Autor Thema: Volksbetrug.net und Eisenblatt  (Gelesen 54892 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #30 am: 31. Oktober 2013, 14:37:08 »
Einen habe ich noch. Noch so ein 'Experte' schrieb:

Zitat
AO ist nie in Kraft getreten, verstößt desweiteren auf's Zitiergebot, Grundrechteeinschränkung, hier aber nur Art. 14 GG Recht auf Eigentum, der Rest der Grundrechte wird in der AO genannt. Aber wir haben ja kein Eigentum :D
Desweiteren sollte der Jahresausgleich sicherlich auf ein Einkommenssteuergesetz basieren? da kann man gucken wann dies in Kraft getreten ist, es wurde zwar in den späten 50-igern neu "verkündet" besser neu vorgelegt, es stammt aber aus 1934. Daher schon mal nichtig nach den Shaef-Gesetzen, sowie das franz. Reputationsgericht [sic]  aus 1947 in Rastatt? Verstoß gegen GG Art. 139 ? Entnazifizierung war das??

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=113&t=10611&sid=3813340c42659fce69557d366f586ec6

" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Mad Dog

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #31 am: 31. Oktober 2013, 15:08:26 »
Hi.

Zitat
Tut mir echt leid, Mad Dog, aber "Cindy" liegt hier nicht weit daneben:

Tut mir echt leid, Chaos, aber Du bis "Cindy" auf den Leim gegangen. Genau dies ist von ihr beabsichtigt.

Es geht ihr nicht um die Problematik des Zitiergebotes im Allgemeinen:

Zitat
Das mit dem Zitiergebot ist eine lustige Sache, die bereits zeigt, wie jiddisch verdorben das hiesige Rechtssystem ist:

Ihr Post will implizieren, dass die Menschenwürde durch "das System" sehr wohl eingeschränkt werden könne.
Dies wäre zwar ein Verfassungsverstoss, dieser wäre aber nicht justiziabel, da das Zitiergebot ja schliesslich nicht verletzt wurde.

Greetz
Mad Dog




"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline kairo

Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #32 am: 31. Oktober 2013, 15:10:48 »
Reputationsgericht ... I break together. Schon mit dem "Restitutionsgericht" haben die sich dauernd lächerlich gemacht. Das gab es zwar, aber nur eines, nicht separat nach Zonen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #33 am: 31. Oktober 2013, 15:45:50 »
Hi.

Zitat
Tut mir echt leid, Mad Dog, aber "Cindy" liegt hier nicht weit daneben:

Tut mir echt leid, Chaos, aber Du bis "Cindy" auf den Leim gegangen.
Das glaube ich jetzt wieder weniger. Ich habe ja auch gemeint, dass Cindy "nicht weit daneben war", weil mir schon bewusst war, dass sie das von Dir angedeutete gemeint hat, aber sie hat es eben so nicht gesagt sondern:
Zitat
Sollten andere Gesetze dennoch das Grundrecht nach Artikel 1 zB einschränken, ist das zwar ein Verstoß gegen das GG, aber nicht gegen das Zitiergebot.
Das ist natürlich zunächst Blödsinn, weil das Zitiergebot ja auch GG ist, zum anderen, wenn sie den Verstoß gegen Art 1 GG gemeint hat, es ja stimmt. Die Menschenwürde kann in der Tat eingeschränkt werden und sie wird auch durch Gesetze eingeschränkt. Da die Menschenwürde aber durch die dem Art. 1 folgenden Artt. konkretisiert wird ist kein Fall denkbar, dass es keine Grundrechtsschranken gäbe, seien sie nun materieller Art (wie bei der Grundrechtskollision) oder formeller Art (wie das Zitiergebot).

