich sehe in dem Urteil ein erhebliches Risiko, wenn man eine Plattform betreibt, auf der Meinungen veröffentlicht werden können. Muss man erst abwarten, bis man wegen Verleumdung oder Volksverhetzung verklagt wird, bis man tätig wird um eine Klage zu vermeiden, weil man etwas gelöscht hat?
 
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