Für die Konsequenz eines Verstosses gegen die Menschenwürde macht es im Grunde keinen Unterschied, ob ein Gesetz gegen Art 1 GG oder Art 19 GG verstößt, die Folge ist in jedem Fall die Grundrechtswidrigkeit des jeweiligen Gesetzes. In dem einen Fall aus materiellen Gründen, im anderen aus formalen Gründen.
Wir sind uns sicher einig, dass Cindy diese Feinheiten nicht versteht, auch wenn man es ihr erklärt, aber die Bewertung
Zitat
kommentarlos, aber kopfschüttelnd ob dieser Merkbefreitheit
erschien mir doch zu undifferenziert, weil in dem Erguss Wahres und Falsches wild durcheinandergewürfelt ist und  es doch einigen Textes bedarf um herauszufinden, wo der Denkfehler ist.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #34 am: 31. Oktober 2013, 16:06:51 »
Nein, die Menschenwürde kann nicht eingeschränkt werden. Sie ist im Wortsinne "unantastbar" und kann auch nicht durch andere Verfassungsgüter beschränkt werden (Jarass, Kommentierung zu Art. 1 GG, Rn. 16, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz Kommentar, 10. Aufl., München 2009).
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

Dieser Forenbeitrag wurde mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
 

Offline Das Chaos

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #35 am: 31. Oktober 2013, 17:41:57 »
Nein, die Menschenwürde kann nicht eingeschränkt werden. Sie ist im Wortsinne "unantastbar" und kann auch nicht durch andere Verfassungsgüter beschränkt werden (Jarass, Kommentierung zu Art. 1 GG, Rn. 16, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz Kommentar, 10. Aufl., München 2009).

Ja! *müde abwink*
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Offline Mad Dog

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Re: Reichsdeutsche "Staatsrechtler" unter sich
« Antwort #36 am: 1. November 2013, 07:20:41 »
Hi.

Wozu GG-Kommentare, es gibt doch vertrauenswürdiges Internetgeschwurbel ohne Quellenangaben:

Zitat
Orpheus

Aktives Mitglied

Beiträge: 308
Registriert: So 26. Jun 2011, 00:19
Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 14:34
Ich habe bei mir folgenden Text gefunden (leider habe ich keine Quellenangabe dazu gespeichert):


"Das OWiG greift mit den §§ 89- 108 Vollstreckung unter anderem in Art. 14 (1), und Art. 2 (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der Zitierpflicht des Art. 14 (1) und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich. Im OWiG ist keine Grundrechtseinschränkung des Art. 14 (1) aufgeführt. Damit weist das OWiG einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art. 19 Abs. 1 Satz 2) auf. Daher sind Handlungen der vorgeblichen Gerichte, „Staats“anwaltschaften, Polizei und Behörden in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.


Zur weiteren Erhellung wird die Entscheidung des BVerfG vom 27. Juli 2005 in 1 BvR 668/04 wie folgt zitiert:

Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss ein Gesetz dasjenige Grundrecht unter Angabe seines Artikels benennen, das durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt wird.

Das Zitiergebot findet Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 64, 72 <79 f.>).

Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes

(vgl. BVerfGE 5, 13 <15 f.>).

Unabhängig davon, daß Urteile von illegalen Gerichten nicht zu beachten sind, geben wir Ihnen der Vollständigkeit halber noch einen kurzen Abriß über den Rechtsprechungsstand zur Unterschrift.

Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen. Es genügt nach der Rechtsprechung die Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines Vornamens (BGH NJW 03,1120).

Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel, einer Rechtsstellung oder in Form einer „Paraphe“
(BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543).

So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).

Eine Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

Nach der ständigen Rechtsprechung ist für eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Vorliegendes ist bar jeder Individualisierbarkeit und stellt tatbestandlich eine gewollte Verkürzung oder eher eine gewollte Verweigerung einer ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung dar.

Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (BGH 15.11.2006 IV ZR 122/05).

Es liegt daher nach der Rechtslage noch nicht einmal formalrechtlich ein wirksames Schreiben vor.

Materiell rechtlich ist der Verwaltungsakt ohnedies nichtig.

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden von „Amtes“ wegen zu beachten."

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=33&t=12485&sid=37a56c7266897467b7f2279474ea563b

Ach Orpheus, wärest Du mal in der Unterwelt geblieben.

Greetz
Mad Dog
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Offline drxdsdrxds

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Holocaustleugnung bei Volksbetrug
« Antwort #37 am: 7. November 2013, 12:21:49 »
Das es sich bei den Betreibern der Volksbetrug Seiten um ungebildete Voll♥♥♥en und Nazis handelt ist ja nix neues.
Durch die Blume liest man dort immer wieder vom angeblichen Holo-Märchen. Viele fragen sich warum man dieser Volksverhetzung von Brandes und Singendonk nicht schon längst mal etwas entgegensetzt wurde. Es scheint als ob diese Volksbetrüger das Recht selber interpretieren können.

Jeder normale Betreiber würde einen solchen Kommentar sofort löschen, überhaupt nicht freischalten, den Schreiber verbannen und sich schämen das eine solche Aussage auf seiner Seite stand. Aber nicht bei Volksbetrug und seinen Nazis. Dort freut man sich über solche Zusprüche und bietet diesen natürlich auch gerne eine Plattform.

Hier ein Beispiel:

http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/10/31/die-ringwurmkinder/#comment-8085



Zitat
ist denn schon wieder HAPPY-HOLOCLAUS?
oder anderst gesagt: und täglich jault das holo-tier…..
na da hat wohl wieder jemand vor in altbekannte brd Fußstapfen zu treten und das märchen vom hohlen Claus ist mal wieder bestens dazu geeignet den schuldkult am leben zu ehalten. auch wenn man ihn mit ein bischen pseudo-hurra Patriotismus versucht zu würzen und vorhat zu suggerieren: seht , die jüdlein haben auch schuld auf sich geladen und ihre eigenen kinder als laborratten ausgeliefert.
den zweck wird es freilich erfüllen – den schuld kult am leben zu erhalten , denn der seit fast 70 jahren weichgeklopfte brd Michel wird sagen wie es gewollt wird durch solche Artikel: ♥♥♥gal , die Juden hatten eine Todesangst und wurden von den böhsen nazis durch diese Maßnahmen nur noch mehr geschunden. denn wie man es dreht und wendet , der hohle Claus hat staatgefunden und seine verursacher waren deutsche.
perfide perfide……
meine Meinung: steckt euch euere verjudete Lügenpropaganda in den arsch- dieser bericht ist nichts weiter als eine verkommene lüge , denn der ganze beschissene Holocaust ist eine verdammte lüge.
und jeder der auf diesen zug aufspringt ist ein dreckiger feindagent und ein antideutsches dreckschwein. nur judenknechte verbreiten solcherlei geistigen verbaldünnschiß. wo sind die forensischen beweise? los , legt sie auf den tisch oder schweigt.



Anmerkung:
Die oben verlinkten und dargestellten Aussagen wurden der Seite volksbetrug.wordpress.com entnommen.
Ich distanziere mich ganz klar von diesen abartigen Äußerungen. Sie dienen hier lediglich dazu die rechtsradikalen und Volksverhetzenden Machenschaften der Betreiber von "Volksbetrug" in abschreckender Weise zu demonstrieren. Ich würde mir wünschen das die Betreiber strafrechtlich für diese Aussage zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Offline Mad Dog

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Re: Holocaustleugnung bei Volksbetrug
« Antwort #38 am: 7. November 2013, 13:03:45 »
Hi.

Ist doch wirklich nix neues.
Die meisten der copy&paste Blogs der Reichsdeppenszene, egal ob bei den Volksbetrügern, beim Rostblättchen, beim wirren Winzer oder beim verblödeten Imker, Sommers Wort zum Sonntag, beim Frühverblühten oder wer sich da sonst noch auskotzt, strotzen doch nur so von diesem exkrementfarbenen Müll.  >:D >:D >:D

Die sind halt stolz, Toitsche zu sein. :( :(

Greetz
Mad Dog
(der noch nie so richtig begriffen hat, wie man auf etwas, woran man keinerlei Anteil hatte, stolz sein kann)

« Letzte Änderung: 7. November 2013, 13:05:19 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Brick_Bradford

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Re: Holocaustleugnung bei Volksbetrug
« Antwort #39 am: 7. November 2013, 13:11:59 »
Herrje,

(der noch nie so richtig begriffen hat, wie man auf etwas, woran man keinerlei Anteil hatte, stolz sein kann)
Das scheint mir der angewandte "Nachbars-Kirschen-sind-immer-besser" Effekt zu sein. Früher war halt alles besser, die Mädels züchtiger und ... Wer hat eine bessere Idee?
Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline kairo

Re: Holocaustleugnung bei Volksbetrug
« Antwort #40 am: 7. November 2013, 13:31:15 »
Früher war halt alles besser, die Mädels züchtiger und ... Wer hat eine bessere Idee?
Und die Juden sind heute auch nicht mehr das, was sie mal waren. He - die wehren sich ja!
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Holocaustleugnung bei Volksbetrug
« Antwort #41 am: 7. November 2013, 13:55:47 »
Zitat
Früher war halt alles besser, die Mädels züchtiger

Auch ein Grund wieso mir das Heute so viel besser gefällt.

Ein Hoch auf die Unzucht. ;D ;D ;D
« Letzte Änderung: 7. November 2013, 13:58:53 von GeneralKapitalo »
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Offline kairo

Raus aus dem Novemberwetter!
« Antwort #42 am: 10. November 2013, 12:35:41 »
Hallo, liebe Genossen Freunde und Kollegen hier am Hauptsitz Lennéstraße,

vernehmet, was die unfehlbaren Wahrheitsverkünder beim Volksbetrug über uns vermelden (Wolf-318 unter http://volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=81&t=13032&sid=7b4ecade78de29c398588e0e0f61076f):

Zitat
Leute, dieses Forum schlägt echt auf das Gemüt von Normaldenkenden Menschen:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php
Nur Blödsinn, was dort verbreitet wird.
Mit "Normaldenkenden" meint er vermutlich sich selbst. Alle Kollegen, die an diesem Vorgang arbeiten, dürfen das als große Anerkennung auffassen.

Zitat
Andersweitige und vor allem kritische Meinungen werden zensiert und/oder gelöscht, und es "unterhalten" sich überwiegend minderbemittelte "Gutmenschen".
Ja, Leute wie Manuel haben keine Chance, auch nur ein "Guten Morgen" zu posten.

Zitat
Über Menschen, wie Peter Fitzek z.B. wird sich lustig gemacht, dabei hat Peter Fitzek in vielen seiner Meinungen doch irgendwie Recht, wenn er vor allem die mögliche finanzielle und wirtschaftliche Situation in Deutschland anspricht, was z.B. auch eine Zwangshypothek für Grundstückseigentümer anbetrifft.
Wir machen uns nicht lustig über den, er ist von sich aus zutiefst albern.

Zitat
Aber nicht nur über Peter Fitzek wird hergezogen, sondern auch über das Volksbetrug Forum
http://reichsdeppenforum.sonnenstaatlan ... ,21.0.html
Stimmt - immer feste druff. Die halten schon was aus.

Zitat
Im Reichsdeppenforum tummeln sich auch einige ehem. Stasi IM's
Es besteht kein Grund zur Beunruhigung - er stochert nur mit einer langen Stange im Nebel. Namen nennt er ja keine.

Zitat
Man sollte Typen wie "Mad dog" und "drxdsdrxds" auf eine Insel irgendwo im Pazific verbannen bei
Trocken Brot mit Bananenfrüchten und Wasser.

He, Moment mal, nur die beiden? Das geht aber nicht. Wir sehen das als ausgezeichneten Vorschlag für unseren nächsten Betriebsausflug an: Südseeinsel, blauer Himmel, Strand, gesundes Essen ...

Wer kommt mit? Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Meldet euch bei IM Brandes, erreichbar über den allseits bekannten Toten Briefkasten neben dem Mülleimer.
 

Offline Noldor

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Re: Raus aus dem Novemberwetter!
« Antwort #43 am: 10. November 2013, 12:47:09 »
Da ich noch nicht so lange in der Lennéstrasse arbeite und auch sehr selten ans Tageslicht komme habe ich eine Frage zum Toten Briefkasten. Befindet sich der neben dem Mülleimer wo volksbetrug.net/forum draufsteht? (In Geheimschrift nur für uns uns lesbar.)
 

Offline kairo

Re: Raus aus dem Novemberwetter!
« Antwort #44 am: 10. November 2013, 13:10:40 »
Sei stille, das ist er. Mit "Müllkasten" meinte ich den, wo Fitzek draufsteht.